Beugen und Verbiegen der katholischen Ehelehre – Eine Übersicht vor der Synode


Kasper und Marx die Gesichter des deutschen Modells
Kas­per und Marx – Posi­tio­nen zur Aus­fran­sung und Rela­ti­vie­rung der biblisch-kirch­li­chen Ehelehre

Im Vor­feld der römi­schen Fami­li­en-Syn­ode haben deut­sche und öster­rei­chi­sche Kir­chen­re­prä­sen­tan­ten Posi­tio­nen zur Aus­fran­sung und Rela­ti­vie­rung der biblisch-kirch­li­chen Ehe­leh­re auf­ge­stellt. Auch wenn sie sich in den letz­ten Mona­ten in der Form gemä­ßig­ter gege­ben haben – ihre Kern­the­sen blei­ben bestehen.

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Eine Über­sicht von Hubert Hecker.

1) Die christlichen Gebote an die gesellschaftlichen Ist-Werte anpassen

Bischof Franz-Josef Bode hat die Gene­ral­ten­denz vie­ler deut­scher Kir­chen­grö­ßen am deut­lich­sten zur Spra­che gebracht – die Anpas­sung der christ­li­chen Leh­re an die unchrist­li­che Lebens­wei­se der west­li­chen Gesell­schaft. Bode stell­te fest, dass sich das „Leben“ vie­ler Chri­sten von der „Leh­re“ Chri­sti ent­fernt habe. Die­se Kluft müs­se über­wun­den wer­den. Er kommt aber nicht auf die Idee, die sei­nem Auf­trag als Bischof ent­sprä­che, den Chri­sten die Leh­re Chri­sti wie­der nahe­zu­brin­gen, son­dern er will das Fak­ti­sche des gesell­schaft­li­chen Lebens zur neu­en Norm erklä­ren. Die Behaup­tung, dass die nor­ma­ti­ve Kraft des Fak­ti­schen die „Kluft zwi­schen Leh­re und Leben“ schlie­ße, ist aber Augen­wi­sche­rei. Denn die Norm des Fak­ti­schen setzt die bibli­schen Nor­men außer Kraft, wie im näch­sten Punkt gezeigt.

2) Relativierung der biblischen Lehre und Gebote

Bischof Bode schließt einen zwei­ten Gedan­ken­gang an: Den biblisch-kirch­li­chen Leh­ren und Gebo­ten zu Ehe und Treue soll­te die heu­ti­ge gesell­schaft­li­che Rea­li­tät als theo­lo­gi­sche Erkennt­nis­quel­le zur Sei­te gestellt wer­den. Heut­zu­ta­ge wird ein Drit­tel aller Ehen geschie­den. Wenn man aus die­ser Tat­sa­che etwas über das Wesen der Ehe erken­nen will, so ergibt sich, dass die Ehe offen­sicht­lich nicht „unauf­lös­lich“ wäre, wie es Bibel und Dog­ma­tik der Kir­che leh­ren. Somit wür­de man das Jesus­wort zu Maku­la­tur erklä­ren, nach dem die Ehe schöp­fungs­mä­ßig von Gott untrenn­bar zusam­men­ge­fügt ist. Die The­se von der „heu­ti­gen Rea­li­tät als theo­lo­gi­sche Erkennt­nis­quel­le“ setzt die unbe­ding­ten Aus­sa­gen und Gebo­te der Bibel ins Unrecht.

3) Sakramentaler Segen für jedwede Beziehung

Einen ähn­li­chen Gedan­ken ver­folgt der Pasto­ral­rat der Diö­ze­se Linz. Das Gre­mi­um spricht in sei­ner Emp­feh­lung für die römi­sche Bischofs­syn­ode zur Ehe und Fami­lie dafür aus, nicht von „Idea­len“ aus­zu­ge­hen, son­dern den „Blick auf die Lebens­wirk­lich­keit von Bezie­hun­gen zu rich­ten“. Die Lebens­rea­li­tät sei gekenn­zeich­net durch Bezie­hun­gen ohne Trau­schein, Zivil­ehen, Zweit­ehen nach Schei­dun­gen und homo­se­xu­el­le Part­ner­schaf­ten. Die Kir­che sol­le aus die­ser Lebens­wirk­lich­keit die Kon­se­quen­zen zie­hen und das Ehe­sa­kra­ment zu einer „nicht wer­ten­den Mehr­stu­fig­keit“ wei­ter­ent­wickeln (ana­log dem Weihesakrament).

Kardinal Schönborn an der Seite von Kasper und Marx
Kar­di­nal Schön­born und die Anwen­dung des „Gra­dua­li­täts­prin­zips“ auf die Sakramente

4) Wertschätzung der Zweit‑, Dritt- und Homo-Ehen

Bischof Hei­ner Koch, Vor­sit­zen­der der DBK-Kom­mis­si­on für Ehe und Fami­lie, unter­mau­ert den mora­li­schen Wert der irre­gu­lä­ren Bezie­hun­gen. Nach sei­ner Ansicht fin­den sich die „Grund­wer­te wie Treue und Ver­läss­lich­keit“ bei der gro­ßen Zahl von wie­der­ver­hei­ra­tet Geschie­de­nen und den vor­ehe­lich Zusam­men­le­ben­den sowie bei homo­se­xu­el­len Paa­ren. Anschei­nend sol­len mit sol­chen „Wert­schät­zun­gen“ die Zweit- und Dritt-Ehen sowie jeg­li­che Art von sexu­el­len Bezie­hun­gen Erwach­se­ner auf­ge­wer­tet werden.

5) Auch mit graduellen Wahrheiten zufriedengeben

Der Wie­ner Kar­di­nal Chri­stoph Schön­born will unter dem Prin­zip der „Gra­dua­li­tät“ alle sexu­el­len Bezie­hungs­for­men in die kirch­li­che Ehe-Leh­re inte­grie­ren. Danach kön­nen auch in Part­ner­schafts­for­men, die der katho­li­schen Leh­re zuwi­der­lau­fen, „fami­liä­re Wer­te und die Suche nach Wahr­heit gelebt wer­den“. In die­sen Bezie­hun­gen sei­en Gra­de oder Stu­fen des Ide­als der christ­li­chen Ehe erreicht.

6) Ein gewisses subjektives Dafürhalten im Gegensatz zu den objektiven Normen.

Bischof Bode erklär­te, dass für ihn in Sachen Ehe und Fami­lie der Frei­bur­ger Theo­lo­ge Eber­hard Schocken­hoff maß­geb­lich sei. Der ver­tritt die Mei­nung, dass bei Ehe­bruch, Schei­dung und Wie­der­ver­hei­ra­tung die Gewis­sens­ent­schei­dung der Betrof­fe­nen für die „Ein­schät­zung ihrer Lebens­si­tua­ti­on“ rele­vant sei. Gewis­sen steht in die­sem Fall als sub­jek­ti­ves Dafür­hal­ten im Gegen­satz zu den objek­ti­ven Nor­men der Bibel und der Kirche.

7) Barmherziges Zudecken der Sünde

Kar­di­nal Wal­ter Kas­per hat für die Aner­ken­nung einer Zweit­ehe das Motiv der Barm­her­zig­keit ins Spiel gebracht. Wenn jemand für sei­ne sün­di­ge Tat – Schei­dung und Wie­der­ver­hei­ra­tung – ange­mes­se­ne Buße tue, soll­te ihm die Kir­che die Abso­lu­ti­on nicht ver­wei­gern, auch wenn die Per­son nicht die irre­gu­lä­re Situa­ti­on rück­gän­gig macht, das heißt zur Umkehr bereit ist. Die­se Art von Barm­her­zig­keit läuft auf das luthe­ri­sche „Zudecken von Sün­den“ hin­aus und ent­spricht nicht dem katho­li­schen Abso­lu­ti­on von Sün­den unter den Bedin­gun­gen der Beich­te. Kas­per ver­weist auch auf die ortho­do­xen Kir­chen, die unter bestimm­ten Bedin­gun­gen Zweit- oder Dritt-Ehen zulassen.

8) Wir sind keine Filiale von Rom

Kar­di­nal Rein­hard Marx ergänz­te die inhalt­li­che Debat­te über Ehe und Fami­lie mit der kir­chen­po­li­ti­schen Aus­sa­ge: „Wir sind kei­ne Filia­le von Rom.“ Und: „Wir kön­nen nicht auf die Beschlüs­se der römi­schen Bischofs­syn­ode war­ten.“ Damit hat der Vor­sit­zen­de der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz schon vor Abschluss der römi­schen Syn­ode im Okto­ber die­sen Jah­res klar­ge­stellt, dass die welt­kirch­li­chen Beschlüs­se so oder so von der deut­schen Kir­che als irrele­vant ange­se­hen werden.

Kommentar:

„¢ Zu den ersten bei­den Punk­ten hat Kar­di­nal Kurt Koch, Prä­si­dent des Päpst­li­chen Rats zur För­de­rung der Ein­heit der Chri­sten, eine kla­re Stel­lung­nah­me abge­ge­ben. Auf die Inter­view­fra­ge der ‚Tages­post’, wel­che Bedeu­tung die Lebens­wirk­lich­keit der Men­schen für die Kir­che habe, ant­wor­te­te er: Die Kennt­nis­se der mensch­li­chen Lebens­wirk­lich­keit sei­en hilf­reich, um mit den Her­aus­for­de­run­gen der Pasto­ral rich­tig umzu­ge­hen. „Aber sie kann nicht eine drit­te Wirk­lich­keit der Offen­ba­rung neben Schrift und Lehr­amt sein.“ Damit bleibt die bibli­sche Leh­re in der Aus­le­gung der Kir­che die ein­zi­ge Norm für Chri­sten. Allen Bestre­bun­gen, die kla­ren Aus­sa­gen und Wahr­hei­ten Chri­sti zu rela­ti­vie­ren mit Hin­weis auf das abwei­chen­de „Leben“ oder die ein­ge­schlif­fe­nen „Lebens­wirk­lich­keit“ soll­te damit ein Rie­gel vor­ge­scho­ben sein.

„¢ Jesus Chri­stus hat die unlös­ba­re Zusam­men­ge­hö­rig­keit der Ehe­leu­te als Prin­zip der Schöp­fungs­ord­nung erklärt. Der Beginn die­ser Ver­bin­dung ist das gegen­sei­ti­ge Treue­ver­spre­chen durch alle Lebens­hö­hen und –tie­fen bis zum Tode. Zum Gelin­gen die­ser sakra­men­ta­len Ver­bin­dung gibt Gott sei­ne Gna­de und sei­nen Segen. Deut­sche und öster­rei­chi­sche Bischö­fe ver­wei­sen dar­auf, dass auch in Zweit­ehen und nicht-ehe­li­chen Part­ner­schafts­for­men Wer­te wie Ver­läss­lich­keit gelebt wür­den. Die­se Tugen­den sei­en als Stu­fen auf dem Weg zum katho­li­schen Ehe-Ide­al wert­zu­schät­zen. Eine sol­che Stu­fen- Argu­men­ta­ti­on oder Ele­men­te-Leh­re ver­kennt und ver­fehlt aber die katho­li­sche Leh­re, nach der eine sakra­men­ta­le Ehe nur bei voll­stän­di­gem Vor­lie­gen der ehe­li­chen Wer­te-Tri­as – Treue bis zum Tod, Offen­heit für Kin­der und gegen­sei­ti­ge Hil­fe /​ Unter­stüt­zung – gül­tig ist. Ein ein­zi­ger die­ser Wer­te macht kei­ne Ehe, auch kei­ne ‚Ehe light’ – im Gegen­teil: Das Feh­len einer die­ser Grund­wer­te macht eine Ehe nich­tig, auch wenn zwei wei­te­re vor­lie­gen. In die­sem Sin­ne ist ein Wort des Glau­bens­prä­fek­ten Kar­di­nal Ratz­in­ger von 2003 zu deu­ten: Nicht nur bei Homo­part­ner­schaf­ten, son­dern auch bei Zweit- und Dritt-Ehen sowie Zusam­men­le­ben ohne Trau­schein gibt es kei­ne Ana­lo­gie mit der sakra­men­ta­len Ehe.

„¢ Die Idee von Pro­fes­sor Schocken­hoff, dass letzt­lich nur die sub­jek­ti­ve Gewis­sens­ent­schei­dung als Maß­stab für die Bewer­tung von Ehe­bruch, Schei­dung und Wie­der­ver­hei­ra­tung gel­ten kön­ne, hat bei der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz Tra­di­ti­on. Schon in der König­stei­ner Erklä­rung von 1968 erklär­te sie, dass über der biblisch-kirch­li­chen Nor­men­leh­re das sub­jek­ti­ve Gewis­sen ste­he. 25 Jah­re spä­ter unter­stütz­te die Mehr­heit der deut­schen Bischö­fe die staat­li­che Abtrei­bungs­re­ge­lung, nach der eine Schwan­ge­re in „ver­ant­wort­li­chem Gewis­sen­s­ur­teil“ über Leben und Tod ihres unge­bo­re­nen Kin­des ent­schei­den soll­te. Ein sol­cher Gewis­sens­be­griff steht der katho­li­schen Leh­re dia­me­tral ent­ge­gen. Eine legi­ti­me Beru­fung auf das Gewis­sen kann weder gegen objek­ti­ve Nor­men gesche­hen – wie etwa gegen das Natur-Recht auf Leben – noch als deren Über­instanz gel­ten, son­dern aus­schließ­lich mit Bin­dung und durch Bil­dung an die­sen Normen.

„¢ Für die Aus­le­gung der Schrift sowie die Aus­fal­tung der kirch­li­chen Nor­men gel­ten die Prin­zi­pi­en Wahr­heit, Gerech­tig­keit und Barm­her­zig­keit in Ver­schrän­kung. Kar­di­nal Kas­per will dage­gen die Barm­her­zig­keit zum her­me­neu­ti­schen Prin­zip für die Aus­le­gung der Wahr­heit machen. Damit stellt er sich in Gegen­satz ins­be­son­de­re zur jesu­a­ni­schen Ehe­leh­re, wie Chri­stoph Blath gezeigt hat: Jesus wen­det sich gegen die Aus­nah­me­re­ge­lun­gen der Tho­ra zu Schei­dung und Wie­der­ver­hei­ra­tung. Er nennt die­ses Drän­gen auf Aus­nah­me­re­geln nicht barm­her­zig, son­dern im Gegen­teil „Hart­her­zig­keit“, wegen der Moses die Aus­nah­men zug­las­sen habe. Jesus dage­gen will die Schöp­fungs­wahr­heit der unauf­lös­li­chen Ehe wie­der zur Gel­tung brin­gen. Somit ist die Wahr­heit das her­me­neu­ti­sche Prin­zip für die Barmherzigkeit.

„¢ Kar­di­nal Kas­per ver­weist auf die Locke­run­gen und Aus­nah­me­re­ge­lun­gen zur Ehe­leh­re bei den ortho­do­xen Ost­kir­chen. In die­ser Hin­sicht wür­de er auch bei Luther fün­dig wer­den. Eine der fürst­li­chen Stüt­zen der Refor­ma­ti­on, Land­graf Phil­ipp von Hes­sen, ver­lang­te von Luther, sei­ne zwei­te Ehe mit einem jun­gen Hof­fräu­lein abzu­seg­nen. Luther argu­men­tier­te mit der alt­te­sta­ment­li­chen Poly­ga­mie und dann direkt gegen Jesu Ehe­leh­re: Was im Gesetz Mose zuge­las­sen, sei im Evan­ge­lio nicht ver­bo­ten. Schließ­lich erlaub­te er die Zweit­ehe des Land­gra­fen wegen des­sen „Not­h­durft sei­nes Gewis­sens“ und auch mit Beru­fung auf sein eige­nes Gewissen.

„¢ Das Ärger­nis durch Kar­di­nal Mar­xens Wort, nach dem die deut­sche Kir­che kei­ne Filia­le von Rom sei, besteht in zwei Dimen­sio­nen: Einer­seits in der Schnodd­rig­keit des Ver­gleichs der Kir­che mit einem Wirt­schafts­kon­zern, ande­rer­seits in der brüs­ken Infra­ge­stel­lung der dog­ma­ti­schen Ein­heit mit der Weltkirche.

Text: Hubert Hecker
Bild: Set­ti­mo Cielo/​Herder Kor­re­spon­denz (Screen­shot)

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