Beicht-Jurisdiktion


Bischof Bernard Fellay, Generaloberer der Piusbruderschaft, mit einem Porträt von Papst Pius X
Bischof Bernard Fellay, Generaloberer der Piusbruderschaft, mit einem Porträt von Papst Pius X.

„Es ist kei­ne Dele­gie­rung; es ist die ordent­li­che Voll­macht, Beich­ten zu hören. Nor­ma­ler­wei­se wird die­se Voll­macht einem Prie­ster vom Bischof ver­lie­hen. Wir haben sie direkt vom Papst, über die Bischö­fe hin­weg. Das ist sehr sel­ten, aber er kann es tun. … Wenn man logisch ist, muß man fest­stel­len, daß die­se Tat­sa­che, allen Prie­stern der Bru­der­schaft die ordent­li­che Voll­macht zu geben, die Beich­te zu hören und los­zu­spre­chen, gleich­zei­tig bedeu­tet, daß er [der Papst] jede Art von Sank­tio­nen besei­tigt hat. Bei­des kann nicht zusammengehen.“

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Bischof Bern­hard Fel­lay (FSSPX) am 22. Janu­ar 2016 in Washing­ton (D.C.) auf einer Pressekonferenz.

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