Fragen zur „ökumenischen Trauerfeier“ für einen homosexuellen Protestanten in einer katholischen Kirche


"Ökumenische Trauerfeier" für Guido Westerwelle in einer katholischen Kirche
"Ökumenische Trauerfeier" für Guido Westerwelle in einer katholischen Kirche

(Ber­lin) Die „öku­me­ni­sche Trau­er­fei­er“ für den pro­te­stan­ti­schen und beken­nend homo­se­xu­el­len, ehe­ma­li­gen deut­schen Vize­kanz­ler Gui­do Wester­wel­le in einer katho­li­schen Basi­li­ka in Köln wirft grund­sätz­li­che Fra­gen auf, die über die­sen Ein­zel­fall hin­aus­rei­chen. Was ist eine Kir­che? Wozu wur­de sie errich­tet? Was ist ihr Zweck? Ist die Kir­che, egal wel­cher Kon­fes­si­on, nur ein Dienst­lei­stungs­un­ter­neh­men, des­sen Dien­ste man nach Belie­ben und in indi­vi­du­el­ler Aus­füh­rung in Anspruch neh­men kann? Woll­ten Kir­chen­ver­tre­ter den Tod Wester­wel­les gar zur fak­ti­schen Aner­ken­nung der Homo­se­xua­li­tät durch die Katho­li­sche Kir­che miß­brau­chen? Die miß­bräuch­li­che Nut­zung von Kir­chen ist kein Ein­zel­fall, son­dern ten­den­zi­ell zunehmend.

„Heiliger Boden“: Die Kirche als Sakralbau

Anzei­ge

Die Kir­che ist das Haus Got­tes. Sie hat ihren Ursprung in der Begeg­nung Got­tes mit Moses im bren­nen­den Dorn­busch. Das war die erste direk­te Offen­ba­rung Got­tes an die Men­schen seit der Ver­trei­bung aus dem Para­dies. Gott sag­te zu Moses:

„Komm nicht näher her­an! Leg dei­ne Schu­he ab; denn der Ort, wo du stehst, ist hei­li­ger Boden.“

Der Ort, wo Gott gegen­wär­tig ist, wo die Hei­li­ge Eucha­ri­stie gefei­ert und auf­be­wahrt wird, ist hei­li­ger Boden, und Gott ver­langt vom Men­schen eine ent­spre­chen­de Hal­tung. Um die­se Hei­lig­keit zu unter­strei­chen, for­der­te Gott den Moses auf, die Schu­he auszuziehen.

Die Kir­che betritt der Gläu­bi­ge zum per­sön­li­chen Gebet und vor allem zur Teil­nah­me an der Zele­bra­ti­on der Hei­lig­sten Eucha­ri­stie. Damit ist die Ver­eh­rung des auf dem Opfer­al­tar für uns dar­ge­brach­ten Erlö­sers zur Hil­fe und zum Trost der Gläu­bi­gen gemeint. Eine Kir­che soll daher, wie auch das Zwei­te Vati­ka­ni­sche Kon­zil sagt, schön sein und geeig­net sein zu Gebet und hei­li­ger Handlung.

Ein ande­rer Zweck ist nicht vor­ge­se­hen. Das heißt, eine Kir­che darf für nichts ande­res ver­wen­det wer­den als zur Ver­ge­gen­wär­ti­gung, Auf­be­wah­rung und Anbe­tung Gottes.

Zunehmende Zweckentfremdung

Den­noch wer­den katho­li­sche Kir­chen in zuneh­men­dem Maße zweck­ent­frem­det. Die Palet­te der Son­der­an­ge­bo­te reicht von Kunst- und Pho­to­aus­stel­lun­gen bis zu Dreh­or­ten für Fil­me, von Aga­pen mit Essen und Trin­ken bis zu regel­rech­ten Bene­fiz-Essen oder Armen­spei­sun­gen, von Klet­ter- bis Spiel­hal­le einer zwei­fel­haf­ten Jugend­pa­sto­ral. Von den Debat­tier­klubs bestimm­ter katho­li­scher „Reform­grup­pen“ ein­mal ganz abge­se­hen. Hin­zu kom­men noch zuneh­mend „öku­me­ni­sche“ Ver­an­stal­tun­gen. Ihnen allen gemein­sam ist, daß sie mit dem eigent­li­chen Zweck des Got­tes­hau­ses nichts zu tun haben. Die Kir­che wird zu einer Art Mehr­zweck­hal­le umfunk­tio­niert, obwohl es aus­rei­chend ande­re Räum­lich­kei­ten gibt, meist schon im nahe­ge­le­ge­nen Pfarr­heim oder Gemeindehaus.

Über die Grün­de kann spe­ku­liert wer­den. Ist es die Fol­ge eines schwin­den­den Glau­bens an die Real­prä­senz Jesu Chri­sti im aller­hei­lig­sten Sakra­ment des Alta­res? Oder ist es der unan­ge­mes­se­ne Ver­such, durch „Attrak­tio­nen“ die sich lee­ren­den Kir­chen zu füllen?

Kirche als Dienstleister für „schöne“ Feiern

Von pro­te­stan­ti­scher Sei­te her­über­schwap­pend dringt auch in den katho­li­schen Bereich ein fal­sches Ver­ständ­nis der Kir­che und der Sakra­men­te ein. Gläu­big sind vie­le eigent­lich nicht mehr und sagen las­sen wol­len sie sich schon gar nichts. Da der Mensch aber ger­ne fei­ert, und das schön, um aus dem All­tag aus­zu­bre­chen, erin­nert man sich an die Kir­che. Nicht ohne Grund bie­tet sie – die Ahnung ist selbst im glau­bens­fer­nen Men­schen noch vor­han­den – die schön­sten Feste im Leben eines Men­schen. Die Bedeu­tung die­ser Feste ver­steht der sich ent­christ­li­chen­de Mensch viel­leicht nicht mehr, aber das Fest erfreut ihn noch.

Die Kir­che wird in die­ser Per­spek­ti­ve zum Dienst­lei­ster für beson­de­re Feste und Fami­li­en­fei­ern degra­diert. Einen Dienst­lei­ster bestellt man sich, und am besten soll­te er alles so aus­rich­ten, wie man es sel­ber haben möch­te. Daher wer­den Kin­der nicht mehr ehest mög­lich nach der Geburt getauft, damit sie durch das Taufsa­kra­ment zu Kin­dern Got­tes wer­den. Die Tau­fe fin­det erst statt, wenn ein gro­ßes Fest orga­ni­siert ist und es allen Gela­de­nen am besten in den Ter­min­ka­len­der paßt. So geht es über Fir­mung und Hoch­zeit dahin bis zur Beer­di­gung. Bei Beich­te und Kran­ken­sal­bung gibt es nichts zu fei­ern, wes­halb nicht von unge­fähr die­se bei­den Sakra­men­te schwin­den­de Beach­tung finden.

Steigerungsform „ökumenische Gottesdienste“

So rollt bei die­sen beson­de­ren Anläs­sen aller­lei Volk in die Kir­che, das kaum mehr die ele­men­tar­sten Ver­hal­tens­re­geln kennt. Man­cher Pfar­rer muß sich mit Son­der­wün­schen her­um­schla­gen, denn ein Dienst­lei­ster soll­te ja fle­xi­bel auf die Wün­sche der Kund­schaft ein­ge­hen. So jeden­falls erwar­ten es sich man­che „Kun­den“.

Zur Potenz gestei­gert wird die­se Schief­la­ge noch im „öku­me­ni­schen“ Kon­text. Wel­chen geist­li­chen Nut­zen etwa haben „öku­me­ni­sche“ Got­tes­dien­ste? Das Eucha­ri­stie­ver­ständ­nis zwi­schen Katho­li­ken und Pro­te­stan­ten ist grund­ver­schie­den. Mit die­sem Ver­ständ­nis ist aber untrenn­bar der Sinn und Zweck ver­bun­den, war­um über­haupt Kir­chen­ge­bäu­de errich­tet wur­den und wofür sie zu nüt­zen sind. Mit „öku­me­ni­schen“ Got­tes­dien­sten soll zusam­men­ge­zwun­gen wer­den, was nicht zusam­men­paßt und nicht zusam­men­ge­hört. Die vor­her zu klä­ren­den Fra­gen wer­den ein­fach über­tüncht, und das geschieht zu Lasten des von Gott offen­bar­ten Eucharistieverständnisses.

Damit bleibt auch der geist­li­che Nut­zen und noch mehr die Heils­wirk­sam­keit frag­lich. Wozu also das Ganze?

Konkretes Beispiel: die „Trauerfeier“ für Guido Westerwelle

Dazu ein kon­kre­tes Bei­spiel, weil es unter den Augen aller statt­fand und damit mei­nungs­bil­dend wirkt. Am 18. März starb Gui­do Wester­wel­le, ein bekann­ter Bun­des­po­li­ti­ker. Eine unheil­ba­re Krank­heit rang ihn, erst 54 Jah­re alt, nie­der. Wester­wel­le war 1961 gebo­ren wor­den. Er stamm­te aus einer ange­se­he­nen, pro­te­stan­ti­schen Rechts­an­walts­fa­mi­lie. Bei­de Eltern waren aus dem 1538 pro­te­stan­tisch gewor­de­nen Land Lip­pe (seit 1947 ein Teil von Nord­rhein-West­fa­len) in den dama­li­gen „vor­läu­fi­gen Regie­rungs­sitz“ Bonn gezo­gen. Wester­wel­le selbst wur­de eben­falls Rechtsanwalt.

Nach der „Wen­de“ von einer Regie­rung aus SPD/​FDP  zu einer Regie­rung aus CDU/​CSU/​FDP wur­de er 1983 der erste Bun­des­vor­sit­zen­de der Jun­gen Libe­ra­len, der neu­en Jugend­or­ga­ni­sa­ti­on der FDP. Er stieg in den Bun­des­vor­stand auf und wur­de 1994 FDP-Gene­ral­se­kre­tär, 1996 Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ter, 2001 FDP-Bun­des­vor­sit­zen­der, 2006 Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der und Oppo­si­ti­ons­füh­rer und 2009 schließ­lich Vize­kanz­ler und Bun­des­au­ßen­mi­ni­ster. Letz­te­res Amt hat­te er bis 2013 inne, als die FDP nach ihrem Höhen­flug abstürz­te und nicht mehr den Ein­zug in den Bun­des­tag schaffte.

Bekennender Homosexueller

Über sei­ne Homo­se­xua­li­tät wur­de früh­zei­tig gemun­kelt. „Geoutet“ hat sich Wester­wel­le jedoch erst ver­hält­nis­mä­ßig spät. Den Rah­men bil­de­te 2004 Ange­la Mer­kels 50. Geburts­tag. Wester­wel­le nahm mit männ­li­chem Part­ner dar­an teil. Für die Schlag­zei­le sorg­te am 21. Juli die Bild-Zei­tung. Gast der Geburts­tags­fei­er war auch Kar­di­nal Karl Leh­mann, damals Vor­sit­zen­der der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz. Es gab Zei­ten, da wäre ein katho­li­scher Bischof aus Pro­test gegen eine so demon­stra­ti­ve Zur­schau­stel­lung von Homo­se­xua­li­tät auf­ge­stan­den und gegan­gen. Leh­mann blieb, was als einer indi­rek­te Gut­hei­ßung aus­ge­legt wer­den konnte.

2010 ging Wester­wel­le eine „Ver­part­ne­rung“ nach dem Lebens­part­ner­schafts­ge­setz ein. Das Gesetz aus rot-grü­ner Regie­rungs­zeit erkennt homo­se­xu­el­le Bezie­hun­gen an und gibt ihnen einen recht­li­chen Rah­men. Wester­wel­le war zu die­sem Zeit­punkt Außen­mi­ni­ster und Vize­kanz­ler der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land, was sei­ner Homo­se­xua­li­tät gro­ße Medi­en­öf­fent­lich­keit ver­schaff­te. Sein Ver­hal­ten ist, neben dem ande­rer Per­so­nen des öffent­li­chen Lebens, als wirk­sam­ste Wer­bung für die Homo­se­xua­li­tät zu sehen.

„Trauerfeier“ in einer katholischen Kirche

Obwohl Wester­wel­le pro­te­stan­tisch war, fand am 2. April eine öku­me­ni­sche Trau­er­fei­er statt und das in der katho­li­schen Basi­li­ka St. Apo­steln in Köln. War­um eine öku­me­ni­sche Trau­er­fei­er? War­um in einer katho­li­schen Kir­che? Ist Kir­che gleich Kir­che, nur weil sie so genannt wer­den? Einer „öku­me­ni­schen“ Ver­men­gung und Rela­ti­vie­rung des katho­li­schen Kir­chen­ver­ständ­nis­ses wur­de damit alle­mal Vor­schub geleistet.

Es geht aber um weit mehr Fra­gen: Gilt die Lit­ur­gie dem Ver­stor­be­nen oder den Leben­den? Bekannt­lich war der Ver­stor­be­ne Ange­hö­ri­ger der Evan­ge­li­schen Kir­che im Rhein­land, einer preu­ßi­schen Uni­ons­kir­che, in der sowohl Luthe­ra­ner als auch Cal­vi­ni­sten zusam­men­ge­faßt sind. Wor­an wur­de die Fei­er aus­ge­rich­tet? An den mut­maß­li­chen Teil­neh­mern, also an der Tat­sa­che, daß die höch­sten Wür­den­trä­ger der Repu­blik und daher neben Pro­te­stan­ten auch Katho­li­ken anwe­send sein würden?

Und war­um einer­seits in einer katho­li­schen Kir­che, wenn ande­rer­seits ein pro­te­stan­ti­scher Pastor die „Trau­er­fei­er“ lei­tet? Weil Prä­lat Karl Jüsten, Lei­ter des Katho­li­schen Büros der deut­schen Bischö­fe in Ber­lin, der die Pre­digt hielt, Wester­wel­le seit „frü­he­ster Jugend“ kann­te? Das klingt zu dürf­tig, beson­ders im Ver­gleich zum Ein­druck einer fak­ti­schen Aner­ken­nung der Homo­se­xua­li­tät durch die Katho­li­sche Kir­che, der am 2. April durch Prä­lat Jüsten und durch den Ort ver­mit­telt wur­de. Vor allem hat die per­sön­li­che Jugend­freund­schaft nichts mit der Lit­ur­gie zu tun. Jüsten ließ in sei­ner Pre­digt, was ange­sichts der star­ken Medi­en­prä­senz uner­läß­lich gewe­sen wäre, nicht den gering­sten Hauch einer Kri­tik an Wester­wel­les Homo­se­xua­li­tät anklin­gen. Ganz im Gegen­teil. Er wand­te sich aus­drück­lich an Wester­wel­les „Mann“. Die­ser saß in der ersten Kir­chen­bank gleich neben Bun­des­kanz­le­rin Ange­la Mer­kel. Die Homo­se­xua­li­tät ist durch Gui­do Wester­wel­le, auch über den Tod hin­aus, hoch­of­fi­zi­ell im Pro­to­koll der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land ange­kom­men und wird nicht nur als „selbst­ver­ständ­lich“ akzep­tiert, son­dern beson­ders hervorgekehrt.

Mißbrauch der Kirche

Die Ent­schei­dung, die Trau­er­fei­er für einen homo­se­xu­el­len Pro­te­stan­ten in einer katho­li­schen Kir­che abhal­ten zu las­sen, obwohl es an pro­te­stan­ti­schen Kir­chen nicht man­gelt, klingt im besten Fall danach, daß welt­li­che Kri­te­ri­en wich­ti­ger waren als kirch­li­che und geist­li­che. Im schlimm­sten Fall soll­te unter Mit­wir­kung höch­ster Kir­chen­krei­se vor aller Öffent­lich­keit die fak­ti­sche Aner­ken­nung der Homo­se­xua­li­tät in der katho­li­schen Kir­che demon­striert und vor­an­ge­trie­ben wer­den. Ob so oder anders, der Wider­spruch zwi­schen Wester­wel­les Homo­se­xua­li­tät und der katho­li­schen Kir­che scheint nie­man­dem auf­ge­fal­len, jeden­falls nie­man­den gestört zu haben. Auch nicht die katho­li­schen Kirchenvertreter.

Zahl­rei­che Medi­en hat­ten ohne­hin den Tod und die Trau­er­fei­er zum Wer­be­in­stru­ment für Homo­se­xua­li­tät umge­wan­delt. Dem am sel­ben Tag ver­stor­be­nen CDU-Poli­ti­ker und Fami­li­en­va­ter Lothar Späth wid­me­ten die Medi­en in ihrer Bericht­erstat­tung deut­lich weni­ger Raum.

Die „öku­me­ni­sche Trau­er­fei­er“ für Gui­do Wester­wel­le wur­de zum offen­sicht­li­chen Bei­spiel für den Miß­brauch einer katho­li­schen Kir­che und der Lit­ur­gie als Dienst­lei­stung. Wester­wel­le war beken­nen­der Homo­se­xu­el­ler und leb­te als sol­cher im Stand schwe­rer Sün­de, und er war Pro­te­stant. Mit der katho­li­schen Kir­che und dem katho­li­schen Glau­ben ver­band ihn offen­sicht­lich wenig.

Wel­che Heils­wirk­sam­keit soll­te zudem eine „öku­me­ni­sche Trau­er­fei­er“ haben? Ein Requi­em hat sie. Woll­te man dem Toten Gna­den­mit­tel zukom­men las­sen, soll­te er im Fege­feu­er sein, dann wäre dies durch eine Hei­li­ge Mes­se mög­lich. Sie kann als Inten­ti­on auch einem Nicht-Katho­li­ken zuge­wandt wer­den. Das aber scheint gar nicht gewünscht gewe­sen zu sein. Womit wir wie­der bei der bereits gestell­ten Fra­ge wären, nach wel­chen Kri­te­ri­en die Fei­er so aus­ge­rich­tet wur­de, wie sie aus­ge­rich­tet wurde.

War die katho­li­sche Kir­che ein­fach nur die „schö­ne“ Kulis­se für eine „schö­ne“ Fei­er? Soll­te durch die hohe Poli­tik ein bun­des­re­pu­bli­ka­ni­scher „Kon­sens“ demon­striert wer­den? Die Kir­che nur als Hand­lan­ger der Regie­rung als Aus­druck des auf­klä­re­ri­schen und pro­te­stan­ti­schen Staats­kir­chen­tums? Ist auch der katho­li­sche Glau­bens­schwund soweit fort­ge­schrit­ten, daß äußer­li­che Aspek­te wich­ti­ger sind als geist­li­che? Anders aus­ge­drückt, daß ein Anruf aus dem Ber­li­ner Regie­rungs­vier­tel erge­benst spu­ren läßt?

Die Sprache des Kirchenrechts

Der Codex des Kir­chen­rechts lie­fert wich­ti­ge und ver­bind­li­che Anhaltspunkte:

Can. 1205 „” Hei­li­ge Orte sind sol­che, die für den Got­tes­dienst oder das Begräb­nis der Gläu­bi­gen bestimmt sind durch Wei­hung oder Seg­nung, wie sie die lit­ur­gi­schen Bücher dazu vorschreiben.

Canon 1210 „” An einem hei­li­gen Ort darf nur das zuge­las­sen wer­den, was der Aus­übung oder För­de­rung von Got­tes­dienst, Fröm­mig­keit und Got­tes­ver­eh­rung dient, und ist das ver­bo­ten, was mit der Hei­lig­keit des Ortes unver­ein­bar ist.

Can. 1211 „” Hei­li­ge Orte wer­den geschän­det durch dort gesche­he­ne, schwer ver­let­zen­de, mit Ärger­nis für die Gläu­bi­gen ver­bun­de­ne Hand­lun­gen, die nach dem Urteil des Orts­or­di­na­ri­us so schwer und der Hei­lig­keit des Ortes ent­ge­gen sind, daß es nicht mehr erlaubt ist, an ihnen Got­tes­dienst zu hal­ten, bis die Schän­dung durch einen Buß­ri­tus nach Maß­ga­be der lit­ur­gi­schen Bücher beho­ben ist.

Can. 1214 „” Unter Kir­che ver­steht man ein hei­li­ges, für den Got­tes­dienst bestimm­tes Gebäu­de, zu dem die Gläu­bi­gen das Recht frei­en Zugangs haben, um Got­tes­dienst vor­nehm­lich öffent­lich auszuüben.

Es mag also sein, daß alles, was am 2. April in der Köl­ner St. Apo­steln-Basi­li­ka gesche­hen ist, nach Maß­ga­be der deut­schen Bischö­fe gesche­hen ist. Den­noch blei­ben Fra­gen. War das ange­mes­sen und rich­tig? Und vor allem: Wel­chen Nut­zen hat es für das Seelenheil?

Die „öku­me­ni­sche Trau­er­fei­er“ für Gui­do Wester­wel­le ist nur ein Bei­spiel, aller­dings ein öffent­lich­keits­wirk­sa­mes Bei­spiel für eine miß­bräuch­li­che Kir­chen­nut­zung, ein zwei­fel­haf­tes Ver­ständ­nis des sakra­len Rau­mes, der Sakra­men­te und der Heils­not­wen­dig­keit. Eine Beschäf­ti­gung mit den auf­ge­wor­fe­nen Fra­gen und eine Wie­der­ent­deckung und Wie­der­ge­win­nung des Sakral­rau­mes, wie sie Papst Bene­dikt XVI. ein­ge­for­dert hat­te, tut not.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: FFH/AFP-TV (Screen­shot)

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