Heiliger Stuhl setzt Konflikt mit dem Malteserorden fort und spricht von „Krise der Ordensleitung“


Malteserorden
Der Heilige Stuhl will den Konflikt mit dem Souveränen Malteserorden fortsetzen

(Rom) Der Hei­li­ge Stuhl scheint der­zeit nicht an einer Dees­ka­la­ti­on im Kon­flikt mit dem Sou­ve­rä­nen Mal­te­ser­or­den inter­es­siert. Die­sen Ein­druck ver­mit­telt eine Pres­se­er­klä­rung, die gestern vom vati­ka­ni­schen Pres­se­amt ver­öf­fent­licht wurde.

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Die Erklä­rung  bekräf­tig­te dar­in ihre „Unter­stüt­zung und Ermu­ti­gung“ für die fünf Mit­glie­der der von Papst Fran­zis­kus am 21. Dezem­ber ernann­ten Unter­su­chungs­kom­mis­si­on zur Abset­zung von Groß­kanz­ler Albrecht Frei­herr von Boeselager.

Der Groß­mei­ster des Mal­te­ser­or­dens, Fra Matthew Fest­ing, hat­te weni­ge Tage zuvor wie­der­holt, daß der Orden nicht mit der Kom­mis­si­on zusam­men­ar­bei­ten wer­de, weil das Staats­se­kre­ta­ri­at des Vati­kans kei­ne Zustän­dig­keit für ordens­in­ter­ne Ange­le­gen­hei­ten besitzt, da der Orden ein sou­ve­rä­nes Völ­ker­rechts­sub­jekt ist.

Der Vati­kan ver­fügt, gemäß Staats­ver­trag zwi­schen dem Hei­li­gen Stuhl und dem Mal­te­ser­or­den, ledig­lich über eine Zustän­dig­keit für das reli­giö­se Leben der Pro­feß­rit­ter. Boe­se­la­ger gehört jedoch nicht zu den Pro­feß­rit­tern, wes­halb dem Vati­kan über ihn gar kei­ne Zustän­dig­keit zukommt.

In der Erklä­rung nimmt der Hei­li­ge Stuhl zudem eine Wer­tung vor, indem er von einer „Kri­se der der­zei­ti­gen Zen­t­ral­lei­tung des Ordens“ spricht. Damit bestä­tigt er indi­rekt, was Beob­ach­ter seit Aus­bruch des Kon­flikts behaup­ten, daß Boe­se­la­ger mit Hil­fe des Staats­se­kre­ta­ri­ats de fac­to einen Putsch im Mal­te­ser­or­den ver­sucht, der ihn zurück in sein Amt und die der­zei­ti­ge Ordens­lei­tung der Pro­feß­rit­ter besei­ti­gen soll.

Der Groß­mei­ster ist „empört“ über das ein­sei­ti­ge Vor­ge­hen des Hei­li­gen Stuhls. Es gebe kei­ne Kri­se der „der­zei­ti­gen Ordens­lei­tung“, son­dern einen Fall Boe­se­la­ger, das sei ein grund­le­gen­der Unter­schied. Mit dem Fall Boe­se­la­ger wird sich das Magi­stral­ge­richt des Ordens befas­sen. Durch die Ein­mi­schung des Hei­li­gen Stuhls wur­de Spal­tung und Kon­flikt in den Orden gebracht. Eine Lösung wur­de dadurch erschwert.

Boe­se­la­ger wird ordens­in­tern ein schwer­wie­gen­der Ver­trau­ens­bruch und Ver­stoß gegen die katho­li­sche Moral­leh­re vor­ge­wor­fen wird. Boe­se­la­ger, so der Vor­wurf, soll in sei­ner Zeit als Groß­hos­pi­ta­lier des Ordens Pro­jek­te gedul­det oder geför­dert haben, bei denen in Ent­wick­lungs­län­dern Ver­hü­tungs­mit­tel ver­teilt wur­den, dar­un­ter auch sol­che mit abtrei­ben­der Wir­kung. Ein Vor­ge­hen, das der weit­ver­brei­te­ten Ver­hü­tungs- und Abtrei­bungs­men­ta­li­tät ent­spricht, aber von der Kir­che ver­ur­teilt wird – jeden­falls bis­her ver­ur­teilt wurde.

Unter Papst Fran­zis­kus scheint jedoch alles anders zu sein. Anstatt den Groß­mei­ster anzu­hö­ren und des­sen Posi­ti­on der Ver­tei­di­gung der katho­li­schen Glau­bens- und Moral­leh­re zu unter­stüt­zen, wer­den – so der Ein­druck – jene unter­stützt, die aus dem Mal­te­ser­or­den offen­bar eine Traum-NGO machen möch­ten. Wel­che NGO wür­de sich nicht träu­men, ein sou­ve­rä­ner Staat zu sein, eige­ne Diplo­ma­ten­päs­se aus­stel­len zu kön­nen und unter diplo­ma­ti­scher Immu­ni­tät zu ste­hen? Der 950 Jah­re alter Rit­ter- und Hos­pi­tal­or­den ver­fügt auf­grund der Geschichts­läu­fe über die­se welt­weit ein­zig­ar­ti­ge Stellung.

Er lei­stet zwar huma­ni­tä­re Hil­fe, und das im gro­ßen Stil, ist aber kei­ne NGO, son­dern ein sou­ve­rä­ner Rit­ter- und Hos­pi­tal­or­den der katho­li­schen Kirche.

Aus dem Umfeld des Groß­mei­sters wur­de bean­stan­det, daß die Unter­su­chungs­kom­mis­si­on vor­wie­gend aus Per­so­nen besteht, die Boe­se­la­ger nahe­ste­hen sol­len. Eine Ent­schei­dung, die als unfreund­li­che Geste wahr­ge­nom­men wird.

Wört­lich heißt es am Ende der vati­ka­ni­schen Erklärung:

„Der Hei­li­ge Stuhl ver­traut in die vol­le Zusam­men­ar­beit aller in die­ser so heik­len Pha­se und erwar­tet sich von der obge­nann­ten Grup­pe [Unter­su­chungs­kom­mis­si­on] den Bericht, um – in dem, was ihm zusteht – die ange­mes­sen­sten Ent­schei­dun­gen für das Wohl des Sou­ve­rä­nen Rit­ter­or­dens von Mal­ta und der Kir­che zu treffen.“

Wor­te, die ange­sichts der bis­he­ri­gen Ereig­nis­se nicht in allen Ohren guten Vor­ah­nun­gen wecken.

Sie­he auch: Wer will den Mal­te­ser­or­den zerstrümmern?

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Mal­te­ser­or­den (Screen­shot)

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Katho­li­sches war die erste katho­li­sche Publi­ka­ti­on, die das Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus kri­tisch beleuch­te­te, als ande­re noch mit Schön­re­den die Qua­dra­tur des Krei­ses versuchten.

Die­se Posi­ti­on haben wir uns weder aus­ge­sucht noch sie gewollt, son­dern im Dienst der Kir­che und des Glau­bens als not­wen­dig und fol­ge­rich­tig erkannt. Damit haben wir die Bericht­erstat­tung verändert.

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4 Kommentare

  1. Papst Fran­zis­kus sitzt kraft Amtes am län­ge­ren Hebel, ohn­ge­ach­tet des Staatsvertrags.

  2. Es gibt kei­ne Kri­se der der­zei­ti­gen Zen­t­ral­lei­tung des Malteserordens;
    dage­gen gibt es sehr wohl eine Kri­se der der­zei­ti­gen Zen­t­ral­lei­tung der Hl. Katho­li­schen Kirche.

  3. „Der Hei­li­ge Stuhl ver­traut in die vol­le Zusam­men­ar­beit aller in die­ser so heik­len Pha­se und erwar­tet sich von der obge­nann­ten Grup­pe [Unter­su­chungs­kom­mis­si­on] den Bericht, um – in dem, was ihm zusteht – die ange­mes­sen­sten Ent­schei­dun­gen für das Wohl des Sou­ve­rä­nen Rit­ter­or­dens von Mal­ta und der Kir­che zu treffen.“

    Schon wie­der so ein lügen­be­haf­te­ter Satz. Was ihm zusteht – was steht ihm denn zu? Weder recht­lich, noch der Glau­bens­leh­re der katho­li­schen Kir­che ent­spre­chend, steht dem Hei­li­gen Stuhl eine Ent­schei­dungs­kom­pe­tenz zu, was die Abset­zung die­ses Boe­se­la­gers betrifft.

    Es soll auf­grund Boe­se­la­gers Abset­zung ledig­lich ein Exem­pel sta­tu­iert wer­den, das ist die Wahrheit.

  4. Der Papst hat unmit­tel­ba­re und umfas­sen­de geist­li­che Gewalt (min­de­stens) über die gan­ze katho­li­sche Kir­che und jeden ein­zel­nen Katho­li­ken. Gewiss gibt es den Staats­ver­trag. Aber der Juris­dik­ti­ons­pri­mat steht höher. Dass Papst Fran­zis­kus sich nicht scheut, auf unge­wohn­te, um nicht zu sagen gro­be Wei­se davon Gebrauch zu machen, haben wir schon bei Bischofs­er­nen­nun­gen unter Umge­hung aller nor­ma­ler­wei­se zustän­di­gen Per­so­nen, Gre­mi­en und Ver­fah­ren gese­hen, sowie bei Anwei­sun­gen per Chi­ro­graph (Zet­tel mit Hand­no­ti­zen) in wich­ti­gen Angelegenheiten.

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