Pastor muß sich wegen „Beleidigung des Islams“ vor Gericht verantworten


Pastor James McConnell muß sich wegen "Beleidigung" des Islams vor Gericht verantworten
Pastor James McConnell muß sich wegen "Beleidigung" des Islams vor Gericht verantworten

(Lon­don) Nicht ein sau­di­sches Gericht oder ein Stand­ge­richt des Isla­mi­schen Staa­tes (IS), son­dern vor einem euro­päi­sches Gericht im nord­iri­schen Bel­fast muß sich der pro­te­stan­ti­sche Pastor James McCon­nell ver­ant­wor­ten, weil er Mos­lems in einer Pre­digt in sei­ner Kir­che belei­digt haben soll. Pastor McCon­nell beruft sich auf das Recht der Mei­nungs­frei­heit, doch des­sen Gewicht scheint zu schwinden.

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Dem 78jährigen James McCon­nell wirft der Bel­fa­ster Magi­stra­tes’ Court vor, in einer Pre­digt den Islam als „heid­nisch“ und „sata­nisch“ bezeich­net zu haben. Das sei „schwer belei­di­gend“. Erschwe­rend kom­me hin­zu, daß die Pre­digt durch Direkt­über­tra­gung im Inter­net ver­brei­tet wur­de. Das sei „Miß­brauch elek­tro­ni­scher Kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­tel“. Die Ankla­ge stützt sich daher auf den Com­mu­ni­ca­ti­ons Act von 2003.

„Es geht um eine politisch nicht erwünschte Meinung“

McCon­nell ent­schul­dig­te sich für sei­ne Wort­wahl und bat „alle um Ver­ge­bung, die er ver­letzt“ habe. Vor Gericht bekann­te er sich aber für nicht schul­dig im Sin­ne der Ankla­ge und berief sich auf das Recht der frei­en Mei­nungs­äu­ße­rung. Dar­in wird er von ande­ren Chri­sten unter­stützt, die vor dem Gerichts­ge­bäu­de mit Trans­pa­ren­ten und Spruch­ta­feln die Ein­hal­tung von Reli­gi­ons- und Mei­nungs­frei­heit for­der­ten. „Es wird der Ein­druck ver­mit­telt, als wäre gegen die Pre­digt nicht Ankla­ge erho­ben wor­den, wenn sie nur im klei­nen Rah­men gespro­chen wor­den wäre, aber nicht im Inter­net. Ich den­ke viel­mehr, man hat nach einem Para­gra­phen gesucht, um den Pastor anzu­kla­gen, und hat ihn eben Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setz gefun­den. Es geht um eine poli­tisch nicht erwünsch­te Mei­nung“, zitier­te der Dai­ly Mail einen Unterstützer.

In sei­ner Pre­digt hat­te er den Islam im Zusam­men­hang mit Gewalt und Ter­ro­ris­mus als „sata­nisch“, „heid­nisch“ und als „Aus­ge­burt der Höl­le“ bezeichnet.

Nordirlands Regierungschef verteidigt McConnell und muß sich dafür entschuldigen

Vor Gericht beton­te er, sich expli­zit auf jene bezo­gen zu haben, die „Reli­gi­on zur Recht­fer­ti­gung der Gewalt miß­brau­chen“. Er ver­ur­tei­le die Gewalt „jeder Reli­gi­on“ und aller, die sich „auf die Reli­gi­on beru­fen, um Gewalt zu recht­fer­ti­gen“. Das müs­se man im Namen der Mei­nungs­frei­heit und der Reli­gi­ons­frei­heit sagen kön­nen dür­fen, sag­te der Pastor zu den Medi­en­ver­tre­tern vor dem Gerichtsgebäude.

Der First Mini­ster von Nord­ir­land, Peter Robin­son, ver­tei­dig­te zunächst Pastor McCon­nell und des­sen Recht auf Mei­nungs­frei­heit. Nach Kri­tik muß­te er sich öffent­lich für sei­ne Par­tei­nah­me entschuldigen.

Robin­son gehört der Demo­cra­tic Unio­nist Par­ty (DUP) an. Die kon­ser­va­ti­ve, pro­te­stan­ti­sche Par­tei ver­tei­digt die Uni­on mit Lon­don. Sie bewegt 25–30 Pro­zent der nord­iri­schen Wäh­ler­schaft und stellt seit 2007 den Regie­rungs­chef Nord­ir­lands. Ihr Grün­der ist der 2014 ver­stor­be­ne Pastor Ian Pas­ley, der den Anschluß Nord­ir­lands an die Repu­blik Irland bekämpfte.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: InfoVaticana

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