Will Papst Franziskus die Exkommunikation für Abtreibung aufheben?


Bußsakrament
Buß­sa­kra­ment im Hei­li­gen Jahr der Barm­her­zig­keit: Abtrei­bung, FSSPX, Armen­für­sor­ge und Gefangene

(Rom) Für die Dau­er des Hei­li­gen Jah­res der Barm­her­zig­keit, das Papst Fran­zis­kus für 2016 aus­ge­ru­fen hat, sus­pen­diert der Papst die Anwen­dung des Canon 1398 des Codex Iuris Canon­ci und damit der Exkom­mu­ni­ka­ti­on jener, die direkt oder indi­rekt an der Tötung eines unge­bo­re­nen Kin­des mit­ge­wirkt haben. Genau­er gesagt, ist deren Exkom­mu­ni­ka­ti­on nicht auf­ge­ho­ben, son­dern allen Prie­ster die Erlaub­nis über­tra­gen, vom 8. Dezem­ber 2015 bis 20. Novem­ber 2016 allen, die in Abtrei­bung ver­strickt sind, die Abso­lu­ti­on zu ertei­len. Auch Abtrei­bungs­ärz­ten und den Müt­tern, die ihr eige­nes Kind im Mut­ter­leib töten haben lassen.

Abtreibung bleibt „ein Drama“ – Kalte Dusche für Römische Kurie

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Die Abtrei­bung bleibt „ein Dra­ma“, ließ das katho­li­sche Kir­chen­ober­haupt wis­sen, aber wäh­rend des Hei­li­gen Jah­res wer­den alle Prie­ster die Erlaub­nis haben, „von der Sün­de der Abtrei­bung jene los­zu­spre­chen, die sie began­gen haben, aber im Her­zen bereu­en und um Ver­ge­bung bitten“.

Die Ent­schei­dung ist eine kal­te Dusche für die Römi­sche Kurie, da der Papst sei­ne Ent­schei­dung an allen zustän­di­gen Stel­len vor­bei traf und nie­man­den informierte.

Eigen­hän­dig schrieb der Papst sei­ne Anwei­sung an den Vor­sit­zen­den des Orga­ni­sa­ti­ons­ko­mi­tees für das Hei­li­ge Jahr, Kuri­en­erz­bi­schof Rino Fisi­chel­la. Die ein­sa­men Ent­schei­dun­gen eines Man­nes, der sich mit sei­nen Mit­ar­bei­tern nicht bera­ten will? Auf dem hand­ge­schrie­be­nen Stück Papier leg­te der Papst per­sön­lich die Nor­men fest, für die Gewin­nung eines voll­kom­me­nen Ablas­ses wäh­rend des außer­or­dent­li­chen Hei­li­gen Jah­res der Barm­her­zig­keit.

Wer an einer Abtreibung mitwirkt ist automatisch exkommuniziert

Logo des Heiligen Jahres der Barmherzigkeit
Logo des Hei­li­gen Jah­res der Barmherzigkeit

Wer immer an der Tötung eines unge­bo­re­nen Kin­des durch Abtrei­bung mit­wirkt, ist auto­ma­tisch exkom­mu­ni­ziert. Die kirch­li­chen Bestim­mun­gen in der Fra­ge sind ein­deu­tig. Weni­ger ein­deu­tig war schon bis­her, ob und wie die zustän­di­gen Bischö­fe die­se Bestim­mun­gen an die Gläu­bi­gen wei­ter­ga­ben. Im deut­schen Sprach­raum dürf­te selbst der Groß­teil der Katho­li­ken kei­ne Ahnung davon haben, geschwei­ge denn die Nicht-Katho­li­ken. In den USA ent­brann­te der Streit an der Fra­ge, ob Poli­ti­ker, die Abtrei­bung befür­wor­ten, die Kom­mu­ni­on emp­fan­gen dür­fen. Das Kir­chen­recht sagt Nein. Nicht alle Bischö­fe und Prie­ster hal­ten sich dar­an. In Euro­pa wur­de eine sol­che Kon­se­quenz der Exkom­mu­ni­ka­ti­on erst gar nicht dis­ku­tiert. Die unge­bo­re­nen Kin­der spie­len nicht nur für zahl­rei­he katho­li­sche Poli­ti­ker kei­ne Rol­le. Auch man­chem Kir­chen­ver­tre­ter sind gute Kon­tak­te zu Poli­ti­kern wich­ti­ger als die unge­bo­re­nen Kinder.

Canon 1398 des Codex des Kir­chen­rechts besagt: „Wer eine Abtrei­bung vor­nimmt, zieht sich mit erfolg­ter Aus­füh­rung die Tat­stra­fe der Exkom­mu­ni­ka­ti­on zu.“ Es han­delt sich um eine Exkom­mu­ni­ka­ti­on latae sen­ten­tiae, die somit auto­ma­tisch und ohne Urteil eines Kir­chen­ge­richts ein­tritt. Dem­nach sind nicht nur die Abtrei­bungs­ärz­te exkom­mu­ni­ziert, son­dern auch die Mut­ter, die ihr Kind töten läßt. Eben­so jeder ande­re, der in irgend­ei­ner Form am Zustan­de­kom­men der Abtrei­bung mit­wirkt. Das gilt auch für die „ergeb­nis­of­fe­ne“ Schein­be­ra­tung in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land, da erst die Aus­stel­lung des Bera­tungs­scheins – bei­spiels­wei­se durch die Bera­tungs­stel­len­des Ver­eins Donum vitae – eine Abtrei­bung im Sin­ne des Geset­zes mög­lich macht.

Exkommunikation bedeutet, daß nur der Bischof die Lossprechung erteilen kann

Wenn ein Abtrei­bungs­arzt oder eine Mut­ter, die ihr Kind töten ließ, bereut, kann ihr ein ein­fa­cher Prie­ster wegen der Schwe­re der Sün­de kei­ne Los­spre­chung geben. Nur der zustän­di­ge Diö­ze­san­bi­schof oder ein von ihm beauf­trag­ter Dele­gat kann die Exkom­mu­ni­ka­ti­on auf­he­ben. Die­se Bestim­mung, die sich gegen die staat­li­chen Straf­ge­setz­bü­cher stemmt, die Abtrei­bung lega­li­sie­ren oder zumin­dest straf­frei stel­len, wur­de auch im Rah­men des ordent­li­chen Hei­li­gen Jah­res 2000 aus­drück­lich bekräf­tigt. Papst Johan­nes Paul II. rief in Erin­ne­rung, daß nur die Diö­ze­san­bi­schö­fe oder deren beauf­trag­te Ver­tre­ter von der Sün­de der Abtrei­bung los­spre­chen können.

Erste Schritt zur gänzlichen Aufhebung der Exkommunikation?

Fran­zis­kus hat die­se Norm nun umge­sto­ßen in einer deli­ka­ten Fra­ge, in der sich die Katho­li­sche Kir­che seit Jahr­zehn­ten gegen einen töd­li­chen Zeit­geist wehrt. Die Mas­sen­me­di­en reagier­ten hell­hö­rig und ver­brei­te­ten die Nach­richt von der Sus­pen­die­rung in Win­des­ei­le. Streng genom­men hat Papst Fran­zis­kus die Exkom­mu­ni­ka­ti­on nicht auf­ge­ho­ben, son­dern unter vor­aus­ge­setz­ter Reue die Erlan­gung der Abso­lu­ti­on ledig­lich tech­nisch erleich­tert. Ohne Reue wegen der began­ge­nen Abtrei­bung gibt es auch wei­ter­hin kei­ne Lossprechung.

Den­noch liegt der Ent­schei­dung eine Ambi­va­lenz zugrun­de, die weni­ger mit der Theo­rie, son­dern mit der Pra­xis in der Kir­che zu tun hat. Die Exkom­mu­ni­ka­ti­on wäre ein macht­vol­les Mit­tel, die Schwe­re der Schuld deut­lich zu machen, wür­de sie nicht vom eige­nen Kir­chen­per­so­nal neu­tra­li­siert. Bereits jetzt set­zen die Diö­ze­san­bi­schö­fe immer häu­fi­ger die Durch­füh­rung des Canon 1398 aus und erlau­ben allen Prie­ster, Frau­en, die abtrei­ben lie­ßen, und Ärz­ten, die unge­bo­re­nen Kin­der getö­tet haben, in der Beich­te von ihrer Sün­de los­zu­spre­chen. Ein jüng­stes Bei­spiel ist der Bischof von Ter­ni, der wäh­rend der Fasten­zeit 2015 die­se Erlaub­nis erteil­te. Eben­so der Erz­bi­schof von Turin, der wäh­rend der Aus­stel­lung des Grab­tu­ches die Prie­ster sei­nes Erz­bis­tums dazu ermächtigte.

„Berei­tet sich die Kir­che vor, ihre Hal­tung und ihr Urteil über Frau­en, die abge­trie­ben haben, defi­ni­tiv zu ändern?“, frag­te gestern die Tages­zei­tung Il Giorn­a­le. „Man wird sehen, was der Papst in Zukunft ent­schei­den wird. Nichts ver­bie­tet es, die zeit­lich beschränk­te Erlaub­nis nach dem Hei­li­gen Jahr allen Prie­stern stän­dig zu gewäh­ren“, so die Tageszeitung.

Die Katho­li­sche Kir­che ist die ein­zi­ge inter­na­tio­na­le Insti­tu­ti­on von Gewicht, die sich gegen ein „Recht“ auf Abtrei­bung wehrt. Bereits bis­her erwie­sen sich zahl­rei­che Bischö­fe und Prie­ster in den west­li­chen Staa­ten als ziem­lich klein­laut, wenn es um das The­ma Abtrei­bung geht. Im Rin­gen um das Leben der unge­bo­re­nen Kin­der haben vie­le auf gan­zer Linie ver­sagt. Heu­te, nach Jahr­zehn­ten des Schwei­gens, ern­ten die Bischö­fe oft beim klein­sten kri­ti­schen Wort schon diö­ze­san­intern hef­ti­gen Wider­spruch, da besten­falls eine „ergeb­nis­of­fe­ne“ Bera­tung für erträg­lich befun­den wird. Ein haus­ge­mach­tes Pro­blem, das zeigt, wie schnell Fehl­ent­wick­lun­gen außer­halb der Kir­che, nega­tiv in die­se hin­ein­wir­ken können.

Auch die Medi­en­re­ak­ti­on auf die jüng­ste Ent­schei­dung des Pap­stes läßt den Unter­ton ver­neh­men, als wür­de die Kir­che in Sachen Abtrei­bung „abrü­sten“.

Eine ausgestreckte Hand für die Piusbruderschaft?

Ein Schritt zur Anerkennung der Priesterbruderschaft St. Pius X.
Ein Schritt zur Aner­ken­nung der Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X.?

Nor­men für die Erlan­gung eines voll­kom­me­nen Ablas­ses ent­hal­ten eine Rei­he von Detail­be­stim­mun­gen. In kei­nem Zusam­men­hang mit dem bis­her Dar­ge­leg­ten steht die Aner­ken­nung der Gül­tig­keit und Recht­mä­ßig­keit der Abso­lu­ti­on durch Prie­ster der Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X. wäh­rend des Hei­li­gen Jah­res der Barm­her­zig­keit.

Papst Bene­dikt XVI. hat­te 2009 die von Rom ver­tre­te­ne Exkom­mu­ni­ka­ti­on der vier Bischö­fe Pius­bru­der­schaft zurück­ge­nom­men. Aller­dings wur­de mehr­fach betont: die Prie­ster der Bru­der­schaft hät­ten kei­ne Erlaub­nis, die Sakra­men­te zu spen­den. Eine Situa­ti­on, die eini­ges an Unbe­ha­gen zur Fol­ge hat­te. Seit dem Motu pro­prio Sum­morum Pon­ti­fi­cum steht es jedem Prie­ster frei, die Hei­li­ge Mes­se im über­lie­fer­ten Ritus zu zele­brie­ren. Etwas anders ist es noch, was die öffent­li­chen Zele­bra­tio­nen betrifft.

Offen ist bis­her beson­ders die Fra­ge, ob die Abso­lu­ti­on durch Prie­ster der Pius­bru­der­schaft Gül­tig­keit besitzt. Mit der Ent­schei­dung von Papst Fran­zis­kus wur­de die Fra­ge mit einem kla­ren Ja beant­wor­tet, jeden­falls für die Dau­er des Hei­li­gen Jah­res. Wird auch in die­sem Punkt eine dau­er­haf­te Ent­schei­dung vorbereitet?

Den vollkommenen Ablaß auch für jene, die Armen helfen

Den voll­kom­me­nen Ablaß kann im Hei­li­gen Jahr auch gewin­nen, wer phy­si­sche oder geist­li­che Wer­ke der Barm­her­zig­keit tut und zwar ohne die Hei­li­ge Tür einer römi­schen Basi­li­ka oder der diö­ze­sa­nen Kathe­dral­kir­che durch­schrei­ten zu müs­sen. Auch Gefan­ge­ne kön­nen ihn gewin­nen, nach Reue, Beich­te und Kom­mu­nion­emp­fang, wann immer sie durch die Tür ihrer Gefäng­nis­zel­le gehen.

Die Hei­li­gen Jah­re sei­en schon immer eine Gele­gen­heit für eine „gro­ße Amne­stie“ gewe­sen. Papst Johan­nes Paul II. hat­te es im Hei­li­gen Jahr 2000 aus­drück­lich von den Staa­ten gefor­dert. In Ita­li­en blieb er damit unge­hört. Die ita­lie­ni­sche Natio­nal­mann­schaft muß­te 2006 zuerst Fuß­ball­welt­mei­ster wer­den, bis sich Regie­rung und Par­la­ment zu einem Straf­nach­laß durch­rin­gen konnten.

Papst Fran­zis­kus for­dert eine Amne­stie nicht aus­drück­lich, sen­det den Staa­ten aber eine Bot­schaft, die sie dar­über nach­den­ken las­sen möchte.

Eine weitere Ohrfeige für die Kurie

Papst Fran­zis­kus ließ ein­mal mehr alle Regeln und Gepflo­gen­hei­ten des Vati­kans links lie­gen, um sei­ne Ent­schei­dung durch­zu­set­zen. Bis­her war es der Groß­pö­ni­ten­ti­ar, der in Über­ein­kunft mit dem Papst, die Bedin­gun­gen fest­leg­te, unter denen wäh­rend eines Hei­li­gen Jah­res ein voll­kom­me­ner Ablaß gewon­nen wer­den kann. Groß­pö­ni­ten­ti­ar der Katho­li­schen Kir­che ist seit 2013 Kar­di­nal Mau­ro Pia­cen­za, den Fran­zis­kus, bald nach sei­ner Wahl zum Papst, als Prä­fekt der wich­ti­gen Kle­rus­kon­gre­ga­ti­on absetz­te und in die Apo­sto­li­sche Pöni­ten­tia­rie abschob. Mit der Restau­ra­ti­on des sakra­men­ta­len Prie­ster­tums, die Papst Bene­dikt XVI. nach dem Vor­bild des hei­li­gen Pfar­rers von Ars ver­such­te, konn­te sich schon Kar­di­nal Jor­ge Mario Berg­o­glio nicht anfreun­den. Kar­di­nal Pia­cen­za unter­stütz­te die Linie des deut­schen Pap­stes, was nach des­sen Rück­tritt auch ihm den Prä­fek­ten­stuhl kostete.

Papst Fran­zis­kus wand­te sich im Zusam­men­hang mit dem voll­kom­me­nen Ablaß im Hei­li­gen Jahr nicht an den zustän­di­gen Groß­pö­ni­ten­ti­ar, son­dern schrieb eigen­hän­dig sei­ne Ent­schei­dung nie­der und schick­te sie direkt dem Orga­ni­sa­ti­ons­ko­mi­tee zu. Kar­di­nal Pia­cen­za erfuhr erst nach voll­ende­ten Tat­sa­chen davon.

Die päpst­li­che Bestim­mung wirft eine Rei­he neu­er Fra­gen auf. In der Bul­le Miser­i­cor­diae Vul­tus, mit der das Hei­li­ge Jahr der Barm­her­zig­keit aus­ge­ru­fen hat­te, kün­dig­te Papst Fran­zis­kus für die Dau­er des Hei­li­gen Jah­res die Schaf­fung einer neu­en Figur an, der „Mis­sio­na­re der Barm­her­zig­keit“. Laut Bul­le sol­le es sich dabei um Prie­ster han­deln, denen der Papst die Erlaub­nis über­trägt, auch „die Sün­den zu ver­ge­ben, die dem Apo­sto­li­schen Stuhl vor­be­hal­ten sind“. In sei­ner jüng­sten Ent­schei­dung fin­det sich jedoch kein Hin­weis auf die­se „Mis­sio­na­re der Barm­her­zig­keit“, die, zumin­dest der Theo­rie nach, von der Apo­sto­li­schen Pöni­ten­tia­rie abhän­gen würden.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Jahr der Barmherzigkeit/​InfoVaticana/​FSSPX (Screen­shots)

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29 Kommentare

  1. Wenn ich das recht ver­ste­he, sind jetzt die Prie­ster der FSSPX verpflichtet,
    bei der gebeich­te­ter Abtrei­bung oder der Mit­wir­kung dar­an, die Abso­lu­ti­on zu erteilen.
    Das tro­ja­ni­sche Pferd lässt grüßen.

  2. Joseph‑P: Sie ver­ste­hen das nicht recht. Die Prie­ster der FSSPX besit­zen jetzt für das Hl. Jahr – und eine sol­che zeit­li­che Befri­stung ist gar nicht unge­wöhn­lich – die ordent­li­che Beicht­voll­macht. Damit kön­nen sie unzwei­fel­haft gül­tig und erlaubt von allen Sün­den absol­vie­ren, die nicht reser­viert sind. Zusätz­lich haben sie wie alle Beicht­vä­ter die Fakul­tät auch von mit Abtrei­bung in Zusam­men­hang ste­hen­den Sün­den und der damit ver­bun­de­nen Tat­stra­fe der Exkom­mu­ni­ka­ti­on zu absol­vie­ren, was nor­ma­ler­wei­se dem Papst selbst, den Bischö­fen und spe­zi­ell bevoll­mäch­tig­ten Prie­stern vor­be­hal­ten ist.

    Und es kommt damit kein Tro­ja­ni­sches Pferd in den Beicht­stuhl. Denn wenn Reue und Vor­satz vor­lie­gen, ist jeder Prie­ster ver­pflich­tet und jetzt auch für Abtrei­bung ermäch­tigt, die Los­spre­chung zu geben, nicht nur Pius­pa­tres spe­zi­ell. Wenn aber Reue und Vor­satz oder eines davon fehlt, darf kein Prie­ster die Los­spre­chung geben, auch wenn er bei Vor­lie­gen von Reue und Vor­satz die Fakul­tät hat, auch von einer anson­sten reser­vier­ten Sün­de und Tat­stra­fe loszusprechen.

    • Das mag alles ja recht und schön sein und auch sei­ne Rich­tig­keit so haben. Bei Papst Fran­zis­kus steht solch ein Ukas jedoch in der trau­ri­gen, sibyl­li­ni­schen, sini­stren Kon­ti­nui­tät, der Welt gefal­len zu wol­len, und ich lese da ganz gewiß nicht im Kaf­fee­satz, noch bemü­he ich bei mei­ner Ein­schät­zung eine Kas­san­dra. Wie rich­tig wäre es z.B. gewe­sen, ein gan­zes Hei­li­ges Jahr für eben die per Abtrei­bung Ermor­de­ten aus­zu­ru­fen, oder für all die vie­len ermor­de­ten Chri­sten im Nahen Osten? Jene unse­li­ge Fami­li­en-Syn­ode… sein „Wer bin ich…“, sein demon­strier­ter Unwil­le, das Petrus-Amt von sei­ner so über­aus „beschei­de­nen“ Per­son zu tren­nen… Zudem ist jene den Pius-Patres erteil­te „Erlaub­nis“ zur Beich­te-Anhö­rung ohne­hin irrele­vant; Rom muß ja selbst erst den wah­ren Glau­ben wie­der fin­den. Jene Exkom­mu­ni­ka­ti­on vor über 40 Jah­ren war schließ­lich von Anfang an latae sen­ten­tiae null und nich­tig. Nein, an sei­nen Früch­ten soll auch er gemes­sen wer­den, und Fran­zis­kus‘ Früch­te legen den tra­di­ti­ons­treu­en Katho­li­ken wei­ter­hin nahe: Wir müs­sen Gott mehr gehor­chen als den Men­schen (Apo­stel­ge­schich­te), und wir ver­har­ren auch wei­ter­hin mit Got­tes Hil­fe und mit Hil­fe der Für­bit­te der Imma­cu­la­ta im Unge­hor­sam, wenn Gefahr für den Glau­ben besteht (St. Tho­mas von Aquin). In Cri­sto per Mariam.

  3. Wer könn­te jetzt noch sog. staat­lich wvh. Geschie­de­nen, auch wenn sie nicht in Keusch­heit leben, noch die hl. Kom­mu­ni­on ver­wei­gern?; zumin­dest nicht für das Jahr der Barmherzigkeit.

    Was kann die Erlaub­nis für die Pius­bru­der­schaft wert sein?- Man kann wirk­lich nur noch mit dem Kopf schütteln.
    Es stellt sich dazu die Fra­ge, ob ein Papst wirk­lich alles im Allein­gang kann und darf. Ein Papst, der sich nicht mal an for­ma­le Regeln hält, ist frag­wür­dig, weil er ja auch das Amt damit beschädigt.
    Ein Papst, der sich über kla­re Bestim­mun­gen hin­weg­setzt, ist womög­lich reif für den Abgang.
    Das Jahr der Barm­her­zig­keit müß­te genützt wer­den, um tag­täg­lich das Lebens­recht für alle zu rekla­mie­ren, beson­ders für die Kin­der im Mut­ter­leib. Barm­her­zig­keit bedeu­tet, für die Schwäch­sten einzutreten.
    Man kann nur hof­fen und beten, daß sich die auf­rech­ten Kar­di­nä­le nicht über den Tisch zie­hen las­sen wer­den im Okto­ber, auch nicht durch schein­bar Gutes.

    • Fran­zel
      Gera­de um For­ma­li­tä­ten geht es hier mE nicht.
      Wenn ein Papst sich an For­ma­li­tä­ten hält, dann ist das freund­lich, lie­bens­wür­dig und umsich­tig von ihm, beson­ders gegen­über sei­nen Mit­ar­bei­tern, damit die sich nicht über­flüs­sig vor­kom­men, und weil es ein System-Schutz gegen Feh­ler ist, denn auch ein Papst (wenn man als Katho­lik an ihn glaubt) bleibt ein begrenz­ter, feh­ler­haf­ter Mensch. Aber gewiss m u s s er sich nicht an For­ma­li­tä­ten hal­ten. Das gehört nun mal zu sei­ner Auto­ri­tät im römisch-katho­li­schen System, beson­ders seit dem Unfehl­bar­keits-Dog­ma von 1870. Das steht auch im Kirchenrecht.
      Nicht auf For­ma­li­en kommt es an, son­dern auf die Fra­ge: Ist das im Sin­ne Got­tes; und auf die rich­ti­ge Ant­wort darauf.

  4. Man ver­misst bei der für das „Hei­li­ge Jahr der Barm­her­zig­keit“ nun gross­zü­gig aus­ge­leg­ten Erlan­gung der Abso­lu­ti­on die für die Gül­tig­keit einer jeden hl. Beich­te unab­ding­ba­re Vor­aus­set­zung; DEN WILLEN ZUR UMKEHR, der ABKEHR von der Sün­de. Bezüg­lich der mör­de­ri­schen Abtrei­bung ( „ver­ab­scheu­ungs­wür­di­ges Ver­bre­chen“, Kate­chis­mus) hie­sse dies für die Beich­ten­den konkret:

    Für die Frau; nebst selbst­re­dend einem unum­kehr­ba­ren „Nein“ zu wei­te­ren Abtrei­bun­gen auch die künf­ti­ge Unter­las­sung jeg­li­cher „Recht­fer­ti­gung“ oder „Verständnis„lobhudelei für die­ses Ver­bre­chen gegen­über Anderen.
    Für die Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen und „Freun­de“: Nie­mals mehr einer Frau zu die­ser Sata­nei „raten“ bzw. sie durch ulti­ma­ti­ves Bedrän­gen in die­ses Ver­bre­chen trei­ben oder durch fei­ges Geschwätz von „Das musst Du wis­sen“ sie in die­se See­len­fol­ter fal­len zu lassen.
    Für Ärz­te und Kran­ken­pfle­ge­per­so­nal: Künf­tig nichts mehr mit der Maschi­ne­rie der Abtrei­bung zu tun haben; kein wei­te­res Mor­den durch den Arzt; kei­ne wei­te­re Bei­hil­fe zum Mord durch Assistenztätigkeit.
    Für „Bera­tun­gen“: Kei­ne wei­te­re „Emp­feh­lun­gen“ zu die­sem Fluch der Abtrei­bung bzw. kein wei­te­res „Auf­zei­gen der Abtrei­bung als Opti­on“; nur noch Ein­satz für die Unan­tast­bar­keit des unge­bo­re­nen beseel­ten Kindes.
    Für Poli­ti­ker: Kei­ne wei­te­re wie auch immer gela­ger­te Zustim­mung zu die­sem Ver­bre­chen; auch kein „vor­neh­mes Schwei­gen“ mehr dazu; ein kla­res „Nein“ zu die­ser Teufelei.
    etc.etc…

    Der hl. Pfar­rer von Ars:

    -
    “ Der lie­be Gott ist eben­so bereit, uns zu ver­zei­hen, wenn wir dar­um bit­ten, wie eine Mut­ter bereit ist, ihr Kind aus dem Feu­er zu ziehen.
    Der lie­be Gott ver­zeiht, wenn ihr auf­rich­tig beich­tet, es von Her­zen bereut UND den Vor­satz habt, es nicht wie­der zu tun.…“
    -

    • Ein geschick­ter Schach­zug das Jahr der Barm­her­zig­keit in der Zeit der Bischofs­syn­ode aus­zu­ru­fen. Wer will Schei­dun­gen und Homo-Ehe jetzt kritisieren.

  5. Das ist eben das Genia­le in die­sem Barm­her­zig­keits­schrei­ben: die Groß­zü­gig­keit gegen die katho­li­sche Tra­di­ti­on zu kom­bi­nie­ren mit mehr Groß­zü­gig­keit gegen die Sün­der. Prak­tisch wird das auf mehr Groß­zü­gig­keit gegen die Sün­de hin­aus­lau­fen, wie es ja schon der Fall ist. Und das gan­ze recht­zei­tig zur Fami­li­en­syn­ode. Der bevor­ste­hen­de Auf­tritt des Pap­stes beim Fami­li­en­tref­fen in India­na könn­te einen wei­te­ren Ham­mer­schlag in die­sem Stück bringen.

  6. Wie ist die Kir­che eigent­lich bis­her mit der Sün­de der künst­li­chen Befruch­tung umge­gan­gen? Bekann­ter­wei­se lan­den dabei ja über­zäh­lig befruch­te­te Eizel­len (auf einen Embryo kom­men im Schnitt 30 Zygo­ten) im Müll­ei­mer, was einer zig-fachen Abtrei­bung gleichkommt.
    Wie ist/​war da die Abso­lu­ti­ons­voll­macht geregelt?

  7. Was geht hier eigent­lich vor?

    Ein Prie­ster konn­te doch auch bis­lang bei erfüll­ten Bedin­gun­gen (Reue, Vor­satz nicht mehr zu sün­di­gen, Buße) von JEDER Sün­de lossprechen?!?!

    Was ist dar­an nun so spek­ta­ku­lär, dass man Leu­te, die es bereu­en und been­den wol­len, in Abtrei­bungs­sün­den ver­strickt (gewe­sen) zu sein, absolviert?
    Das soll­ten doch nor­ma­le Vor­gän­ge sein in der Kirche?
    Oder gibt es seit Neue­stem Sün­den, für die man um Ver­zei­hung bit­ten kann, die man bit­ter bereut, und die die Kir­che selbst­herr­lich und in Ver­un­treu­ung ihres Herrn nicht vergibt?!?!

    Es muss jedem klar sein, dass der Moment, in dem es so weit gekom­men ist, die Kir­che selbst für die geta­nen und nicht ver­ge­be­nen Sün­den gera­de­ste­hen muss – nicht der reu­ige Pönitent.

    Dass eine Reue ohne Vor­satz, nicht mehr zu sün­di­gen, absurd ist, dürf­te sich ja wohl selbst erle­di­gen. Ich kann aber auch nicht sehen, dass F. so etwas in sich Absur­des gemeint hat.

    Es ist wie im Narrenhaus.

    Und noch was: Was stört man sich denn dar­an, dass F. abso­lu­ti­stisch agiert?
    Danach haben Kon­ser­va­ti­ve doch nun seit 150 Jah­ren geschrien und gegei­fert, und haben „Pastor aeter­nus“ als gan­zes Dekret ver­ab­so­lu­tiert, obwohl nur der Schluss als unfehl­ba­res Dog­ma for­mu­liert wurde.

    Bit­te, Tra­dis – Ihr habt genau das, was Ihr woll­test und das, wovor schon 1870 klu­ge und from­me Bischö­fe wie Ket­te­ler und New­man ein­dring­lich gewarnt hatten!

    • …ich habe mich miss­ver­ständ­lich aus­ge­drückt: das, wor­über sich nun tur­nus­mä­ßig die „Tra­di­ti­on“ wie­der erregt, war in allen deut­schen Diö­ze­sen ohne­hin schon erlaubt . Und nicht nur da.

      Aber mal Hand aufs Herz – wel­cher „Diö­ze­san­bi­schof“ hat denn bei den Pius­brü­dern „los­ge­spro­chen“? Denn wegen der Schwe­re der Sün­de soll­te der Diö­ze­san-Bischof die Exkom­mu­ni­ka­ti­on auf Antrag auf­he­ben… Ein ange­maß­ter und selbst­ge­ba­stel­ter Bischof, des­sen Wei­he uner­laubt war, obwohl er den Papst ja aner­kennt, der schon unzäh­li­ge Male gegen das Kir­chen­recht ver­sto­ßen hat, indem er dem Juris­dik­ti­ons­pri­ma­ten, den er doch aner­kennt, nicht gehorcht und zuwi­der­han­delt, ein sol­cher Bischof also, selbst sus­pen­diert, hat also womög­lich Per­so­nen absol­viert, die exkom­mu­ni­ziert waren. (Was war eigent­lich in der Zeit, in der die­se Bischö­fe exkom­mu­ni­ziert waren?!)… welch ein Cha­os allüberall…

      In jedem Fall hat sich die Bru­der­schaft, die ja kei­ner­lei kir­chen­recht­li­chen Sta­tus hat, ja selbst nicht an das gehal­ten, was sie nun so vehe­ment einklagt.

      Das woll­te ich sagen… ande­rer­seits ist ja wohl kaum der Pöni­tent am Ende der Dum­me und muss auf sei­nen Sün­den sit­zen­blei­ben, weil das gan­ze ver­wirr­te Män­ner­volk in der „Hier­ar­chie“ sei­ne Macht miss­braucht und nichts als Cha­os und wie­der Cha­os gestif­tet hat.

      Das Tra­di-Geschrei von wegen F. wol­le eine Abso­lu­ti­on ohne Reue, ist wie­der mal unauf­rich­tig, denn er hat aus­drück­lich die Not­wen­dig­keit der Reue und Umkehr betont: http://de.radiovaticana.va/news/2015/09/01/heiliges_jahr_priester_d%C3%BCrfen_von_abtreibung_lossprechen/1168793

      • Die Pius­bru­der­schaft hat in den Fäl­len, bei denen eine ein­fach Abso­lu­ti­on durch ihre Prie­ster nicht aus­reicht, Rom infor­miert und stets die Erlaub­nis erhal­ten, wie Bischof Fal­ley berichtet: 

        First, he [= Msgr. Fel­lay] men­tio­ned the issue of SSPX con­fes­si­ons. As most Catho­lics know, the­re are cer­tain gra­ve sins, the remit­tance of which is reser­ved to the Holy See alo­ne. Under Church law if a priest hears the con­fes­si­on of a per­son who has com­mit­ted one of the­se reser­ved sins, he is obli­ga­ted to report the mat­ter to the Holy See within thir­ty days to recei­ve per­mis­si­on to absol­ve as well as gui­dance for the impo­si­ti­on of an appro­pria­te pen­an­ce. His Excel­len­cy indi­ca­ted that from time to time Socie­ty priests have heard such con­fes­si­ons, and that, in every case, the requi­red noti­fi­ca­ti­on was sent to the Holy See. In each of the­se cases, the respon­se recei­ved from the Vati­can was that “all was good and lici­t” and that the per­mis­si­on for the SSPX priest to absol­ve was granted. 

        http://www.remnantnewspaper.com/Archives/2010–1031-mccall-fellay.htm

      • @ Lea

        Dan­ke fürs Zitat – aber das zeigt ja, wie absurd das alles ist! Rom hat also die gna­zen Jah­re schon die Beich­ten der FSSPX aner­kannt – denn das sagt das Zitat ja fak­tisch aus!

    • Ein Prie­ster kann sogar bei der unvoll­kom­me­nen Reue, der Beich­ten­de fürch­tet sich nur vor dem Feu­er der Höl­le, lossprechen.

      • Aber nur, wenn der Pöni­tent nicht exkom­mu­ni­ziert ist oder sich selbst (s.o.) ex-kom­mu­ni­ziert hat!

  8. Noch ein Nach­trag: bzgl. die­ses Vorgangs:
    so wie es hier geschil­dert wird, kann man fast zur Auf­fas­sung gelan­gen, daß Papst Fran­zis­kus mög­li­cher­wei­se kaum oder gar kei­ne ech­ten Freun­de hat. Er lei­det sicher­lich unter Ein­sam­keit und wür­de es im apo­sto­li­schen Palast nicht aushalten.
    Er trifft ja andau­ernd so ein­sa­me Ent­schei­dun­gen, mal so und mal anders. Er wäre ja sicher­lich nicht der erste Theo­lo­ge, der unter Allein­sein lei­det- und das hat abso­lut nichts mit Ehe oder Nicht-Ehe zu tun.
    Ich den­ke auch, daß er an einem gewis­sen Hoch­mut lei­det und sich des­sen auch bewußt ist; daher auch sei­ne fast krampf­haf­te Beto­nung der Demut und Ein­fach­heit. Ob das aber wirk­lich fran­zis­ka­nisch ist? Ja, das eigent­li­che Schlacht­feld ist der Mensch, jeder für sich selbst zuerst und zuletzt. Und wenn man einen Papst hat, der mit sich und der Kir­che nicht im Rei­nen ist…

    Wenn man das sieht, so hat er als Freun­de eigent­lich nur Nicht-Katho­li­ken: Juden und Mos­lems oder Evan­ge­li­ka­le usw. Sicher hat er auch wirk­li­che katho­li­sche Freun­de, Men­schen, die es gut mit ihm mei­nen und ihm hel­fen, eige­ne Irr­tü­mer zu über­win­den oder zu mei­den. Aber kann ein self-made-man sol­che Per­so­nen anneh­men oder auf Rat­schlä­ge hören?

  9. Ich fin­de es infam, auf wel­che Wei­se wie­der ein­mal ver­sucht wird, Papst Franziskus
    zu dif­fa­mie­ren. Die römi­sche Kurie ist eine Mafia, die nur vor dem Ver­lust der Macht
    Angst hat.

    • @Mathilde Vietze:Die Fra­ge lau­tet doch,wer hier wen dif­fa­miert und das ist ein­deu­tig Berg­o­glio ali­as Papst F.Seine Feind­se­lig­keit gegen­über der den trad­fi­dion­streu­en Kle­ri­kern und Lai­en spricht Bän­de! Abge­se­hen davon wirkt die­ser Paps zuneh­mend lächerlich,man den­ke nur an sein Outfit,oder die Glown-Papp­na­se und den däm­li­chen Zylin­der und ande­re „Kopfbedekungen“,ect,ect.

    • Papst Fran­zis­kus hat sich jeden­falls in den bei­den ersten Jah­ren sei­ner Amts­zeit @Mathilde Viet­ze kaum oder gar nicht um die Leh­ren und Dog­men „geküm­mert“. Eine wür­di­ge Fei­er der hl. Mes­se im rich­ti­gen Geist war oder ist ihm bis heu­te kaum der Rede wert.
      Heut­zu­ta­ge wer­den „Got­tes­dien­ste für Mensch und Tier“ öffent­lich ange­bo­ten. Papst Bene­dikt XVI. focht uner­müd­lich gegen die Miß­bräu­che. Von sei­nem „Nach­fol­ger“ ist hier nichts zu hören- oder kön­nen Sie mir etwas ande­res mitteilen?
      Man muß viel für ihn beten.

  10. Die­se ordent­li­che Beicht­voll­macht muss für die FSSPX höchst wert­voll sein. Denn auch von ihrer eige­nen Rechts­auf­fas­sung her muss es für sie höchst erstre­bens­wert sein, nicht nur außer­or­dent­li­che, son­dern ordent­li­che Beicht­ju­ris­dik­ti­on zu haben. Wem das wurscht ist, bei dem ist grund­sätz­lich eine Schief­la­ge eingetreten. 

    Fran­zis­kus tut hier nichts, was ihm nicht kraft Pri­mat gemäß Vat I zusteht. Man­che Tra­dis müs­sen sich echt mal ent­schei­den, was sie wollen!

  11. Ich dach­te auch, dass jeder legi­ti­me Prie­ster jede Sün­de ver­ge­ben kann. Was ist zum Bei­spiel mit der schwe­ren Sün­de des Mor­des an einer erwach­se­nen Per­son? Dass man bei gewis­sen schwe­ren Sün­den der Los­spre­chung im Nor­mal­fall eines Bischofs bedarf, ver­un­si­chert irgend­wie. Wel­che Frau, die abge­trie­ben hat, weiß von die­ser Rege­lung? Mir als prak­ti­zie­ren­de Katho­li­kin war das nicht bekannt.

    • Genau da liegt der Hase begra­ben: Die kath. Kir­che ver­sagt seit Jahr­zehn­ten völ­lig bei der Glau­bens­ver­mitt­lung; Prie­ster (von Reli­gi­ons­leh­rern und ande­ren Pasto­ral­hel­fern erst gar nicht zu spre­chen!) lei­sten so gut wie kei­ner­lei kate­che­ti­sche Auf­bau­ar­beit mehr. Schlim­mer noch, sie ken­nen die katho­li­schen Glau­bens­wahr­hei­ten oft viel weni­ger als prak­ti­zie­ren­de Lai­en (inzwi­schen ver­kün­det jeder Prie­ster sei­ne eige­ne Glau­bens­wahr­heit!) und sind kaum noch in der Lage Rede und Ant­wort zu ste­hen oder einem Rat­su­chen­den wei­ter zu hel­fen. Sonn­tags­pre­dig­ten wer­den so flach wie mög­lich gehal­ten und haben meist wenig reli­giö­sen Inhalt.
      An die­ser Stel­le sei aus­drück­lich den Prie­stern der Tra­di­ti­on gedankt, die weder Opfer noch Mühe scheu­en, mutig die Wahr­heit des Evan­ge­li­ums zu ver­kün­den auch wenn sie dabei oft gegen Wind­müh­len kämp­fen müssen.

      Wo und wann hat man also schon gehört, dass sich alle, die eine Abtrei­bung vor­neh­men las­sen, bzw. an einer Abtrei­bung betei­ligt sind, auto­ma­tisch exkom­mu­ni­zie­ren? Kon­se­quen­ter­wei­se müss­te die­se Stra­fe auch alle tref­fen, die früh­ab­trei­ben­de emp­fäng­nis­ver­hü­ten­de Mit­tel ver­wen­den (Pille/​danach/​Spirale.…).
      Wer wür­de es wagen in die­sem Wes­pen­nest zu stochern…

  12. Zum Ein­wand der „Unauf­rich­tig­keit“ gegen­über Papst Fran­zis­kus; es hat nie­mand bestrit­ten, dass Papst Fran­zis­kus Reue UND Vor­satz pre­digt; allei­ne bez. der für das „Hei­li­ge Jahr der Barm­her­zig­keit“ erteil­ten Abso­lu­ti­ons­re­ge­lung könn­te der Ein­druck ent­ste­hen, bis­her began­ge­ne schwe­re Sün­den gleich­sam „schnell los­zu­wer­den“ ohne die Bedin­gung des zukünf­tig zu ändern­den Lebens­wan­dels – der Umkehr – erfül­len zu müs­sen. So wird es im Übri­gen auch von den Medi­en kolportiert.

  13. @Leo Lämm­lein: ich weiß gar nicht, was man als Christ gegen das sog. Unfehl­bar­keits­dog­ma des Pap­stes in Glau­bens­an­ge­le­gen­hei­ten haben könn­te. Das war schon vor 1870 so und ist da zum Woh­le der Chri­sten­heit als wahr defi­niert wor­den. In Ita­li­en (und nicht allein da) hat­ten die Frei­maue­rer ja einen Umsturz absol­viert, woll­ten die Kir­che auch in Glau­bens­din­gen an die Wand fahren.
    Auch „For­ma­li­tä­ten“ wie Sie sicher­lich wis­sen, sind ja nicht allein For­ma­li­tä­ten. Eine Unter­schrift ist wie oft rei­ne Formalität…

    Wie im Arti­kel deut­lich wird, stellt sich Papst Fran­zis­kus in Sachen Los­spre­chung aus­drück­lich gegen Papst Johan­nes Paul II. Damit erzeugt er einen Riß wie es aus­sieht. Ob das wirk­lich hilf­reich ist? Wäre es nicht ange­brach­ter ob all der Unsi­cher­hei­ten, wenn es bei der bis­he­ri­gen offi­zi­el­len Pra­xis geblie­ben wäre? – Die über­füll­ten Beicht­stüh­le, die armen und über­ar­bei­te­ten Prie­ster, die so gut wie kaum mal Beich­te hören!, weil es ja u.a. noch vie­les ande­re zu „erle­di­gen“ gibt. Was mutet Papst Fran­zis­kus sol­chen da zu?
    Für unser Land sehe ich da eher schwarz. Abtrei­bung wird in der Kir­che hier­zu­lan­de sel­ten Sünde/​Mord genannt. War­um nun schla­fen­de Hun­de wecken?

  14. Ich habe von die­ser „gön­ner­haf­ten Geste“ aus den Medi­en erfah­ren und war erst mal sehr über­rascht. Hat nicht Gott SEINE Regeln und Bedin­gun­gen längst vor­ge­ge­ben? Eigent­lich dach­te ich, jeder geweih­te Prie­ster kann (in per­so­na Chri­sti) alle Sün­den ver­ge­ben, wenn Reue, Bus­se und Vor­satz vor­han­den sind. Jesus Chri­stus selbst hat doch dem geweih­ten Prie­ster die Voll­macht erteilt? Es ist Jesus selbst, der durch den Prie­ster ver­gibt! Auf den ersten Blick scheint es, als wäre der Bischof von Rom mit *sei­ner* Geste beson­ders barm­her­zig gegen­über schwe­ren Sün­dern. Und die Medi­en (mehr­heit­lich bestehend aus Athe­isten und Nicht­gläu­bi­gen) schrei­ben ihre Arti­kel so, als wür­de die Kir­che was tun, was es bis­her ja noch gar nicht gege­ben hat und zei­gen damit nicht aner­ken­nend auf Gott – son­dern auf den Bischof von Rom.
    Doch das ist es nicht, was mich wirk­lich beschäf­tigt. Reue ist eine Haupt-Vor­aus­set­zung zur Abso­lu­ti­on, damit Gott uns ver­ge­ben kann. Doch was ist Reue?
    Ist Reue, wenn ich ein schlech­tes Gewis­sen habe? Aus eige­ner Erfah­rung muss ich mit einem ein­deu­ti­gen NEIN ant­wor­ten. Denn ein schlech­tes Gewis­sen emp­fin­de ich jeweils als Mahn­fin­ger, das mich beschäf­tigt und mich quält:“ Ach­tung, da ist was im Argen, geh in dich und fin­de her­aus was es ist!“ Ech­te Reue habe ich anders kennengelernt.
    Ech­te Reue ist, wenn mir das was ich getan habe so sehr leid tut, dass ich inner­lich vor Jesus in die Knie gehe. Ich unter Trä­nen geste­he, könn­te ich es doch nur unge­sche­hen machen. Dass ich die Zeit am lieb­sten zurück­dre­hen möch­te, damit es nie gesche­hen wäre. Ech­te Reue ist ein Geschenk. Ech­te Reue ist eine Gnade.
    Nun blei­ben wir beim The­ma Abtrei­bung. Wer abtreibt und ein Leben ver­nich­tet, tut dies immer aus ego­isti­schen Grün­den: zu Jung, zu Alt, kein Geld, kei­ne Zeit, Kar­rie­re, fal­scher Part­ner, fal­scher Zeit­punkt, Behin­de­rung des Kin­des, Druck von Aussen etc. Selbst bei einer Ver­ge­wal­ti­gung, sind es ICH-bezo­ge­ne Grün­de, wes­halb man das Kind nicht aus­tra­gen möch­te. Wür­de man die eige­nen Bedürf­nis­se näm­lich aus­klam­mern – ist da auch kein Grund mehr. Denn ein Kind ist immer ein Geschenk Got­tes! … und kei­ne Strafe!
    Und nun fra­ge ich euch: Wie vie­le von tau­send Frau­en emp­fin­den wirk­lich eine so tie­fe Reue, dass sie es am lieb­sten unge­sche­hen machen wür­den, wenn sie die Mög­lich­keit dazu hätten?
    Nüch­tern betrach­tet gehen also die mei­sten Men­schen wie­der aus dem Beicht­stuhl, wie sie ihn betre­ten haben. Doch sie wer­den es nicht wis­sen. Und soll­te sich das schlech­te Gewis­sen wie­der mel­den, wer­den sie es unter­drücken – weil sie ja den­ken, sie hät­ten gebeich­tet und ihnen sei ver­ge­ben wor­den. Für mich hat die­se Geste nichts mit Barm­her­zig­keit zu tun, son­dern das Gegen­teil. Es ist ein grau­sa­mer Betrug an der See­le. Und der „Gön­ner“, jener barm­her­zi­gen Geste, ist sich des­sen nicht bewusst…?

  15. Die Not­wen­dig­keit zur Beich­te einer Abtrei­bung sich an den Bischof zu wen­den nützt vor­ran­gig dem Teu­fel, weil dadurch Frau­en die eine sol­che hin­ter sich haben, der Weg zur Los­spre­chung erschwert wird.

  16. Das mag alles ja recht und schön sein und auch sei­ne Rich­tig­keit so haben. Bei Papst Fran­zis­kus steht solch ein Ukas jedoch in der trau­ri­gen, sibyl­li­ni­schen, sini­stren Kon­ti­nui­tät, der Welt gefal­len zu wol­len, und ich lese da ganz gewiß nicht im Kaf­fee­satz, noch bemü­he ich bei mei­ner Ein­schät­zung eine Kas­san­dra. Wie rich­tig wäre es z.B. gewe­sen, ein gan­zes Hei­li­ges Jahr für eben die per Abtrei­bung Ermor­de­ten aus­zu­ru­fen, oder für all die vie­len ermor­de­ten Chri­sten im Nahen Osten? Jene unse­li­ge Fami­li­en-Syn­ode… sein „Wer bin ich…“, sein demon­strier­ter Unwil­le, das Petrus-Amt von sei­ner so über­aus „beschei­de­nen“ Per­son zu tren­nen… Zudem ist jene den Pius-Patres erteil­te „Erlaub­nis“ zur Beich­te-Anhö­rung ohne­hin irrele­vant; Rom muß ja selbst erst den wah­ren Glau­ben wie­der fin­den. Jene Exkom­mu­ni­ka­ti­on vor über 40 Jah­ren war schließ­lich von Anfang an latae sen­ten­tiae null und nich­tig. Nein, an sei­nen Früch­ten soll auch er gemes­sen wer­den, und Fran­zis­kus‘ Früch­te legen den tra­di­ti­ons­treu­en Katho­li­ken wei­ter­hin nahe: Wir müs­sen Gott mehr gehor­chen als den Men­schen (Apo­stel­ge­schich­te), und wir ver­har­ren auch wei­ter­hin mit Got­tes Hil­fe und mit Hil­fe der Für­bit­te der Imma­cu­la­ta im Unge­hor­sam, wenn Gefahr für den Glau­ben besteht (St. Tho­mas von Aquin). In Cri­sto per Mariam.

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