Die Verwirrung durch Amoris laetitia: In manchen Diözesen gilt „Ja“ und „Nein“ – Das Beispiel Florenz


Dom von Florenz: Spaltung, Verwirrung und Widersprüch nehmen wegen Amoris laetitia in der Kirche zu. In manchen Diözesen gilt sowohl ein "Ja" als auch ein "Nein" zur Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene
Dom von Florenz: Spaltung, Verwirrung und Widersprüch nehmen wegen Amoris laetitia in der Kirche zu. In manchen Diözesen gilt sowohl ein "Ja" als auch ein "Nein" zur Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene

(Flo­renz) Das umstrit­te­ne nach­syn­oda­le Schrei­ben Amo­ris lae­ti­tia von Papst Fran­zis­kus pro­du­ziert in der katho­li­schen Kir­che Spal­tung und Durch­ein­an­der. Wie Amo­ris lae­ti­tia im Erz­bis­tum Flo­renz funk­tio­niert, schil­dert der Vati­ka­nist San­dro Magi­ster. Sei­ne Zusam­men­fas­sung lau­tet: „Ob Ja oder Nein scheint einerlei“.

Verschiedene Bistümer – sich widersprechende Interpretationen

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Aus Mal­ta vom 6. Janu­ar und vom Per­so­nal­or­di­na­ri­at Kathe­dra Petri vom 16. Janu­ar stam­men nur die vor­erst jüng­sten Instruk­tio­nen für Kle­rus und Gläu­bi­ge zum umstrit­te­nen Doku­ment Amo­ris lae­ti­tia. Die bei­den Instruk­tio­nen könn­ten nicht gegen­sätz­li­cher sein. Sie stel­len einen regel­rech­ten Wider­spruch dar. Das Per­so­nal­or­di­na­ri­at der ehe­ma­li­gen Angli­ka­ner und Epi­skopa­len Nord­ame­ri­kas bestä­tig­te die über­lie­fer­te Pra­xis und schärft ein, daß es für wie­der­ver­hei­ra­te­te Geschie­de­ne unmög­lich ist, die Hei­li­ge Kom­mu­ni­on zu emp­fan­gen, solan­ge sie nicht bereu­en und ihre Situa­ti­on ändern. Das genaue Gegen­teil sagen zeit­gleich die Bischö­fe von Mal­ta. Sie behaup­ten, daß wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen, wenn sie sich selbst für wür­dig hal­ten, die Hei­li­ge Kom­mu­ni­on gar nicht ver­wei­gert wer­den kön­ne. Soll­ten Prie­ster es den­noch tun, droht ihnen Bischof Grech von Gozo mit der Sus­pen­die­rung a divi­nis.

„Die Instruk­tio­nen sind häu­fig unter­ein­an­der im Wider­spruch, wes­halb es dazu kommt, daß in einer Diö­ze­se die Kom­mu­ni­on für wie­der­ver­hei­ra­te­te Geschie­de­ne, die more uxorio leben, zuge­las­sen ist, in einer ande­ren, viel­leicht sogar benach­bar­ten Diö­ze­se hin­ge­gen nicht“, so Magister.

„Doch nicht nur das: Es kommt sogar vor, daß in einer Diö­ze­se sowohl das ‚Ja‘ als auch das ‚Nein‘ zur Kom­mu­ni­on für wie­der­ver­hei­ra­te­te Geschie­de­ne gleich­zei­tig zuge­las­sen sind.“

Bevorstehendes Chaos in Florenz

Im Erz­bis­tum Flo­renz hat Kar­di­nal Giu­sep­pe Beto­ri einen „diö­ze­sa­nen Weg der For­mung“ begon­nen, um die Prie­ster und die Gläu­bi­gen in einer „rich­ti­gen Les­art von Amo­ris lae­ti­tia“ zu bilden.

Der Auf­takt die­ser „For­mung“ erfolg­te am 8. Okto­ber 2016. Kar­di­nal Ber­to­ri lud dazu Kar­di­nal Ennio Anto­nel­li, sei­nen Amts­vor­gän­ger als Erz­bi­schof von Flo­renz, ein. Kar­di­nal Anto­nel­li wur­de von Papst Bene­dikt XVI. an die Römi­sche Kurie beru­fen, wo er von 2008–2012 Vor­sit­zen­der des Päpst­li­chen Fami­li­en­ra­tes war.

Anto­nel­li erteil­te Instruk­tio­nen, die „in per­fek­ter Kon­ti­nui­tät mit dem Lehr­amt der Kir­che und der frü­he­ren Päp­ste“ ste­hen. Daher erklär­te er den Kom­mu­nion­emp­fang durch wie­der­ver­hei­ra­te­te Geschie­de­ne, die more uxorio leben, für aus­ge­schlos­sen. Er beton­te die­ses Ver­bot, obwohl der Kar­di­nal­vi­kar von Rom, Ago­sti­no Val­li­ni, im Auf­trag von Papst Fran­zis­kus weni­ge Tage zuvor das genaue Gegen­teil ver­kün­det und den Kom­mu­nion­emp­fang durch per­ma­nen­te Ehe­bre­cher frei­ge­ge­ben hatte.

Seit­her gilt in Rom der Bruch mit der über­lie­fer­ten pasto­ra­len Pra­xis und in Flo­renz die Kon­ti­nui­tät mit der über­lie­fer­ten pasto­ra­len Pra­xis. Die bei­den Bis­tü­mer spie­geln die Spal­tung der Kir­che wider, von der Kar­di­nal Car­lo Caf­farra vor weni­gen Tagen sag­te, daß „nur ein Blin­der“ leug­nen kön­ne, daß „in der Kir­che zu Amo­ris lae­ti­tia die größ­te Ver­wir­rung herrscht“.

VIII. Kapitel legt Verfechter der „neuen Barmherzigkeit“ aus

Seit dem 8. Okto­ber lädt Kar­di­nal Beto­ri jeden Monat einen ande­ren Refe­ren­ten nach Flo­renz ein, um ein Kapi­tel nach dem ande­ren von Amo­ris lae­ti­tia noch ein­zeln zu behandeln.

Msgr. Basilio Petrà 
Msgr. Basi­lio Petrà 

Am 25. März steht das umstrit­te­ne VIII. Kapi­tel auf dem Pro­gramm. Als Red­ner ist Msgr. Basi­lio Petrà  ein­ge­la­den, der pro­gres­si­ve Vor­sit­zen­de der Ver­ei­ni­gung Ita­lie­ni­scher Moral­theo­lo­gen (ATISM). Petrà  ist einer der vehe­men­te­sten Ver­fech­ter der Zulas­sung wie­der­ver­hei­ra­te­ter Geschie­de­ner zur Kommunion.

Mit einem Auf­satz in der pro­gres­si­ven theo­lo­gi­schen Zeit­schrift Il Reg­no (Heft 8/​2016 v. 15.04.2016) leg­te Petrà  bereits im April 2016, kurz nach der Ver­öf­fent­li­chung von Amo­ris lae­ti­tia, sei­ne Über­zeu­gun­gen auf den Tisch. Er ging soweit, sogar die Rol­le des Prie­sters als Beicht­va­ter und Beglei­ter auf einem „Weg der Unter­schei­dung“ als „nicht not­wen­dig“ zur Sei­te zu legen. Der Moral­theo­lo­ge schrieb wörtlich:

„Der mün­di­ge Gläu­bi­ge könn­te zur Ent­schei­dung gelan­gen, daß in sei­nem Fall kei­ne Not­wen­dig­keit zur Beich­te gege­ben ist.“

Zur Erklä­rung schrieb Petrà  unter Ver­weis auf Amo­ris lae­ti­tia:

„Es ist näm­lich abso­lut mög­lich, daß eine Per­son nicht das ange­mes­se­ne Moral­be­wußt­sein hat und oder nicht die Frei­heit, anders zu han­deln, und daß sie – obwohl sie etwas tut, was objek­tiv als schwer­wie­gend betrach­tet wird – in mora­li­scher Hin­sicht kei­ne schwer­wie­gen­de Sün­de begeht und daher kei­ne Pflicht hat, zu beich­ten, um zur Eucha­ri­stie zuge­las­sen zu sein. ‚Amo­ris lae­ti­tia‘ spielt im Para­graph 301 ein­deu­tig auf die­se Leh­re an.“

Magi­ster dazu: „Mit ande­ren Wor­ten: Jeder ist frei zu tun wie er will, ob ‚erleuch­tet‘ oder unbewußt“.

Magi­ster weiter:

„Bis zum 25. März sind es noch zwei Mona­te. Bis dahin soll­te für den Kle­rus und die Gläu­bi­gen von Flo­renz das ‚Nein‘ gel­ten, das Kar­di­nal Anto­nel­li begrün­det dar­ge­legt hat. Aber nach dem 25. März wird auch das ‚Ja‘ in Flo­renz offi­zi­el­le Gül­tig­keit haben, und das in ein und der­sel­ben Diö­ze­se. Und dann wun­dert man sich, daß ‚Dubia‘ zur Klar­heit von Amo­ris lae­ti­tia entstehen?“

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Wikicommons/​Il Reg­no (Screen­shot)

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4 Kommentare

  1. Da macht man aller­or­ten einen auf Öku­me­ne, und zugleich treibt man die eige­ne Spal­tung mit Voll­gas vor­an. Was übrig blei­ben wird, ist ein Scherbenhaufen…Man hält es nicht für möglich.

  2. Das eigen­ar­ti­ge ist,in mei­ner Gemein­de gibt es gar kei­ne wvgs die noch in die Kir­che kommen!Alle die­se Leu­te haben sich doch schon lan­ge von der Kir­che abgewendet.Und wegen die­se unglau­bi­ge Leu­te droht jetzt ein Schisma!

  3. Für unse­re Kir­chen­füh­rer genügt die Inter­ven­ti­on der Rei­chen und Mäch­ti­gen, die sich nicht mehr gefal­len las­sen wol­len, in ihren Augen der­art brüst­kiert zu wer­den. Man stel­le sich vor, eine Bun­des­kanz­le­rin, ein Bun­des­prä­si­dent sind offi­zi­ell auf­grund ihrer per­sön­li­chen Lebens­füh­rung „von etwas augs­eschlos­sen“, und „der Unbuss­ver­tig­keit ange­klagt“, das kann für sol­che Leu­te nicht so bleiben…die Leu­te sind von Cha­rak­ter her Hein­rich dem VIII näher als sie den­ken, nur die Kir­che ist nicht mehr die selbe.

    • Dann sol­len die doch auch,so wie Hein­rich VIII,ihre eige­ne Nach­ah­mung-Kir­che stiften,und die wah­re Kir­che Chri­sti in Ruhe las­sen und nicht wei­ter beschmutzen.

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