Femen für Angriff gegen „Marsch für das Leben“ freigesprochen


(Madrid) Ein spa­ni­sches Gericht sprach die Akti­vi­stin­nen der poli­tisch kor­rek­ten Polit­söld­ner­grup­pe Femen frei, die 2013 den Marsch für das Leben in der spa­ni­schen Haupt­stadt attackiert hat­ten. Ein Madri­der Rich­ter folg­te damit dem Bei­spiel jener fran­zö­si­schen Rich­ter, die in Sachen Femen mit ideo­lo­gi­schen Scheu­klap­pen Recht sprechen.

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Ange­klagt waren fünf Femen-Söld­ne­rin­nen wegen öffent­li­cher Unru­he, Wider­stand gegen die Staats­ge­walt und Ver­sto­ßes gegen das Versammlungsrecht.

Am 17. Novem­ber 2013 stürm­ten die fünf halb­nack­ten Feme­ni­stin­nen einen fried­li­chen Marsch für das Leben, bei dem Tau­sen­de von Men­schen für das Lebens­recht unge­bo­re­ner Kin­der und gegen die Abtrei­bung demon­strier­ten. Die Femen-Furi­en miß­ach­te­ten das Recht auf Mei­nungs- und Ver­samm­lungs­frei­heit der Lebens­rechts­ver­tre­ter. Nach links­extre­mer „Logik“ haben Lebens­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen kei­ne Exi­stenz­be­rech­ti­gung und kei­ne Mei­nung, wes­halb das Vor­ge­hen gegen sie gar kein Rechts­bruch sein könne.

Die Femen-Furi­en stell­ten sich an die Spit­ze des Zuges, droh­ten den Lebens­rechts­ver­tre­tern mit aggres­si­ven Gesten und brüll­ten Abtrei­bungs­pa­ro­len wie „Abtrei­bung ist hei­lig“. Die Poli­zei muß­te ein­schrei­ten und die Angrei­fe­rin­nen gewalt­sam abfüh­ren, die sich wei­ger­ten, frei­wil­lig die Stra­ße freizugeben.

Die­ser Angriff gegen eine fried­li­che Kund­ge­bung führ­te zu einer Ankla­ge gegen die Feme­ni­stin­nen, die sich vor Gericht ver­ant­wor­ten muß­ten. Die Staats­an­walt­schaft for­der­te fünf Mona­te Gefäng­nis und 1.800 Euro Strafgeld.

Die als Zeu­gen gela­de­nen Poli­zei­be­am­ten bestä­ti­gen die Aggres­si­vi­tät der Feme­ni­stin­nen, die die Lebens­recht­ler  beschimpf­ten und auch tät­lich angrif­fen, obwohl auch Kin­der und alte Men­schen an der Kund­ge­bung für das Leben der unge­bo­re­nen Kin­der teilnahmen.

„Keine Genitalien gezeigt, nur die Brüste“

Der zustän­di­ge Rich­ter im Straf­ver­fah­ren (Juz­ga­dos de lo Penal Nr.19) in Madrid ent­schied den­noch auf Frei­spruch für alle fünf Feme­ni­stin­nen. Er begrün­de­te sei­ne Ent­schei­dung mit dem Hin­weis, daß das Straf­recht die grund­le­gend­sten Rechts­gü­ter zu schüt­zen habe, aber nur gegen beson­ders mas­si­ve und inak­zep­ta­ble Angrif­fe. Zur Ver­an­schau­li­chung mein­te der Rich­ter: Die Femen-Akti­vi­stin­nen hät­ten „kei­ne Geni­ta­li­en gezeigt, nur die Brüste“.

Das Urteil bestä­tigt alle Ankla­ge­punk­te, um dann aber fest­zu­stel­len, daß die Aggres­si­on gar nicht so aggres­siv gewe­sen sei, jeden­falls nicht so aggres­siv, daß es straf­re­le­vant sei. Die Feme­ni­stin­nen hät­ten „nur“ ihre nack­ten Ober­kör­per gezeigt, aber „nicht zu sexu­el­len Zwecken“. Sie hät­ten damit ledig­lich ihre Weib­lich­keit als Aus­druck poli­ti­scher For­de­run­gen ein­ge­setzt. Obwohl meh­re­re Lebens­recht­ler auch phy­si­sche Gewalt gegen ihre Per­son bezeug­ten, erklär­te der Rich­ter, es sei­en kei­ne Bewei­se für „phy­si­sche“ erbracht wor­den. Die Feme­ni­stin­nen hät­ten ihrer­seits „nur“ von ihrem Recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung Gebrauch gemacht hät­ten. Dar­an sei nichts illegitim.

Die Staats­an­walt­schaft leg­te Beru­fung gegen das Urteil ein. Der Fall wird damit vor der Audi­en­cia Pro­vin­cial von Madrid (Land­ge­richt) fortgesetzt.

Betroffene empört über Freispruch

Polo­nia Castel­lanos, die Vor­sit­zen­de der Ver­ei­ni­gung christ­li­cher Rechts­an­wäl­te, äußer­te ihr Unver­ständ­nis über das Urteil. „Wir sind ein Rechts­staat, in dem wir alle uns den Geset­zen zu unter­wer­fen haben. Wenn Grund­rech­te wie das Recht auf Ver­samm­lungs­frei­heit und auf Mei­nungs­frei­heit auf ille­ga­le und aggres­si­ve Wei­se ver­letzt wer­den, hat die Justiz die gel­ten­den Geset­ze anzu­wen­den und die Ver­let­zun­gen zu ahnden.“

Auch die Ver­ei­ni­gung Enraiz­ados, die Orga­ni­sa­to­rin des Mar­sches für das Leben, äußer­te sich durch ihre Spre­cher empört über das Urteil. „Es ist eine Schan­de, daß Insti­tu­tio­nen, die das Recht zu ver­tei­di­gen hät­ten, es akzep­tie­ren, daß eine gewalt­tä­ti­ge Grup­pe wie Femen unge­straft eine ord­nungs­ge­mäß ange­mel­de­te und fried­li­che Kund­ge­bung unter­bre­chen kann“, so der Vor­sit­zen­de José Castro.

Femen ist eine vom Ukrai­ner Wik­tor Swjat­ski gelenk­te und anfangs aus dem Kie­wer Rot­licht­mi­lieu rekru­tier­te Polit-Söld­ner­grup­pe, deren „Mar­ken­zei­chen“ dar­in besteht, für eine bestimm­te, zah­len­de Kli­en­tel „poli­tisch kor­rekt“ die Hül­len fal­len und halb­nackt, aggres­si­ve Angrif­fe gegen poli­ti­sche Geg­ner zu insze­nie­ren, mit Vor­lie­be gegen Kir­chen und katho­li­sche Kirchenvertreter.

Skandalurteile in Frankreich

Das Madri­der Urteil erin­nert an Urtei­le fran­zö­si­scher Gerich­te. Im Sep­tem­ber 2014 wur­den Feme­ni­stin­nen in Paris von der Ankla­ge frei­ge­spro­chen, die Kathe­dra­le Not­re Dame in Paris geschän­det zu haben. Polit­söld­ne­rin­nen von Femen dran­gen zwei­mal mit ent­blöß­tem Ober­kör­per und auf­ge­mal­ten anti­kirch­li­chen und got­tes­lä­ster­li­chen Paro­len in die Kathe­dra­le ein, brüll­ten blas­phe­misch-sexi­sti­sche Paro­len, voll­zo­gen sakri­le­gi­sche Hand­lun­gen, spran­gen auf den Altar und beschä­dig­ten eine der neu­en Glocken der Kathe­dra­le, die gera­de im Kir­chen­schiff aus­ge­stellt waren. Die geschän­de­te Kathe­dra­le muß­te jeweils durch einen Süh­ne­ri­tus neu geweiht wer­den, ehe dar­in wie­der kul­ti­sche Hand­lun­gen vor­ge­nom­men wer­den konnten.

Ganz anders sahen das die Rich­ter. Sie spra­chen die „Sex­tre­mi­stin­nen“ frei, wie sich die Femen-Söld­ne­rin­nen selbst nen­nen. Wer den Scha­den hat, braucht sich bekannt­lich um den Spott nicht zu sor­gen. Die Kir­che wur­de zudem zur Zah­lung eines Schmer­zens­gel­des von 1.800 Euro an die Feme­ni­stin­nen ver­ur­teilt, weil der Ord­nungs­dienst der Kathe­dra­le die Polit­söld­ne­rin­nen „gegen deren Wil­len“ vor die Tür setzte.

Zur glei­chen Zeit wur­den in Frank­reich zwei ande­re Frau­en zu neun Mona­ten Gefäng­nis ver­ur­teilt, weil sie einen Schwei­ne­kopf vor einer Moschee abge­legt hat­ten. Die Rich­ter war­fen den bei­den unbe­schol­te­nen Frau­en „Auf­wie­ge­lung zum Haß“ gegen den Islam vor. Sechs Mona­te wur­den auf Bewäh­rung aus­ge­setzt. Für drei Mona­te muß­ten die Frau­en aber ins Gefängnis.

Komplizenschaft zwischen Femen und bestimmten Kräften im Staat

Im Febru­ar 2016 wur­den die Femen-Furi­en in Frank­reich in einem ande­ren Fall rechts­kräf­tig frei­ge­spro­chen. 2012 hat­ten sie zur Pro­vo­ka­ti­ons­ma­xi­mie­rung als katho­li­sche Ordens­frau­en kostü­miert  und mit nack­tem Ober­kör­per und auf­ge­mal­ten anti­christ­li­chen Paro­len eine ord­nungs­ge­mäß ange­mel­de­te Kund­ge­bung von Manif pour tous gegen die „Homo-Ehe“ gestört und dabei phy­si­sche und ver­ba­le Gewalt ange­wandt. Sie brüll­ten den katho­li­schen Fami­li­en nie­der­träch­ti­ge und belei­di­gen­de Paro­len ent­ge­gen. Die Rich­ter sahen dar­in nur eine „Par­odie“ und eine legi­ti­me For­de­run­gen nach „Homo-Rech­ten“. Zu die­sen gehört, nach Mei­nung der Pari­ser Rich­ter, offen­sicht­lich auch das „Recht“ Chri­sten belei­di­gen und gegen das Ver­samm­lungs­recht ver­sto­ßen zu können.

„In Frank­reich herrscht seit 2012 eine Kom­pli­zen­schaft zwi­schen Femen und Staat. Für bestimm­te Rich­ter, Medi­en, Leh­rer, Beam­te und die Regie­ren­den stellt Femen den offen­sicht­lich gewünsch­ten mili­tan­ten Arm dar. Dafür erhal­ten sie Pro­tek­ti­on und Straf­frei­heit. Eine ver­ach­tens­wer­te Form des Kol­la­bo­ra­tio­nis­mus“, so das Gen­der-Obser­va­to­ri­um. Das Beru­fungs­ver­fah­ren in Madrid wird zei­gen, ob die­se bedenk­li­che Kol­la­bo­ra­ti­on auch für Spa­ni­en gilt.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: InfoVaticana

 

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