Der Papst und der Malteserorden – und wieder geht der Kommissar um


Die Ordensleitung des Souveränen Malteserordens in Audienz bei Papst Franziskus vor Bekanntwerden des Verhütungsskandals und der Absetzung von Großkanzler Albrecht von Boeselager. Großmeister Fra Matthew Festing (links von Papst Franziskus), der inzwischen abgesetzte Großkanzler Boeselager (zweiter rechts von Franziskus).
Die Ordensleitung des Souveränen Malteserordens in Audienz bei Papst Franziskus vor Bekanntwerden des Verhütungsskandals und der Absetzung von Großkanzler Albrecht von Boeselager. Großmeister Fra Matthew Festing (links von Papst Franziskus), der inzwischen abgesetzte Großkanzler Boeselager (zweiter rechts neben Franziskus).

von Rober­to de Mattei*

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Hat der Papst den Mal­te­ser­or­den unter kom­mis­sa­ri­sche Auf­sicht gestellt? Die Stra­te­gie mit dem Kom­mis­sar gefällt Papst Fran­zis­kus zwei­fels­oh­ne. Er hat die­se dra­ko­ni­sche Maß­nah­me bereits gegen zwei reli­giö­se Orden ange­wandt, die er für „zu tra­di­tio­nell“ hält: gegen die Fran­zis­ka­ner der Imma­ku­la­ta (FI) und gegen das Insti­tut des fleisch­ge­wor­de­nen Wor­tes (IVE). Es ist kein Zufall, daß die Ankün­di­gung einer Kom­mis­si­on, „um Ele­men­te zu sam­meln, die geeig­net sind, den Hei­li­gen Stuhl voll­stän­dig und schnell in der Ange­le­gen­heit zu infor­mie­ren, die  jüngst den Groß­kanz­ler des Ordens, Herrn Albrecht Frei­herr von Boe­se­la­ger betra­fen“, vom vati­ka­ni­schen Pres­se­amt am 22. Dezem­ber gemacht wur­de, genau wäh­rend Papst Berg­o­glio die tra­di­tio­nel­len Weih­nachts­wün­sche an die Römi­sche Kurie zu einem har­ten Vor­wurf gegen jene mach­te, die sich sei­nem Pro­jekt eines radi­ka­len Umbaus der Kir­che ent­ge­gen­stel­len mit impli­zi­tem Bezug auf Ray­mond Leo Bur­ke, den Kar­di­nal­pa­tron des Mal­te­ser­or­dens. In die­sem Fall ist es aller­dings nicht direkt mög­lich, das Instru­ment des Kom­mis­sars einzusetzen.

Wie Don Fabri­zio Tur­ri­zia­ni Colon­na in sei­ner grund­le­gen­den Stu­die Sou­ve­rä­ni­tät und Unab­hän­gig­keit des Sou­ve­rä­nen Rit­ter­or­dens von Mal­ta (erschie­nen im Vati­kan­ver­lag 2006) dar­leg­te, ste­hen sich der Mal­te­ser­or­den und der Hei­li­ge Stuhl als völ­ker­recht­li­che Sub­jek­te gegen­über, und ver­fü­gen daher bei­de über gegen­sei­ti­ge Unab­hän­gig­keit. Der Mal­te­ser­or­den besitzt eine dop­pel­te Rechts­per­sön­lich­keit. Auf kir­chen­recht­li­cher Ebe­ne ist er dem Hei­li­gen Stuhl unter­stellt. Das Völ­ker­recht garan­tiert ihm zugleich die Unab­hän­gig­keit vom Hei­li­gen Stuhl. Die Tat­sa­che, daß der Mal­te­ser­or­den mit 94 Staa­ten diplo­ma­ti­sche Bezie­hun­gen unter­hält und über einen eige­nen Bot­schaf­ter beim Hei­li­gen Stuhl ver­tre­ten ist, bestä­tigt, daß in einem bestimm­ten Bereich die Bezie­hun­gen gleich­ran­gig sind. Der Sou­ve­rä­ne Rit­ter­or­den von Mal­ta ist mit ande­ren Wor­ten ein sou­ve­rä­ner Staat, wenn auch ohne Ter­ri­to­ri­um, der sei­ne Selb­stän­dig­keit und Rech­te immer mit Nach­druck und erfolg­reich ver­tei­digt hat. In den mehr als neun Jahr­hun­der­ten ihrer Geschich­te haben sich die Mal­te­ser­rit­ter gro­ßen Ruhm und Ehre erwor­ben, indem sie ihr Blut für die Kir­che ver­gos­sen haben. Es fehl­te aber nicht an Kon­flik­ten mit dem Hei­li­gen Stuhl. Der bis­her Jüng­ste, den Roger Pey­re­fit­te in Che­va­liers de Mal­te (Flamma­ri­on, Paris 1957) schil­dert, fand in der zwei­ten Nach­kriegs­zeit des 20. Jahr­hun­derts statt, als es dem Orden gelang, den Ver­such einer Zusam­men­le­gung mit den Gra­bes­rit­tern zu ver­hin­dern. Das Tau­zie­hen ende­te 1953 mit dem Urteil eines Kar­di­nals­ge­richts, das die Sou­ve­rä­ni­tät des Mal­te­ser­or­dens aner­kann­te, wenn auch zugleich sei­ne Abhän­gig­keit vom Hei­li­gen Stuhl bekräf­tig­te, was das reli­giö­se Leben der Rit­ter anbe­langt. Der Mal­te­ser­or­den akzep­tier­te das Urteil unter drei Bedingungen:

  1. Die Aner­ken­nung sei­ner Rech­te als Völkerrechtssubjekt;
  2. Die Beschrän­kung der reli­giö­sen Abhän­gig­keit des Ordens auf den Ersten Stand mit Ordens­ge­lüb­den: auf die Justiz­rit­ter und die Profeß-Konventualkapläne;
  3. Den Aus­schluß einer Zustän­dig­keit des vati­ka­ni­schen Staats­se­kre­ta­ri­ats. Die Zustän­dig­keit des Hei­li­gen Stuhls betrifft daher weder die inne­re noch die äuße­re Regie­rung des Ordens, son­dern beschränkt sich ledig­lich auf das reli­giö­se Leben der Professen.
Großmeister Festing mit Papst Franziskus
Groß­mei­ster Fest­ing mit Papst Franziskus

An die­ser Stel­le müß­te man nun anneh­men, Papst Fran­zis­kus habe im Orden dok­tri­nel­le oder mora­li­sche Abwei­chun­gen unter den Ange­hö­ri­gen des Ersten Stan­des erkannt, und sei der Mei­nung, die­se zurecht­rücken zu müs­sen. Was aber ist wirk­lich gesche­hen? Es war ans Licht gekom­men, daß von Ein­rich­tun­gen des Ordens in Kri­sen­ge­bie­ten Zehn­tau­sen­de von Ver­hü­tungs­mit­teln ver­tei­len wor­den sei­en, dar­un­ter auch sol­che mit abtrei­ben­der Wir­kung (wie aus ent­spre­chen­den Berich­ten über Pro­gram­me der UNO zur Bekämp­fung von HIV/​AIDS in Myan­mar her­vor­geht). Groß­mei­ster Matthew Fest­ing griff, als er davon siche­re Kennt­nis erlang­te, ein, um dem Skan­dal ein Ende zu set­zen. Er mach­te Boe­se­la­ger, zu jener Zeit Groß­hos­pi­ta­lier, dafür ver­ant­wort­lich und for­der­te sei­nen Rück­tritt. Groß­kanz­ler Boe­se­la­ger, der mit Kar­di­nal­staats­se­kre­tär Pie­tro Paro­lin gut befreun­det ist, und des­sen Bru­der Georg erst jüngst in die Lei­tung der Vatik­an­bank beru­fen wur­de, erklär­te, nichts von der Ver­tei­lung gewußt zu haben und lehn­te den Rück­tritt ab.

Die Bil­dung einer Unter­su­chungs­kom­mis­si­on durch das vati­ka­ni­sche Staats­se­kre­ta­ri­at, bestehend aus fünf Mit­glie­dern, die alle mehr oder weni­ger Boe­se­la­ger nahe­ste­hen, stellt eine schwer­wie­gen­de Ein­mi­schung in ordens­in­ter­ne Ange­le­gen­hei­ten dar. Der Hei­li­ge Stuhl hät­te sich dar­auf zu beschrän­ken, durch den Kar­di­nal­pa­tron über das reli­giö­se Leben der Pro­fes­sen zu wachen. Als Kar­di­nal­pa­tron amtiert seit 2014 Ray­mond Leo Kar­di­nal Bur­ke, den Papst Fran­zis­kus selbst ernannt hat­te. Kon­kret geht es um Ver­feh­lun­gen des Groß­kanz­lers des Ordens, der kein Pro­fes­se ist, son­dern als Obö­di­enz­rit­ter dem Zwei­ten Stand des Mal­te­ser­or­dens ange­hört, über den der Hei­li­ge Stuhl kei­ner­lei Zustän­dig­keit hat. Das ein­zi­ge Gelüb­de, zu dem sich die Obö­di­enz­rit­ter ver­pflich­ten, ist der Gehor­sam. Der Papst hat jedes Recht, sich über ordens­in­ter­ne Ange­le­gen­hei­ten infor­mie­ren zu las­sen. Daß dies jedoch durch eine Unter­su­chungs­kom­mis­si­on erfolgt und nicht durch den offi­zi­el­len päpst­li­chen Ver­tre­ter ist völ­lig unüb­lich, außer man woll­te den päpst­li­chen Ver­tre­ter unter Ankla­ge stel­len. Über einen Kar­di­nal kön­nen aber nur Sei­nes­glei­chen urtei­len, nicht aber Vatikan­bü­ro­kra­ten. Im  kon­kre­ten Fall ist es völ­lig unan­ge­mes­sen, eine Vati­kan­kom­mis­si­on mit irgend­ei­ner Wer­tung zu beauf­tra­gen, die nicht das reli­giö­se Leben der Pro­fes­sen, son­dern Fra­gen der Ordens­lei­tung betrifft. Auf die­se Wei­se ent­steht der Ein­druck, als befän­de sich der Groß­mei­ster unter Ankla­ge. Die­ser tat daher gut dar­an, die Arbeit die­ser unech­ten Kom­mis­si­on zurückzuweisen.

Nicht nur die Vor­ge­hens­wei­se ist unecht, son­dern vor allem auch die meri­to­ri­sche Beur­tei­lung durch die vati­ka­ni­schen Stel­len. Der Gesamt­ein­druck ist ver­hee­rend: Wer unter Miß­ach­tung der Leh­re der Kir­che Ver­hü­tung und Abtrei­bung för­dert und die eige­nen Gelüb­de ver­letzt, ver­dient heu­te reha­bi­li­tiert zu wer­den. Wer die Leh­re der Kir­che und die mora­li­sche Inte­gri­tät der Insti­tu­ti­on, der er ange­hört, ver­tei­digt, wird hin­ge­gen des „bös­wil­li­gen Wider­stan­des“ gegen den Papst bezich­tigt und lan­det auf der Ankla­ge­bank. Es bleibt zu hof­fen, daß die Rit­ter reagie­ren wer­den. Es steht die Sou­ve­rä­ni­tät des Mal­te­ser­or­dens auf dem Spiel und sei­ne Tra­di­ti­on der unun­ter­bro­che­nen Ver­tei­di­gung des katho­li­schen Glau­bens und der katho­li­schen Moral.

*Rober­to de Mat­tei, Histo­ri­ker, Vater von fünf Kin­dern, Pro­fes­sor für Neue­re Geschich­te und Geschich­te des Chri­sten­tums an der Euro­päi­schen Uni­ver­si­tät Rom, Vor­sit­zen­der der Stif­tung Lepan­to, Autor zahl­rei­cher Bücher, zuletzt erschie­nen: Vica­rio di Cri­sto. Il pri­ma­to di Pie­tro tra nor­ma­li­tà  ed ecce­zio­ne (Stell­ver­tre­ter Chri­sti. Der Pri­mat des Petrus zwi­schen Nor­ma­li­tät und Aus­nah­me), Vero­na 2013; in deut­scher Über­set­zung zuletzt: Das Zwei­te Vati­ka­ni­sche Kon­zil – eine bis­lang unge­schrie­be­ne Geschich­te, Rup­picht­eroth 2011.

Über­set­zung: Giu­sep­pe Nardi
Bild: MiL

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4 Kommentare

  1. Im Klar­text: Papst Fran­zis­kus klagt die Einen des „Wider­stan­des“, der „Lepra“, zahl­rei­cher „Krank­hei­ten“, dar­un­ter „Kar­rie­ris­mus“ an. Wenn einer sei­ner Günst­lin­ge (oder des Kar­di­nal­staats­se­kre­tärs) gegen die kirch­li­che Leh­re han­delt, dann kommt es zur päpst­li­chen Hil­fe­stel­lung: Das nennt man Freun­derl­wirt­schaft. Dann lässt die­ser Papst lie­ber einen gan­zen Orden über die Klin­ge sprin­gen, der Glau­ben und Moral verteidigt.
    Freun­derl­wirt­schaft, die sich auch noch gegen die Leh­re der Kir­che richtet.
    War­um er den päpst­li­chen Ver­tre­ter über­geht, ist schon klar. Mit Kar­di­nal Bur­ke kann die­ser Papst ein­fach nicht. Bur­ke ist der eigent­li­che Gegen­spie­ler die­ses Pon­ti­fi­kats. Fran­zis­kus hat ihn zu den Mal­ta­rit­tern ver­bannt. Nun stört er auch dort.
    Die­ser Papst kri­ti­siert recht­schaf­fe­ne Kir­chen­män­ner, wäh­rend er gleich­zei­tig das tut, was er ande­ren (teils zu Unrecht) vor­wirft. Und schon wie­der gerät der von JP II und BXVI vor­an­ge­tra­ge­ne Kampf gegen die „Kul­tur des Todes“ unter die Räder. Alles Zufall? Sicher nicht. Fran­zis­kus schafft es immer wie­der ein­sei­ti­ge Signa­le aus­zu­sen­den, die der Welt behagen.

  2. Ach wie schlimm,das geht alles nicht gut.Hoffentlich ver­tei­digt Kar­di­nal Bur­ke wei­ter die Ehre des Ordens.

  3. Ein sehr auf­schluss­rei­cher Arti­kel von Herrn de Mat­tei. Das heißt, Papst Fran­zis­kus geht es über­haupt nichts an, wenn Posi­tio­nen im Mal­te­ser­or­den umbe­setzt wer­den. Er darf zwar dar­über infor­miert wer­den, besitzt aber kein Recht ordens­in­ter­ne Ent­schei­dun­gen zu beeinspruchen.
    Ich gehe davon aus, dass Kar­di­nal Bur­ke, als Kir­chen­recht­ler, ihm den recht­li­chen Stand der Din­ge dar­le­gen wird. Wie­so beauf­tragt man bei so einem kla­ren Rechts­stand eine völ­lig unbe­fug­te Unter­su­chungs­kom­mis­si­on? Denen bräuch­te man nicht ein­mal die Tür auf­ma­chen beim Malteserorden.

    Wobei auch bei der kom­mis­sa­ri­schen Ver­wal­tung der Fran­zis­ka­ner der Imma­ku­la­ta schon eini­ges nicht mit rech­ten Din­gen zuge­gan­gen ist. Und Papst Fran­zis­kus miss­ach­tet Kir­chen­recht ja schon wenn es um die Beant­wor­tung der Dubia bzgl sei­nes Schrei­bens Amo­ris Lae­ti­tia geht. Er müss­te ant­wor­ten, tut es aber nicht.
    Stän­dig tut Papst Fran­zis­kus Din­ge, wo man weiß dass sie Gott nicht gefal­len und die nicht sei­ner Ehre dienen.

  4. Ich fin­de, dass es sehr wür­de­los ist, wenn es offen­bar bei den Mal­te­sern sowie in der Umge­bung des Pap­stes um Din­ge geht die ein Mit­glied des Ordens getan hat , letzt­lich um Men­schen­le­ben zu ret­ten, und dadurch sei­ne eige­ne Wür­de und Int­gra­ti­on aufs Spiel setz­te! Über­haupt: gibt es nichts Wich­ti­ge­res auf der Welt?
    Der Teu­fel ist los gelas­sen und sein Mit­tel zum Ziel zu kom­men ist und war schon immer, Unru­he zu stif­ten! Und zwar, an der Spit­ze anzufangen.die „Supp“ die da in Rom bro­delt, kocht bald über und was dann? Fal­ten wir die Hän­de und beten, z.B. Den ROSEKRANZ!!!

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