(Ottawa) Die kanadischen Bischöfe der Provinz Alberta und der Nordwest-Territorien haben Guidelines For the Pastoral Accompaniment of Christ’s Faithful Who Are Divorced and Remarried Without a Decree of Nullity veröffentlicht, die sich an Priester, Diakone und andere Seelsorger wenden, die in der Pastoral für Menschen und Familien in schwierigen Situationen tätig sind. Darin weisen sie die Ansicht zurück, daß das nachsynodale Schreiben Amoris laetitia von Papst Franziskus eine Änderung der kirchlichen Praxis für wiederverheiratet Geschiedene gebracht habe.
Wie der Titel der Richtlinien bereits besagt, sind damit wiederverheiratet geschiedene Christen ohne Nichtigkeitsdekret gemeint, die also bereits in einer gültigen sakramentalen Ehe an einen anderen Ehegatten gebunden sind.
Das Dokument beansprucht, auf die Aufforderung von Papst Franziskus im nachsynodalen Apostolischen Schreiben Amoris laetitia zu antworten, die Priester in seiner Pflicht zu unterstützen, die ohne ein Nichtigkeitsdekret wiederverheiratet geschiedenen Katholiken zu begleiten.
Zur umstrittensten Stelle von Amoris laetitia und zur Frage, ob das nachsynodale Schreiben die kirchliche Lehre über die Zulassung von wiederverheiratet Geschiedenen zur Kommunion ändert oder nicht, schreiben die kanadischen Bischöfe:
„Es kann sein, daß die Paare durch Medien, Freunde oder die Familie veranlaßt wurden, zu denken, daß es in der Praxis der Kirche einen Wandel gegeben habe, sodaß es nun für Personen, die geschieden und zivilrechtlich wiederverheiratet sind, möglich sei, in der Messe die Heilige Kommunion zu empfangen, wenn sie einfach nur ein Gespräch mit dem Priester führen. Diese Ansicht ist falsch. Paare, die es wünschen mit einem Priester zu sprechen, sollen Willkommen geheißen werden, um ihnen neuerlich „den Plan Gottes [mit der Ehe] in seiner ganze Größe“ (Amoris laetitia, 307) vorzulegen und ihnen zu helfen, den richtigen Weg zu gehen zu einer vollständigen Versöhnung mit der Kirche.“
Was den Zugang zur Heiligen Kommunion anbelangt, schärfen die Bischöfe ein, daß dafür der Stand der Gnade Voraussetzung ist, und daher Sünden zuerst im Bußsakrament bereinigt werden müssen. Dazu verweisen sie auf den Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 1450–1460 und auf Canon 959 des Codex Iuris Canonici.
Das Dokument wurde unterzeichent von Erzbischof Richard W. Smith von Edmonton, Erzbischof Gerard Pettipas CSsR von Grouard-McLennan, Bischof Frederick Henry von Calgary, Bischof Mark Hagemoen von Mackenzie-Fort Smith, Bischof Paul Terrio von St. Paul und Weibischof Gregory J. Bittman von Edmonton.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: caedm.ca (Screenshot)
Schoen was die Herren sagen, ist aber nichts besonderes weil katholische Fundamentallehre.
Sollten solche Feststellungen nicht von einer hoehergestellten einzelnen Person festgehalten werden ?
Warum gibt es ueberhaupt ein Papstamt ?
Viele Paepste sind fuer ihre Ueberzeugung umgebracht worden, nicht fuer zweideutiges Geschwaetz.
Und ueberhaupt gibt es in der Kirche eine Universallehre KEINE Regionalueberzeugung.
WER ist eigentlich der Herr und Stifter der hl.kath. Kirche ??
Genau und vor ihm haben wir uns zu verantworten !
Hat nun Papst Franziskus nicht autoritativ festgesetzt, daß Geschieden-Wiederverheiratete, auch wenn sie sich nicht zur Enthaltsamkeit verpflichten- nach einer Einzelfallprüfung- zur Kommunion zulaßbar sein können? Gewiß, viele Kommentare lehnten diese Möglichkeit der Auslegung von Amoris laetati bisher gut begründet ab- was aber nun, wo der Papst selbst diese Ausleung bejaht als die einzig legitime, daß nun im Einzelfall Geschieden-Verheiratete zulaßbar sind ohne eine Verpflichtung
zur Ethaltsamkeit?
Uwe C. Lay Pro Theol Blogspot
Amoris Laetitia kann vielleicht s o ausgelegt werden – n i c h t aber das Heilige E V A N G E l I U M unseres HERRN !!! Wehe dem, der auch nur das kleinste lota weglässt oder verändert!
Im übrigen kann ich nur raten AL zu behandeln wie einen schlechten Wein: Wenn man eine Flasche Wein öffnet und der erste Schluck daraus schmeckt nach Essig, dann zögert man doch keine Sekunde und schüttet das ungenießbare Getränk weg.
Mit einem schlechten Buch oder Text (und wenn’s ein Papstschreiben wäre), sollte man übrigens genauso verfahren: In den Mülleimer damit!