Kardinal Caffarra: „Nur ein Blinder kann leugnen, daß wegen Amoris laetitia in der Kirche die größte Verwirrung herrscht“


"Nur Blinde können leugnen, daß in der Kirche durch Amoris laetitia die größte Verwirrung herrscht"
"Nur Blinde können leugnen, daß in der Kirche durch Amoris laetitia die größte Verwirrung herrscht"

(Rom) Mit kla­ren Wor­ten mel­de­te sich erst­mals Kar­di­nal Car­lo Caf­farra, einer der vier Unter­zeich­ner der Dubia (Zwei­fel) über das umstrit­te­ne nach­syn­oda­le Schrei­ben Amo­ris lae­ti­tia zu Wort, seit die­se öffent­lich bekannt gemacht wur­den. „Eine Kir­che mit wenig Auf­merk­sam­keit für die Leh­re ist nicht pasto­ra­ler, son­dern nur igno­ran­ter.“ Die Tages­zei­tung Il Foglio ver­öf­fent­lich­te am ver­gan­ge­nen Sams­tag ein Inter­view mit dem Kardinal.

„Eine Kirche, die die Lehre wenig achtet, ist nicht pastoraler, sondern nur ignoranter“

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Die Sor­ge wegen der Spal­tung unter den Hir­ten habe die vier Kar­di­nä­le zu ihrem Schritt ver­an­laßt. Nur „Blin­de“ könn­ten bestrei­ten, daß durch Amo­ris lae­ti­tia eine gro­ße Ver­wir­rung in die Kir­che gekom­men ist. Wor­te, die nach einer Fron­tal­kri­tik am päpst­li­chen Umfeld und durch das Schwei­gen auch an Papst Fran­zis­kus klingen.

„Die Spal­tung unter den Hir­ten ist der Grund für den Brief, den wir Fran­zis­kus über­mit­telt haben.“

Mit die­sen Wor­ten begrün­de­te Kar­di­nal Caf­farra die Dubia. Der ehe­ma­li­ge Erz­bi­schof von Bolo­gna reagier­te auch auf Belei­di­gun­gen und die Dro­hung, ihnen die Kar­di­nals­wür­de abzu­er­ken­nen: „Belei­di­gun­gen und die Andro­hung kano­ni­scher Sank­tio­nen sind unwür­di­ge Dinge.“

„Ich den­ke, daß ver­schie­de­ne Din­ge zu klä­ren sind.“ Über den inzwi­schen berühm­ten Brief und die dazu­ge­hö­ren­den Dubia wur­de „sehr lan­ge nach­ge­dacht, mona­te­lang, und sehr lan­ge unter uns dis­ku­tiert. Was mich betrifft, wur­de auch sehr lan­ge dar­über vor dem Aller­hei­lig­sten gebetet.“

„Wir waren uns bewußt, daß die­ser Schritt, den wir setz­ten, sehr ernst ist. Unse­re Sor­gen waren zwei. Die erste, nicht die Klein­gläu­bi­gen zu ver­un­si­chern. Für uns Hir­ten ist das eine grund­le­gen­de Pflicht. Die zwei­te Sor­ge war, daß kein Mensch, gläu­big oder nicht, im Brief Aus­drücke fin­den könn­te, die auch nur im ent­fern­te­sten nach dem klein­sten Man­gel an Respekt gegen­über dem Papst klin­gen könnten.“

Und was dräng­te die vier Kar­di­nä­le zu ihrem weit­rei­chen­den Schritt? Caf­farra nennt zwei Grün­de, einen der Form und einen des Inhaltes:

„Für uns Kar­di­nä­le gilt die schwer­wie­gen­de Pflicht, den Papst bei der Lei­tung der Kir­che zu bera­ten. Es ist eine Pflicht und die Pflich­ten zwingen.“

„Es ist eine Tat­sa­che, daß nur ein Blin­der leug­nen kann, daß in der Kir­che die größ­te Ver­wir­rung, Unge­wiß­heit und Unsi­cher­heit herr­schen, ver­ur­sacht durch eini­ge Para­gra­phen von Amo­ris lae­ti­tia.“

„Interpretationskonflikt“ verlangt nach Klärung

„In die­sen Mona­ten geschieht es, daß in der Absicht die­sel­ben Tex­te zu inter­pre­tie­ren, die einen Bischö­fe zu den­sel­ben grund­le­gen­den Fra­gen der sakra­men­ta­len Öko­no­mie (Ehe, Beich­te und Eucha­ri­stie) und zum christ­li­chen Leben etwas gesagt haben und ande­re das genaue Gegen­teil.“ Die­ser Zustand sei unleug­bar, denn „die Fak­ten sind Stur­schä­del, wie David Hume sagte“.

"Dubia aus Gehorsam zum Papst übermittelt."
„Dubia aus Gehor­sam zum Papst übermittelt.“

In die­sem „Inter­pre­ta­ti­ons­kon­flikt“ bedür­fe es einer Klä­rung. Er selbst habe gegen­über Prie­stern und Lai­en kon­se­quent die Linie einer Inter­pre­ta­ti­on gemäß Fam­lia­ris con­sor­tio betrie­ben, muß­te aber fest­stel­len, daß das „nicht ausreicht.“

„Der Gegen­satz zwi­schen die­sen bei­den Inter­pre­ta­tio­nen bestand fort. Es gab nur einen Weg, um zur Klä­rung zu gelan­gen: den Autor zu fra­gen, wel­ches die rich­ti­ge Inter­pre­ta­ti­on ist“.

Zur Kri­tik, zuletzt von Glau­bens­prä­fekt Kar­di­nal Ger­hard Mül­ler geäu­ßert, daß die vier Unter­zeich­ner ihr Schrei­ben und die Dubia der Öffent­lich­keit bekannt mach­ten, sag­te Kar­di­nal Caf­farra: „Wir haben das Schwei­gen [des Pap­stes] als Ermäch­ti­gung gese­hen, die theo­lo­gi­sche Aus­ein­an­der­set­zung fortzusetzen.“

„Das Pro­blem betrifft so grund­le­gend sowohl das Lehr­amt der Bischö­fe als auch das Leben der Gläu­bi­gen. Die einen wie die ande­ren haben ein Recht, zu wissen.“

Den Vor­wurf des Unge­hor­sams oder der Auf­leh­nung gegen den Papst weist der Kar­di­nal ent­schie­den zurück. „Das ist falsch und ver­leum­de­risch. Gera­de weil wir gehor­sam sein wol­len, haben wir geschrieben.“

„Lehramt des Papstes muß klar sein“

Das eigent­li­che Pro­blem sei jedoch, „daß man zu grund­le­gen­den Punk­ten nicht genau ver­steht, was der Papst lehrt, wie der Inter­pre­ta­ti­ons­kon­flikt unter den Bischö­fen beweist.“

„Wir wol­len dem Lehr­amt des Pap­stes gehor­sam sein, aber das Lehr­amt des Pap­stes muß klar und ver­ständ­lich sein.“

Man habe den Papst in kei­ner Wei­se zu einer Ant­wort zwin­gen wol­len. Man habe aber berech­tig­te Fra­gen und kön­ne daher berech­tigt hof­fen, daß er eine Ant­wort gibt.

Auch den Vor­wurf, die Kir­che „spal­ten“ zu wol­len, weist Kar­di­nal Caf­farra mit Ent­schie­den­heit zurück, denn die Spal­tung gebe es bereits in der Kirche:

„Die bereits exi­stie­ren­de Spal­tung in der Kir­che ist der Grund des Schrei­bens und nicht die Folge.“

„Unwür­di­ge Din­ge in der Kir­che sind in einem Zusam­men­hang wie die­sem die Belei­di­gun­gen und die Andro­hung kano­ni­scher Sanktionen.“

Zur inhalt­li­chen „Ver­wir­rung“, die in der Kir­che herr­sche, führt Kar­di­nal Caf­farra den Brief eines Pfar­rers an, der sich an ihn wand­te, weil er weder in der „spi­ri­tu­el­len Rich­tung noch im Beicht­stuhl“ wei­ter wis­se. Gläu­bi­ge sagen in- und außer­halb der Beich­te, daß sie in einer irre­gu­lä­ren Situa­ti­on als wie­der­ver­hei­ra­te­te Geschie­de­ne zusam­men­le­ben. Wenn er als Pfar­rer dann einen Buß­weg vor­schla­ge, um die Sache in Ord­nung zu brin­gen, wür­den die Gläu­bi­gen unter Ver­weis auf Papst Fran­zis­kus abblocken, denn der habe gesagt, man kön­ne nun „auch so“ zur Kom­mu­ni­on gehen. Das sei­en „schwer­wie­gen­de Ent­wick­lun­gen“, denn hier gehe es um „Din­ge des ewi­gen Lebens“, so der Kardinal.

„Pastorale Praxis, die nicht in der Lehre begründet und verwurzelt ist, ist Willkür“

Die „Spal­tung“, von der Kar­di­nal Caf­farra spricht, bezie­he sich vor allem auf die Inter­pre­ta­ti­on der Para­gra­phen 300–305 von Amo­ris lae­ti­tia.

„Eine pasto­ra­le Pra­xis sich aus­zu­den­ken, die nicht in der Leh­re begrün­det und ver­wur­zelt ist, bedeu­tet die pasto­ra­le Pra­xis auf Will­kür zu grün­den und dar­in zu verwurzeln.“

„Eine Kir­che mit wenig Auf­merk­sam­keit für die Leh­re ist nicht pasto­ra­ler, son­dern nur igno­ran­ter. Die Wahr­heit, von der wir spre­chen, ist nicht eine for­ma­le Wahr­heit, son­dern eine Wahr­heit, die ewi­ges Heil schenkt: Veri­tas salu­t­a­ris.“ Bereits im Mit­tel­al­ter habe man zu sagen gewußt, daß eine Pra­xis ohne Theo­rie in eine Sack­gas­se führt: „Theo­ria sine pra­xi, cur­rus sine axi; pra­xis sine theo­ria, cae­cus in via.“

Da in der Dis­kus­si­on eine „Wei­ter­ent­wick­lung“ der Leh­re in Anspruch genom­men wird, ver­weist Kar­di­nal Caf­farra auf den Seli­gen John Hen­ry New­man, der selbst Kar­di­nal war. „Wenn es einen ein­deu­ti­gen Punkt gibt, dann den, daß es dort kei­ne Evo­lu­ti­on gibt, wo Wider­sprüch­lich­keit herrscht.“ Zur Beschrei­bung der Logik des christ­li­chen Lebens eig­ne sich ein Wort von Kier­ke­gaard: „Sich immer bewe­gen, indem man immer auf dem­sel­ben Punkt bleibt.“

Amoris laetitia in der Sache „zweideutig“

In Sachen wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen betont Kar­di­nal Caf­farra die Pflicht der Hir­ten, den „Unwis­sen­den zu leh­ren und den Irren­den zu kor­ri­gie­ren“. Amo­ris lae­ti­tia sei in der Sache zwei­deu­tig. Das gel­te für die genann­ten Para­gra­phen und beson­ders für die Fuß­no­te 351. Neu und posi­tiv in dem nach­syn­oda­len Schrei­ben sei die Auf­for­de­rung an die Hir­ten, nicht nur Nein zu sagen, son­dern „die Betrof­fe­nen bei der Hand zu neh­men, und mit ihnen den Weg der Ände­rung zu gehen“. Es sei hin­ge­gen „unlo­gisch“, sol­chen Men­schen zu sagen, eigent­lich dürf­ten sie kei­nen Geschlechts­ver­kehr haben, aber weil es nun mal so sei wie ist es sei, könn­ten sie statt fünf­mal die Woche nur mehr drei­mal Geschlechts­ver­kehr haben. In der Sache gehe es um die Kern­fra­ge. „Kann jemand die Eucha­ri­stie gespen­det wer­den, der more uxorio mit einer ihm nicht ange­trau­ten Per­son zusam­men­lebt. Es gibt nur zwei mög­li­che Ant­wor­ten: Ja oder Nein.“ Die­se Fra­ge müs­se jeder sicher beant­wor­ten kön­nen, des­halb brau­che es Klar­heit, die der Papst schaf­fen müsse.

In der Fra­ge ste­he nicht nur Fami­lia­ris con­sor­tio auf dem Spiel, son­dern auch Veri­ta­tis sple­ndor mit noch weit­rei­chen­de­ren Kon­se­quen­zen. Johan­nes Paul II., der sich damit – was eine Aus­nah­me dar­stellt – nur an die Bischö­fe wand­te, for­der­te sie dazu auf, wach­sam gegen Irr­tü­mer vor­zu­ge­hen, damit sich die­se in der Kir­che nicht aus­brei­ten könn­ten. Eine Schwammd­rü­ber-Men­ta­li­tät dür­fe kei­nen Ein­zug in der Kir­che hal­ten. Das gel­te auch für die wie­der­ver­hei­ra­tet Geschiedenen:

„Jesus begnügt sich nicht zur Ehe­bre­che­rin zu sagen: ‚Auch ich ver­ur­tei­le dich nicht‘. Er sagt ihr auch: ‚Geh hin und sün­di­ge von nun an nicht mehr‘ (Joh 8,10).

Mißverstandene Bedeutung des Gewissens

Der Kar­di­nal wird auch gefragt, ob die Ver­wir­rung in der Kir­che bis zu einem bestimm­ten Grad nicht auch daher rüh­re, daß „sogar vie­le Hir­ten“ der festen Über­zeu­gung sei­en, daß „das Gewis­sen eine Befä­hi­gung sei, auto­nom zu ent­schei­den, was gut und was böse ist, und daß das letz­te Wort dem indi­vi­du­el­len Gewis­sen zusteht“.

„Ich bin der Mei­nung, daß das sogar der wich­tig­ste Punkt von allen ist“, so der Kar­di­nal in sei­ner Ant­wort. „Das ist der Ort, wo wir der tra­gen­den Säu­le der Moder­ne begeg­nen und mit ihr zusam­men­pral­len. Zuerst eine sprach­li­che Klä­rung. Das Gewis­sen ent­schei­det nicht, es ist ein Akt der Ver­nunft. Die Ent­schei­dung ist ein Akt der Frei­heit und des Wil­lens.“ Das Gewis­sen ist ein Urteil, mit dem die mora­li­sche Qua­li­fi­ka­ti­on einer zu tref­fen­den oder bereits getrof­fe­nen Ent­schei­dung beur­teilt wird. „Das Gewis­sen ist also ein Urteil und kei­ne Ent­schei­dung.“ Das Kon­zept der Moder­ne eines los­ge­lö­sten, selb­stän­di­gen Gewis­sens ste­he im direk­ten Wider­spruch zum Ver­ständ­nis der Kir­che vom Gewis­sen, das sich ver­pflich­tend am Gött­li­chen Gesetz aus­zu­rich­ten habe, denn nur so habe der Mensch Anteil am Licht und kön­ne wachsen.

„Auch dazu haben wir unse­re Dubia for­mu­liert. Para­graph 303 von Amo­ris lae­ti­tia ist dazu unklar. Er scheint die Mög­lich­keit einer wah­ren Gewis­sens­ent­schei­dung im Wider­spruch zur geof­fen­bar­ten Leh­re der Kir­che“ anzu­er­ken­nen. Das aber sei undenkbar:

„Das sind Din­ge von einer erschüt­tern­den Schwe­re. Man wür­de das pri­va­te Urteil zum Letzt­kri­te­ri­um der mora­li­schen Wahr­heit erhe­ben. Man kann nie einem Men­schen sagen: ‚Fol­ge immer dei­nem Gewis­sen‘, ohne immer hin­zu­zu­fü­gen: ‚Lie­be und suche die Wahr­heit bezüg­lich des Guten‘. Man wür­de ihm anson­sten die zer­stö­re­risch­ste Waf­fe gegen sei­ne Mensch­lich­keit in die Hand geben.“

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Il Foglio (Screen­shot)

 

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