Malteserorden: Großmeister wirft päpstlicher Untersuchungskommission Befangenheit vor


Malteserorden: Fall Boeselager - Ist die päpstliche Untersuchungskommission befangen?
Malteserorden: Fall Boeselager - Ist die päpstliche Untersuchungskommission befangen?

(Rom) Der Groß­mei­ster des Sou­ve­rä­nen Mal­te­ser­or­dens, Fra Matthew Fest­ing, wie­der­hol­te sei­nen Vor­wurf gegen die von Papst Fran­zis­kus ein­ge­setz­te Unter­su­chungs­kom­mis­si­on zum Fall Boe­se­la­ger. Die­se Kom­mis­si­on habe kei­ne recht­li­che Zustän­dig­keit, weil der Mal­te­ser­or­den ein sou­ve­rä­nes Völ­ker­rechts­sub­jekt ist und der abge­setz­te Groß­kanz­ler Albrecht Frei­herr von Boe­se­la­ger, als Ange­hö­ri­ger des Zwei­ten Stan­des des Ordens, in sei­nen den Orden betref­fen­den Auf­ga­ben und Funk­tio­nen nicht dem Vati­kan unter­steht. Zudem sei­en eini­ge der fünf Kom­mis­si­ons­mit­glie­der durch per­sön­li­che und finan­zi­el­le Bin­dun­gen befan­gen und könn­ten daher kei­ne Objek­ti­vi­tät garantieren.

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Groß­mei­ster Fest­ing äußer­te schwer­wie­gen­de Zwei­fel zur Zusam­men­set­zung der Kom­mis­si­on und erhob gegen drei der fünf Kom­mis­si­ons­mit­glie­der den Vor­wurf von Inter­es­sens­kon­flik­ten. Zumin­dest drei Kom­mis­si­ons­mit­glie­der ste­hen in Zusam­men­hang mit einem Fonds in Genf, der vom ehe­ma­li­gen Groß­kanz­ler Boe­se­la­ger ver­wal­tet werde.

Er erhe­be, so Fest­ing, kei­ne per­sön­li­chen Vor­wür­fe, mache aber gel­tend, daß die per­sön­li­chen und finan­zi­el­len Ver­bin­dun­gen zwi­schen zumin­dest drei Kom­mis­si­ons­mit­glie­dern und Boe­se­la­ger bedeu­ten, daß „sie ein­deu­tig befan­gen sind, ihre Auf­ga­be objek­tiv zu erfüllen“.

Laut Infor­ma­tio­nen des Natio­nal Catho­lic Regi­ster han­delt es sich bei den drei Mit­glie­dern der Unter­su­chungs­kom­mis­si­on um Erz­bi­schof Sil­va­no Toma­si, Marc Odend­all und Mar­wan Seh­na­oui. Zusam­men mit Boe­se­la­ger ste­hen sie in Zusam­men­hang mit einer Schen­kung von 120 Mil­lio­nen Schwei­zer Fran­ken zugun­sten des Ordens.

Der Vati­ka­nist Edward Pen­tin schrieb in einem Arti­kel, daß die Mehr­heit der Kom­mis­si­ons­mit­glie­der per­sön­lich mit dem Ex-Groß­kanz­ler befreun­det sei­en, dar­un­ter Erz­bi­schof Tomasi.

Der Natio­nal Catho­lic Regi­ster berich­te­te: Boe­se­la­ger habe – laut ordens­in­ter­nen Infor­ma­tio­nen – bezüg­lich der Zusam­men­set­zung der Unter­su­chungs­kom­mis­si­on erheb­li­chen Druck auf den Vati­kan aus­ge­übt. Damit wur­de unter­stellt, daß die Kom­mis­si­on aus Gefäl­lig­keits­er­nen­nun­gen zugun­sten Boe­se­la­gers bestehe.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Mal­te­ser­or­den (Screen­shot)

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