Zweiter US-Staat beschließt Abtreibungsverbot für ungeborene Kinder mit Down Syndrom


(Washing­ton) India­na ist der zwei­te Staat der USA, der gesetz­lich gegen die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der mit Down Syn­drom vorgeht.

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„Vie­le Eltern wer­den von Ärz­ten unter Druck gesetzt, ihre Kin­der abtrei­ben zu las­sen, wenn bei ihnen eine Behin­de­rung dia­gno­sti­ziert wird“, beklag­te die Sena­to­rin Liz Brown, die an der Aus­ar­bei­tung des neu­en Geset­zes mitwirkte.

Neben Nord-Dako­ta ist India­na damit der zwei­te US-Bun­des­staat des­sen Par­la­ment ein Abtrei­bungs­ver­bot für Kin­der mit Down Syn­drom beschlos­sen hat.

Das Staats­ge­setz Nr. 1337 von India­na stellt der­zeit die abso­lu­te „Avant­gar­de“ (Ale­teia) in die­sem Bereich dar. Das Gesetz wen­det sich offen und direkt gegen die Eugenik.

Der repu­bli­ka­ni­sche Gou­ver­neur Mike Pence (Jahr­gang 1959) kün­dig­te die Ent­schei­dung mit fol­gen­den Wor­ten an:

„Eine Gesell­schaft wird danach beur­teilt, wie sie mit den Schwäch­sten umgeht: den Alten, den Kran­ken, den Behin­der­ten und den Ungeborenen.“

Verbot ungeborene Kinder aufgrund der Rasse, des Geschlechts oder einer Behinderung abtreiben zu können

Pence beton­te, daß mit dem neu­en Gesetz „den Wert des Men­schen­le­bens bekräf­tigt“. Das Gesetz ver­bie­tet die Abtrei­bung auf­grund der Ras­se, des Geschlechts und der Fähigkeiten.

Das erklär­te Ziel des Geset­zes ist der Schutz der Unge­bo­re­nen davor, auf­grund einer Behin­de­rung, einer bestimm­ten Ras­se oder eines Geschlechts getö­tet zu werden.

Sena­tor Tra­vis Hold­man bezeich­ne­te das Gesetz als „eine Form des Kamp­fes gegen die Dis­kri­mi­nie­rung auf­grund des Geschlechts, der Ras­se oder einer Behinderung“.

Die Sena­to­rin Liz Brown, die zusam­men mit Hold­man das Gesetz aus­ar­bei­te­te, sprach von der Not­wen­dig­keit, die Fami­li­en vor dem „Druck“ zu schüt­zen, der auf sie aus­ge­übt wer­de, auch „durch die Ärz­te“, sobald eine Behin­de­rung dia­gno­sti­ziert wird.

Sobald ein Kind gebo­ren wer­de, „sind wir über­zeugt, daß es die­sel­be Rech­te genießt und ein Mit­glied unse­rer Gesell­schaft ist“. Das Gesetz soll sicher­stel­len, daß auch jemand mit einer Behin­de­rung „die­sel­ben Rech­te genießt und ein Mit­glied unse­rer Gesell­schaft ist“.

2015 wur­de der größ­te Abtrei­bungs­lob­by­ist, Plan­ned Paren­thood, über­führt, Han­del mit Kör­per­tei­len abge­trie­be­ner Kin­der zu betrei­ben. Eine Kon­se­quenz des Skan­dals ist, daß der Staat India­na im neu­en Gesetz ein ent­spre­chen­des Ver­bot ver­an­kert. Um des­sen Ein­hal­tung abzu­si­chern, wur­de die Ver­pflich­tung ein­ge­führt, daß durch Abtrei­bung getö­te­te Kin­der ver­brannt und ihre Asche anschlie­ßend bestat­tet wer­den muß.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: LifeSiteNews

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