Nach dem Interdikt mußte der Vatikan zurückrudern – Morgen Konklave des Malteserordens


Am 29. April versammelt sich am exterritorialen Sitz des Souveränen Malteserordens in Rom der Große Staatsrat zum Konklave, um einen neuen Großmeister zu wählen.
Am 29. April versammelt sich am exterritorialen Sitz des Souveränen Malteserordens in Rom der Große Staatsrat zum Konklave, um einen neuen Großmeister zu wählen.

Von Rober­to de Mattei*

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Der ehe­ma­li­ge Groß­mei­ster des Mal­te­ser­or­dens, Fra Matthew Fest­ing, dem Kuri­en­erz­bi­schof Gio­van­ni Ange­lo Becciu „in Abspra­che mit dem Papst“ am ver­gan­ge­nen 15. April die Teil­nah­me an der Wahl sei­nes Nach­fol­gers ver­bo­ten hat­te, ist trotz päpst­li­chen Vetos in Rom gelan­det. Dem Vati­kan blieb nichts ande­res übrig, als das zur Kennt­nis zu neh­men. Dies auch des­halb, weil das Staats­se­kre­ta­ri­at, laut dem Vati­ka­ni­sten Edward Pen­tin, auf­merk­sam gemacht wur­de, daß die Wahl durch die Abwe­sen­heit Fest­ing ungül­tig sein könn­te, da die­ser ein unver­äu­ßer­li­ches Recht besitzt, dar­an teil­zu­neh­men, als Wäh­ler, aber auch als einer, der wie­der­ge­wählt wer­den könnte.

Tat­sa­che bleibt, daß der Brief, mit dem Fra Fest­ing ange­ord­net wur­de, in die­sen Tagen nicht ein­mal in Rom sein zu sol­len, eine neue, unglaub­li­che Ver­let­zung der Sou­ve­rä­ni­tät des Mal­te­ser­or­dens dar­stellt. Der Staats­rat, der sich am 29. April in der Vil­la Magi­stra­le, dem exter­ri­to­ria­len Sitz des Mal­te­ser­or­dens in Rom, zum Kon­kla­ve ver­sam­melt, wird aus 56 Wäh­lern bestehen. Papst Berg­o­glio woll­te vor sei­ner Abrei­se nach Kai­ro eine Grup­pe von ihnen tref­fen und damit wei­te­ren, unge­bühr­li­che Druck aus­üben, um das Wahl­er­geb­nis zu beein­flus­sen. Die­ses Ein­drin­gen in Ter­rain, das nicht unter die Zustän­dig­keit des Hei­li­gen Stuhls fällt, ris­kiert das Gegen­teil der gewünsch­ten Wir­kung zu pro­vo­zie­ren. Allein schon die Anwe­sen­heit Fest­ings in Rom ist ein Auf­bäu­men des bri­ti­schen Ade­li­gen, nach sei­nem über­eil­ten, vom Papst Ende Janu­ar gefor­der­ten Rücktritt.

Großprior von Rom, Fra Giacomo Dalla Torre
Groß­pri­or von Rom, Fra Gia­co­mo Dal­la Torre

Auf dem Rück­weg von sei­nem Ägyp­ten-Besuch wird Papst Fran­zis­kus den Namen des neu­en Groß­mei­sters erfah­ren, oder – was wahr­schein­li­cher ist – des Statt­hal­ters ad inte­rim, der für ein Jahr im Amt blei­ben wird, wäh­rend dem er die Aus­ar­bei­tung neu­er Sat­zun­gen zu koor­di­nie­ren haben wird. Die Namen, die her­um­ge­reicht wer­den sind die des Groß­kom­turs, Fra Lud­wig Hoff­mann von Rum­er­stein, und des Groß­pri­o­rs von Rom, Fra Gia­co­mo Dal­la Tor­re Del Tem­pio di Sanguinetto.

Der Gewähl­te wird im Rah­men einer in San­ta Maria all’Aventino zele­brier­ten Mes­se sei­nen Eid lei­sten, in Anwe­sen­heit des päpst­li­chen Son­der­ge­sand­ten, Erz­bi­schof Ange­lo Becciu, einer Art von „Kom­mis­sar“, der fak­tisch Kar­di­nal Ray­mond Leo Bur­ke, der offi­zi­ell noch Patron des Ordens ist, ver­drängt hat.

In den ver­gan­ge­nen Mona­ten bezeich­ne­te der Groß­mei­ster die Ein­mi­schung des vati­ka­ni­schen Staats­se­kre­ta­ri­at, in einen „inter­nen Ver­wal­tungs­akt in der Lei­tung des Sou­ve­rä­nen Mal­te­ser­or­dens“, der „aus­schließ­lich in sei­ne Zustän­dig­keit fällt“, als „inak­zep­ta­bel“. Dabei bekräf­tig­te er die Ent­schei­dung, „die eige­ne Sou­ve­rä­ni­täts­sphä­re zu schüt­zen gegen Initia­ti­ven, die in einer Form auf­tre­ten, die objek­tiv (und daher unab­hän­gig von den Absich­ten, die recht­lich irrele­vant sind) dar­auf abzie­len, die­se Sphä­re in Fra­ge zu stel­len oder zumin­dest einzuschränken“.

Großkomtur Fra Ludwig Hoffmann von Rumerstein
Groß­kom­tur Fra Lud­wig Hoff­mann von Rumerstein

So war es nicht, aber der schein­ba­re Sieg des Vati­kans könn­te sich als Bume­rang erwei­sen. Der Mal­te­ser­or­den und der Hei­li­ge Stuhl ste­hen sich, mit vie­len Par­al­le­len, als Völ­ker­rechts­sub­jek­te gegen­über. Der Mal­te­ser­or­den besitzt eine dop­pel­te Rechts­per­sön­lich­keit, die ihn auf der Ebe­ne des Kir­chen­rechts dem Hei­li­gen Stuhl unter­ord­net, ihm aber auf der Ebe­ne des Völ­ker­rechts Unab­hän­gig­keit von die­sem garan­tiert. Auch der Hei­li­ge Stuhl hat aber eine ganz eige­ne inter­na­tio­na­le Per­sön­lich­keit, die in der Befä­hi­gung zum Aus­druck kommt, Abkom­men und Kon­kor­da­te abzu­schlie­ßen und in der Rol­le eines stän­di­gen Beob­ach­ters bei inter­na­tio­na­len Insti­tu­tio­nen wie dem Euro­pa­rat und den Ver­ein­ten Nationen.

Die Ver­let­zung der Sou­ve­rä­ni­tät des Mal­te­ser­or­dens ist in gefähr­li­cher Prä­ze­denz­fall, weil es – wie bekannt ist – Regie­run­gen und Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen gibt, die auf die­sel­be Wei­se, wie sie der Vati­kan gegen­über dem Mal­te­ser­or­den anwen­det, den Hei­li­gen Stuhl sei­nen Rechts­sta­tus, den er in der inter­na­tio­na­len Staa­ten­ge­mein­schaft besitzt, ent­zie­hen möchten.

Wer durch Schä­di­gung der Sou­ve­rä­ni­tät ver­letzt, ris­kiert durch Schä­di­gung der Sou­ve­rä­ni­tät umzukommen.

*Rober­to de Mat­tei, Histo­ri­ker, Vater von fünf Kin­dern, Pro­fes­sor für Neue­re Geschich­te und Geschich­te des Chri­sten­tums an der Euro­päi­schen Uni­ver­si­tät Rom, Vor­sit­zen­der der Stif­tung Lepan­to, Autor zahl­rei­cher Bücher, zuletzt erschie­nen: Vica­rio di Cri­sto. Il pri­ma­to di Pie­tro tra nor­ma­li­tà  ed ecce­zio­ne (Stell­ver­tre­ter Chri­sti. Der Pri­mat des Petrus zwi­schen Nor­ma­li­tät und Aus­nah­me), Vero­na 2013; in deut­scher Über­set­zung zuletzt: Das Zwei­te Vati­ka­ni­sche Kon­zil – eine bis­lang unge­schrie­be­ne Geschich­te, Rup­picht­eroth 2011.

Bild: Cor­ri­spon­den­za Romana

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6 Kommentare

  1. Ich möch­te dem von mir hoch­ver­ehr­ten Rober­to de Mat­tei kei­nes­falls wider­spre­chen – allen­falls ein klei­nes Memo­ran­dum ein­fü­gen. Zu Jesu Chri­sti Zei­ten auf Erden gab es das heu­ti­ge „Völ­ker­recht“ noch nicht, eben­so­we­nig irgend­wel­che Kon­kor­da­te. Für glau­bens- und tra­di­ti­ons­treue Katho­li­ken besteht des­we­gen schlicht­weg nicht die gering­ste Ver­an­las­sung, in der­lei moder­ni­sti­schen und oft­mals auch frei­mau­re­ri­schen Kate­go­rien zu den­ken. Ein­zig das Wort Unse­res Herr­gott Jesus Chri­stus gilt.
    Ich kann in den vom „Papst Berg­o­glio“ gede­mü­tig­ten und abge­setz­ten Fra Matthew Fest­ing vom Mal­te­ser-Orden natür­lich nicht hin­ein­schau­en, aber womög­lich hat er sich über all die Ereig­nis­se sei­ne ganz eige­nen Gedan­ken gemacht und plant, der päpst­li­chen Imper­ti­nenz sich jetzt nun­mehr zu wider­set­zen – ihm also unge­hor­sam zu wer­den. Völ­ker­recht spiel­te dabei, wie gesagt, kei­ner­lei Rol­le, alles bibli­sche Recht der Welt hät­te er dabei frei­lich auf sei­ner Sei­te – und nur auf die­ses käme es ja auch an.
    Sankt Tho­mas von Aquin lehrt uns aus­führ­lich in sei­ner „Sum­ma Theoló­gi­ca“, daß, „wenn Gefahr für den Glau­ben besteht“, wir das Recht auf Unge­hor­sam kirch­li­chen Auto­ri­tä­ten gegen­über haben, sowie an ihnen „Cor­rec­tio Fra­ter­na“ – brü­der­li­che Zurecht­wei­sung – zu üben, auch coram pú­b­li­co vor­ge­tra­gen; alles natür­lich auch immer als úl­ti­ma ratio, wenn kein ande­res Mit­tel mehr hilft. Vor dem iden­ti­schen Pro­blem und Phä­no­men ste­hen momen­tan im übri­gen ja auch jene Dubia-Kardinäle.
    Sankt Petrus setzt sich in der Apo­stel­ge­schich­te den ihn ankla­gen wol­len­den Juden ent­ge­gen: „Wir müs­sen Gott mehr gehor­chen als den Men­schen!“ – zuge­ge­ben, es mag unge­mein schwer­fal­len, wenn der Mensch, dem gegen­über man unge­hor­sam wer­den muß, kein gerin­ge­rer als der Papst selbst ist. In falsch ver­stan­de­ner Furcht und Ehr­furcht schrecken nicht weni­ge dann zurück. Mensch­lich gese­hen ist das abso­lut ver­ständ­lich, aber auch unnö­tig. Frei­lich wür­de ich nie­man­den ver­ur­tei­len, der dann aus Furcht zurück­schreckt! Ich bin ja kein bes­se­rer Mensch als irgend­wer anderes!
    Frau Matthew Fest­ing hat jeden­falls alles bibli­sche Recht auf sei­ner Sei­te, wenn er Alfred von Boe­se­la­gers För­de­rung der Kin­der-Abtrei­bung kom­pro­miß­los bekämpft. Den Anfang hat er ja bereits dadurch gemacht, indem er sich gegen den päpst­li­chen Ukas hin­weg­setzt und nach Rom kommt, um an das Wahl sei­nes Nach­fol­gers teil­zu­neh­men. Ich jeden­falls wün­sche ihm auch für alles wei­te­re Furcht­lo­sig­keit und Festig­keit im Glau­ben dem Papst gegen­über; womög­lich wird er ja dann sogar noch von sei­nen Ordens­brü­dern im Amt bestä­tigt. Der Hei­li­gen Katho­li­schen Kir­che ins­ge­samt und der Welt wäre das so sehr zu wün­schen: Es muß irgend­wo ein­mal der erste Vir Pro­ba­tus auf­ste­hen und dem „Berg­o­glio-Papst“ sein ent­schlos­se­nes „Nein, so wahr mir Gott hel­fe!“ ent­ge­gen setzen. 

    In Cri­sto per Mariam + 

    Car­los­mi­guel

    • Das Völ­ker­recht hat eine natur­recht­li­che Grund­la­ge. Bevor man sich äußert, soll man sich infor­mie­ren oder sich nicht äußern, wenn man von etwas kei­ne Ahnung und das auch nicht ändern möch­te oder kann.

      • Zitat: Das Völ­ker­recht hat eine natur­recht­li­che Grundlage. 

        Rich­tig. Einer­seits. Ich prä­zi­sie­re. Erstens: Natur­recht per se und eo ipso ist nicht und nir­gends kodi­fi­ziert und auch nicht kodi­fi­zier­bar, weil uni­ver­sell und gene­rell, und kein Mensch hät­te jemals das Recht, es jemals zu kodi­fi­zie­ren. Das Natur­recht ist das Recht, das ich habe, wel­ches ich als Mensch habe, weil ich als Mensch zur Welt gekom­men bin. Es ist das Recht auf Leben, Frei­heit, auf Sou­ve­rä­ni­tät – wech­sel­sei­tig, gegen­sei­tig, unter­ein­an­der, unan­fecht­bar und unein­klag­bar – alle Men­schen haben es allen ande­ren Men­schen gegen­über. Dies bedeu­tet zum Bei­spiel, daß das Natur­recht nicht erst groß­zü­gi­ger­wei­se einem Men­schen, zuer­kannt wer­den müß­te – oder jemals eben aberkannt wer­den könn­te, wie z.B. das Recht auf Leben. Der Mensch hat es ganz ein­fach. Ein­fach so.
        Zwei­tens: Die Welt-Frei­mau­re­rei hat seit ihrer Grün­dung selbst­ver­ständ­lich und seit jeher danach getrach­tet, die Men­schen unter ihre gott­lo­se Knu­te zu krie­gen. Heut­zu­ta­ge insi­nu­iert sie, das Natur­recht eben doch kodi­fi­ziert zu haben – das Unding nennt sich „Char­ta der Ver­ein­ten Natio­nen“. Der post­kon­zi­lia­re Vati­kan, ganz beson­ders der jet­zi­ge unter dem „Papst Berg­o­glio“ (© + ® Rober­to de Mat­tei) hat das Ding bis dato zwar noch nicht rati­fi­ziert, rich­tet sich jedoch danach. Dort wer­den dann eben Din­ge, wie Kin­der-Abtrei­bung und ande­re Din­ge gere­gelt… Bei­des wie gesagt: Einerseits.
        Ande­rer­seits: Damit aus die­ser Cho­se mit dem Natur­recht kei­ne Frei­mau­rer-Cho­se wird, steht das Natur­recht unter unbe­ding­ter Prä­mis­se und unbe­ding­tem Vor­be­halt Unse­res Schöp­fers und Herr­gott. Und erst dann, und auch nur dann, wird die Geschich­te rund und kriegt ihr ein­zig rich­ti­ges Fun­da­ment. Er ist es, der ver­mit­tels Sei­ner Gna­de und Sei­nem Segen alles gege­ben hat und wei­ter­hin gibt – auch das Recht. Sein Gött­li­ches Recht. Und nur das gött­li­che Recht zählt. Nichts kommt von nichts, alles kommt von Ihm. Nichts gibt sich sel­ber etwas, auch das Recht gibt sich nicht selbst das Recht. Wer etwas ande­res postu­liert, ist ein Frei­mau­rer oder ein Narr oder bei­des. Mindestens. 

        Zitat: Bevor man sich äußert, soll man sich infor­mie­ren oder sich nicht äußern, wenn man von etwas kei­ne Ahnung und das auch nicht ändern möch­te oder kann. 

        Nun, infor­miert bin ich ja offen­kun­dig. Anson­sten ein herz­li­ches Vergelt’s Gott für Ihre freund­li­chen Wor­te. Si tácui­s­set, philóso­phus mansisset. 

        In Cri­sto per Mariam + 

        Car­los­mi­guel

    • Sehr geehr­ter @Carlosmiguel,
      Ich stim­me Ihnen im Wesent­li­chen zu, möch­te Ihnen aber in einem Punkt wider­spre­chen: das Völ­ker­recht ist eine Tat­sa­che. Es gehört zu der Welt, in der wir leben. Genau wie die Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung. Wir müs­sen uns die­sen Rea­li­tä­ten stel­len, wir kön­nen sie nicht igno­rie­ren, nur weil sie zur Zeit Jesu noch nicht exi­stiert haben. Wir kön­nen auch nicht bei Rot über die Ampel fah­ren oder gehen – mit dem Hin­weis auf die Nicht­exi­stenz von Ampeln und ent­spre­chen­den Rege­lun­gen zur Zeit Jesu.
      Die Ein­hal­tung welt­li­cher Geset­ze und Regeln ist im Übri­gen durch Jesus selbst gefor­dert und legi­ti­miert: auf die Fra­ge, ob es erlaubt sei, dem Kai­ser Steu­ern zu zah­len ant­wor­te­te er, wir sol­len dem Kai­ser geben, was des Kai­sers ist und Gott, was Got­tes ist.

      • Wer­ter Herr aus Kanada! 🙂 

        Zitat: Das Völ­ker­recht ist eine Tatsache. 

        Wes­sen Tat­sa­che denn? Und warum? 

        Zitat: Es gehört zu der Welt, in der wir leben. 

        Und wem gehört die Welt, in der wir leben? Gehört die Welt sich sel­ber? Gehört sie uns? Wel­cher Gene­ra­ti­on von uns gehört sie denn? Wer hat sie geschaf­fen? Haben wir sie womög­lich, horríbile dic­tu, selbst erschaffen? 

        Zitat: Genau wie die Straßenverkehrsordnung. 

        Ja, ja… genau die. Die ist ja dann wohl direkt gott­ge­ge­ben, damit der frisch­ge­wa­sche­ne Auto­lack nicht bekleckert wird… Rechts vor links – bittrechtschön. 

        Zitat: Wir müs­sen uns die­sen Rea­li­tä­ten stel­len, wir kön­nen sie nicht igno­rie­ren, nur weil sie zur Zeit Jesu noch nicht exi­stiert haben. 

        Wel­che „Rea­li­tä­ten“ denn? Wes­sen „Rea­li­tä­ten“? Ich glau­be kaum, daß Unser Herr­gott Jesus Chri­stus die „Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung“ erst von Sei­nem Himm­li­schen Vater hät­te über­mit­telt bekom­men müssen… 

        Zitat: Wir kön­nen auch nicht bei Rot über die Ampel fah­ren oder gehen – mit dem Hin­weis auf die Nicht­exi­stenz von Ampeln und ent­spre­chen­den Rege­lun­gen zur Zeit Jesu. 

        Rich­tig: Auch wenn wir das zu Zei­ten Unse­res Herr­gott Jesus Chri­stus noch sehr gewollt hät­ten – allein, es wäre nicht mög­lich gewe­sen. Der Strom für Ampeln kommt ja schließ­lich aus Steck­do­sen, und die gab es damals noch nicht. Also die Steck­do­sen. Und auch die Ampeln. Natür­lich. Wie scha­de… Nachts ist’s schließ­lich käl­ter als drau­ßen, wohin­ge­gen es tags­über deut­lich wär­mer ist als im Hause… 

        Zitat: Die Ein­hal­tung welt­li­cher Geset­ze und Regeln ist im Übri­gen durch Jesus selbst gefor­dert und legi­ti­miert: auf die Fra­ge, ob es erlaubt sei, dem Kai­ser Steu­ern zu zah­len ant­wor­te­te er, wir sol­len dem Kai­ser geben, was des Kai­sers ist und Gott, was Got­tes ist. 

        Exakt und aus­schließ­lich dar­auf, sowie in völ­li­ger Igno­ranz Unse­res Herr­gott Jesus Chri­stus, hat­te Mar­tin Luther ja auch sei­ne „Zwei-Rei­che-Leh­re“ auf­ge­baut gehabt – na, ich dan­ke sehr. Denkt man sich die­se Luther’schen – nun ja – Gei­stes­blit­ze kon­se­quent zu Ende, dann müß­ten ja all die vie­len katho­li­schen Mär­ty­rer, die es über die vie­len Jahr­hun­der­te hin­weg Unse­rem Herr­gott Jesus Chri­stus am Kreuz gleich­ge­tan und für ihr Glau­bens­be­kennt­nis ihr Leben gege­ben haben, völ­lig umsonst ermor­det wor­den sein, wie momen­tan ja so vie­le im Nahen und Mitt­le­ren Osten – wo’s halt die welt­li­che Obrig­keit so ver­langt hat. Tja, sel­ber schuld, die­ser Mär­ty­rer, wenn ihm sein Rosen­kranz wich­ti­ger ist, als der Kotau vor dem King samt des­sen Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung und Abtrei­bungs­kli­ni­ken. Klar: Der Mär­ty­rer hät­te es wohl bes­ser wie Mar­tin Luther selbst hal­ten sollen… 

        In Cri­sto per Mariam + 

        Car­los­mi­guel

  2. Viel­leicht ist das Wort „ein Rit­ter „des Malteseordens,noch nicht sei­nes Sin­nes beraubt wor­den und das Pfle­gen der alten Tradition,zeigt sei­ne Kraft​.Es wür­de ein glau­bens­ver­tei­di­gen­der Ritter,gegenüber die­sem Papst stehen.Ein ech­ter Ritter,ein treu­er Christ,ein Wert und Stärke,welche die­ser Papst und die Seinen„,etwas„unterschätzten.

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