Befreiungstheologe beschimpft Kardinal Müller als „reinen und harten Fundamentalisten“


Juan José Tamayo mit seinem Buch "Einladung zur Utopie"
Befreiungstheologe Juan José Tamayo mit seinem Buch "Einladung zur Utopie"

(Madrid) Der Befrei­ungs­theo­lo­ge Juan José Tama­yo übte Kri­tik an der neu­en Instruk­ti­on Ad resur­gen­dum cum Chri­sto über die Beer­di­gung der Ver­stor­be­nen und die Auf­be­wah­rung der Asche im Fall der Feu­er­be­stat­tung, die von der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on am 25. Okto­ber ver­öf­fent­licht wur­de. Tama­yo beschimpf­te den Prä­fek­ten der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on, Ger­hard Kar­di­nal Mül­ler, als „rei­nen und har­ten Fundamentalisten“.

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Die Instruk­ti­on bekräf­tigt, daß die Feu­er­be­stat­tung „an sich“ dem christ­li­chen Glau­ben wider­spricht. Sie wird daher von der Kir­che nur gedul­det unter der Bedin­gung, daß die Ver­bren­nung nicht aus anti­christ­li­cher Gesin­nung, aus Haß gegen die katho­li­sche Reli­gi­on und Kir­che oder Ableh­nung der christ­li­chen Dog­men erfolgt. Die­se Pra­xis, die sich bereits nach dem Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zil ein­ge­bür­gert hat­te, wur­de 1983 mit die­ser Ein­schrän­kung in den neu­en Kodex des kano­ni­schen Rech­tes auf­ge­nom­men, 1990 auch in den Kodex der katho­li­schen Ost­kir­chen. Weil sich die Feu­er­be­stat­tung in eini­gen Län­dern stark aus­ge­brei­tet hat, und zugleich neue Prak­ti­ken und Ideen, die dem christ­li­chen Glau­ben wider­spre­chen, sah die Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on die Not­wen­dig­keit, die kirch­li­chen Bestim­mun­gen und die Glau­bens­leh­re zu Tod und Erlö­sung in Erin­ne­rung zu rufen. „Chri­stus wird uns am Letz­ten Tag auf­er­wecken“, heißt es in der Instruk­ti­on. „Durch den Tod wird die See­le vom Leib getrennt; in der Auf­er­ste­hung aber wird Gott unse­rem ver­wan­del­ten Leib das unver­gäng­li­che Leben geben, indem er ihn wie­der mit unse­rer See­le vereint.“

„Im Glau­ben an die Auf­er­ste­hung der Toten exi­stie­ren wir.“ Die vom Chri­sten­tum gepfleg­te Erd­be­stat­tung erfolgt mit Blick auf die Auf­er­ste­hung des Herrn „- ein Geheim­nis des Lich­tes, in dem der christ­li­che Sinn des Ster­bens offen­bar wird“.

„Indem die Kir­che den Leich­nam der Ver­stor­be­nen beer­digt, bekräf­tigt sie den Glau­ben an die Auf­er­ste­hung des Flei­sches.  Zugleich möch­te sie so die hohe Wür­de des mensch­li­chen Lei­bes als wesent­li­cher Teil der Per­son, des­sen Geschich­te der Leib teilt, ins Licht stel­len.  Sie kann des­halb nicht Hal­tun­gen oder Riten erlau­ben, die fal­sche Auf­fas­sun­gen über den Tod beinhal­ten, etwa wenn er als end­gül­ti­ge Ver­nich­tung der Per­son, als Moment ihrer Ver­schmel­zung mit der Mut­ter Natur oder dem Uni­ver­sum, als Etap­pe im Pro­zess der Reinkar­na­ti­on oder als end­gül­ti­ge Befrei­ung aus dem ‚Gefäng­nis‘ des Lei­bes ver­stan­den wird.“ In die­sem Zusam­men­hang steht auch die Ver­eh­rung der Mär­ty­rer und der Hei­li­gen der Kirche.

Die Kir­che stel­le sich damit auch gegen die Ten­denz, „das Ster­ben und des­sen Bedeu­tung für die Chri­sten zu ver­schlei­ern oder zu privatisieren“.

Zudem ent­spre­che die Beer­di­gung auf dem Fried­hof oder einem ande­ren hei­li­gen Ort der Ehr­furcht und Ach­tung, die den Lei­bern der Ver­stor­be­nen gebüh­ren, „wel­che durch die Tau­fe Tem­pel des Hei­li­gen Gei­stes geworden“.

Daher gilt, daß auch die Asche von Ver­stor­be­nen, „wenn aus legi­ti­men Grün­den die Wahl der Feu­er­be­stat­tung getrof­fen wird“, an einem „hei­li­gen Ort auf­zu­be­wah­ren sind“. Die Auf­be­wah­rung der Asche „im Wohn­raum ist nicht gestat­tet“, eben­so­we­nig die „Auf­tei­lung“ unter ver­schie­de­nen Per­so­nen. „Um jeg­li­che Zwei­deu­tig­keit pan­the­isti­scher, natu­ra­li­sti­scher oder nihi­li­sti­scher Fär­bung zu ver­mei­den, ist es nicht gestat­tet, die Asche in der Luft, auf dem Land oder im Was­ser oder auf ande­re Wei­se aus­zu­streu­en oder sie in Erin­ne­rungs­ge­gen­stän­den, Schmuck­stücken oder ande­ren Objek­ten aufzubewahren.“

Wenn sich Ver­stor­be­ne „offen­kun­dig aus Grün­den“ ver­bren­nen las­sen, „die der christ­li­chen Glau­bens­leh­re wider­spre­chen (…), ist das kirch­li­che Begräb­nis nach Maß­ga­be des Rechts zu verweigern.“

Am 2. März 2016 wur­de die neue Instruk­ti­on von Papst Fran­zis­kus appro­biert und am 15. August offi­zi­el­le erlas­sen, wenn auch erst vor weni­gen Tagen veröffentlicht.

Tamayo: „Kardinal Müller Anführer der Oppositionsbewegung gegen die Reformen von Franziskus“

Dage­gen erhob der Befrei­ungs­t­ho­lo­ge Juan José Tama­yo sei­ne Stim­me in einer Kolum­ne in der Zeit­schrift El Peri­od­ico von Bar­ce­lo­na. Ziel­schei­be sei­ner Kri­tik ist dabei vor allem Kar­di­nal Mül­ler. Tama­yo macht sei­ne Kri­tik an der Instruk­ti­on zu einem Teil eines gigan­ti­schen glo­ba­len Kamp­fes zwi­schen „Pro­gres­si­ven“ und „Kon­ser­va­ti­ven“, oder mit den Wor­ten des spa­ni­schen Theo­lo­gen aus­ge­drückt: zwi­schen Fran­zis­kus und den „Kon­ser­va­ti­ven“. Tama­yo beschreibt Kar­di­nal Mül­ler mit den Worten:

„Anfüh­rer der Oppo­si­ti­ons­be­we­gung an der vati­ka­ni­schen Kurie und der kon­ser­va­ti­ven Bischö­fe der gan­zen Welt gegen die Refor­men von Franziskus.

Tama­yo geht noch wei­ter und unter­stellt, es sei eine List gewe­sen, Fran­zis­kus sei­ne Unter­schrift unter das Doku­ment setz­ten zu lassen:

„Der Kar­di­nal ver­steht die Auf­er­ste­hung der Toten als eine Reani­ma­ti­on eines Kada­vers oder die Rück­kehr zum Leben in den­sel­ben phy­si­schen und Zeit-Raum-Bedin­gun­gen vor dem Tod. Das ist rei­ner und har­ter Fundamentalismus.“

Tama­yo gibt dann wie schon öfter in der Ver­gan­gen­heit zu ver­ste­hen, daß nicht das zäh­le, was die Kir­che sagt, son­dern was er denkt:

„Mei­ne Mei­nung ist, daß die Ver­bren­nung und das Aus­streu­en der Asche über das Land, das Meer oder in der Luft legi­ti­me Prak­ti­ken sind.“

Tamayo widerspricht der katholischen Morallehre und fordert die Anerkennung der Homosexualität
Tama­yo wider­spricht der katho­li­schen Moral­leh­re und for­dert die Aner­ken­nung der Homosexualität

Das Leben Tama­yos ist von Unge­hor­sam und Wider­spruch geprägt. Den in jüng­ster Zeit wie­der aus­ge­gra­be­nen Kata­kom­ben­pakt von 1965 beschrieb er jüngst tref­fend ehr­lich. Der Pakt war am Ende des Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zils am 16. Novem­ber 1965 in den Domi­til­la­kata­kom­ben in Rom von 40 pro­gres­si­ven Kon­zils­vä­tern unter­zeich­net wor­den. Initia­to­ren waren Hel­der Cama­ra und Kar­di­nal Gia­co­mo Ler­ca­ro. Der Pakt postu­lier­te eine „arme Kir­che“. Gemeint war im Kli­ma der „Arbei­ter­prie­ster­be­we­gung“ eine Annä­he­rung und anzu­stre­ben­de Alli­anz zwi­schen Mar­xis­mus und Christentum.

Bischof Lui­gi Bet­taz­zi, damals Weih­bi­schof von Kar­di­nal Ler­ca­ro in Bolo­gna, erklär­te als letz­ter leben­der Unter­zeich­ner des Kata­kom­ben­pak­tes im Herbst 2015 in Würz­burg, daß die Anlie­gen des Pak­tes durch Papst Fran­zis­kus ihre „Umset­zung“ finden.

Der Befrei­ungs­theo­lo­ge Tama­yo wie­der­um sag­te über den Pakt:

„Der im Novem­ber 1965 unter­zeich­ne­te ‚Kata­kom­ben­pakt für eine arme und die­nen­de Kir­che‘ war zur Gän­ze ein revo­lu­tio­nä­res Programm.“

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Reli­gi­on digi­tal (Screen­shots)

 

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