Die hessische CDU will Schülern eine indoktrinierende Sexualerziehung aufnötigen


Der Kul­tus­mi­ni­ster von Hes­sen, Ralph Alex­an­der Lorz, hat gegen den Wil­len der Eltern­ver­tre­ter und den Ein­spruch der katho­li­schen Kir­che einen ideo­lo­gisch moti­vier­ten Lehr­plan für Sexu­al­erzie­hung in Kraft gesetzt. In dem fällt das grund­ge­setz­li­che Leit­bild von Ehe und Fami­lie unter den Tisch. Gleich­zei­tig sol­len die Schü­ler zu wert­schät­zen­der ‚Akzep­tanz’ von ande­ren sexu­ell bestimm­ten Lebens­for­men gedrängt werden.

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Ein Gast­bei­trag von Hubert Hecker.

Ein kürz­lich publi­zier­ter Text von Win­fried Kret­sch­mann (Baden-Würt­tem­berg) in der ZEIT liest sich wie ein kri­ti­scher Kom­men­tar zu dem neu­en hes­si­schen Sexualerziehungs-Lehrplan.

Der grü­ne Mini­ster­prä­si­dent plä­diert in der Geschlech­ter­fra­ge für die klas­si­sche Tole­ranz-Hal­tung: Jeder soll nach sei­ner Fas­son leben kön­nen. Zugleich spricht er sich gegen die in links-grü­nen Krei­sen ver­brei­te­te Abwer­tung von Ehe und Fami­lie aus. Die klas­si­sche Ehe ist und bleibt die bevor­zug­te Lebens­form der mei­sten Men­schen – und das ist auch gut so.

Homo-Agenda im hessischen Lehrplan

Beson­ders das Bekennt­nis Kret­sch­manns zu Ehe und Fami­lie mit der For­mel ‚gut so’ brach­ten Grü­ne und Homo-Lob­by zum Kochen. Denn nach deren Mei­nung soll die damit aus­ge­drück­te Wert­schät­zung nur für die Lebens­for­men von LSBTI-Iden­ti­tä­ten reser­viert sein.

Die homo-grü­nen Kul­tur­kampf-Ideen bestim­men auch den hes­si­schen Lehr­plan: ‚Wert­schät­zen­de Akzep­tanz’ sol­len die Leh­rer den Schü­lern aus­schließ­lich für Les­ben, Schwu­le, Bise­xu­el­le, trans- und inter­se­xu­el­le Men­schen bei­brin­gen. Das Lip­pen­be­kennt­nis zu der Bedeu­tung von Ehe und Fami­lie gemäß Arti­kel 6 Grund­ge­setz in der Ein­lei­tung ist für den kon­kre­ten Lehr­plan irrele­vant. Denn unter den 30 ver­bind­li­chen The­men ist nir­gends die ehe­ba­sier­te Fami­lie auf­ge­führt. Sie ist somit kein Pflicht­the­ma in der gesam­ten Schul­zeit, erst recht wird ihr kei­ne Wert­schät­zung zuteil. Statt­des­sen soll in jeder Alters­tu­fe die Akzep­tanz von Homo- und ande­ren Sexua­li­tä­ten pro­pa­giert werden.

Das CDU-Kul­tus­mi­ni­ste­ri­um schwenkt mit die­ser Aver­si­on gegen Ehe und Fami­lie  auf die Homo-Agen­da ein. Die Homo-Lob­by sowie lin­ke Grü­ne ver­tre­ten die The­se, die bipo­la­re Ehe und Eltern­schaft sei als hete­ro­nor­ma­ti­ve Gewalt abzu­leh­nen. Dage­gen müss­ten schon die Grund­schul­kin­der mobi­li­siert wer­den. Die Instru­men­te dazu sind die Abwer­tung und Gering­schät­zung der ehefun­dier­ten Fami­lie einer­seits und die ver­ord­ne­te Wert­schät­zung  aller ande­ren nicht-ehe­li­chen Part­ner­schaf­ten und Lebensformen.

Demokratische Toleranz statt totalitärer Diskurse der Homo-Lobby

Auch in sei­nem Vor­ge­hen ori­en­tiert sich Kul­tus­mi­ni­ster Lorz an der Homo­lob­by: Der Akzep­tanz-Ansatz im Lehr­plan sei nicht ver­han­del­bar. Tole­ranz als Gel­ten­las­sen ande­rer Über­zeu­gun­gen und Lebens­wei­sen wäre immer noch dis­kri­mi­nie­rend. Er ver­langt kate­go­risch, dass die Leh­rer auf eine posi­ti­ve Wer­tung der Schü­ler gegen­über Homo­se­xua­li­tät etc. ein­wir­ken. Die Kehr­sei­te die­ser Gesin­nungs­päd­ago­gik bedeu­tet: Jede Kri­tik an Homo-Theo­rien und ‑Lebens­wei­sen wird als homo­phob verdächtigt.

Alexander Lorz setzte "ideologisch motivierten Lehrplan für Sexualerziehung in Kraft"
Alex­an­der Lorz setz­te „ideo­lo­gisch moti­vier­ten Lehr­plan für Sexu­al­erzie­hung in Kraft“

Kri­ti­sche Anmer­kun­gen zu der Homo-Agen­da hat­te sich der grü­ne Ober­bür­ger­mei­ster von Tübin­gen erlaubt. Dar­auf­hin wur­de Boris Pal­mer vom LSBTI-Maga­zin que​er​.de, das sich selbst als Zen­tral­or­gan der Homo-Lob­by vor­stellt, als homo­pho­ber Mensch in die (rech­te) Ecke gestellt. Pal­mer resü­mier­te: Als homo­phob gilt, wer der Homo-Lob­by wider­spricht. Der Ver­such, Kri­tik zu unter­bin­den, sei eine latent tota­li­tä­re Dis­kurs-Stra­te­gie.

Dage­gen ist die Tole­ranz­hal­tung als grund­le­gen­de Tugend der Demo­kra­tie anzu­se­hen. Sie ist die sozia­le Sei­te der Grund­rech­te. Indem Staat und Bür­ger ande­re Über­zeu­gun­gen und Lebens­for­men tole­rie­ren, las­sen sie zugleich wech­sel­sei­ti­ge Kri­tik an Über­zeu­gun­gen zu. Das ist ein not­wen­di­ges Ele­ment der demo­kra­ti­schen Dis­kurs-Kul­tur. Kei­ne Grup­pe und erst recht nicht der Staat dür­fen eine bedin­gungs­lo­se Akzep­tanz ihrer Posi­tio­nen verlangen.

Die Wider­sin­nig­keit der Akzep­tanz-For­de­rung wird bei einem Ver­gleich ersicht­lich: Wenn man die ‚Wert­schät­zung von sexu­el­ler Viel­falt’ auf ein ‚posi­ti­ves Wert­ur­teil für die viel­fäl­ti­gen Reli­gio­nen’ über­trägt, müss­ten die Bür­ger etwa die Scha­ria ‚gut finden’.

Der neue Lehrplan verstößt gegen das schulische Indoktrinationsverbot

Mit der demo­kra­ti­schen Tra­di­ti­on im Rücken hat die Mehr­heit der hes­si­schen Eltern­ver­tre­ter die Akzep­tanz-For­de­rung zurück­ge­wie­sen. Sie will dem demo­kra­ti­schen Tole­ranz-Begriff die Schlüs­sel-Stel­lung in der Geschlech­ter­fra­ge zuwei­sen. Damit erfül­len die Reprä­sen­tan­ten der Eltern eine zen­tra­le For­de­rung des Hes­si­schen Schul­ge­set­zes. Auch das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ver­pflich­tet in einem Grund­satz­ur­teil von 1977 den Staat, bei unter­schied­li­chen Wert­vor­stel­lun­gen zu Sexua­li­tät neu­tral zu sein und so das tole­ran­te Mit­ein­an­der ver­schie­de­ner, auch gegen­sätz­li­cher Über­zeu­gung zu fördern.

Die­ses Urteil wen­det ein Rechts­gut­ach­ten auf den Sexu­al­erzie­hungs­lehr­plan in Schles­wig-Hol­stein an. In dem nörd­li­chen Bun­des­land wird schon län­ger von Leh­rern und Schü­lern die ‚Akzep­tanz sexu­el­ler Viel­falt’ gefor­dert. Dazu hat­te ein Par­la­ments­be­schluss die Regie­rung ermäch­tigt. Unter dem Man­tel: Akti­ons­plan gegen Homo­pho­bie soll­te die Homo-Agen­da vom Staat geför­dert wer­den. Das Sozi­al­mi­ni­ste­ri­um gab beim Les­ben- und Schwu­len­ver­band (LSVD) einen Metho­den­schatz für die Grund­schu­le zu Lebens- und Lie­bes­wei­sen für 50.000 Euro in Auf­trag. Dum­mer­wei­se hat­ten die Homo-Exper­ten kei­ne Ahnung von Grund­schul­päd­ago­gik und ‑didak­tik. Des­halb muss­te das Bil­dungs­mi­ni­ste­ri­um den homo-ideo­lo­gi­schen Metho­den­schatz ver­sen­ken – und mit ihm die 50.000 Euro.

Schwer­wie­gen­der noch sind die Beden­ken, die der Ham­bur­ger Ver­fas­sungs­recht­ler Pro­fes­sor Chri­sti­an Win­ter­hoff in sei­nem Gut­ach­ten vorstellt:

Staat­li­che Vor­ga­ben für die schu­li­sche Sexu­al­erzie­hung, die Hetero‑, Bi‑, Homo- und Trans­se­xua­li­tät als gleich­wer­ti­ge Aus­drucks­for­men von Sexua­li­tät vor­ge­ben, ver­sto­ßen gegen das ver­fas­sungs­recht­li­che Indik­tri­na­ti­ons­ver­bot an Schulen.

Begrün­dung: Der Staat hat die Viel­falt der unter­schied­li­chen Wert­vor­stel­lun­gen zur Sexua­li­tät zu ach­ten. Er hat sich in welt­an­schau­li­chen und reli­giö­sen Fra­gen neu­tral zu ver­hal­ten. Auch in der Schu­le muss der Staat noch die Letzt­ver­ant­wor­tung der Eltern und damit die Viel­falt der Anschau­un­gen in Erzie­hungs­fra­gen berücksichtigen.

Lehrpläne müssen gesellschaftliche Kontroversen abbilden

In Poli­tik und schu­li­schem Poli­tik­un­ter­richt gibt es bekannt­lich eben­falls sehr dif­fe­rie­ren­de Ziel- und Wert­vor­stel­lun­gen. Zu die­sem Kom­plex haben sich Poli­tik­leh­rer zu einer klu­gen Rege­lung durch­ge­run­gen. Der soge­nann­te Beu­tels­ba­cher Kon­sens beinhal­tet: Die Lehr­per­son muss ein The­ma kon­tro­vers dar­stel­len, wenn dazu in Gesell­schaft oder Poli­tik mit gegen­sätz­li­chen Vor­stel­lun­gen gestrit­ten wird. Aus dem Gebot der Kon­tro­ver­si­tät folgt: Lehr­plan und Leh­ren­de dür­fen bei Kon­tro­vers­the­men die Schü­ler nicht über­wäl­ti­gen mit einer spe­zi­fi­schen Meinung.

Politische Bildung oder Propaganda
Poli­ti­sche Bil­dung statt Pro­pa­gan­da – War­um gilt „Beu­tels­ba­cher Kon­sens“ nicht auch für Sexualerziehung?

Ana­lo­ges gilt für die schu­li­sche Sexu­al­erzie­hung. Da hier­zu­lan­de Grup­pen und Par­tei­en über die Gen­der- und Geschlech­ter­fra­ge hef­tig strei­ten, muss die gesell­schaft­li­che Kon­tro­ver­se auch im Lehr­plan abge­bil­det wer­den. In die­sem Fal­le müss­ten die Leh­rer gegen­sätz­li­che Auf­fas­sun­gen zur Spra­che brin­gen. Der Theo­rie von der Gleich­wer­tig­keit hete­ro- und homo­se­xu­el­ler Lebens­for­men und Hand­lungs­wei­sen etwa ist dann die Wert­vor­stel­lung gegen­über­zu­stel­len, dass Ehe und Fami­lie als Keim­zel­le der Gesell­schaft Leit­bild­cha­rak­ter haben soll­te. Die Leh­ren­den müs­sen bei­de Ansät­ze als ver­tret­bar hin­stel­len. Sie dür­fen jeden­falls den Schü­lern nicht die Akzep­tanz einer der bei­den Kon­tro­vers-Mei­nun­gen aufnötigen.

Genau das ver­langt aber der hes­si­sche Lehr­plan zur Sexu­al­erzie­hung. Damit miss­braucht der Staat die Schu­le als Spiel­feld der Homo-Lob­by. Er bewegt sich mit die­ser Agen­da auf einem ver­fas­sungs­wid­ri­gen Terrain.

Erste Protestveranstaltung gegen den schulrechtswidrigen Erlass

Am 30. Okto­ber fin­det eine drin­gen­de Pro­test-Ver­an­stal­tung gegen den Lehr­plan auf dem Wies­ba­de­ner Lui­sen­platz statt. Die Orga­ni­sa­to­ren der Demo für alle stel­len sie unter das Mot­to: Eltern­recht ach­ten – indok­tri­nie­ren­de Sexu­al­erzie­hung stop­pen! Das wird der Anfang von wei­te­ren berech­tig­ten Bür­ger­pro­te­sten sein. An deren Ende wird die Kor­rek­tur des schul­rechts­wid­ri­gen Sexu­al­kun­de-Erlas­ses ste­hen, wenn Recht und Demo­kra­tie in unserm Gemein­we­sen wirk­sam blei­ben sol­len. (Das o. g. Rechts­gut­ach­ten im Inter­net unter: www​.ech​te​-tole​ranz​.de )

PS: Auch die öffent­lich-recht­li­chen Medi­en­an­stal­ten sind dem Gebot der Neu­tra­li­tät und Kon­tro­ver­si­tät per Lan­des­ge­setz ver­pflich­tet. Man wird die ent­spre­chen­den TV-Berich­te unter die Lupe neh­men und gege­be­nen­falls Pro­gramm­be­schwer­de einlegen

Text: Hubert Hecker
Bild: Demo für alle/​Wikicommons/​bpb (Screen­shots)

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1 Kommentar

  1. Die sog. christ­li­che CDU ist nicht mehr wähl­bar. Es wäre die Auf­ga­be der Bischö­fe vor Wah­len dar­auf deut­lich hin­zu­wei­sen. Es gäbe zwar den übli­chen Auf­schrei der Empö­rung, den die Bischö­fe als treue Die­ner aus­zu­hal­ten hätten.

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