Alabama: Präsident des Obersten Gerichtshofes wegen Ablehnung der „Homo-Ehe“ amtsenhoben


Der Präsident des Obersten Gerichtshofes von Alabama, Roy Moore, wurde wegen Ablehnung der "Homo-Ehe" seines Amtes enthoben.
Der Präsident des Obersten Gerichtshofes von Alabama, Roy Moore, wurde wegen Ablehnung der "Homo-Ehe" seines Amtes enthoben.

(Washing­ton) Das Gen­der-Dik­tat for­der­te ein wei­te­res Opfer: eines das auf­hor­chen läßt. Das Opfer ist kein Gerin­ge­rer als der Prä­si­dent des Ober­sten Gerichts­ho­fes des Staa­tes Ala­ba­ma. Sei­ne Schuld? Er lehnt die „Homo-Ehe“ ab.

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Am 30. Sep­tem­ber fäll­te der Ala­ba­ma Court of the Judi­cia­ry sein „Urteil“ gegen den Prä­si­den­ten des Ober­sten Gerichts­hofs des Staa­tes Ala­ba­ma Roy Moo­re. Der Ala­ba­ma Court of the Judi­cia­ry ist eine von der Rich­ter­schaft und der Poli­tik bestell­te Kom­mis­si­on, die über Fehl­ver­hal­ten, Ver­let­zung der rich­ter­li­chen Ethik, Pflicht­ver­let­zung oder Unfä­hig­keit von Rich­tern ent­schei­det und die­se des Amtes ent­he­ben kann.

Roy Moo­re wur­de sei­nes Amtes als Prä­si­dent des Ober­sten Gerichts­ho­fes ent­ho­ben, weil er sich gewei­gert hat­te, sich dem Urteil des Ober­sten Gerichts­ho­fes der USA zu beu­gen, mit dem die­ser im Juni 2015 die „Homo-Ehe“ legalisierte.

Die Amts­ent­he­bung von Höchst­rich­ter Moo­re ist der Epi­log einer aggres­siv geführ­ten Kam­pa­gne gegen ihn, seit er zum Jah­res­be­ginn die Rich­ter des Staa­tes ange­wie­sen hat­te, in ihrer Recht­spre­chung der Ver­fas­sung und den Geset­zen des eige­nen Staa­tes ver­pflich­tet zu sein. Die Ver­fas­sung des Staa­tes Ala­ba­ma defi­niert seit 2006 die Ehe als Ver­bin­dung zwi­schen einem Mann und einer Frau. Eine Fest­le­gung, die zur Abwehr von gesell­schafts­po­li­ti­schen For­de­run­gen der Homo-Lob­by getrof­fen wur­de. Die Ver­fas­sungs­än­de­rung wur­de in einer Volks­ab­stim­mung von 81 Pro­zent der Wäh­ler unterstützt.

„Präventive“ Amtsenthebung

Im Novem­ber 2008 gewann dann der Kan­di­dat der Demo­kra­ti­schen Par­tei, Barack Oba­ma, die Prä­si­dent­schafts­wah­len. Oba­ma erklär­te im Wahl­kampf zu sei­ner zwei­ten Amts­zeit: „Ich den­ke, daß auch Homo­se­xu­el­le hei­ra­ten sol­len kön­nen“ und ver­sprach, im Fal­le sei­ner Wie­der­wahl, sich welt­weit für die Homo-Rech­te einzusetzen.

Im Juni 2015 erklär­te der Ober­ste Gerichts­hof der USA mit einer Mehr­heit von fünf gegen vier Rich­ter, die „Homo-Ehe“ für ver­fas­sungs­kon­form. Da Bun­des­recht Staats­recht bricht, gilt damit eine anders­lau­ten­de Gesetz­ge­bung der Staa­ten für auf­ge­ho­ben, selbst wenn die­se Ver­fas­sungs­rang haben sollte.

Höchst­rich­ter Moo­re ist ande­rer Mei­nung. Der eigent­li­che Sou­ve­rän sei­en die Staa­ten. Die Defi­ni­ti­on der Ehe sei nicht Bun­des­an­ge­le­gen­heit. Die im Janu­ar gegen den Höchst­rich­ter gestar­te­te Kam­pa­gne mün­de­te im Mai in sei­ner „prä­ven­ti­ven“ Amts­ent­he­bung. Laut der Judi­cial Inquiry Com­mis­si­on (JIC) von Ala­ba­ma war Moo­res Anwei­sung „inak­zep­ta­bel“. Die Kom­mis­si­on erhob sechs Ankla­ge­punk­te gegen den Prä­si­den­ten des Höchst­ge­richts und ent­hob ihn pro­vi­so­risch sei­nes Amtes in Erwar­tung des Urteils des Ala­ba­ma Court of the Judiciary. 

Die­se bestä­tig­te am 30. Sep­tem­ber die Amts­ent­he­bung. Die von Höchst­rich­ter Moo­re am 6. Janu­ar 2016 erlas­se­ne Richt­li­nie an die Rich­ter­schaft zei­ge, so die Ala­ba­ma Court of the Judi­cia­ry, eine „Ver­ach­tung für ein ver­bind­li­ches Bun­des­ge­setz“. Gemeint ist das Urteil des Ober­sten Gerichts­ho­fes der USA vom 26. Juni 2015, mit dem die „Homo-Ehe“ fak­tisch bun­des­weit lega­li­siert wur­de.  

Ethische Säuberung

Moo­re spricht von einer „ideo­lo­gisch“ moti­vier­ten Amts­ent­he­bung. Die Ver­fas­sung und die Gesetz­ge­bung des Staa­tes Ala­ba­ma, auf den er ver­ei­digt sei, des­sen gesetz­ge­ben­de Kör­per­schaft und das Volk als Sou­ve­rän wür­den durch die­se Ent­schei­dung „ver­ach­tet“.

Wört­lich sag­te er: „Das ist das Ergeb­nis von poli­ti­schem Druck durch radi­ka­le Homo­se­xu­el­le und Trans­gen­der-Grup­pen, damit ich wegen mei­ner ent­schlos­se­nen Oppo­si­ti­on gegen ihre unmo­ra­li­schen Zie­le vom Amt des Prä­si­den­ten des Ober­sten Gerichts­ho­fes ent­fernt werde.“

Über sei­nen Rechts­an­walt Mat Sta­ver ließ Moo­re mit­tei­len, daß er gegen die­sen „prä­po­ten­ten Macht­miß­brauch“ Ein­spruch ein­le­gen werde.

Auf der Sei­te der Homo-Lob­by herrsch­te Jubel über die Amts­ent­he­bung Moo­res. Richard Cohen, der Vor­sit­zen­de des Sou­thern Pover­ty Law Cen­ter erklärte:

„Die Men­schen von Ala­ba­ma, die etwas auf den Rechts­staat hal­ten, wer­den dem Aya­tol­lah von Ala­ba­ma nicht nachtrauern.“

Rodol­fo de Mat­tei von Osser­va­to­rio­Gen­der spricht hin­ge­gen von einer „ethi­schen Säu­be­rung“. Die Amts­ent­he­bung von Höchst­rich­ter Moo­re sei „ein wei­te­rer Beweis für das dra­ma­ti­sche und para­do­xe Kli­ma einer kul­tu­rel­len Dik­ta­tur. Ein „ethi­scher Tota­li­ta­ris­mus“ zwin­ge sein „Dik­tat“ auf und prak­ti­zie­re gegen­über den „weni­gen muti­gen Oppo­si­tio­nel­len“ eine „gna­den­lo­se ethi­sche Säuberung“.

Bahnbrechendes Urteil: „Ungeborene Kinder haben die gleichen Rechte wie geborene Kinder“

In Ala­ba­ma ist ein uner­bitt­li­cher ideo­lo­gi­scher Kampf im Gan­ge, der nicht nur die „Homo-Ehe“ betrifft. Seit Jah­ren blockiert ein Bun­des­rich­ter dort , auch hier steht wie­der Bun­des­recht gegen Staa­ten­recht, jedes Gesetz zum Schutz des Lebens. Egal mit wel­cher Mehr­heit das Par­la­ment des Staa­tes ein Gesetz zum Schutz der unge­bo­re­nen Kin­der erläßt, der links­ge­rich­te­te Bun­des­rich­ter Myron Thomp­son blockiert es.

Roy Moo­re, der seit 2001 Rich­ter am Ober­sten Gerichts­hof von Ala­ba­ma ist und seit Janu­ar 2013 des­sen Prä­si­dent. Er zeich­net ver­ant­wort­lich für das bahn­bre­chen­de Urteil vom 22. April 2014, das den unge­bo­re­nen Kin­dern die­sel­ben Rech­te ein­räumt wie gebo­re­nen Kin­dern. Höchst­rich­ter Moo­re mach­te sich min­de­stens zwei mäch­ti­ge Geg­ner: die Homo-Lob­by und die Abtreibungs-Lobby.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Cor­ri­spon­den­za Romana

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