Welt- und schulfremde Überforderungen für Lehrer und Schüler – Lehrplanmängel (11)


Nein zur Indoktrination
Nein zur Indoktrination

Eine Stel­lung­nah­me des hes­si­schen Phi­lo­lo­gen­ver­ban­des deckt wei­te­re Schwä­chen und Wider­sprü­che der neu­en Sexu­al­erzie­hungs­richt­li­nie auf.

Anzei­ge

Ein Gast­bei­trag von Hubert Hecker.

In dem Erlass zur schu­li­schen Sexu­al­erzie­hung wer­den die schu­li­schen Rah­men- und Pra­xis­be­din­gun­gen nicht ange­mes­sen berück­sich­tigt. Das ist ein Ergeb­nis der Stel­lung­nah­me des hes­si­schen Leh­rer­ver­ban­des zu der neu­en Richtlinie.

Dem­nach ent­hält der neue Lehr­plan neben struk­tu­rel­len Wider­sprü­chen eine Rei­he von schul­prak­ti­schen Über­for­de­run­gen von Leh­rern und Schü­lern. Der Vor­sit­zen­de des Gym­na­si­al­leh­rer­ver­ban­des, Jür­gen Hart­mann, weist auf „irri­tie­ren­de Ansprü­che“ hin, die Kri­tik auf sich zie­hen müss­ten. „Streit und Wider­stand sind pro­gram­miert, da auch die­ser hes­si­sche Lehr­plan, wie sei­ne baden-würt­tem­ber­gi­sche Vari­an­te, eine beson­de­re Bri­sanz aufweist.“

Überforderung und Frühsexualisierung

Als Bei­spiel für eine Über­for­de­rung der Schü­ler nennt er die ver­bind­li­che Vor­ga­be, dass „10- bis 12-Jäh­ri­gen unter­schied­li­che sexu­el­le Ori­en­tie­run­gen und geschlecht­li­chen Iden­ti­tä­ten (Hete­ro- Bi-Homo-und Trans­se­xua­li­tät)“ ver­mit­telt wer­den sollen.

Im Lehr­plan fin­det eine Ver­schie­bung der The­men hin zu Früh­sexua­li­sie­rung statt.

  • Frü­her klär­ten die Lehr­kräf­te in der 6. Klas­se (Puber­täts­al­ter) über die bio­lo­gi­schen, emo­tio­na­len und sozia­len Bezü­ge mensch­li­cher Sexua­li­tät auf. Nun­mehr sol­len schon die Grund­schü­ler in der Latenz­zeit mit sexu­el­len The­men ein­schließ­lich homo­se­xu­el­ler Part­ner­schaft über­for­dert werden.
  • In der schwie­ri­gen Selbst­fin­dungs­pha­se der frü­hen Puber­tät (5. und 6. Klas­se) brau­chen die Kin­der eine wert­schät­zen­de Päd­ago­gik mit kla­ren Grenz­zie­hun­gen. Die Beschäf­ti­gung mit den sexu­el­len Varia­tio­nen von adul­ten Min­der­hei­ten ist dabei eher hin­der­lich. Der Leh­rer­ver­bands­vor­sit­zen­de kri­ti­siert dar­an, dass sol­che Begriff­lich­kei­ten wie „sexu­el­le Ori­en­tie­run­gen und Iden­ti­tä­ten“ oder „Trans­se­xua­li­tät“ unmög­lich in die­ser Alters­stu­fe ange­mes­sen behan­delt wer­den könn­ten – ganz zu schwei­gen von der gefor­der­ten Akzeptanz-Vermittlung.

Überfrachtung des Lehrplans mit gesellschaftlichen Richtungsproblemen

Auch für die wei­te­ren Alters­stu­fen der 13- bis 19-jäh­ri­gen Schü­lern näh­men die Lehr­plan­the­men zur Sexua­li­tät der Viel­falt einen „sehr brei­ten Raum“ ein. Sol­che The­men­for­mu­lie­run­gen wie „Viel­falt sexu­el­ler Ori­en­tie­run­gen und geschlecht­li­cher Iden­ti­tä­ten“ sei­en „augen­schein­lich nach den Vor­stel­lun­gen der Par­tei Bünd­nis 90/​Die Grü­nen“ in den Lehr­plan genom­men worden.

Kein Gender in Hessens Schulen
Kein Gen­der in Hes­sens Schulen

Der Leh­rer­ver­tre­ter sieht dar­in eine Über­frach­tung des Lehr­plans. Er stellt eine Schwer­punkt­ver­la­ge­rung von der bis­he­ri­gen fach­lich-sexu­al­kund­li­chen Ver­mitt­lung auf gesell­schafts­wis­sen­schaft­li­che und sozio­lo­gi­sche Aspek­te fest: „Gesell­schaft­li­che Pro­blem­fel­der und Wider­sprü­che sol­len mit Hil­fe des Sexu­al­kun­de-Unter­richts behan­delt, Kon­flik­te womög­lich gelöst wer­den.“ Die­se Anfor­de­run­gen bedeu­ten nach sei­ner Ansicht eine zeit­li­che und sach­li­che Über­for­de­rung der Schu­le. Die dar­aus erwach­sen­de „unzu­mut­ba­re Bela­stung der Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen ab“ lehnt der Ver­band ab.

Auf wei­te­re „immense Wider­sprü­che“ weist der Leh­rer­ver­bands­vor­sit­zen­de hin: Einer­seits sol­len die Schüler/​innen auf „Gleich­be­rech­ti­gung und Geschlech­ter­ge­rech­tig­keit“ ori­en­tiert wer­den, ande­rer­seits soll auch auf „unter­schied­li­che kul­tu­rel­le und reli­giö­se Wer­te und Nor­men Rück­sicht genom­men wer­den“. Sol­che wider­sprüch­li­chen Anfor­de­run­gen, die auf gegen­sätz­li­che Strö­mun­gen in der Gesell­schaft zurück­ge­hen, soll­ten nicht der Schu­le auf­ge­bür­det wer­den, weil „die Lehr­kräf­te damit schlicht­weg über­for­dert sind“. Die Schu­le kann die­se „gesamt­ge­sell­schaft­li­chen Pro­ble­me“ nicht lösen.

Statt Zurückhaltung und Toleranz…

Dar­über hin­aus sieht der Phi­lo­lo­gen­ver­band wei­te­re pro­ble­ma­ti­sche Ten­den­zen in der Richt­li­nie. Neben den gesell­schafts­po­li­ti­schen Aspek­ten sei mit der Schwer­punkt­set­zung auf die The­men Akzep­tanz von sexu­el­ler Viel­falt der Lehr­plan „auf­fal­lend ethisch aus­ge­rich­tet“. Die mehr­fach gefor­der­te „Wert­schät­zung“ bestimm­ter Posi­tio­nen erweist sich aber als ethi­sche Diri­gie­rung oder staat­li­che Bevor­mun­dung in sexu­al­ethi­schen Fra­gen. In die­sem Zusam­men­hang wür­den „Per­sön­lich­keits­aspek­te, die zutiefst pri­vat sind und pri­mär in den elter­li­chen Erzie­hungs­be­reich gehö­ren, in das unter­richt­li­che Gesche­hen einbezogen“.

Der Leh­rer­ver­tre­ter mahnt eine schu­li­sche „Zurück­hal­tung“ bei sexu­el­len The­men an. „Gegen­über ver­schie­de­nen Wert­vor­stel­lun­gen“ bei Sexu­al­the­men hät­ten Schu­le und Leh­rer sich von der Hal­tung der „Offen­heit und Tole­ranz“ lei­ten zu las­sen. Mit die­sen For­mu­lie­run­gen wer­den die ver­fas­sungs­recht­li­chen Vor­ga­ben für den Sexu­al­kun­de­un­ter­richt zitiert. Die wer­den in der Ein­lei­tung der hes­si­schen Sexu­al­erzie­hungs­richt­li­nie zwar brav auf­ge­führt. Aber Kul­tus­mi­ni­ster Lorz lehnt die Tole­ranz-Hal­tung im Rah­men der Sexu­al­erzie­hung ab. Die CDU-Frak­ti­on will die Tole­ranz-Kate­go­rie sogar aus dem Schul­ge­setz verbannen.

… Indoktrination durch die Akzeptanz-Forderung

Auf dem Hin­ter­grund die­ser Ableh­nungs­stra­te­gie unter­lau­fen die Aus­füh­rungs­be­stim­mun­gen des neu­en Lehr­plans die auch von der hes­si­schen Ver­fas­sung gefor­der­te Tole­ranz, wenn sie Leh­rer wie Schü­ler auf eine bestimm­te Wert­schät­zung ver­bind­lich fest­le­gen will. Die Lehr­per­so­nen wer­den in die Pflicht genom­men, den Schü­lern posi­ti­ve Wert­ur­tei­le über viel­fäl­ti­ge sexu­el­le Varia­tio­nen und Ori­en­tie­run­gen bei­zu­brin­gen. Das ist mit der Tole­ranz­hal­tung nicht ver­ein­bar. Denn die gefor­der­te „wert­schät­zen­de Akzep­tanz“ – so der Leh­rer­ver­tre­ter – nimmt „Eltern, Schü­lern und Lehr­kräf­ten die Frei­heit, zumin­dest in Tei­len zu ande­ren Bewer­tun­gen der ver­schie­de­nen Aspek­te von Sexua­li­tät zu kom­men“. Das ist nur bei der Tole­ranz-Ein­stel­lung möglich.

"Demo für alle" : Ehe bleibt Ehe
„Demo für alle“ : Ehe bleibt Ehe

Mit dem letz­ten Punkt hat der Leh­rer­ver­tre­ter das Neu­tra­li­täts­ge­bot für staat­li­che Stel­len ange­spro­chen. Dar­un­ter ist zu ver­ste­hen: Bei umstrit­te­nen gesell­schaft­li­chen Wert­vor­stel­lun­gen zu einem Lebens­kom­plex müs­sen auch Lehr­plan und Schu­le die wider­strei­ten­den Auf­fas­sun­gen abbil­den oder wider­spie­geln, damit sich die Schü­ler ein eige­nes (Wert-) Urteil bil­den kön­nen. Sie dür­fen jeden­falls nicht den Schü­lern ein­sei­tig die Akzep­tanz einer der bei­den Kon­tro­vers-Mei­nun­gen auf­nö­ti­gen. Das wäre Indok­tri­na­ti­on. Doch genau das ver­langt der hes­si­sche Lehr­plan von den Lehrern.

Auch der Phi­lo­lo­gen­ver­band von Nord­rhein-West­fa­len erklär­te auf Nach­fra­ge, dass die unter­schied­li­chen Eltern­wün­sche und ‑erwar­tun­gen von Lehr­plan und Schu­le zu respek­tie­ren sei­en. Die Leh­rer­ver­ei­ni­gung legt eben­falls Wert auf die Fest­stel­lung, dass die Ver­ant­wor­tung für den Sexu­al­erzie­hungs­un­ter­richt bei den Lehr­kräf­ten lie­ge und nicht an exter­ne Per­so­nen oder Orga­ni­sa­tio­nen dele­giert wer­den sollten.

Lehrer als sozial- und sexualpädagogische Moderatoren?

Unge­nü­gen­de Kennt­nis­se und Erfah­run­gen von schu­li­schen Rea­li­tä­ten zei­gen sich in wei­te­ren Pas­sa­gen des Lehr­plans. So will der Kul­tus­mi­ni­ster Schu­le und Klas­sen zu einem Erfah­rungs­raum machen, in dem „Sexua­li­tät zum gemein­schaft­li­chen Leben gehö­rend erlebt“ wer­den soll. Doch dar­in dürf­te sich die Mehr­heit der Leh­rer einig sein, dass ein sexua­li­sier­tes Schul­kli­ma nicht zu einem lei­stungs­ori­en­tier­ten Lern­kli­ma beiträgt.

Nach Lorz’ Vor­stel­lun­gen sol­len die Leh­rer nicht nur fach­lich unter­rich­ten, son­dern auch sozi­al­päd­ago­gisch zu einem neu­en „Schul­kli­ma“ in den „Schul­ge­mein­den“ bei­tra­gen. Dafür will der Kul­tus­mi­ni­ster unter ande­rem die Leh­ren­den ver­bind­lich dar­auf fest­le­gen, „gege­be­nen­falls Schü­le­rin­nen und Schü­ler beim Coming Out zu unter­stüt­zen“. Doch dazu sind die Leh­rer weder aus­ge­bil­det noch gehört es zur Auf­ga­be der Unter­rich­ten­den, sol­che kom­ple­xe Pro­zes­se sozi­al­psy­cho­lo­gisch zu beglei­ten oder gar zu för­dern. Außer­dem kann die Schu­le gar nicht der sozi­al ver­trau­te Raum sein, den Wis­sen­schaft­ler für sol­ches Gesche­hen präferieren.

Handwerkliche Mängel

Sexualpädagogik der Vielfalt Tagung
Sexu­al­päd­ago­gik der Viel­falt – Tagung

Was die Leh­rer­ver­tre­ter nicht ange­spro­chen haben, sind Struk­tur­män­gel des Lehr­plans. Seit fünf­zig Jah­ren ist es cur­ri­cu­la­rer Stan­dard, dass Lehr­plan­the­men mit Lern­zie­len oder Kom­pe­ten­zen didak­tisch struk­tu­riert wer­den. Damit sol­len Leh­rer und Schü­ler Klar­heit bekom­men, wel­che The­men­aspek­te zu behan­deln sind und wel­che Lern­lei­stun­gen erwar­tet wer­den. So wäre das Haupt­the­ma „Bedeu­tung der Ehe und Fami­lie“ im Ein­zel­nen nach sexu­el­len, sozia­len, repro­duk­ti­ven, kul­tu­rel­len und ethi­schen Bezü­gen zu entfalten.

Der neue Lehr­plan fällt hin­ter die­sen Stan­dard zurück. Im 2. und 3. Kapi­tel wird eine unstruk­tu­rier­te Men­ge an The­men, Inhal­te und Aspek­te auf­ge­li­stet. Im Ver­gleich mit dem frü­he­ren Lehr­plan und dem durch­dach­ten Lehr­plan­kon­zept der bay­ri­schen „Fami­li­en- und Sexu­al­erzie­hung“ macht der hes­si­sche den Ein­druck eines The­men-Sam­mel­su­ri­ums. Die­ser Aspekt offen­bart die gene­rel­le Schwä­che der Richt­li­nie bezüg­lich einer pro­fes­sio­nel­len Kon­zep­ti­on von Lehr- und Lernorientierung.

Der Prä­si­dent des Deut­schen Leh­rer­ver­ban­des, Josef Kraus, hat sich den Haupt­kri­tik­punk­ten des hes­si­schen Phi­lo­lo­gen­ver­ban­des ange­schlos­sen. Das schreibt er in einem Auf­satz vom 24. 1. 2017.

Mit den schul- und fach­päd­ago­gi­schen Kri­tik­punk­ten von zwei renom­mier­ten Ver­tre­tern von Leh­rer­ver­bän­den sind sub­stan­ti­el­le Grün­de auf­ge­zeigt, den Lehr­plan so bald wie mög­lich in die Revi­si­on zu schicken.

Text: Hubert Hecker
Bild: Demo für alle/​Autor

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