Neue Breitseite gegen „emeritierten Papst“ – Kirchenrechtler Sciacca: „Juristisch und theologisch unhaltbar“


(Rom) Der von Bene­dikt XVI. selbst­ge­wähl­te und von Papst Fran­zis­kus akzep­tier­te Sta­tus eines „eme­ri­tier­ten Pap­stes“ ist in „dop­pel­tes Freund­feu­er“ gera­ten, so der Vati­ka­nist San­dro Magi­ster. Bene­dikt XVI. wähl­te bei sei­nem uner­war­te­ten Amts­ver­zicht einen bis­her in der Kir­chen­ge­schich­te nie dage­we­se­nen Weg, den Kri­ti­ker als „unhalt­ba­re und zwei­fel­haf­te Halb­her­zig­keit“ bezeich­nen. Er ver­zich­te­te auf das Petrus­amt, für das er auf Lebens­zeit erwählt wor­den war, behielt aber Klei­dung, Namen und Anre­de bei. Eine Vor­gangs­wei­se, die gera­de unter jenen Per­so­nen, die ihm beson­ders nahe­ste­hen, zuneh­mend auf Kri­tik stößt. Nach Kar­di­nal Wal­ter Brand­mül­ler bezeich­ne­te nun auch Kuri­en­bi­schof Giu­sep­pe Sciac­ca, der Sekre­tär der Apo­sto­li­schen Signa­tur und lang­jäh­ri­ger per­sön­li­cher Freund Bene­dikts XVI., die Figur eines „eme­ri­tier­ten Pap­stes“ als in jeder Hin­sicht „unhalt­bar“.

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Es gab in der zwei­tau­send­jäh­ri­gen Kir­chen­ge­schich­te meh­re­re Päp­ste die zurück­ge­tre­ten sind. Nur einer, Coele­stin V. (1294), tat es vor Bene­dikt XVI. frei­wil­lig. Kei­ner der zurück­ge­tre­te­nen Päp­ste behielt jedoch in irgend­ei­ner Form den Sta­tus eines Pap­stes bei. In der Regel wur­den sie wie­der Kar­di­nä­le, wie zum Zeit­punkt vor ihrer Wahl, oder wur­den, falls sie die­sen Rang zuvor noch nicht hat­ten, zu Kar­di­nä­len ernannt. Sie wur­den nach ihrem Tod auch nicht als Päp­ste begra­ben, son­dern als Kardinäle.

Dem deut­schen Papst weni­ger freund­lich gesinn­te Kir­chen­ver­tre­ter applau­dier­ten 2013 laut­stark dem Amts­ver­zicht. In Rom waren aber schon damals Stim­men zu hören, die hin­ter vor­ge­hal­te­ner Hand läster­ten, daß Bene­dikt XVI. zwar nicht mehr Papst sein, aber als Papst begra­ben wer­den wolle .

Gänsweins „Fabulieren“ über „zwei Päpste“ ließ Diskussion mit neuer Wucht aufbrechen

Die Fra­ge loder­te unter der Asche wei­ter. Als am 20. Mai Bene­dikts lang­jäh­ri­ger Sekre­tär, Kuri­en­erz­bi­schof Georg Gäns­wein, in einer Rede an der Gre­go­ria­na von einem „erwei­ter­ten Papst­tum“ mit „zwei Päp­sten“ sprach, einem „amtie­ren­den und einem kon­tem­pla­ti­ven“ Papst, brach die Dis­kus­si­on über den Sta­tus von Bene­dikt XVI. mit neu­er Wucht auf.

Von einem „Fabu­lie­ren“ spra­chen Kri­ti­ker, die als Bene­dikt-Freun­de bekannt sind, und mein­ten damit die Gäns­wein-Aus­sa­gen. Man ver­su­che eine „unan­ge­neh­me“ und „unge­wohn­te“ Situa­ti­on eines ehe­ma­li­gen Pap­stes irgend­wie „schön­zu­re­den“. Gäns­wein habe sich dabei ver­ga­lop­piert. Die neue Dis­kus­si­on offen­bart, wie sehr die Wun­de des Amts­ver­zichts von Bene­dikt XVI. auch nach drei­ein­halb Jah­re noch immer schmerzt. Vor allem aber wer­den die Vor­be­hal­te gegen den Sta­tus eines „eme­ri­tier­ten Pap­stes“ immer deut­li­cher formuliert.

Den ersten Schritt setz­te der Kir­chen­hi­sto­ri­ker Kar­di­nal Wal­ter Brand­mül­ler, ein aus­ge­wie­se­ner Freund und enger Weg­ge­fähr­te Bene­dikts XVI., den die­ser in den Kar­di­nals­rang erho­ben hat­te (sie­he dazu Kar­di­nal Brand­mül­ler: Figur eines „eme­ri­tier­ten“ Pap­stes birgt „gro­ße Gefah­ren“ für Ein­heit der Kir­che).

Nun folg­te ein ande­ren Ver­trau­ter des deut­schen Pap­stes, der ita­lie­ni­sche Kuri­en­bi­schof und aner­kann­te Kir­chen­recht­ler Giu­sep­pe Sciac­ca. Der Jurist Sciac­ca ist seit 16. Juli Sekre­tär der Apo­sto­li­schen Signa­tur, und damit deren stell­ver­tre­ten­der Lei­ter. Er ist zudem Con­sul­tor der Glaubenskongregation.

Amtsverzicht: „Schwindende Kräfte“ oder „nichts Persönliches“?

Am 8. Sep­tem­ber wird Peter See­walds Gesprächs­buch mit Bene­dikt XVI. in den Buch­han­del kom­men. Ab heu­te ist die monu­men­ta­le Bio­gra­phie von Elio Guer­ri­e­ro über den deut­schen Papst erhält­lich (sie­he „Die­ner Got­tes und der Mensch­heit“ – die neue Bio­gra­phie über Bene­dikt XVI.). Das dar­in abge­druck­te Inter­view, das La Repubbli­ca und der Osser­va­to­re Roma­no vor weni­gen Tagen bereits im Vor­ab­druck ver­öf­fent­lich­ten, kon­zen­triert sich weit­ge­hend auf den Amts­ver­zicht. Bene­dikt XVI. wird Raum gege­ben, noch ein­mal sei­nen Schritt zu erklären.

Erneut nann­te die­ser aus­schließ­lich das Schwin­den sei­ner Kräf­te als ein­zi­gen Grund. Damit wider­sprach er sei­nem Nach­fol­ger Fran­zis­kus, der in einem am 3. Juli von der argen­ti­ni­schen Tages­zei­tung La Naci­on ver­öf­fent­lich­ten Inter­view betont hat­te: „Sein Rück­tritt hat­te mit nichts Per­sön­li­chem zu tun. Es war eine Regie­rungs­hand­lung, sei­ne letz­te Regie­rungs­hand­lung“ (sie­he Spekt­a­tu­lä­res Inter­view von Papst Fran­zis­kus: War Bene­dikt XVI. „das Pro­blem“ der Kir­che?).

Bei­de Päp­ste, so Magi­ster, sind sich aber dar­in einig, die in der Kir­chen­ge­schich­te bei­spiel­lo­se neue Figur eines „eme­ri­tier­ten Pap­stes“ ein­füh­ren zu wol­len, für die es „weder histo­risch noch theo­lo­gisch noch juri­stisch“ Vor­bil­der gibt.

„Emeritierter Papst“ eine „Kontinuität des Petrusamtes ohne Unterbrechung“?

Im Vor­wort für Guer­ri­e­ros Bene­dikt-Bio­gra­phie schreibt Papst Franziskus:

„Für die Kir­che ist die Prä­senz eines eme­ri­tier­ten Pap­stes neben dem amtie­ren­den eine Neu­heit. […] Sie bringt auf beson­ders evi­den­te Wei­se die Kon­ti­nui­tät des Petrus­amts zum Aus­druck, ohne Unter­bre­chung, wie die Glie­der der­sel­ben Ket­te die durch die Lie­be zusam­men­ge­schweißt sind.“

Wie bereits erwähnt, ging Kuri­en­erz­bi­schof Gäns­wein noch viel wei­ter im „Fabu­lie­ren“ einer Kir­che mit „zwei Päp­sten“. „Man weiß aber nicht, bis zu wel­chem Punkt Ratz­in­ger die öffent­lich ver­tre­te­nen, gewag­ten The­sen sei­nes Sekre­tärs teilt“, so Magi­ster. „Immer deut­li­cher wird hin­ge­gen, daß eini­ge der kom­pe­ten­te­sten und bedeu­tend­sten Per­sön­lich­kei­ten aus dem Kreis jener, die dem ehe­ma­li­gen Papst am näch­sten ste­hen, die­se The­sen strikt ablehnen.“

Kar­di­nal Brand­mül­ler sprach sich im Juli „mit har­ten Wor­ten“ nicht nur gegen die Figur eines „eme­ri­tier­ten Pap­stes“ aus, son­dern auch gegen die seit 2013 offi­zi­ell in der Kir­che behaup­te­te The­se, daß der Rück­tritt Bene­dikts eine „gro­ße“ und „posi­ti­ve“ Bedeu­tung habe. Brand­mül­lers Posi­ti­on hat welt­weit in der der katho­li­schen Kir­che zahl­rei­che Anhän­ger, von denen der Rück­tritt im Zusam­men­hang mit der dar­auf fol­gen­den Wahl von Papst Fran­zis­kus als „Kata­stro­phe“ gese­hen wird.

„Es kann weder ein gemeinsames noch ein geteiltes Papsttum geben“

Nun mel­de­te sich in einem Inter­view mit dem Hof­ava­ti­ka­ni­sten Andrea Tor­ni­el­li auch Kuri­en­bi­schof Giu­sep­pe Sciac­ca zu Wort. Der renom­mier­te Kir­chen­recht­ler zer­leg­te regel­recht, in dem am 25. August von Vati­can Insi­der ver­öf­fent­lich­ten Gespräch, die Figur eines „eme­ri­tier­ten Pap­stes“ und erbrach­te den Nach­weis, daß der Sta­tus eines „papa eme­ri­tus“ für einen Papst, der abge­dankt hat, „sowohl juri­stisch als auch theo­lo­gisch unhalt­bar“ ist. Schi­ac­ca wört­lich: „Es kann weder ein gemein­sa­mes noch ein geteil­tes Papst­tum geben“. Die Figur eines „emer­tier­ten Pap­stes“ sei­ne eine Abirrung.

Kurienbischof Giuseppe Sciacca
Kuri­en­bi­schof Giu­sep­pe Sciac­ca: Figur eines „eme­ri­tier­ten Pap­stes unhaltbar“

Schi­ac­ca und Joseph Ratz­in­ger sind seit vie­len Jah­ren per­sön­lich befreun­det. Eine freund­schaft­li­che Bezie­hung, die auch nach der Abdan­kung auf­recht blieb. Das gemein­sa­me Kir­chen­ver­ständ­nis dräng­te nun Sciac­ca die von Gäns­wein ver­tre­te­ne The­se zu zer­pflücken, Bene­dikt XVI. habe nur auf einen Teil sei­nes Papst­tums ver­zich­tet, näm­lich den „akti­ven“ Teil, wäh­rend der wei­ter­hin den „pas­si­ven“, „kon­tem­pla­ti­ven“ Teil des Papst­tums aus­übe. Es gebe nur einen Papst, so Sciac­ca, wes­halb auch sonst nie­mand außer dem recht­mä­ßig gewähl­ten Papst, die Beto­nung lie­ge auf nie­mand, irgend­ei­nen Anteil am Papst­tum habe. Es gebe nur ein Ent­we­der-Oder, das habe Bene­dikt XVI. auch gewußt, als er sei­nen Schritt setz­te. Auch die von ande­rer Sei­te vor­ge­schla­ge­ne Alter­na­ti­ve, statt von einem „eme­ri­tier­ten Papst“ von einem „eme­ri­tier­ten Bischof von Rom“ zu spre­chen, wird von Sciac­ca ver­wor­fen. Eine sol­che For­mu­lie­rung wäre „eben­so pro­ble­ma­tisch“. Das lie­ge am Begriff „eme­ri­tiert“, das in der einen wie in der ande­ren Ver­si­on den Ein­druck eines „dupli­zier­ten Amtes“ vermittle.

Weder Kar­di­nal Brand­mül­ler noch Kuri­en­bi­schof Sciac­ca gehen so weit, über die „halb­her­zi­ge“ Ent­schei­dung zu spe­ku­lie­ren, war­um Bene­dikt auf so unge­wöhn­lich eigen­tüm­li­che Wei­se –  doch und doch nicht – auf das Petrus­amt verzichtete.

Der Jurist Sciac­ca „läßt jeden­falls vom ‚eme­ri­tier­ten Papst‘ nichts übrig“, so Magi­ster. Auch Sciac­cas Kri­tik beschränkt sich, wie zuvor schon jene von Kar­di­nal Brand­mül­ler, nicht auf die Figur eines „eme­ri­tier­ten Pap­stes“. Auch Sciac­ca äußert Beden­ken zum Amts­ver­zicht selbst. Es hof­fe nicht, daß Amts­ver­zich­te von Päp­sten „zur Gewohn­heit“ wer­den. Wenn es schon eine sol­che Situa­ti­on gebe, wür­de er die For­mu­lie­rung „gewe­se­ner Papst“ bevor­zu­gen oder noch bes­ser, die Wie­der­ein­glie­de­rung des zurück­ge­tre­te­nen Pap­stes in das Kardinalskollegium.

„Es wird inter­es­sant sein, in den künf­ti­gen münd­li­chen und schrift­li­chen Wort­mel­dun­gen des ehe­ma­li­gen Pap­stes Ratz­in­ger nach Indi­zi­en zu suchen, wie er die­se dop­pel­te Freund­feu­er beur­teilt, das gegen ihn von den unver­däch­ti­gen Sciac­ca und Brand­mül­ler abge­feu­ert wur­de“, so Magister.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Set­ti­mo Cielo

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