(Rom) „Papst Luciani wird Dank Ratzinger heiliggesprochen“, lautet der Titel einer Reportage der italienischen Wochenzeitschrift Oggi, die am Dienstag veröffentlicht wurde. Gemeint ist damit eine Seligsprechung und zwei Päpste, der jüngsten Kirchengeschichte: der deutsche Papst Benedikt XVI. und Kardinal Albino Luciani, der Patriarch von Venedig, der 1978 als Johannes Paul I. zum Papst gewählt wurde. Sein Pontifikat währte nur 33 Tage und zählt damit zu den kürzesten der Kirchengeschichte.
Am 26. August 1978 wurde „Papa Luciani“ gewählt, der auch als „Papst des Lächelns“ bekannt wurde. Am 28. September starb Kirchenoberhaupt für die Weltöffentlichkeit, die nichts von seiner Herzkrankheit wußte, ganz überraschend.
2003 leitete seine oberitalienische Heimatdiözese Belluno-Feltre ein Seligsprechungsverfahren ein, das seit 2007 von Rom fortgeführt wird. Die Seligsprechung des „33-Tage-Papstes“ könnte nun näherrücken. Den zuständigen Gremien der Heiligsprechungskongregation liegt das fertige, 3.600 Seiten umfassende Dossier vor.
„Zeugnis von Ratzinger grundlegend für Seligsprechungsverfahren“
Der etwas reißerische Titel, den die Zeitschrift Oggi für ihre Reportage wählte, hat damit zu tun, daß das Dossier auch eine Zeugenaussage von Benedikt XVI. enthält, deren Inhalt allerdings nicht näher ausgeführt wird.
Die Reportage wurde einige Wochen nach der Eröffnung eines Museums über Albino Luciani/Papst Johannes Paul I. in seinem Geburtsort Canale d’Agordo in der Provinz Belluno (Venetien) veröffentlicht.
„Das Zeugnis von Ratzinger ist sehr wichtig, ja grundlegend für das Seligsprechungsverfahren.“ Mit diesen Worten zitiert Oggi den amtierenden Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin, der wie Papa Luciani aus Venetien stammt. Auf die Frage, ob es Gemeinsamkeiten zwischen Papst Franziskus und Johannes Paul II. gebe, sagte der Kardinalstaatssekretär: „Sicher: Das Thema der Barmherzigkeit verbindet die beiden Pontifikate.“
Ratzingers Weigerung im Verfahren für Johannes Paul II. auszusagen
Das Seligsprechungsverfahren ruft zwei andere Heiligsprechungsverfahren von Päpsten der jüngsten Kirchengeschichte in Erinnerung.
Das Verfahren zur Seligsprechung von Papst Johannes Paul II., dem direkten Nachfolger von Johannes Paul I., wurde bereits am 28. Juni 2005 auf ausdrücklichen Wunsch von Papst Benedikt XVI., nur wenige Monate nach dem Tod des polnischen Papstes, eröffnet. Dazu mußten die geltenden kanonische Bestimmungen außer Kraft gesetzt werden, die erst fünf Jahre nach dem Tod die Eröffnung eines Seligsprechungsverfahren erlauben.
Wegen dieser Ausnahme weigerte sich Benedikt XVI., obwohl fast ein Vierteljahrhundert sein engster Mitarbeiter, als Zeuge direkt am Verfahren für Johannes Paul II. mitzuwirken. Er wollte damit einem möglichen Vorwurf vorbeugen, er würde Kraft seiner nunmehrigen Autorität als Papst, seinem Vorgänger und langjährigen Weggefährten beschleunigt auf die Altäre verhelfen.
Das Seligsprechungsverfahren für Johannes Paul II. wurde streng nach den kanonischen Vorschriften, einschließlich der Anerkennung der vorgeschriebenen Wunder, und unabhängig von der Zeugenschaft Benedikts XVI. durchgeführt. Am 1. Mai 2011 erfolgte die Seligsprechung durch den deutschen Papst.
Heiliggesprochen wurde Johannes Paul II. am 27. April 2014 von Papst Franziskus. Das dafür notwendige zweite Wunder seit der Seligsprechung war anerkannt, und ein positives Gutachten von allen zuständigen Gremien vorgelegt worden.
Die wunderlose Heiligsprechung von Johannes XXIII.
Am selben Tag sprach Papst Franziskus auch den „Konzilspapst“ Johannes XXIII. heilig. Dabei handelte es sich allerdings um eine Heiligsprechung „sui generis“. Was Benedikt XVI. durch seinen Verzicht vermeiden wollte, durch eine Zeugenaussage für Johannes Paul II., den Eindruck einer „leichten“, einer willkürlichen Seligsprechung, bekümmerte seinen Nachfolger Franziskus nicht. Er erklärte Johannes XXIII. kurzerhand für heilig, obwohl weder das vorgeschriebene Wunder vorlag noch ein reguläres Heiligsprechungsverfahren durchgeführt worden war.
Seither haftet an der Heiligkeit des von 1958–1963 regierenden Papstes etwas der Eindruck einer kirchenpolitischen Willkür. „Johannes XXIII. hat das Zweite Vatikanische Konzil eröffnet, dafür wird er heiliggesprochen“, schrieb 2014 der spanischen Kolumnist Francisco Fernandez de la Cigoña. Der Heiligenschein werde ihm verliehen wie anderen ein Orden für besondere Verdienste: „weil Papst Franziskus – und noch mehr jene, die ihn gewählt haben -, das Zweite Vatikanischen Konzil, besonders den ‚Geist des Konzils‘, zu den Altären erheben wollen“.
Eine kirchenpolitische Motivation hinter der Doppel-Heiligsprechung wurde damals von ganz unterschiedlichen kirchlichen Strömungen gesehen. Weitgehend einig war man sich auch, daß Papst Franziskus die Erhebung von Papst Johannes Paul II. zu den Altären, die von der Heiligsprechungskongregation noch unter seinem Vorgänger Benedikt XVI. vorbereitet worden war, durch die eigenwillige Hauruck-Heiligsprechung von Johannes XXIII. „neutralisiert“ werden sollte, um die beiden großen, gegensätzlichen Flügel in der Kirche „zufriedenzustellen“.
Benedikt XVI. und „Papa Luciani“
Bereits 2003 hatte der damalige Glaubenspräfekt Joseph Kardinal Ratzinger in einem Interview der Monatszeitschrift 30Giorni geäußert, daß er persönlich von der Heiligkeit Johannes Pauls I. überzeugt ist. Wörtlich sagte er damals:
„Persönlich bin ich völlig überzeugt, daß er heiligmäßig war. Wegen seiner Güte, Einfachheit und Demut. Und wegen seines großen Mutes. Denn er hatte auch den Mut, die Dinge mit großer Klarheit zu sagen, die der vorherrschenden Meinung widersprachen. Und auch wegen seiner großen Glaubenskultur. Er war nicht nur ein einfacher Pfarrer, der zufällig Patriarch wurde. Er war ein Mann von großer theologischer Kultur und einem großen pastoralen Sinn und großer pastoraler Erfahrung. Seine Schriften über die Katechese sind wertvoll, und wunderschön ist sein Buch ‚Illustrissimi‘, das ich gleich nach seiner Wahl gelesen habe. Ja, ich bin vollkommen überzeugt, daß er ein Heiliger ist.“
Text: Giuseppe Nardi
Bild: cooperatoresveritatis (Sreenshot)