Missachtung der Elternrechte – Lehrplanmängel (5)


Abschreckendes Beispiel "Sexkoffer Basel": Frühsexualisierung statt Aufklärung.
Abschreckendes Beispiel "Sexkoffer Basel": Frühsexualisierung statt Aufklärung.

Die Eltern im Bun­des­land Hes­sen wer­den mit schö­nen Wor­ten abge­speist, dass schu­li­sche „Sexu­al­erzie­hung in einem sinn­vol­len Zusam­men­wir­ken von Schu­le und Eltern­haus“ erfol­gen soll. Tat­säch­lich blei­ben Eltern und Eltern­rech­te außen vor.

Anzei­ge

Ein Gast­bei­trag von Hubert Hecker.

Der hes­si­sche Kul­tus­min­ster R. Alex­an­der Lorz stellt in sei­nem Schrei­ben an die Kri­ti­ker des Lehr­plans her­aus, dass ihm bei der schu­li­schen Sexu­al­erzie­hung die Eltern­rech­te beson­ders wich­tig sei­en: „Das natür­li­che Recht der Eltern auf Pfle­ge und Erzie­hung ihrer Kin­der nach Art. 6 (2) Grund­ge­setz steht vor jeg­li­chem staat­li­chen Bil­dungs- und Erzie­hungs­auf­trag“. Das gel­te ins­be­son­de­re für die „Ent­wick­lung der ganz per­sön­li­chen Ein­stel­lung zur Sexualität“.

Die Schule hat die grundgesetzlichen Erziehungsrechte der Eltern zu berücksichtigen

Der Vor­sit­zen­de der hes­si­schen Gym­na­si­al­leh­rer­ge­werk­schaft sieht in sei­ner Stel­lung­nah­me zu die­sem Punkt eine ganz ande­re Ten­denz: „Per­sön­lich­keits­aspek­te, die zutiefst pri­vat sind und pri­mär in den elter­li­chen Erzie­hungs­be­reich gehö­ren, wer­den in das unter­richt­li­che Gesche­hen ein­be­zo­gen“ (vgl. Stel­lung­nah­me des Hes­si­schen Phi­lo­lo­gen­ver­ban­des vom 1. 11. 2016)

In Lorz’ For­mu­lie­rung wer­den die Erzie­hungs­rech­te der Eltern auf Zeit und Raum vor der Schu­le beschränkt. Nach einem Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts von 1972 müs­sen aber die grund­ge­setz­lich garan­tier­ten Eltern­rech­te in den Erzie­hungs­auf­trag der Schu­le hineinwirken:

„Der Staat muss in der Schu­le die Ver­ant­wor­tung der Eltern für den Gesamt­plan der Erzie­hung ihrer Kin­der ach­ten (…) und darf nicht den gan­zen Wer­de­gang des Kin­des regeln wollen.“

Es ist für die Schu­le aller­dings schwer­lich mach­bar, auf unter­schied­li­che, zum Teil gegen­sätz­li­che Wert­vor­stel­lun­gen von Eltern zum Kom­plex Sexua­li­tät kon­kret ein­zu­ge­hen. Für die­ses Pro­blem haben Ver­fas­sungs­ge­richt und Gesetz­ge­ber fest­ge­legt, dass die Schu­le, also Lehr­plan und Leh­rer, in der all­ge­mei­nen Aus­rich­tung Rück­sicht neh­men müs­sen auf die reli­giö­sen und welt­an­schau­li­chen Über­zeu­gun­gen der Eltern. Das bedeu­tet für den Sexu­al­kun­de­un­ter­richt „die Ver­pflich­tung zu Zurück­hal­tung, Tole­ranz und Offen­heit für unter­schied­li­che Wer­tun­gen“ sowie die ver­schie­de­nen Erzie­hungs­vor­stel­lun­gen im Bereich der Sexualität.

Aus die­ser ver­fas­sungs­recht­li­chen Vor­ga­be erwach­sen der staat­li­chen Schu­le zwei  Direk­ti­ven: Lehr­plan und Leh­rer müs­sen sich bei diver­gie­ren­den Wert­vor­stel­lun­gen zur Sexua­li­tät in der Gesell­schaft – und damit der Eltern – neu­tral ver­hal­ten. Nega­tiv for­mu­liert dür­fen sie die Kin­der nicht für bestimm­te Wert­vor­stel­lun­gen ver­ein­nah­men (Indok­tri­na­ti­ons­ver­bot).

Indoktrinierende Vereinnahmung der Kinder

Die­sen Vor­ga­ben kommt das neue Schul­pro­gramm für Geschlech­ter­er­zie­hung nicht nach. Im Gegen­teil. Der Lehr­plan legt die Leh­rer kate­go­risch auf eine ein­zi­ge Wert­vor­stel­lung in Sexu­al­erzie­hungs­fra­gen fest. Die ist zusam­men­ge­fasst in der For­mel „Akzep­tanz für Viel­falt“. Damit sind aus­schließ­lich die Ori­en­tie­run­gen und Iden­ti­tä­ten von sexu­el­len Min­der­hei­ten gemeint. Kon­kret sol­len Kin­der und Her­an­wach­sen­de Varia­tio­nen von adul­ter Sexua­li­tät gut fin­den. Mit die­ser Ver­pflich­tung zu wert­schät­zen­der Akzep­tanz einer bestimm­ten Posi­ti­on ver­letzt die Ver­ord­nung das Indoktrinationsverbot,

Auf der ande­ren Sei­te kommt die klas­si­sche Geschlech­ter­er­zie­hung zu kurz. Die sta­ti­sti­sche Nor­ma­li­tät der hete­ro­se­xu­el­len Mehr­heit von weit über 95 Pro­zent setzt auch die Wer­te­per­spek­ti­ven für die Norm der Mehr­heits­ge­sell­schaft und damit der Mehr­heit der Schü­ler. Aber die Ver­mitt­lung der Wer­te der hete­ro­se­xu­el­len Eltern und Kin­dern ist nicht mehr vor­ge­se­hen. Sie fin­det nicht ein­mal Erwäh­nung. Die „sta­ti­stisch nor­ma­le Sexua­li­tät“ der Mehr­heits­ge­sell­schaft kommt im ver­bind­li­chen The­men­ka­ta­log prak­tisch nicht vor, stellt die Pro­fes­so­rin Kar­la Etschen­berg fest (Stel­lung­nah­me der Deut­schen Gesell­schaft für Sozi­al­wis­sen­schaft­li­che Sexu­al­for­schung vom 14. 8. 2016). Inso­fern sind die Optio­nen und Wert­vor­stel­lun­gen sicher­lich der mei­sten Eltern im vor­lie­gen­den Lehr­plan nicht berücksichtigt.

Ein abgestimmter Prozess zwischen Schule und Eltern kommt nicht zustande

Im kon­kre­ten Fall einer geplan­ten unter­richt­li­chen Sexu­al­kun­de­ein­heit sind die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten über Zie­le, Inhal­te und Lehr­ma­te­ria­li­en „zu infor­mie­ren“. Eine irgend­wie gear­te­te Berück­sich­ti­gung der elter­li­chen Sor­gen und Erzie­hungs­an­lie­gen ist eben­so wenig vor­ge­se­hen wie eine Aus­spra­che. Die Eltern wer­den zu rei­nen Infor­ma­ti­ons­emp­fän­gern degradiert.

Elternrecht achten
Eltern­recht achten

In der alten Richt­li­nie waren die The­men für die jewei­li­gen Alters­stu­fen nur „vor­ge­schla­gen“ bezie­hungs­wei­se „vor­ge­se­hen“. Die­se Ter­mi­no­lo­gie ließ für Leh­rer und auch für die Eltern einen gewis­sen Spiel­raum, sich über Zeit­punkt, Inhalt und Umfang eines The­mas abzu­stim­men. Mit der neu­en For­mu­lie­rung einer „ver­bind­li­chen“ The­men- und Alters­stu­fen­vor­ga­be haben die Eltern abso­lut nichts mehr zu sagen.

Die For­mel von der Sexu­al­erzie­hung als „abge­stimm­ter Pro­zess zwi­schen Erzie­hungs­be­rech­tig­ten und Schu­le“ erweist sich in Hes­sen als hoh­les Ver­spre­chen ohne rea­le Ein­lö­sung. Mehr noch. Die Behaup­tung des bil­dungs­po­li­ti­schen Spre­chers der CDU-Frak­ti­on, Armin Schwarz, der Lehr­plan „gewähr­lei­stet ein sinn­vol­les Zusam­men­wir­ken von Schu­le und Eltern­haus bei der Sexu­al­erzie­hung“, ist rei­ne Augen­wi­sche­rei. Denn der Staats­fahr­plan ist dar­auf gerich­tet, dass die staat­li­che Schu­le immer mehr Ter­rain von der Wer­te­er­zie­hung an sich reißt, die laut Grund­ge­setz allein den Eltern zusteht. Kul­tus­mi­ni­ster R. Alex­an­der Lorz mach­te mit dem Affront gegen die Eltern den Anfang, als er das Mehr­heits­vo­tum der Lan­des­el­tern­ver­tre­tung gegen den Lehr­plan überstimmte.

Wenn die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten nach dem Infor­ma­ti­ons­abend der Schu­le fest­stel­len, dass die Wer­ter­zie­hung der Schu­le den eige­nen Wert­vor­stel­lun­gen ent­ge­gen­ste­hen, wer­den sie mit fol­gen­dem Hin­weis ver­trö­stet: Die Eltern könn­ten ja zuhau­se „mit ihren Kin­dern über die anste­hen­den The­men und die in der Fami­lie herr­schen­den Wer­te­vor­stel­lung spre­chen“. Aber was kön­nen die Eltern bei einer indok­tri­nie­ren­den Geschlech­ter­er­zie­hung noch aus­rich­ten? Sol­len sie ihre Kin­der gegen den ideo­lo­gi­schen Schul­un­ter­richt wapp­nen? Zumin­dest die Schü­ler in der Mit­tel­stu­fe wären mit einer kri­ti­schen Infra­ge­stel­lung des Lehr­plan-Unter­richts über­for­dert. Wel­chen Wert hat dann der Hin­weis des Lehr­plans, dass die Eltern bei Dis­sens mit den schu­li­schen Wert­vor­stel­lun­gen dar­über mit ihren Kin­dern spre­chen könn­ten? Jeden­falls wäre damit der „abge­stimm­te Pro­zess“ zwi­schen Schu­le und Eltern­schaft erst recht misslungen.

Schulfremde Sexperten von den Kindern fernhalten

In einem wei­te­ren Bereich wer­den die Eltern­rech­te auf zuver­läs­si­ge Infor­ma­tio­nen und ver­ant­wort­li­che Sexu­al­erzie­hung miss­ach­tet. Im alten Lehr­plan von 2007 hieß es: „Der Sexu­al­kun­de­un­ter­richt kann nicht an außer­schu­li­sche Per­so­nen, Verbands‑, Ver­eins­mit­glie­der und Bera­tungs­ein­rich­tun­gen dele­giert wer­den. Die Sexu­al­erzie­hung kann nur von kon­ti­nu­ier­lich in der Klas­se täti­gen, päd­ago­gisch aus­ge­bil­de­ten Lehr­kräf­ten unter­rich­tet werden.“

Hin­ter­grund für die Ein­fü­gung die­ser Pas­sa­ge in den dama­li­gen Lehr­plan waren fol­gen­de Vor­fäl­le. Die Orga­ni­sa­ti­on pro fami­lia hat­te 15jährige Schüler/​innen als soge­nann­te „Sexper­ten“ aus­ge­bil­det. Die wur­den in hes­si­sche Schu­len geschickt und ver­brei­te­ten dort in den 9. Klas­sen die hedo­ni­stisch-instru­men­tel­len Sexu­al­vor­stel­lun­gen jener Orga­ni­sa­ti­on, die durch­ge­hend im Wider­spruch stan­den zu den schu­li­schen Sexualerziehungsrichtlinien.

Stoppt Gender-Ideologie
Stoppt Gen­der-Ideo­lo­gie

Der neue Lehr­plan hat die auf­ge­führ­te Pas­sa­ge kom­plett gestri­chen. Statt­des­sen sol­len sich Schu­len wie­der für exter­ne Lob­by­grup­pen öff­nen kön­nen etwa den „schwul-les­bi­schen Sexper­ten“ von SCHLAU Hes­sen. Allein schon das schu­li­sche Indok­tri­na­ti­ons­ver­bot ver­bie­tet es aber, dezi­dier­te Lob­by­grup­pen von sexu­el­len Min­der­hei­ten auf die Schü­ler los­zu­las­sen. Das Pro­blem bei schu­li­schen Dar­bie­tun­gen von exter­nen Insti­tu­tio­nen oder Per­so­nen ist, dass die Schu­le weder die Ein­hal­tung der Lehr­plan­vor­ga­ben garan­tie­ren noch die Eltern genau über „Zie­le, Inhal­te und Lehr­mit­tel“ jener Exter­nen infor­mie­ren kann, wozu sie bei Sexu­al­erzie­hungs­the­men aber ver­pflich­tet ist.

Wenn die Schu­le etwa zu Wirt­schafts- und Poli­tik-The­men exter­ne Fach­leu­te ein­lädt, wird nie­mand Beden­ken haben. Das ist aber anders in der Sexu­al­erzie­hung ange­sichts der wer­te- und per­sön­lich­keits­sen­si­blen The­men, für die die Schu­le im Sin­ne des Gemein­wohls beauf­tragt und ver­ant­wort­lich ist „auch gegen­über den Eltern. Die Ver­tre­ter von pro fami­lia, SCHLAU, Lamb­da etc. tra­gen dage­gen nur spe­zi­el­le Grup­pen­in­ter­es­sen und deren Wert­vor­stel­lun­gen in die Schu­len. Sie haben weder Kennt­nis von dem per­sön­li­chen Ent­wick­lungs­stand der Schüler/​innen noch der Grup­pen­dy­na­mik einer Klas­se. Dar­über hin­aus haben sie mei­stens kei­ne päd­ago­gi­sche Fach­bil­dung, um didak­tisch ange­mes­sen, ent­wick­lungs­sen­si­bel und alters­ge­recht sexu­al­erzie­he­ri­sche The­men aufzubereiten.

Pädagogischer Schrott von schwul-lesbischen Sexpropagandisten

Ein abschrecken­des Bei­spiel aus Schles­wig-Hol­stein soll­te für jeden Kul­tus­mi­ni­ster eine War­nung sein, alle Lob­by­grup­pen im Bereich der Sexua­li­tät strikt aus der Schu­le her­aus­zu­hal­ten. In dem nörd­li­chen Bun­des­land hat­te das SPD-geführ­te Sozi­al­mi­ni­ste­ri­um den Les­ben- und Schwu­len-Ver­band für 20.000 Euro beauf­tragt, einen „Metho­den­schatz“ für die Grund­schu­le zu erar­bei­ten. Es ging dabei um das glei­che Haupt­the­ma wie in der neu­en Sexu­al­erzie­hungs­richt­li­nie in Hes­sen: „Akzep­tanz der Vielfalt“.
Die Prü­fung des erstell­ten Mate­ri­als vom lan­des­ei­ge­nen Insti­tut für schu­li­sche Qua­li­täts­ent­wick­lung brach­te das Ergeb­nis, dass die Steu­er­gel­der für päd­ago­gi­schen Schrott ver­geu­det waren. Die unge­eig­ne­ten Mate­ria­li­en ent­spra­chen metho­disch und didak­tisch weder dem Stand der Grund­schul­päd­ago­gik noch den fach­spe­zi­fi­schen Anfor­de­run­gen im Rah­men des Sach­un­ter­richts. Außer­dem waren die Mate­ria­li­en „nicht alters­ge­mäß gestal­tet“. Man kann davon aus­ge­hen, dass sol­che päd­ago­gi­schen Defi­zi­te mehr oder weni­ger bei allen exter­nen Inter­es­sen­grup­pen zu Sexua­li­täts­the­men vor­han­den sind. Bei der not­wen­di­gen Revi­si­on des hes­si­schen Sexu­al­erzie­hungs­lehr­plans soll­te der bewähr­te Grund­satz der Richt­li­nie von 2007 wie­der ein­ge­führt wer­den: Nur kon­ti­nu­ier­lich in der Klas­se täti­ge, päd­ago­gisch aus­ge­bil­de­te Lehr­kräf­te sind ver­ant­wort­lich für die Sexu­al­erzie­hung der Kin­der und Jugendlichen.

Erst unter die­sen Bedin­gun­gen kann die schu­li­sche Vor­schrift ein­ge­hal­ten wer­den, nach der die Eltern vor­ab und ver­läss­lich „über Zie­le, Inhal­te und ein­ge­setz­te Lehr- und Hilfs­mit­tel aus­führ­lich infor­miert“ werden.

Text: Hubert Hecker
Bild: cft Schweiz (Screenshot)/Autor

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2 Kommentare

  1. Mir wird schlecht, wenn ich mir die­se Bil­der ansehe(selbst mit den schwar­zen Bal­ken). Die Skru­pel­lo­sig­keit und die Ver­wor­fen­heit der gehirn­ge­wa­sche­nen Ideo­lo­gen mit der die gehirn­ge­wa­sche­nen Ideo­lo­gen ihre Welt­sicht durch­set­zen, erschreckt mich zutiefst.

    • @ Cor­ne­lia Holt­mann: Ohne Gott begibt sich der Mensch immer wei­ter unter­halb des Sexu­al­ver­hal­tens und trieb­ge­steu­er­ten Fortfpflan­zungs­ni­veaus von Tie­ren. Sün­de gebiert Sün­de. Das ist lei­der eine glei­cher­ma­ßen erschrecken­de wie bit­te­re Wahr­heit. Das The­ma der katho­li­schen Kir­che, damit auch der katho­li­schen Fami­li­en und eines mut­maß­lich frei­heit­lich-demo­kra­ti­schen Staa­tes, der vor­gibt, offi­zi­ell auf christ­li­chem Fun­da­ment und auf christ­li­chen Wer­ten errich­tet zu sein, darf nicht wider­na­tür­li­che Unzucht tole­rie­ren, prak­ti­zie­ren oder för­dern. Wo bleibt das viel zitier­te Wohl des Kindes?
      Dass Pädo­phi­lie und sexu­el­ler Kin­des­miss­brauch straf­recht­lich ver­folgt wer­den, darf nicht zur Lach­num­mer wer­den, wenn gleich­zei­tig Por­no­gra­fie bereits in Kitas und Schu­len offi­zi­ell gelehrt und ver­an­schau­licht wird. 

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