Neue Ehenichtigkeitspraxis: „Annullierung“ der Ehe, weil Paar seit Jahren nicht mehr zusammenlebt


Pablo und Francisca - nach 46 Jahren standesamtlicher Ehe konnten sie auch kirchlich heiraten
Neue Ehenichtigkeitsregeln: Pablo und Francisca - nach 46 Jahren standesamtlicher Ehe konnten sie auch kirchlich heiraten

(Rom/­Me­xi­ko-Stadt) Vor einem Jahr, am 15. August 2015, unter­zeich­ne­te Papst Fran­zis­kus das Motu pro­prio Mitis Iudex Domi­nus Iesus über die Reform des kano­ni­schen Ver­fah­rens für Ehe­nich­tig­keits­er­klä­run­gen im Codex des Kano­ni­schen Rech­tes. Damit griff das Kir­chen­ober­haupt mas­siv in die bis­he­ri­ge Pra­xis ein. Wäh­rend auch ein Jahr danach über die Trag­wei­te unter Kir­chen­recht­lern Unklar­heit herrscht, zei­tigt das Motu pro­prio bereits kon­kre­te Aus­wir­kun­gen, die sogar dar­über hinausgehen. 

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Bekennt­ge­ge­ben wur­de Mitis Iudex Domi­nus Iesus am 8. Sep­tem­ber 2015. Der Osser­va­to­re Romano titel­te damals auf der ersten Sei­te: „Papst Fran­zis­kus ersetzt Ehe­nich­tig­keits­ver­fah­ren“. Der katho­li­sche Intel­lek­tu­el­le Rober­to de Mat­tei sprach hin­ge­gen von einer „Wun­de“, die vom Papst der christ­li­chen Ehe zuge­fügt wur­de. Stau­nen löste das Motu pro­prio auch des­halb aus, weil es einen Monat vor Beginn der Bischofs­syn­ode über die Fami­lie erlas­sen wur­de. Der Papst des­avou­ier­te damit die Syn­oda­len, die er unter ande­rem zur Bera­tung eben die­ser Fra­gen zusam­men­ge­ru­fen hat­te, wäh­rend er im Allein­gang bereits vor­ab tief­grei­fen­de Ein­schnit­te vor­nahm und damit voll­ende­te Tat­sa­chen schuf. In Kraft trat es am 8. Dezem­ber des­sel­ben Jahres.

Wäh­rend die Kano­ni­sten sich über Anwen­dung und Aus­wir­kun­gen von Mitis Iudex Domi­nus Iesus noch den Kopf zer­bre­chen, wer­den damit bereits Ehen annul­liert. Über eine berich­te­te die inter­na­tio­na­le Pres­se­agen­tur Asso­cia­ted Press (AP), eine der „drei Schwe­stern“ (neben Reu­ters und AFP), die welt­weit ent­schei­den­den Ein­fluß auf die Mei­nungs­bil­dung nehmen.

AP berich­te­te von einer Hoch­zeit, die am ver­gan­ge­nen 23. Juli im klei­nen Ort San­ta Ana del Val­le im mexi­ka­ni­schen Staat Oaxa­ca statt­fand. Der Fran­zis­ka­ner­pa­ter Gar­cia trau­te Pablo und Fran­cis­ca in Anwe­sen­heit von 250 Ver­wand­ten und Freun­den. „Die ört­li­che Musik­ka­pel­le kün­dig­te das Ereig­nis an, auf das die Braut­leu­te jahr­zehn­te­lang gehofft hatten.“

1970 standesamtliche Hochzeit

Erzbischof José Luis Chávez Botello
Erz­bi­schof José Luis Chá­vez Botello

Das Ja-Wort gaben sich der 75 Jah­re alte Pablo Ibar­ra und die zehn Jah­re jün­ge­re Fran­cis­ca Sant­ia­go. „Nach vie­len Jahr­zehn­ten konn­ten sie es auch in der Kir­che tun.“

Das Paar hat­te sich 1967 ken­nen­ge­lernt. Pablo woll­te Fran­cis­ca hei­ra­ten, ging aber zur Arbeit nach Mexi­ko-Stadt, wo er drei Jah­re als Wach­mann tätig war. Fran­cis­ca woll­te die Mut­ter und ihre drei Brü­der nicht allei­ne las­sen, da ihr Vater bereits tot war.

Als Pablo 1970 zurück­kehr­te, hei­ra­te­te er Fran­cis­ca stan­des­amt­lich. Eine kirch­li­che Trau­ung war nicht mög­lich, weil Pablo bereits ver­hei­ra­tet war und mit sei­ner Frau vier Kin­der hat­te. Von sei­ner Frau war er zwar geschie­den, was aber die sakra­men­ta­le Ehe nicht auf­lö­ste. Die vier Kin­der star­ben bereits im Kin­des­al­ter, die Frau lebt aber noch.

„In den 46 Jah­ren ihrer Ehe beka­men Pablo und Fran­cis­ca acht Kin­der und zahl­rei­che Enkel“, so AP. „Erst mit den am 8. Dezem­ber 2015 in Kraft getre­te­nen, von Papst Fran­zis­kus vor­an­ge­trie­be­nen Refor­men des Ehe­an­nul­lie­rungs­pro­zeß­es, dach­ten sie, auch kirch­lich hei­ra­ten zu können.“

Die päpst­li­chen „Refor­men beschleu­nig­ten einen bis­her für die Geschie­de­nen lang­wie­ri­gen Pro­zeß“. So die ver­kürz­te Dar­stel­lung der Pres­se­agen­tur, die den Ein­druck erweckt, als sei­en kirch­li­che Ehe­nich­tig­keits­ver­fah­ren bis­her so schlep­pend gewe­sen, daß nicht ein­mal nach 46 Jah­ren mit einem Urteil zu rech­nen war.

Nichtigkeitserklärung, weil Ehepaar seit Jahrzehnten nicht mehr zusammenlebt

In Wirk­lich­keit betref­fen die Ein­grif­fe von Papst Fran­zis­kus nicht nur eine Beschleu­ni­gung des Ver­fah­rens, son­dern auch die Grün­de, die zur Ehe­nich­tig­keit füh­ren kön­nen. An der wei­te­ren Dar­stel­lung des Fal­les von Pablo und Fran­cis­ca wird das deutlich:

„Im ver­gan­ge­nen Jahr wur­de mit Hil­fe von Pater Dom­in­go Gar­cia Mar­ti­nez der Annul­lie­rungs­fall dem Bischof von Oaxa­ca vor­ge­legt. Der Prä­lat löste die erste Ehe von Pablo durch Annul­lie­rung auf, weil er mehr als 40 Jah­re nicht mehr mit sei­ner vori­gen Frau zusam­men­leb­te, und die­se sich der Annul­lie­rung nicht widersetzte.“

Gemeint ist Erz­bi­schof José Luis Chá­vez Botel­lo von Ante­quera-Oaxa­ca, ein an der Gre­go­ria­na in Rom aus­ge­bil­de­ter Dog­ma­ti­ker, der 1969 die Prie­ster­wei­he emp­fing und Ende 2003 von Papst Johan­nes Paul II. zum Erz­bi­schof von Oaxa­ca ernannt wur­de. Für Erz­bi­schof Chá­vez Botel­lo war der Fak­tor Zeit und der man­geln­de Wider­spruch der Frau aus­rei­chend und aus­schlag­ge­bend, die erste Ehe von Pablo Ibar­ra für nich­tig zu erklären.

Bei­de Ele­men­te fin­den sich nicht im Motu pro­prio Mitis Iudex Domi­nus Iesus, das ande­re weit­rei­chen­de Nich­tig­keits­grün­de anführt, über deren Trag­wei­te sich die Kir­chen­recht­ler eben den Kopf zerbrechen.

Teil der „Refor­men“ des Motu pro­prio ist die Über­tra­gung der allei­ni­gen Zustän­dig­keit auf den Diö­ze­san­bi­schof, der als Ein­zel­rich­ter ent­schei­den kann. Da zugleich die bis­he­ri­ge Pra­xis des dop­pel­ten Urteils abge­schafft wur­de, kann der Bischof im Allein­gang ent­schei­den. Ohne Ein­spruch durch einen der bei­den betrof­fe­nen Ehe­part­ner wird das Urteil, wie im Fall von Pablo Ibar­ra, sofort rechtskräftig.

Die­se Allein­ver­ant­wort­lich­keit des Bischofs und die weit­rei­chen­den neu­en Nich­tig­keits­grün­de moti­vier­ten den Erz­bi­schof von Oaxa­ca offen­bar zusätz­li­che Nich­tig­keits­grün­de ein­zu­füh­ren. Auf die Kir­chen­recht­ler kom­men damit wei­te­re Knack­punk­te hinzu.

Durch die bischöf­li­che Nich­tig­keits­er­klä­rung der ersten Ehe stand der kirch­li­che Trau­ung von Pablo und Fran­cis­ca jeden­falls nichts mehr im Wege. Am 23. Juli fand in San­ta Ana del Val­le ein gro­ßes Fest statt.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: desertnews/

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