Anderes Land, andere Bischöfe – Polens Bischöfe fordern Abtreibungsverbot


Lebensrecht statt Abtreibung
Lebensrecht statt Abtreibung

(War­schau) Die pol­ni­schen Bischö­fe for­dern zusam­men mit der Lebens­rechts­be­we­gung einen umfas­sen­den Schutz des Lebens und ein völ­li­ges Abtreibungsverbot.

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Der­zeit ist die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der in Aus­nah­me­fäl­len erlaubt, so bei Ver­ge­wal­ti­gung bis zur 12. Schwan­ger­schafts­wo­che, bei schwe­rer Miß­bil­dung des Fötus und bei Lebens­ge­fahr für die Mut­ter.  Das gel­ten­de Gesetz geht auf das Jahr 1993 zurück und been­de­te die vom kom­mu­ni­sti­schen Regime ein­ge­führ­te „Frei­heit“ zur Tötung unge­bo­re­ner Kin­der. Selbst wäh­rend der kom­mu­ni­sti­schen Dik­ta­tur hat­te Polen das restrik­tiv­ste Abtrei­bungs­ge­setz unter den sozia­li­sti­schen Volks­re­pu­bli­ken des Ost­blocks. 1956 wur­de die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der lega­li­siert. die höch­sten Abtrei­bungs­ra­ten gab es laut Sta­ti­sti­ken in den 1960er Jah­ren. Die Sowjet­uni­on war 1920 das erste Land der Welt, das per Gesetz die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der erlaubte.

Nach den Prä­si­dent­schafts- und Par­la­ments­wah­len des vori­gen Jah­res, die einen Regie­rungs­wech­sel brach­ten, leg­ten Lebens­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen nun einen Gesetz­ent­wurf vor, der die Unter­stüt­zung der neu­en natio­nal­kon­ser­va­ti­ven PiS-Regie­rung besitzt, wie Mini­ster­prä­si­den­tin Bea­ta Szyd­lo und der PiS-Vor­sit­zen­de Jaros­law Kac­zyn­ski bestätigten.

„Man kann nicht beim Kompromiß von 1993 stehenbleiben“

„Wenn es dar­um geht, das Leben unge­bo­re­ner Kin­der zu schüt­zen, kann man nicht beim Kom­pro­miß von 1993 ste­hen­blei­ben“, erklär­te die Pol­ni­sche Bischofs­kon­fe­renz. Ein gemein­sa­mer Hir­ten­brief der Bischö­fe wur­de gestern, am Wei­ßen Sonn­tag (Barm­her­zig­keits­sonn­tag), in allen Pfar­rei­en des Lan­des ver­le­sen. Die Bischö­fe for­dern die Gläu­bi­gen auf, den Kampf gegen das Übel der Abtrei­bung zu unter­stüt­zen und für einen umfas­sen­den Schutz des unge­bo­re­nen Lebens ein­zu­tre­ten. Der Schutz des Lebens schutz­lo­ser, unschul­di­ger Kin­der müs­se in Polen Gel­tung haben. Es sage viel über eine Nati­on aus, wie sie mit ihren unge­bo­re­nen Kin­dern umgehe.

Der neue Gesetz­ent­wurf sieht vor, daß die Tötung des unge­bo­re­nen Kin­des nur mehr bei Lebens­ge­fahr der Mut­ter mög­lich sein soll. Wer an eine ille­ga­le Abtrei­bung durch­führt oder sie unter­stützt soll künf­tig mit fünf Jah­ren Gefäng­nis bestraft wer­den. Der­zeit sind zwei Jah­re vor­ge­se­hen, die somit auf Bewäh­rung aus­ge­setzt wer­den können.

Laut Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­um haben sich unter der wirt­schafts­li­be­ra­len Vor­gän­ger­re­gie­rung die lega­len Abtrei­bun­gen fast ver­vier­facht auf 1.812 Fäl­le im Jahr 2014. Femi­ni­sti­sche Orga­ni­sa­tio­nen reden hin­ge­gen von 200.000 Abtrei­bun­gen jähr­lich, wenn man die Frau­en berück­sich­ti­gen wür­den, die zur Abtrei­bung ins Aus­land gehen. Bewei­se für die­se hor­ren­den Zah­len wer­den aller­dings nicht vor­ge­legt. Seit den frü­hen 1970er Jah­ren gehört es zum Stan­dard der Abtrei­bungs­lob­by nach­weis­lich völ­lig über­höh­te ille­ga­le Abtrei­bungs­zah­len zu behaup­ten, um damit die „Not­wen­dig­keit“ einer lega­len Rege­lung, sprich, die Lega­li­sie­rung der Tötung unge­bo­re­ner Kin­der, zu recht­fer­ti­gen. Neu­tra­le Beob­ach­ter gehen von der­zeit 7.000–10.000 ille­ga­len Abtrei­bun­gen aus.

Internationale Institutionen versuchen Polen unter Druck zu setzen

Femi­ni­sti­sche und abtrei­bungs­be­für­wor­ten­de Orga­ni­sa­tio­nen agi­tie­ren für die Frei­ga­be des Kin­der­mor­des. Die Femi­ni­sten­grup­pe Femi­no­te­ka demon­strier­te mit skru­pel­lo­sen Paro­len für ein „Recht“ auf Tötung unge­bo­re­ner Kin­der: „Mein Kör­per gehört mir“, „Abtrei­bung ist hei­lig“ und „Vade retro Pro Vita“.

Inter­na­tio­na­le Insti­tu­tio­nen wie EU und UNO üben Druck gegen Polen aus, den Kin­der­mord zu lega­li­sie­ren. Im Novem­ber 2015 kam es zum per­ver­sen Para­dox, daß das UNO-Komi­tee für die Rech­te des Kin­des, zustän­dig für die Ein­hal­tung der UNO-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on von 1989, von Polen im Namen der Kin­der­rech­te die Lega­li­sie­rung der Abtrei­bung forderte.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: ipco (Screen­shot)

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