„Er schrie ‚Allahu Akbar‘ und wollte mir die Kehle durchschneiden“ – Für Behörden ist es aber kein islamischer Terrorismus


Yves: "Der wollte mir den Kopf abschneiden"
Yves: "Der wollte mir den Kopf abschneiden"

(Paris) Yves ist ein fran­zö­si­scher Land­wirt, der nur knapp einem isla­mi­sti­schen Atten­tat ent­gan­gen ist. „Er woll­te mir die Keh­le durch­schnei­den und schrie Alla­hu Akbar.“ Die fran­zö­si­schen Behör­den wol­len von Ter­ro­ris­mus aber nichts hören und spre­chen von „all­ge­mei­ner Gewalt“.

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Der Angrei­fer stand unter poli­zei­li­cher Beob­ach­tung, weil er als poten­ti­el­ler Ter­ro­rist klas­si­fi­ziert wor­den war. Den­noch wird der Angriff von den Staats­be­hör­den nicht als Ter­ro­ris­mus ein­ge­stuft und der Angrei­fer als gewöhn­li­cher Kri­mi­nel­ler behandelt.

Angreifer ein „Fiche S“

Seit dem Angriff ist ein Monat ver­gan­gen und kaum jemand hat davon erfah­ren. Am 18. Juni befand sich der Land­wirt zusam­men mit einem ande­ren Bau­ern im Depar­te­ment Lot-et-Garon­ne in Süd­frank­reich wie gewohnt bei der Arbeit auf den Fel­dern. Plötz­lich griff ihn ein Mus­lim mit einem Mes­ser und dem Ruf „Alla­hu Abk­bar!“ an.

Am Mitt­woch begann das Straf­ge­richt von Agen, sich mit dem Fall zu befas­sen. Vor Ver­hand­lungs­be­ginn beklag­te der Land­wirt, daß die Sache nicht von der Anti-Ter­ro­ris­mus-Staats­an­walt­schaft behan­delt wird. Der Angrei­fer ist einer der vie­len in Frank­reich soge­nann­ten „Fiche S“. Damit sind akten­kun­di­ge Per­so­nen gemeint, die von den Behör­den als extrem gefähr­lich für die Staats­si­cher­heit ein­ge­stuft wur­den. Ins­ge­samt gibt es in Frank­reich mehr als 10.000 isla­mi­sche „Fiche S“. Der Groß­teil von ihnen sind fran­zö­si­sche Staats­bür­ger, wes­halb – so die Behör­den – nichts gegen sie unter­nom­men wer­den kön­ne, außer sie zu beob­ach­ten. Doch selbst das geschieht in der Regel nicht und wäre bei ein so gro­ßen Zahl auch undurchführbar.

„Er wollte mir den Kopf abschneiden“

Yves konn­te gei­stes­ge­gen­wär­tig reagie­ren und war aus­rei­chend kräf­tig, um den Angriff abzu­weh­ren. Er kam mit einer Ver­let­zung an der Schul­ter davon. Gegen­über BFM TV sag­te der Landwirt:

„Die­ser Wahn­sin­ni­ge woll­te mir den Kopf abschnei­den. Er kam auf mich zu mit dem Ruf ‚Alla­hu Akbar‘.  Ich könn­te jetzt tot sein.“

Des­halb ist er so empört dar­über, daß die Sache von der Straf­ver­fol­gungs­be­hör­de her­ab­ge­stuft behan­delt wird. Das kom­me einer Ver­harm­lo­sung gleich.

„Wenn das kein Ter­ror­an­griff war, dann weiß ich nicht, was einer sein soll. Ich bin kein Poli­ti­ker und kein Poli­zist. Die sagen uns dau­ernd, daß die ‚Fiche S‘ nicht ver­haf­tet wer­den kön­nen, solan­ge sie kein Atten­tat ver­üben. Ich bin kei­ne 500 Meter von mei­nem Haus ent­fernt fast geköpft wor­den, aber sie sagen, das ist nur ein gewöhn­li­cher Kri­mi­nel­ler. Wenn das in Paris pas­siert wäre, wür­den sie dann das auch sagen?“

Der Land­wirt deu­te­te damit an, daß es eine poli­ti­sche Wei­sung geben könn­te, die Sache auf kei­ne Flam­me zu kochen.

Der Rechts­bei­stand des Angrei­fers, Céli­ne Pas­cal, hin­ge­gen sag­te am Mitt­woch, daß es „kei­ne Bewei­se“ für eine Ver­bin­dung ihres Man­dan­ten „zu Dschi­had-Zel­len“ gebe. Es sei daher rich­tig, daß er nur wegen bewaff­ne­ter Aggres­si­on ange­klagt wer­de. Das Gericht wird zumin­dest zu klä­ren haben, war­um der Angrei­fer dann als „Fiche S“ ein­ge­stuft war.

Text: Andre­as Becker
Bild: BFM TV (Screen­shot)

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