Der Wesensgehalt der grundgesetzlich-christlichen Ehe ist angetastet


"Ehe für alle sonst gibt's Krawalle" - Nötigungsparole bei LGBT-Kundgebung
"Ehe für alle sonst gibt's Krawalle" - Nötigungsparole bei LGBT-Kundgebung

Eine Mehr­heit im Bun­des­tag hat die Ehe zu einer belie­bi­gen Ver­ant­wor­tungs­part­ner­schaft umde­fi­niert. Deutsch­spra­chi­ge Bischö­fe haben zu die­ser Begriffs­ver­wir­rung beigetragen.

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Ein Gast­kom­men­tar von Hubert Hecker.

Bei der TV-Gesprächs­run­de „May­brit Ill­ner“ am Tag vor der Bun­des­tags­ab­stim­mung über die „Öff­nung der Ehe für alle“ stell­te der SPD-Frak­ti­ons­chef Tho­mas Opper­mann in den Raum, dass die Ehe stän­di­gem gesell­schaft­li­chen Wan­del unter­wor­fen sei. Daher hät­ten die heu­ti­gen Gesetz­ge­ber die „Defi­ni­ti­ons­macht“, die bis­he­ri­ge Exklu­si­vi­tät der Ehe für Mann und Frau auf­zu­he­ben. Justiz­mi­ni­ster Hei­ko Maas (SPD) sieht eben­falls „im Wan­del des tra­di­tio­nel­len Ehe­ver­ständ­nis­ses“ das Recht des Par­la­ments, durch ein­fach­ge­setz­li­che Abstim­mung den Ehe­be­griff des Grund­ge­set­zes auszuhebeln.

Ehe bleibt Ehe – auch im Wan­del der Zeiten

Dar­auf gab die Mit­dis­ku­tan­tin der Run­de, Hed­wig von Bever­foer­de, die rich­ti­ge Ant­wort. Das ehe­ma­li­ge CDU-Mit­glied ist die Orga­ni­sa­to­rin der „Demo für alle“ mit der pro­phe­ti­schen Haupt­pa­ro­le: „Ehe bleibt Ehe“. Sie stell­te fest: Die Ehe ist eine vor­staat­li­che Insti­tu­ti­on seit Beginn der mensch­li­chen Kul­tur­ge­schich­te. Deren Wesen als bipo­la­re Bezie­hung von Mann und Frau habe sich nie geän­dert. Des­halb sei es absurd, durch ein­fa­che Mehr­heits­ent­schei­dung die Natur der Ehe umde­fi­nie­ren zu wollen.

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat die­se Sach­la­ge bestä­tigt in sei­nen ein­schlä­gi­gen Ent­schei­dun­gen 2002, 2012 und 2013:

„Zum Gehalt der Ehe, wie er sich unge­ach­tet des gesell­schaft­li­chen Wan­dels (…) bewahrt hat, gehört, dass sie die Ver­ei­ni­gung eines Man­nes mit einer Frau zu einer auf Dau­er ange­leg­ten Lebens­ge­mein­schaft ist.“

Zugleich zeigt die grund­ge­setz­li­che Ver­schrän­kung von „Ehe und Fami­lie“ (Art. 6,1) die Aus­rich­tung der Ehe auf Fami­lie an, also auf Zeu­gung und Auf­zucht von Kin­dern. Mit die­ser grund­sätz­li­chen Fami­li­en­ori­en­tie­rung der Ehe bestä­tigt das Grund­ge­setz selbst, dass nur hete­ro­se­xu­el­le Paa­re ehe­fä­hig sind. Ste­ri­le Homo­paa­re kön­nen von Natur aus kei­ne Kin­der bekom­men und des­halb nicht von sich aus Fami­lie wer­den. Schließ­lich weist die For­mu­lie­rung vom „natür­li­chen Erzie­hungs­recht“ der Erzeu­ger (GG Art. 6,2) dar­auf hin, dass das Grund­ge­setz mit „Eltern“ aus­schließ­lich Vater und Mut­ter gemeint hat.

Der Bundestag hat den Wesensgehalt der grundgesetzlichen Ehe angetastet

Befürworter der der "Homo-Ehe"
Befür­wor­ter der der „Homo-Ehe“

Mit ihrer natur­recht­li­chen Ver­an­ke­rung ste­hen Ehe und Fami­lie den übri­gen Grund­rech­ten im Ran­ge gleich: Sie sind wie Men­schen­wür­de und Recht auf Leben (Art 1 und 2 GG) vor­staat­lich gege­ben. Der Staat hat sie nicht geschaf­fen und kann sie dem­zu­fol­ge auch nicht abschaf­fen. Er hat sie zu gewähr­lei­sten und zu schüt­zen. Auf kei­nen Fall dür­fen sie in ihrem „Wesens­ge­halt ange­ta­stet wer­den“ (Grund­ge­setz Art. 19,2; soge­nann­te Ewigkeitsgarantie).

Die Ber­li­ner Ver­tre­tung der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz, Prä­lat Karl Jüsten, hat in einem Schrei­ben an alle Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten mit Recht auf die Über­ein­stim­mung der Wer­tun­gen des Grund­ge­set­zes mit den Über­zeu­gun­gen des Lehr­amts der katho­li­schen Kir­che hin­ge­wie­sen. DBK-Fami­li­en­bi­schof Hei­ner Koch ergänz­te am Tag der Abstim­mung, dass der Gesetz­ge­ber „wesent­li­che Inhal­te des Ehe­be­griffs auf­ge­ge­ben hat“, indem er nur die Über­nah­me gemein­sa­mer Ver­ant­wor­tung und gegen­sei­ti­ger Sor­ge als Begrün­dung für den neu­en Ehe­be­griff ansetzt.

Die Irrelevanz der Verantwortungspartnerschaft für das Ehe-Verständnis

Aller­dings haben deutsch­spra­chi­ge Kir­chen­für­sten genau die­se Umge­wich­tung und Ver­wäs­se­rung des Ehe­be­griffs in der Ver­gan­gen­heit beför­dert. Kar­di­nal Rai­ner Woel­ki sag­te auf dem Katho­li­ken­tag in Mann­heim 2012: „Wo Men­schen in einer dau­er­haf­ten homo­se­xu­el­len Bezie­hung Ver­ant­wor­tung für­ein­an­der neh­men, so ist das in ähn­li­cher Wei­se eben auch zu hete­ro­se­xu­el­ler Bezie­hung zu sehen.“ Damit ist der Köl­ner Erz­bi­schof in die Ana­lo­gie-Fal­le getappt, vor der die Päp­ste Bene­dikt und Fran­zis­kus so vehe­ment gewarnt haben:

„Es gibt kei­ne Ana­lo­gie zwi­schen der Homo-Part­ner­schaft und dem Schöp­fungs­plan Got­tes zu Ehe und Familie.“

Auch für das grund­ge­setz­li­che Ehe­ver­ständ­nis ist nach der Ein­schät­zung des Staats­recht­lers Prof. Arnd Uhle von der Uni Dres­den das Sor­ge-Argu­ment irrele­vant (Die Tages­post vom 29. 6.):

„Die Ehe steht nicht wegen der mit ihr ver­bun­de­nen gegen­sei­ti­gen Ver­ant­wor­tungs­über­nah­me unter dem beson­de­ren Schutz des Grund­ge­set­zes, son­dern wegen der aus ihr poten­zi­ell her­vor­ge­hen­den Fami­lie. Die­ses natür­li­che Allein­stel­lungs­merk­mal hat sie ein­ge­tra­ge­nen Lebens­part­ner­schaf­ten voraus.“

Der Köl­ner Kar­di­nal hat mit sei­ner Äuße­rung zur Nivel­lie­rung von Ehe und Homo-Part­ner­schaft zu Ver­wir­rung von Katho­li­ken und auch Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten bei­getra­gen. Die kirch­li­chen Öffent­lich­keit darf erwar­ten, dass der erz­bi­schöf­li­che Metro­po­lit, der sonst jede Gele­gen­heit zu State­ments auch zu poli­ti­schen Fra­gen nutzt, in die­ser sitt­lich-recht­li­chen Grund­satz­fra­ge eine Stel­lung­nah­me abgibt – wie bis­her schon zehn ande­re deut­sche Bischö­fe. Dabei soll­te er, ori­en­tiert am kirch­li­chen Lehr­amt, sei­ne frü­he­re Fehl­aus­sa­ge revidieren.

"Ehe bleibt Ehe", Kundgebung der Demo für alle
„Ehe bleibt Ehe“, Kund­ge­bung der Demo für alle

Ähn­lich wie Woel­ki wür­dig­te der Kar­di­nal Chri­stoph Schön­born im Okto­ber 2014 die „lebens­lan­ge Treue und gegen­sei­ti­ge Sor­ge in homo­se­xu­el­len Part­ner­schaf­ten“.  Mit dem Begriff Treue spiel­te er gezielt auf den katho­li­schen Ehe­be­griff an. Die­se Ansicht des Wie­ner Erz­bi­schofs war des­halb so ver­hee­rend, da er sie als maß­geb­li­cher Spre­cher der römi­schen Fami­li­en­syn­ode mach­te. Er war dort der Haupt­ver­ant­wort­li­che dafür, dass mit der Wen­dung zur „posi­ti­ven Gra­dua­li­tät“ der Ehe­be­griff in Ver­hal­tens­ele­men­te auf­ge­löst und die­se dann in Ana­lo­gie mit Homo­part­ner­schaf­ten gebracht wer­den können.

Die zustim­men­de Argu­men­ta­ti­on der pro­te­stan­ti­schen EKD-Füh­rung zur „Ehe für alle“ geht noch einen Schritt wei­ter. Sie betont die zen­tra­len Wer­te wie Ver­trau­en, Ver­läss­lich­keit und Ver­ant­wor­tung in allen zwi­schen­mensch­li­chen Bezie­hun­gen. Erst an zwei­ter Stel­le kommt die Insti­tu­ti­on Ehe in den Blick, aber nicht als Wer­te-Insti­tu­ti­on der mensch­li­chen Natur oder Schöp­fungs­ord­nung, son­dern weil sie für die Ver­wirk­li­chung der genann­ten Wer­te die „beste Vor­aus­set­zung bie­te“. Daher sei die Öff­nung der Ehe für „gleich­ge­schlecht­lich lie­ben­de Men­schen“ begrüßenswert.

Die deut­sche Öku­me­ne-Begei­ste­rung auf Lei­tungs­ebe­ne hat einen hör­ba­ren Knacks bekom­men. Das Doku­ment des Öku­me­ne-Bischofs Ger­hard Fei­ge von der „brei­ten Gemein­sam­keit in der Ethik“ dürf­te Maku­la­tur sein. Mit der evan­ge­li­ka­len Basis gibt es aller­dings Gemein­sam­kei­ten in der Ableh­nung der Ehe für alle.

Die Bischöfe haben noch viel Überzeugungsarbeit vor sich

Ursula von der Leyen, prominente CDU-Abgeordnete für die "Homo-Ehe"
Ursu­la von der Ley­en, pro­mi­nen­te CDU-Abge­ord­ne­te für die „Homo-Ehe“

Sowohl Kar­di­nal Marx als auch Fami­li­en­bi­schof Koch haben ihre Stel­lung­nah­men jeweils „mit Bedau­ern“ ein­ge­lei­tet oder gebrau­chen die Wen­dung „es ist trau­rig…“. Das deu­tet auf eine resi­gnie­ren­de Hal­tung hin. Doch ange­sichts der zu erwar­ten­den Offen­si­ve der links-grün-libe­ra­len Kräf­te für die umde­fi­nier­te Ver­ant­wor­tungs­ehe ist ein offen­si­ves Gegen­hal­ten in der Öffent­lich­keit gefragt. Dabei soll­te nicht nur der Mehr­heit der CDU-Abge­ord­ne­ten der Rücken gestärkt wer­den, die gegen die Auf­lö­sung des grund­ge­setz­li­chen und christ­li­chen Ehe­be­griffs gestimmt haben. Ins­be­son­de­re in den Diö­ze­sen selbst müss­ten die Bischö­fe Initia­ti­ven ergrei­fen, um bei den Gläu­bi­gen, ins­be­son­de­re auch den Gre­mi­en- und Ver­band­s­ka­tho­li­ken die katho­li­sche Ehe­leh­re bekannt zu machen bzw. zu ver­tie­fen. Die neue Vor­sit­zen­de der eine Mil­li­on Mit­glie­der zäh­len­den Katho­li­schen Frau­en­ge­mein­schaft Deutsch­lands, Mecht­hild Heil (CDU), „befür­wor­tet den Begriff der Ehe für homo­se­xu­el­le Part­ner­schaf­ten“. Weil in ihrem Ver­band „längst noch nicht alle“ die­se unka­tho­li­sche Ehe­auf­fas­sung tei­len, will sie Wer­bung dafür machen und vie­le „Men­schen mit­neh­men“. Da haben die Bischö­fe noch viel Über­zeu­gungs­ar­beit vor sich. Auch die Lehr­plä­ne für den Reli­gi­ons­un­ter­richt soll­ten in die dies­be­züg­li­chen lehr­amt­li­chen Kor­rek­tu­ren ein­be­zo­gen werden.

Weni­ger deut­lich wie für die Ehe gewich­ten die Bischö­fe fol­gen­de Aspek­te des Ehe-Kom­ple­xes: die gene­rel­le Fina­li­tät der Ehe auf Fami­lie hin, die Bedeu­tung der bipo­la­ren Eltern­schaft für das för­der­li­che Auf­wach­sen der Kin­der sowie das Recht der Kin­der auf Vater und Mutter.

Eltern sind nur Vater und Mutter, Kinder und Familie sind Ausfluss der Ehe

Die Paro­le der Links-Grü­nen „Fami­lie ist da, wo Kin­der sind“ ist eine geziel­te Irre­füh­rung. Kita und Kin­der­gar­ten soll­ten Fami­li­en­er­zie­hung allen­falls ergän­zen, nicht erset­zen. Dass inzwi­schen vie­le Kin­der meist not­ge­drun­gen von Tan­ten, Onkeln, Allein­er­zie­hen­den oder von zwei Frau­en erzo­gen wer­den, ändert nichts dar­an, dass Kin­der Vater und Mut­ter brau­chen, ja ein Recht dar­auf haben. Der lie­be­vol­le Ein­druck, den Frau Mer­kel von dem les­bi­schen Paar mit acht Pfle­ge­kin­dern öffent­lich schil­der­te, kann nicht ver­decken, dass die­se weib­li­che Erzie­hungs­idyl­le ohne Vater­per­son eine defi­zi­tä­re Fami­lie dar­stellt. Das gilt auch für Allein­er­zie­hen­de und Schwu­le mit Kind/​ern. „Die Stär­kung der Rech­te des leib­li­chen Vaters und der Anspruch anonym gezeug­ter oder adop­tier­te Kin­der, ihre bio­lo­gi­schen hete­ro­se­xu­el­len Eltern ken­nen­zu­ler­nen, bezeu­gen nur, was eigent­lich jedem klar ist: Eltern sind Vater und Mut­ter“. Das schreibt der Leit­ar­tik­ler der FAZ vom 30. 6. unter der Über­schrift: „Die Ver­fas­sung wird ver­bo­gen“. Die Ver­bie­gung trifft auch für den Fami­li­en­be­griff des Grund­ge­set­zes zu. Der ist auf die Ehe gegrün­det, aus der in der Regel die Kin­der her­ge­hen. Das ist Fami­lie und nicht eine Ansamm­lung irgend­wel­cher Kinder.

Für die Mehrheit liegt das Glück und Wohl der Kinder bei Vater und Mutter

Peter Altmaier, prominenter CDU-Abgeordneter für die "Homo-Ehe"
Peter Alt­mai­er, pro­mi­nen­ter CDU-Abge­ord­ne­ter für die „Homo-Ehe“

Die Homo-Lob­by hat seit Jah­ren für das vol­le Adop­ti­ons­recht gleich­ge­schlecht­li­cher Part­ner getrom­melt. Schließ­lich ist das die ein­zi­ge gesetz­lich erlaub­te Metho­de, wie ste­ri­le Homo-Paa­re (frem­de) Kin­der krie­gen kön­nen. Befra­gungs­er­geb­nis­se schei­nen die Kin­der­wün­sche gleich­ge­schlecht­li­cher Part­ner­schaf­ten als legi­tim anzu­se­hen. In einer Auf­trags­stu­die vom März die­sen Jah­res durch die Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­stel­le des Bun­des wur­de in Kon­text und Kon­zen­tra­ti­on auf die recht­li­che Gleich­stel­lung von Erwach­se­nen der Vor­halt gege­ben: „Les­bi­schen und schwu­len Paa­ren soll­te es genau­so wie hete­ro­se­xu­el­len Paa­ren erlaubt wer­den, Kin­der zu adop­tie­ren.“ Dafür gab es 75, 8 Pro­zent vol­le oder teil­wei­se Zustim­mung. Die­ses kon­kre­te Ergeb­nis wird aus der Ein­bet­tung in den all­ge­mei­nen Grund­satz ver­ständ­lich, dass die Rechts­gleich­heit vor dem und durch das Gesetz als Grund­recht mehr­heit­lich aner­kannt ist.

Wenn die Fra­ge aber unter Berück­sich­ti­gung des Kin­des­wohls gestellt wird, sieht das Ergeb­nis genau umge­kehrt aus. Noch vor ein­ein­halb Jah­ren hat­ten bei einer Umfra­ge des renom­mier­ten Allens­bach-Insti­tuts eben­falls drei Vier­tel der Befrag­ten dem Vor­halt zuge­stimmt: „Ein Kind braucht ein Heim mit bei­den: Vater und Mut­ter, um glück­lich auf­zu­wach­sen“. Aus die­ser Mehr­heits­ant­wort folgt, dass Kin­der­er­zie­hung von homo­se­xu­el­len Paa­ren nicht dem Wohl und Glück des Kin­des dient.

Manipulative Fragestellungen für homofreundlichen Ergebnisse

Sind bei­de Fra­ge­stel­lun­gen gleich berech­tigt? Gibt es kein Kri­te­ri­um für Wahr­heit und Rich­tig­keit in die­ser Fra­ge? Doch! Der Staat muss grund­sätz­lich das Recht auf juri­sti­sche Gleich­stel­lung der Men­schen gewähr­lei­sten. Aber die Men­schen haben auf vie­les kei­nen Rechts­an­spruch – etwa auf Eigen­tum, Beruf, Ehe­part­ner – oder Kin­der. Hin­ter der ersten Fra­ge­stel­lung steht aber unaus­ge­spro­chen der fälsch­li­che Anspruch Erwach­se­ner, ein Recht auf adop­tier­te Kin­dern zu haben. Tat­säch­lich und auch nach dem Adop­ti­ons­recht steht jedoch das Kin­des­wohl im Mit­tel­punkt des Ver­fah­rens. Somit müss­te eine seriö­se Fra­ge­stel­lung sich eben­falls auf das Kin­des­wohl fokus­sie­ren. Nach die­ser Kri­te­ri­en-Über­le­gung ist der ein­sei­tig-recht­li­che Fra­ge­an­satz der ersten Stu­die als mani­pu­la­tiv zu wer­ten, um unter Aus­schluss des Kin­des­wohl zu einem homo-freund­li­chen Ergeb­nis zu kommen.

Missbrauch von unschuldigen Kindesleben

Dem Kin­der­wunsch von Homo­se­xu­el­len steht das Kin­des­wohl als Recht auf Eltern ent­ge­gen. „Wer von uns“, fragt ein Johan­nes Gabri­el (Pseud­onym) am 30. 6. in der FAZ-Kolum­ne Frem­de Federn die Com­mu­ni­ty, „wür­de sich denn wirk­lich wün­schen, außer­halb der Geschlech­ter­dif­fe­renz auf­ge­wach­sen zu sein? Ist es nicht gera­de die emo­tio­na­le, affek­ti­ve, cha­rak­ter­li­che und leben­di­ge Dif­fe­renz des Männ­li­chen und Weib­li­chen, was uns in den bun­ten Reich­tum des Lebens ein­ge­führt hat? Ist nicht die Aus­ein­an­der­set­zung mit dem eigen- und fremd­ge­schlecht­li­chen Eltern­teil für uns alle von tief­ster Bedeu­tung? Und das wollt ihr nun den ande­ren Men­schen weg­neh­men – jenen Kin­dern, die ihr adop­tie­ren wollt? Und wozu? Um eure ver­in­ner­lich­ten Kom­ple­xe nicht-repro­duk­ti­ver Sexua­li­tät mit ‚Fami­lie Spie­len’ zu kom­pen­sie­ren? Um dann Hete­ro-Papa-Mama zu spie­len? Ist es nicht ein Ver­rat an just der Viel­falt des mensch­li­chen Eros, für die ihr zu ste­hen vor­gebt? Und dazu wollt ihr unschul­di­ges Kin­des­le­ben miss­brau­chen? Ihr macht euch schul­dig“ an den psy­chi­schen Defek­ten der kom­men­den Gene­ra­ti­on. Den letz­te­ren Vor­wurf kön­nen ver­schie­de­ne ame­ri­ka­ni­sche Stu­di­en mit wis­sen­schaft­li­cher Evi­denz bestä­ti­gen. Danach sind für Kin­der aus homo­se­xu­el­len Part­ner­schaf­ten in spä­te­rer Lebens­zeit signi­fi­kant höhe­ren Quo­ten an emo­tio­na­len Stö­run­gen, Bezie­hungs­schei­tern, Dro­gen­miss­brauch, Kri­mi­na­li­tät und Sui­zid­ver­su­chen zu verzeichnen.

Der Autor fügt noch eine wei­te­re Gefahr hin­zu: „Adop­tier­te Kin­der sind ungleich stär­ker der Gefahr sexu­el­len Miss­brauchs aus­ge­lie­fert, da bei Stief­kin­dern die Inzest-Hem­mung weg­fällt. Und die­se Gefahr ist bei homo­se­xu­el­len Paa­ren beson­ders hoch, weil die sexu­el­le Out­si­der-Rol­le eine habi­tu­el­le Frei­zü­gig­keit ero­ti­scher Bin­nen­ver­hält­nis­se ohne alle sexu­al-ethi­sche Nor­men aus­ge­bil­det hat.“

Für den Vollgehalt von Ehe und Familie eintreten

Nach­dem die Mehr­heit der links-grün-libe­ra­len Volks­ver­tre­ter und ein Vier­tel der CDU-Abge­ord­ne­ten auf dem Weg in die Par­la­ments­fe­ri­en schnell noch die Ehe als sozia­les Kern­stück unse­rer mehr als 2000jährigen euro­päi­schen Kul­tur geschleift haben, soll­te die Kir­che die Rol­le als Wort­füh­re­rin über­neh­men für den Voll­ge­halt von Ehe und Fami­lie, wie sie in der Schöp­fungs­ord­nung und im Grund­ge­setz fest­ge­legt sind. Ange­sichts unse­rer bes­se­ren Argu­men­te und der Kraft­quel­le unse­res Glau­bens brau­chen wir nicht mut­los sein in die­ser Min­der­hei­ten-Kon­stel­la­ti­on, in der sich Chri­sten in vie­len Län­dern befin­den und bewähren.

Text: Hubert Hecker
Bild: Wikicommons/​CDU (Screenhots)

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