Die Unfehlbarkeit des Papstes – Eine aktuelle Frage


Papst Franziskus und das Unfehlbarkeitsdogma
Papst Franziskus und das Unfehlbarkeitsdogma

(Rom) Die von Hans Küng kol­por­tier­ten Aus­sa­gen von Papst Fran­zis­kus zum Unfehl­bar­keits­dog­ma, die das katho­li­sche Kir­chen­ober­haupt dem moder­ni­sti­schen Theo­lo­gen in einem Pri­vat­brief mit­ge­teilt haben soll, ver­an­laß­ten die katho­li­sche Publi­ka­ti­on Liber­tà  e Per­so­na (Frei­heit und Per­son) zu lesens­wer­ten Über­le­gun­gen. Von Liber­tá e Per­so­na stamm­te die Auf­zeich­nung eines fik­ti­ven Tele­fon­ge­sprächs, mit dem Papst Fran­zis­kus König Hein­rich VIII. von Eng­land das nach­syn­oda­le Schrei­ben Amo­ris Lae­ti­tia erklärt.

Die Unfehlbarkeit des Papstes oder Wie man dem Papsttum einen schlechten Dienst erweist

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Der hei­li­ge Vin­zenz von Lérins schrieb:

„Eini­ge Päp­ste schenkt Gott, ande­re dul­det er, mit wie­der ande­ren straft er.“

Alle wich­ti­gen Medi­en berich­te­ten über das Schrei­ben von Fran­zis­kus an Hans Küng, den gro­ßen Gegen­spie­ler, theo­lo­gisch gese­hen, von Johan­nes Paul II. und Bene­dikt XVI.

In die­sem Schrei­ben sagt er, daß man über das päpst­li­che Unfehl­bar­keits­dog­ma dis­ku­tie­ren kann.

Ein Dog­ma der Kir­che kann man aber nicht dis­ku­tie­ren. Das ist ein Wider­spruch in sich. Ent­we­der es ist ein Dog­ma, oder es ist kein Dog­ma. Alles und immer­fort zur Dis­kus­si­on zu stel­len, indem man alles der man­geln­den Sach­kennt­nis applau­die­ren­der Medi­en über­eig­net, erzeugt enor­me Ver­wir­rung und Ori­en­tie­rungs­lo­sig­keit. Um so ange­brach­ter und not­wen­di­ger ist es heu­te, dar­über zu dis­ku­tie­ren, was über­haupt die Unfehl­bar­keit ist.

Das Dog­ma der päpst­li­chen Unfehl­bar­keit führ­te von Anfang an zu zahl­rei­chen Dis­kus­sio­nen, auch unter jenen, die ihm zustimm­ten. Man befürch­te­te, daß es miß­ver­stan­den wer­den könnte.

Es gab sol­che, die es bekämpf­ten, sol­che die es ver­tei­dig­ten, und es gab sol­che, die in ihrer Ver­tei­di­gung dar­auf hin­wie­sen, daß es erklärt und rich­tig ver­stan­den wer­den muß.

Unfehlbarkeitsdogma heute besonders erklärungsbedürftig

Wenn also bereits in der zwei­ten Hälf­te des 19. Jahr­hun­derts ein Erklä­rungs­be­darf gese­hen wur­de, so besteht er heu­te erst recht in einer Zeit, in der Indi­vi­dua­li­sie­rung und Per­so­na­li­sie­rung alle Berei­che bestim­men, deren Kom­pli­zen der Ein­fluß der Medi­en ist.

Es ist also zual­ler­erst eines zu ver­ste­hen: Die Unfehl­bar­keit des Pap­stes als Stell­ver­tre­ter Chri­sti auf Erden gehör­te bereits vor der Ver­kün­di­gung des Dog­mas zum Glau­ben der Kir­che. Sie geht in ihrem Anspruch bis auf die Apo­stel zurück und auf Petrus, den Chri­stus als ihren Ersten ein­ge­setzt hatte.

Wor­in besteht aber nun die­se Unfehl­bar­keit? Da wird es etwas schwie­ri­ger, weil sie zu den Geheim­nis­sen des Glau­bens gehört, jenens Glau­bens, der dazu führt, daß die Katho­li­ken immer rich­ti­ger­wei­se an die Hei­lig­keit der Kir­che geglaubt haben, selbst dann, wenn es schlech­te Prie­ster, Bischö­fe, Kar­di­nä­le und Päp­ste gab.

Die Grund­la­ge der Unfehl­bar­keit bil­det das Evangelium:

„Du bist Petrus und auf die­sen Fel­sen wer­de ich mei­ne Kir­che bau­en und die Mäch­te der Unter­welt wer­den sie nicht über­wäl­ti­gen. Ich wer­de dir die Schlüs­sel des Him­mel­reichs geben; was du auf Erden bin­den wirst, das wird auch im Him­mel gebun­den sein, und was du auf Erden lösen wirst, das wird auch im Him­mel gelöst sein“ (Mt 16,18–19).

Die­se Zusi­che­rung ist eine Gewiß­heit, da sie von Chri­stus selbst gege­ben wurde.

Der Papst kann im persönlichen Leben und als Privattheologe fehlen

Das bedeu­tet aber nicht, und wur­de von der Kir­che auch nie gelehrt, daß der Papst nicht irren kann.

Petrus, der erste Stell­ver­tre­ter Chri­sti auf Erden und damit der erste Papst, ver­leug­ne­te Chri­stus drei Mal. Der hei­li­ge Pau­lus ermahn­te ihn und „wider­stand ihm ins Ange­sicht“ und ret­te­te damit die Kir­che, die bereits von Anfang an Pro­ble­me hat­te. Schei­tern und Grö­ße des Apo­stels Petrus geben bereits wie­der, was für alle sei­ne Nach­fol­ger auf dem Stuhl Petri gilt.

Der Papst kann feh­len sowohl im per­sön­li­chen Leben (er kann sogar ein gro­ßer Sün­der, ein Pha­ri­sä­er oder eitel sein …) als auch als Privattheologe.

In der Geschich­te gibt es ver­schie­de­ne Fäl­le, wo Päp­ste Fal­sches gesagt haben, ohne dafür aber ihre Unfehl­bar­keit in Anspruch zu nehmen.

Auch heu­te wird ein so umstrit­te­nes Doku­ment wie Amo­ris lae­ti­tia aus­drück­lich vom Autor, Papst Fran­zis­kus, nicht als dok­tri­nel­les Doku­ment vor­ge­legt. Was in Amo­ris lae­ti­tia steht, ist daher nicht unfehlbar.

Der hei­li­ge Vin­zenz von Lérins schrieb bereits vor bald 1.600 Jah­ren: „Eini­ge Päp­ste schenkt Gott, ande­re dul­det er, mit wie­der ande­ren straft er.“ Die Geschich­te gibt ihm Recht und zeigt, daß auch die Päp­ste, mit denen die Kir­che gestraft wur­den, der Kir­che zwar gro­ße Schwie­rig­kei­ten ver­ur­sach­ten, aber nicht imstan­de waren, sie zu zer­stö­ren. Weder jene, die durch ihr Pri­vat­le­ben ein Ärger­nis gaben, wie in der Renais­sance, noch jene, aller­dings sehr sel­te­nen Fäl­le, die durch irri­ge Leh­ren der Kir­che schänd­li­chen Scha­den zuge­fügt haben.

Die Kritik Kardinal Biffis an Assisi 1986 und dem päpstlichen Mea culpa

Kar­di­nal Gia­co­mo Bif­fi, ein gro­ßer Freund von Johan­nes Paul II., erzähl­te häu­fig und als etwas ganz Nor­ma­les und Rich­ti­ges, daß er sei­nen Freund und Papst mehr­fach öffent­lich und pri­vat kri­ti­siert hat­te. Das galt in beson­de­rer Wei­se wie Johan­nes Paul II. das mea cul­pa zur Geschich­te der Kir­che gehand­habt und dadurch gera­de in Sachen Öku­me­ne gro­ße Ver­wir­rung gestif­tet hatte.

Kardinal Giacomo Biffi
Kar­di­nal Gia­co­mo Biffi

Das inter­re­li­giö­se Tref­fen von Assi­si 1986 war für Kar­di­nal Bif­fi, eben­so wie für Kar­di­nal Ratz­in­ger, eine unwill­kür­li­che Pro­pa­gan­da für eine reli­giö­se Indifferenz.

Johan­nes Paul II. war über den Tadel Bif­fis nicht ver­är­gert, son­dern gestand, soweit bekannt, sogar, daß sei­ne Wor­te Wah­res enthielten.

Kein ernst­haf­ter Papst hält die Unfehl­bar­keit für All­macht: der Glau­ben und das Evan­ge­li­um gehö­ren nicht dem Papst, son­dern sind ihm zu treu­en Hän­den und für das See­len­heil der Gläu­bi­gen anvertraut.

Er ist es, der das depo­si­tum fidei wei­ter­zu­ge­ben hat.„Tradere“ bedeu­tet, daß er nichts hin­zu­fügt, son­dern wei­ter­gibt, wie der hei­li­ge Pau­lus schreibt, was er emp­fan­gen hat. „Depo­si­tum“ bedeu­tet, daß alle Dog­men bereits expli­zit oder impli­zit im Evan­ge­li­um, der Hei­li­gen Schrift ins­ge­samt und der apo­sto­li­schen Über­lie­fe­rung ent­hal­ten sind.

Was aber, wenn ein Papst nicht katholisch ist?

Des­halb wur­de in der Kir­che im Lauf der Jahr­hun­der­te immer wie­der die Fra­ge gestellt: Was aber, wenn der Papst nicht katho­lisch wäre?

Juli­us II. (1503–1513)

Für Eras­mus von Rot­ter­dam (1466–1536) war Juli­us II. (Papst 1503–1513) nicht Papst. Der gro­ße Theo­lo­ge ver­trat die in der Kir­che all­ge­mein ver­brei­te­te Über­zeu­gung: Wenn ein Papst nicht den wah­ren Glau­ben hat, dann ist er nicht Papst und ver­liert ipso fac­to sein Amt.

Paul IV. (Papst 1555–1559) erklär­te, immer im 16. Jahr­hun­dert, in der Bul­le Cum ex apo­sto­la­tus offi­cio vom 15. März 1559, daß es unmög­lich ist, das Kir­chen­ober­haupt zu sein, ohne den Glau­ben zu haben.

Eini­ge Jahr­zehn­te spä­ter schrieb der hei­li­ge Robert Bell­ar­min in De Roma­no Pon­ti­fi­ce:

„Ein Papst, der ein offen­kun­di­ger Häre­ti­ker ist, hört aus die­sem Grund auf, Papst und Haupt zu sein, weil er aus die­sem Grund auf­hört ein Christ und ein Glied des Lei­bes der Kir­che zu sein. Das ist das Urteil aller Kir­chen­vä­ter, die leh­ren, daß die offen­kun­di­gen Häre­ti­ker sofort jede Juris­dik­ti­on verlieren.“

Die­ser Punkt, das Amt zu ver­lie­ren, ist aller­dings, zumin­dest was den Papst betrifft, sehr pro­ble­ma­tisch, weil pri­ma sedes a nemi­ne indi­ca­tur: Da der Papst über den Kar­di­nä­len und über den Kon­zi­len steht, kann er nicht von die­sen abge­setzt werden.

Wie läßt sich also die Mög­lich­keit, daß ein Papst gar nicht Papst sein könn­te, weil er ipso fac­to sein Amt ver­liert, mit der Tat­sa­che in Ein­klang brin­gen, daß er nicht von ande­ren abge­setzt wer­den kann?

Wie es scheint, ist es noch kei­nem Theo­lo­gen gelun­gen, die­sen Fall in prak­ti­scher Hin­sicht zu lösen.

So sprach auch der alte Kodex des Kir­chen­rech­tes von einem Amts­ver­lust ipso fac­to und Punkt.

Die Fest­stel­lung des Amts­ver­lusts wür­de den­noch kon­kre­te Fol­gen zei­ti­gen, da jedes Pon­ti­fi­kat durch den Tod oder frei­wil­li­gen Amts­ver­zicht ein Ende fin­det. Ipso fac­to wären Ent­schei­dun­gen und Rechts­hand­lun­gen eines ungül­ti­gen Pap­stes eben­falls ungül­tig. Nie­mand wäre gehal­ten, sie zu beach­ten und ihnen zu fol­gen. Nach dem Ende sei­nes Pon­ti­fi­kats könn­te die­se Ungül­tig­keit in aller Kon­se­quenz durch­ge­setzt werden.

Den Papst darf man nicht kritisieren?

Keh­ren wir jedoch zur Unfehl­bar­keit und ihren Gren­zen zurück. Häu­fig sind Kom­men­ta­re fol­gen­der Art zu hören: Ein Doku­ment des Pap­stes, eine Aus­sa­ge des Pap­stes, eine Hand­lung des Pap­stes darf man nicht kritisieren.

Julius II. (1503-1513)

Das stimmt nicht! Eine sol­che Hal­tung käme einer Papo­la­trie, einer unan­ge­mes­se­nen, gera­de­zu magi­schen Über­schät­zung der Per­son des Pap­stes gleich. Der­glei­chen hat die Kir­che aber nie gelehrt. Sie hat immer zwi­schen der Per­son des Amts­in­ha­bers und dem Amt unter­schie­den. Die Per­son des Pap­stes ist immer auch fehl­bar. Der Papst als gött­li­che Insti­tu­ti­on hin­ge­gen ist unfehlbar.

In den Berei­chen der Poli­tik, der Wis­sen­schaf­ten und ande­ren mehr kann ein Papst, wenn er pasto­ra­le Lösun­gen vor­schlägt, durch­aus irren, und das sogar gewal­tig. Erst recht, wenn er als Pri­vat­per­son spricht. Wenn er sich mit sei­nen Aus­sa­gen gegen die über­lie­fer­te Leh­re sei­ner Vor­gän­ger stellt, ist es Katho­li­ken nicht erlaubt, ihm unkri­tisch zu fol­gen und sich der Ver­nunft­fra­ge zu ent­zie­hen. Die Fra­ge muß dann sogar lau­ten: Wer hat recht?

Wenn er irrt, kann kei­ne Gehor­sams­pflicht gel­ten, das ist durch Ana­lo­gie aner­kann­te Leh­re der Kir­che und gilt für alle Berei­che: der Auto­ri­tät der Eltern ist zu gehor­chen, aber nicht, wenn sie etwas anord­nen, was gegen das gött­li­che Gesetz ver­stößt (z.B. zu steh­len); der staat­li­chen Auto­ri­tät ist zu gehor­chen, aber man muß sich ihr auf rech­te Wei­se wider­set­zen, wenn sie Unrech­tes befiehlt (z.B. die Tötung Unschuldiger).

Nüchternheit des Glaubens

Die Chri­sten des Mit­tel­al­ters, die größ­ten Respekt vor dem Stell­ver­tre­ter Chri­sti hat­ten, wuß­ten das genau. Sie wuß­ten es viel­leicht bes­ser als man­che Katho­li­ken unse­rer Zeit, in der man es mit der Hoch­ach­tung für das Papst­tum weit weni­ger genau nimmt.

Der Dich­ter Dan­te Ali­ghie­ri (1265–1321) schrieb in sei­ner Gött­li­chen Komö­die meh­re­re Päp­ste in die Höl­le, ohne des­halb den Glau­ben an die höch­ste Lei­tungs­ge­walt und die Bin­de- und Löse­ge­walt des Pap­stes als gött­li­cher Insti­tu­ti­on auf­zu­ge­ben. Dan­te wuß­te, daß der recht­mä­ßi­ge Papst die Schlüs­sel zum Him­mel­reich besitzt. Das zu Unrecht als „Dun­kel“ ver­schrieene Mit­tel­al­ter sah in sei­ner from­men Nüch­tern­heit in die­sem Punkt kla­rer als Tei­le der Chri­sten­heit der nach­fol­gen­den Zei­ten bis zum heu­ti­gen Tag.

Nie­mand sei­ner Zeit­ge­nos­sen hat Dan­te für sei­ne „Anma­ßung“ geta­delt. Die Mög­lich­keit, daß ein Papst in der Höl­le enden könn­te, war den frü­he­ren Christ kon­kret-schau­dernd bewußt, so wie ihnen bewußt war, daß das­sel­be ihnen wider­fah­ren könnte.

Unter den zahl­rei­chen Bei­spie­len, die es in der Ver­gan­gen­heit gab, sei noch eines genannt, das der hei­li­gen Katha­ri­na von Sie­na (1347–1380). Wie wand­te sie sich an den Papst?

Zum Bei­spiel so: „Hei­lig­ster und lieb­ster und süße­ster Vater in Chri­stus süßer Jesus“. Den­noch for­der­te sie den Papst im sel­ben Brief auf, „mann­haft und nicht ängst­lich“ zu sein, ohne „unter­wür­fi­ge Furcht“ zu sein. Sie erteil­te dem Papst dann in Wor­ten links und rechts ermah­nen­de und tadeln­de Ohrfeigen.

Aus jün­ge­rer Zeit kann wohl nie­mand am seli­gen Kar­di­nal New­man vor­bei, ohne ihn zu die­sem The­ma zu zitie­ren. Der Angli­ka­ner New­man kon­ver­tier­te zur katho­li­schen Kir­che und war ein gro­ßer Ver­tei­di­ger des Papst­tums. In einer Ver­tei­di­gung der päpst­li­chen Unfehl­bar­keit schrieb er an den Her­zog von Norfolk:

„Mit alle­dem liegt es mir fern, zu behaup­ten, daß die Päp­ste nie im Unrecht gewe­sen sei­en; daß man sich ihnen nie wider­set­zen soll­te, oder daß ihre Exkom­mu­ni­ka­tio­nen immer wirk­sam sei­en. Ich bin nicht gehal­ten, die Poli­tik und die Hand­lun­gen ein­zel­ner Päp­ste zu verteidigen …“

Papst Franziskus mit der Kirchengegnerin und Abtreibungsideologin Emma Bonino
Papst Fran­zis­kus mit der Kir­chen­geg­ne­rin und Abtrei­bungs­ideo­lo­gin Emma Bonino

Päpstliches Lob für die falschen Seite

Papst Fran­zis­kus lobt den Athe­isten Euge­nio Scal­fa­ri, den Moder­ni­sten Hans Küng, die Abtrei­bungs­ideo­lo­gin Emma Boni­no, den Kir­chen­geg­ner Mar­co Pan­nella, den häre­ti­schen Kir­chen­spal­ter Mar­tin Luther …

In kei­ner die­ser Hand­lun­gen oder Urtei­le genießt er Unfehl­bar­keit. Er kann daher und soll­te gege­be­nen­falls dafür auch kri­ti­siert werden.

Wer dem Papst sei­ne Vor­rech­te nimmt (etwa, wenn er Bene­dikt XVI. heißt und von der Welt bekämpft wird), aber auch wer ihm wel­che zuschreibt, die er nicht hat (weil es jeman­dem gera­de so paßt, oder er im Chor sin­gen will), erweist dem Papst­tum einen schlech­ten Dienst.

Übersetzung/​Zwischentitel: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Wikicommons/Twitter(Screenshot)

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