Europäisches Parlament: Christenverfolgung durch Islamischen Staat ist „Völkermord“


Die Herrschaftseinteilung im Islamischen Staat
Die Herrschaftseinteilung im Islamischen Staat

(Straß­burg) Das Euro­päi­sche Par­la­ment erkann­te die Chri­sten­ver­fol­gung durch den Isla­mi­schen Staat (IS) als Völ­ker­mord an.

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Die Euro­pa­ab­ge­ord­ne­ten ver­ab­schie­de­ten eine Reso­lu­ti­on, mit der drin­gend Maß­nah­men gegen die mas­si­ve und syste­ma­ti­sche Aus­lö­schung der Chri­sten und ande­rer reli­giö­ser Min­der­hei­ten durch den Isla­mi­schen Staat gefor­dert werden.

Das Euro­päi­sche Par­la­ment beschloß am Don­ners­tag, daß die Gewalt des Isla­mi­schen Staa­tes (IS) gegen Chri­sten und ande­re reli­giö­se Min­der­hei­ten gestoppt wer­den müs­se. In der Reso­lu­ti­on wird die Gewalt des IS gegen Chri­sten als „Geno­zid“ bezeichnet.

Neben Chri­sten wer­den in der Reso­lu­ti­on als Opfer des Isla­mi­schen Staa­tes auch Jesi­den, Turk­me­nen, Schii­ten und ande­re eth­ni­sche und reli­giö­se Grup­pen genannt, dar­un­ter auch Sun­ni­ten, „die nicht sei­ne reli­giö­se Aus­le­gung des Islam teilen“.

Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Genozid

Die Euro­pa­ab­ge­ord­ne­ten ver­wei­sen in der Reso­lu­ti­on auf das Römi­sche Sta­tut des Inter­na­tio­na­len Straf­ge­richts­ho­fes (IStGH) und wer­fen dem Isla­mi­schen Staat drei schwe­re Ver­bre­chen vor: Kriegs­ver­bre­chen, Ver­bre­chen gegen die Mensch­lich­keit und Geno­zid. Das Euro­päi­sche Par­la­ment for­dert deren Straf­ver­fol­gung durch den Inter­na­tio­na­len Strafgerichtshof.

Die Euro­pa­ab­ge­ord­ne­ten stüt­zen sich dabei auf den Bericht des UNO-Hoch­kom­mis­sa­ri­ats für Men­schen­rech­te UNHCHR vom ver­gan­ge­nen Monat. Dar­in heißt es, daß der Isla­mi­sche Staat (IS) im Irak die drei genann­ten Ver­bre­chen begehe.

Erstaun­li­cher­wei­se wirft das UNHCHR der Dschi­had-Miliz die­sel­ben Ver­bre­chen nicht auch in Syri­en vor, obwohl die Vor­gangs­wei­se in bei­den Staa­ten iden­tisch ist und der IS sein Mor­den noch vor dem Irak in Syri­en begann.

Das Euro­päi­sche Par­la­ment ruft die EU-Mit­glieds­staa­ten unter ande­rem auf, es zu ver­hin­dern, daß eige­ne Staats­bür­ger in den Irak oder nach Syri­en rei­ßen, um sich dem IS anzuschließen.

„Historische Entscheidung: Es muß gehandelt werden“

„Die gewähl­ten Par­la­men­ta­ri­er von 28 Län­dern, die mehr als 500 Mil­lio­nen Ein­woh­ner ver­tre­ten, haben ein kla­res Signal an die Mit­glied­staa­ten, die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on und an die Staa­ten­ge­mein­schaft gesen­det, daß gehan­delt wer­den muß“, so der EVP-Abge­ord­ne­te Lars Adak­tus­son von den schwe­di­schen Christdemokraten.

Ob es sich um eine „histo­ri­sche Ent­schei­dung“ han­delt, muß sich erst zei­gen. Die Euro­päi­schen Abge­ord­ne­ten haben sich lan­ge Zeit für die­se Reso­lu­ti­on. Die gefor­der­ten „Gegen­maß­nah­men“ gegen den Isla­mi­schen Staat (IS) könn­ten noch län­ger auf sich war­ten lassen.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Lettere43 (Screen­shot)

 

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