„Homo-Ehe“ kein Menschenrecht – Historisches Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs


Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte fällte "historisches Urteil" gegen "Homo-Ehe" und brachte damit die gesamte linke Argumentationslinie wie ein Kartenhaus zum Einsturz
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte fällte "historisches Urteil" gegen "Homo-Ehe" und brachte damit die gesamte linke Argumentationslinie wie ein Kartenhaus zum Einsturz

(Straß­burg) „Es ist das wich­tig­ste Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs für Men­schen­rech­te seit vie­len Jah­ren“, so Andre­as Unter­ber­ger, der ehe­ma­li­ge Chef­re­dak­teur der öster­rei­chi­schen Tages­zei­tun­gen Die Pres­se und Wie­ner Zei­tung. Den­noch wer­de es von den Medi­en ver­schwie­gen. „Aus Dumm­heit oder Absicht? Das Urteil ist jeden­falls histo­risch“, so der inzwi­schen pen­sio­nier­te, aber pas­sio­nier­te Unru­he­ständ­ler und Betrei­ber des „weit­aus meist­ge­le­se­nen Inter­net-Blogs Öster­reichs“. Die Sen­sa­ti­on aus Straß­burg? Der Euro­päi­sche Gerichts­hof für Men­schren­rech­te (EGMR) erklär­te ent­ge­gen allen, seit Jah­ren erho­be­nen Behaup­tun­gen, daß die „Homo-Ehe“ weder „men­schen­recht­lich gebo­ten “, so Unter­ber­ger, noch gar ein Men­schen­recht ist. „Das aber zieht der gesam­ten, die media­len Stamm­ti­sche und den Ver­fas­sungs­ge­richts­hof domi­nie­ren­den Argu­men­ta­ti­on der Lin­ken  den Boden unter den Füßen weg“, und daher das gro­ße Schwei­gen in den Medien.

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Der EGMR hat­te ich mit dem Fall der bei­den fran­zö­si­schen Homo­se­xu­el­len Sté­pha­ne Cha­pin und Bert­rand Char­pen­tier zu befas­sen. Im ver­gan­ge­nen Jahr­zehn­te woll­ten sie ihre „Ehe­schlie­ßung“ in das fran­zö­si­sche Per­so­nal­re­gi­ster ein­tra­gen las­sen und zogen dafür vor Gericht und durch alle Instan­zen bis sie schließ­lich vor dem EGMR in Straß­burg ende­ten. Wei­ter geht es nicht mehr. Bereits in Frank­reich hat­ten sie Unrecht bekom­men, was von Straß­burg nun, gewis­ser­ma­ßen von höch­ster Stel­le, bestä­tigt wurde.

Die Ent­schei­dung folgt der bis­he­ri­gen Rechtsprechung.„Das ist aber ange­sichts der Hyste­ri­sie­rung der The­ma­tik in den letz­ten Jah­ren und des lau­ten Drucks von schwu­len Pres­su­re Groups beson­ders wich­tig“, so Unter­ber­ger, der den Straß­bur­ger Rich­ter­spruch zusammenfaßte:

Verbot der Schwulenehe ist keine Diskriminierung

  • Der EGMR hält fest, dass das „Recht auf Ach­tung des Pri­vat- und Fami­li­en­le­bens“ durch das Ver­hal­ten der fran­zö­si­schen Behör­den nicht ver­letzt wird. (Arti­kel 8 der Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on: „Jede Per­son hat das Recht auf Ach­tung ihres Pri­vat- und Fami­li­en­le­bens, ihrer Woh­nung und ihrer Korrespondenz.“)
  • Wei­ters hält er fest, dass auch das „Dis­kri­mi­nie­rungs­ver­bot“ des Arti­kels 14 kein Recht auf Schwu­len­ehe gibt. (Die­ser lau­tet: „Der Genuss der in die­ser Kon­ven­ti­on aner­kann­ten Rech­te und Frei­hei­ten ist ohne Dis­kri­mi­nie­rung ins­be­son­de­re wegen des Geschlechts, der Ras­se, der Haut­far­be, der Spra­che, der Reli­gi­on, der poli­ti­schen oder son­sti­gen Anschau­ung, der natio­na­len oder sozia­len Her­kunft, der Zuge­hö­rig­keit zu einer natio­na­len Min­der­heit, des Ver­mö­gens, der Geburt oder eines son­sti­gen Sta­tus zu gewährleisten.“)
  • Eben­so hält er schließ­lich fest, dass durch das fran­zö­si­sche Ver­hal­ten auch das „Recht auf Ehe­schlie­ßung“ nicht ver­letzt wird. Genau das steht ja eigent­lich ohne­dies schon aus­drück­lich im Arti­kel 12 der EMRK: „Män­ner und Frau­en im hei­rats­fä­hi­gen Alter haben das Recht, nach den inner­staat­li­chen Geset­zen, wel­che die Aus­übung die­ses Rechts regeln, eine Ehe ein­zu­ge­hen und eine Fami­lie zu gründen.“

Der ehe­ma­li­ge Die Pres­se-Chef­re­dak­teur beklagt, daß der öster­rei­chi­sche Ver­fas­sungs­ge­richts­hof die Sache „anders“ gese­hen habe, weil dort „ja die Ideo­lo­gen nicht mehr die Juri­sten das Sagen“ haben. Nun wur­de der Ver­fas­sungs­ge­richts­hof eines bes­se­ren belehrt.

Höchstrichter räumen mit „akkumuliertem Schwachsinn“ von Politikern, Richtern, Journalisten und auch Bischöfen auf

„Es ist jeden­falls erfri­schend und erleich­ternd, von aller­höch­ster juri­sti­scher Stel­le zu hören, dass ‚Män­ner und Frau­en‘ auch wirk­lich Män­ner und Frau­en sind. Und sonst nichts. Das klingt ange­sichts des in letz­ter Zeit akku­mu­lier­ten Schwach­sinns aus dem Mun­de öster­rei­chi­scher Poli­ti­ker, Ver­fas­sungs­rich­ter, man­cher Bischö­fe und lin­ker Jour­na­li­sten fast schon mutig. Obwohl es eigent­lich eine logi­sche Selbst­ver­ständ­lich­keit ist.“

Noch „erfri­schen­der“ sei, daß die Ent­schei­dung des Euro­päi­schen Men­schen­rechts­ge­richts­hofs ein­stim­mig gefal­len ist. Es gebe daher „abso­lut kei­ne Per­spek­ti­ve, dass sich die­se Judi­ka­tur in den näch­sten Jahr­zehn­ten ändern wird.“

Die Straß­bur­ger Rich­ter haben durch das Urteil „abso­lut histo­ri­sche Bedeu­tung errun­gen“. Sie sei­en heu­te vor allem „der ein­zi­ge Garant der Mei­nungs­frei­heit. Das wird gera­de in Öster­reich immer wich­ti­ger“, so Unter­ber­ger, und nicht nur dort, möch­te man anfügen.

Unabhängigkeit des EGMR garantiert Meinungsfreiheit gegen EU-Bestrebungen

Der EGMR ist Teil der 1953 in Kraft getre­te­nen Euro­päi­sche Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on. Er ist älter als die EWG (1957), die EG (1993) und erst recht die EU (2007) und hat vor allem mit die­ser nichts zu tun. Die­se Unab­hän­gig­keit wur­de im nun­meh­ri­gen Ent­scheid deut­lich, der das Gegen­teil des­sen sym­bo­li­siert, was durch Ver­bots- und Ver­het­zungs­pa­ra­gra­phen in der EU, in Öster­reich, der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land und ande­ren west­eu­ro­päi­schen Staa­ten der­zeit zur Ein­schrän­kung der Mei­nungs­frei­heit pro­biert wird.

Auch Öster­reichs christ­de­mo­kra­ti­scher Justiz­mi­ni­ster Wolf­gang Brand­stet­ter (ÖVP) „rit­tert offen­bar um die Bezeich­nung ‚Met­ter­nich­scher Zen­sur­mi­ni­ster‘“, so Unter­ber­ger. Dem der­zei­ti­gen Main­stream uner­wünsch­te Mei­nun­gen sol­len unter­drückt wer­den, was man am effi­zi­en­te­sten durch Kri­mi­na­li­sie­rung erreichte.

Wegen der Ver­let­zung der erst im Vor­jahr zum x‑ten Male ver­schärf­ten Ver­het­zungs­pa­ra­gra­phen „schleppt Brand­stet­ters Staats­an­walt­schaft Hand in Hand mit den Grü­nen, die fast Tag und Nacht ein­schlä­gi­ge Anzei­gen pro­du­zie­ren, jetzt mun­ter zahl­lo­se Staats­bür­ger vors Straf­ge­richt. Ihre Taten, auf denen unter Umstän­den jah­re­lan­ge Haft steht, waren ledig­lich irgend­wel­che unkor­rek­ten Äuße­rung in irgend­ei­nem Internet-Forum.“

Ein Ver­hal­ten, das eines frei­en Rechts­staa­tes „unwür­dig“ sei. Immer­hin, so Unter­ber­ger, dür­fe man nun anneh­men, daß es „mit gro­ßer Wahr­schein­lich­keit am EGMR zer­schel­len“ wer­de. Aller­dings wer­de das bis der Instan­zen­weg im eige­nen Land durch­lau­fen ist, wohl ein Jahr­zehnt dau­ern. Eine lan­ge Zeit. Man­che Dik­ta­tur dau­er­te in der Geschich­te nicht län­ger. Eine lan­ge Zeit, die viel Raum für viel­leicht irrever­si­ble Ein­fluß­nah­me, auch auf die Mei­nung der Bür­ger, läßt.

Wel­che kon­kre­ten Aus­wir­kun­gen das EGMR-Urteil in Sachen „Homo-Ehe“ auch haben wird. Fest steht bereits, daß die „gesam­te Argu­men­ta­ti­ons­li­nie“ bei­spiels­wei­se des öster­rei­chi­schen Ver­fas­sungs­ge­richts­hofs (VfGH), „der immer vor­ge­ge­ben hat, sei­ne pro-Schwu­len Judi­ka­tur wäre durch die Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on gebo­ten, wie ein Kar­ten­haus in sich zusam­men­ge­stürzt ist. Denn auch der VfGH ist an die Judi­ka­tur des EGMR gebunden!“

EGMR stellte erbärmlichen Zustand der Christdemokraten in Wien und Berlin bloß

Durch den Straß­bur­ger Rich­ter­spruch wird der erbärm­li­che Zustand der Christ­de­mo­kra­tie in Öster­reich (ÖVP), aber auch in Deutsch­land (CDU/​CSU) sicht­bar. Die ÖVP, in Öster­reich Juni­or­part­ner der Sozi­al­de­mo­kra­ten in einer „Gro­ßen Koali­ti­on“, die laut allen Mei­nungs­um­fra­gen im Volk über kei­ne Mehr­heit mehr ver­fügt, begrün­de­te ihren Links­ruck in gesell­schafts­po­li­ti­schen Fra­gen hin zu den Posi­tio­nen von Rot­grün man­tra­haft mit der Behaup­tung: „Bevor uns die Gerich­te dazu zwi­schen, machen wir halt – wenn auch wider­wil­lig – gleich sel­ber sol­che Gesetz“. Der EGMR als letzt­in­stanz­li­ches Gericht hat die Christ­de­mo­kra­ten bloß­ge­stellt. ÖVP und CDU befin­den sich zu den gesell­schafts­po­li­ti­schen Grund­satz­fra­gen in einem beschä­men­den gei­sti­gen Zustand. Ihre Ver­tre­ter wis­sen meist selbst nicht mehr, war­um sie eine Gegen­po­si­ti­on zur lin­ken Mei­nung von Rot und Grün ein­neh­men sol­len, wor­in die­se Gegen­po­si­ti­on besteht und war­um die­se ver­nünf­ti­ger, men­schen­freund­li­cher und für das Gemein­wohl essen­ti­ell ist. Wenn das Wort von der Sozi­al­de­mo­kra­ti­sie­rung der christ­de­mo­kra­ti­schen Par­tei­en im deut­schen Sprach­raum eines Belegs bedurf­te, so haben ihn die Straß­bur­ger Rich­ter nun auf den Tisch gelegt.

Wer­den Volks­par­tei und Uni­on dar­aus ler­nen? Es ist zu bezwei­feln, wenn es nicht zu Koali­ti­ons­wech­seln in Wien und Ber­lin mit ent­spre­chen­dem Aus­tausch des Füh­rungs­per­so­nals kommt. Die Bereit­schaft des der­zeit ton­an­ge­ben­den CDU- und ÖVP-Gran­den, prä­ven­tiv die wei­ße Fah­ne zu his­sen und der inhalt­li­chen Debat­te durch Kapi­tu­la­ti­on aus dem Weg zu gehen, ist zum reflex­ar­ti­gen Mecha­nis­mus geworden.

So sieht es auch Andre­as Unter­ber­ger, der dazu schreibt: „Seit vori­ger Woche kann man über die­se Argu­men­ta­ti­on nur noch lachen – wäre es nicht so schwie­rig, gesetz­ge­be­ri­sche Fehl­ent­wick­lun­gen wie­der auf den rich­ti­gen Weg zu bringen.“

„Journalisten stehen meilenweit weiter links als die Bürger“

Um hin­zu­zu­fü­gen: „Das kom­plet­te Schwei­gen der öster­rei­chi­schen Medi­en zu die­sem EGMR-Erkennt­nis hängt wohl mit der APA [Austria Pres­se­agen­tur, ver­gleich­bar der DPA] zusam­men, die sich in den letz­ten Jah­ren extrem weit nach links ent­wickelt hat. Von der aber die mei­sten Medi­en in ihrer finan­zi­el­len Not immer direk­ter abschrei­ben und abhän­gen. Es hät­te sicher Medi­en gege­ben, die über die­ses weg­wei­sen­de Urteil berich­tet hät­ten, hät­ten sie über­haupt davon erfah­ren (öster­rei­chi­sche Kor­re­spon­den­ten in Straß­burg gibt es ja kei­nen). Frei­lich sind die Medi­en nicht nur Opfer die­ser Links­ent­wick­lung der APA. Sie sind auch selbst mit­schuld dar­an. Denn sie zah­len der APA wei­ter­hin teu­er für deren immer schlech­ter wer­den­den Dien­ste. Sie sind teil­wei­se auch deren Mit­ei­gen­tü­mer (Haupt­ei­gen­tü­mer ist der ORF, der natür­lich kei­ne Pro­ble­me mit der lin­ken Ein­sei­tig­keit der APA hat). Aber sie igno­rie­ren vor­erst die­se und vie­le ande­re Fehl­lei­stun­gen in der APA.
Apro­pos APA: Bei der letz­ten Arbei­ter­kam­mer­wahl haben in den Medi­en rote, rot­ro­te und grü­ne Listen in allen Medi­en mehr als zwei Drit­tel der Stim­men errun­gen – den weit­aus höch­sten Pro­zent­satz haben die lin­ken Listen aber in der APA errun­gen. Dem­entspre­chend schaut sie heu­te aus“, so Unter­ber­ger. Oder um es mit ihm in ande­ren Wor­ten zu sagen: „Die Jour­na­li­sten ste­hen mei­len­weit wei­ter links als die Bürger“.

Damit kann sich nun jeder selbst sei­nen Reim dar­auf machen, wie­viel ver­zer­ren­de Beein­flus­sung bei den jüng­sten Bun­des­prä­si­dent­schafts­wah­len in Öster­reich zum hauch­dün­nen Vor­sprung für den ehe­mals roten, dann grü­nen (1975 durch Logen­auf­nah­me auch frei­mau­re­risch beschürz­ten) Alex­an­der Van der Bel­len bei­getra­gen haben mag, oder zu den unver­hält­nis­mä­ßi­gen Medi­en­an­grif­fen gegen AfD-Ver­tre­ter in Deutsch­land, bei der „Flücht­lings­kri­se“, in der Abtrei­bungs­fra­ge usw. usf.

Text: Mar­tha Burger-Weinzl
Bild: Wikicommons

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3 Kommentare

  1. „Homo-Paa­rung“ kein Menschenrecht.
    Dan­ke für den Hin­weis auf die­se Gerichts­ent­schei­dung die in der Tat in der öffent­li­chen Dis­kus­si­on bewusst tot­ge­schwie­gen wird.

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