Vatikan nimmt Ermittlungen gegen Euthanasie-Beschluß eines belgischen Ordens auf


(Rom/​Brüssel) Das vati­ka­ni­sche Staats­se­kre­ta­ri­at hat Ermitt­lun­gen zur Ent­schei­dung eines bel­gi­schen Ordens ein­ge­lei­tet, in sei­nen Gesund­heits- und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen die Eutha­na­sie zu prak­ti­zie­ren. Der 1807 gegrün­de­te Hos­pi­tal­or­den der Broe­ders van Lief­de (Brü­der der Lie­be) bie­tet seit dem 27. April als „Zusatz­dienst­lei­stung“ die Eutha­na­sie­rung an. Dies hat­te der Orden zwei Tage zuvor bekannt­ge­ge­ben. Zum Hos­pi­tal­dienst des Ordens gehö­ren 15 psych­ia­tri­sche Anstal­ten in Bel­gi­en. Psy­chisch kran­ke Men­schen sind durch das Eutha­na­sie­ge­setz beson­ders gefährdet.

Generaloberer bat Vatikan aktiv zu werden

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Die römi­schen Ermitt­lun­gen gegen den bel­gi­schen Ordens­zweig wur­den vom Gene­ral­obe­ren des Ordens, René Stock­man, gefor­dert, der sich dazu an den Hei­li­gen Stuhl wand­te. Der Orden ist welt­weit in 30 Staa­ten aktiv. Die katho­li­sche Kir­che lehnt Eutha­na­sie strikt ab. Ein­zi­ger Herr über Leben und Tod ist Gott der Schöpfer.

Der Gene­ral­obe­re infor­mier­te die Bel­gi­sche Bischofs­kon­fe­renz und bat um eine Stel­lung­nah­me. Zugleich infor­mier­te er die Ordens­kon­gre­ga­ti­on und das Staats­se­kre­ta­ri­at im Vati­kan. Am 5. Mai teil­te er mit, daß sich Kar­di­nal­staats­se­kre­tär Pie­tro Paro­lin „per­sön­lich“ um die Sache küm­mern werde.

Die Lage in Bel­gi­en ver­schlech­ter­te sich, so der Gene­ral­obe­re. Zunächst wur­de die Eutha­na­sie als Akt der Selbst­be­stim­mung ein­ge­führt. Gesetz und Wirk­lich­keit began­nen schnell aus­ein­an­der­zu­klaf­fen, da die im Gesetz vor­ge­se­he­nen Kon­troll­me­cha­nis­men nicht funk­tio­nie­ren. Der Gesetz­ge­ber scheint an einer wirk­li­chen Kon­trol­le nicht inter­es­siert. „Die gan­ze Men­ta­li­tät in Bel­gi­en ändert sich schnell“, so Stock­man. Inzwi­schen gilt Eutha­na­sie nicht mehr als „Mög­lich­keit“, eines selbst­be­stimm­ten Lebens, son­dern immer mehr als obli­ga­to­risch. „Es gibt Druck der Regie­rung gegen jede Ableh­nung der Eutha­na­sie“, so der Generalobere.

Die ver­gan­ge­nen 15 Jah­ren zei­gen eine Ent­wick­lung, wie sie von Eutha­na­sie-Kri­ti­kern vor­her­ge­sagt wur­de: Was „nur“ als Mög­lich­keit ein­ge­führt wur­de, wird inzwi­schen mit Druck gefor­dert. Der näch­ste Schritt ist bereits die Zwangs­eu­tha­na­sie­rung, wie sie für Kin­der mit Down-Syn­drom und Behin­der­te bereits gefor­dert wird. Die Eutha­na­sie­rung „unren­ta­bler“ Men­schen, die „nur mehr“ Kosten ver­ur­sa­chen, ist zum wün­schens­wer­ten Ziel des vor­herr­schen­den Den­kens geworden.

Vor die­sem Hin­ter­grund ist auch die Ent­schei­dung des bel­gi­schen Ordens­zwei­ges der Broe­ders van Lief­de zu sehen.

Der NS-Staat und die „liberalen“ Beneluxstaaten

Das natio­nal­so­zia­li­sti­sche Deut­sche Reich war das erste Land, das im Zuge sei­ner Staats­dok­trin die Eutha­na­sie „lebens­un­wer­ten“ Lebens prak­ti­zier­te, tat dies aber nur unter größ­ter Geheim­hal­tung. Ein öffent­li­ches Bekennt­nis wag­te selbst das Hit­ler-Regime nicht. Die Nie­der­lan­de waren 2002 das erste Land der Welt, das nach der geheim prak­ti­zier­ten Eutha­na­sie des NS-Staa­tes, die Eutha­na­sie legal ein­führ­ten. Bel­gi­en folg­te ein Jahr spä­ter. Bei­de Staa­ten gel­ten als aus­ge­spro­chen „libe­ral“. Es han­delt sich um eine töd­li­che Liberalität.

Seit 2014 erlaubt das bel­gi­sche Gesetz auch die Eutha­na­sie­rung von Kin­dern ohne Alters­be­schrän­kung. Der 1830 geschaf­fe­ne Staat ist das erste Land der Welt, in dem das Lebens­recht in all sei­nen Pha­sen nur mehr ein­ge­schränk­te Gel­tung hat.

Gegen den sich rapi­de aus­brei­ten­den Men­ta­li­täts­wech­sel, der das Lebens­recht auf­hebt, ist eine ent­schie­de­ne Hal­tung der Kir­che gefor­dert, indem der bel­gi­sche Zweig der Broe­ders van Lief­de in die Schran­ken gewie­sen wer­den. Ob Bel­gi­ens Bischö­fe und ob die Gene­ral­lei­tung des Ordens und der Vati­kan in Rom dazu bereit sind, wird sich zei­gen. Dar­an wird sich auch mes­sen las­sen, in wel­cher Ver­fas­sung sich die katho­li­sche Kir­che befin­det und wel­che Bedeu­tung sie dem Lebens­recht bei­mißt, das zu den nicht ver­han­del­ba­ren Wer­ten gehört.

Die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der durch Abtrei­bung war der Prä­ze­denz­fall für den Angriff auf das Leben, der inzwi­schen, wie Bel­gi­en zeigt, weit dar­über hin­aus­geht. Die kom­mu­ni­sti­sche Sowjet­uni­on war das erste Land der Welt, das 1920 die Abtrei­bung lega­li­sier­te. In den 1930er Jah­ren war die Tötung Unge­bo­re­ner kurz­zei­tig im Volks­front-regier­ten Spa­ni­en erlaubt. Das Abtrei­bungs­ge­setz wur­de nach dem Sieg Fran­cos beseitigt.

Im Westen und außer­halb des links­extre­men Kon­tex­tes war Groß­bri­tan­ni­en 1967 das erste Land, das die Abtrei­bung erlaub­te. Das einst stark katho­lisch gepräg­te Bel­gi­en voll­zog den Damm­bruch 1990, spä­ter als die mei­sten ande­ren west­li­chen Staa­ten, dafür seit­her umso radi­ka­ler, wie das nur 13 Jah­re spä­ter fol­gen­de Eutha­na­sie­ge­setz zeigt.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Rld (Screen­shot)

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2 Kommentare

  1. Kann jemand einem erst 1972 gebo­re­nen erklä­ren, war­um das katho­li­sche Flan­dern seit den 60ern wie ein Kar­ten­haus zusam­men­ge­fal­len ist? Der sog. Kon­zils­geist oder die Lit­ur­gie­re­form oder ein pro­gres­si­ver Sue­n­ens allein schei­nen mir nicht zu genü­gen; das ist ja als hät­te man über Nacht den Stecker gezo­gen… Adri­en Antoine?

  2. Ver­bie­ten, Ordens­tei­le, die die­sen „Beschluß“ gefasst haben auf­lö­sen, Ordens­leu­te exkom­mu­ni­zie­ren – also die Wur­zel ausreißen.

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