Vatikan: Transsexuelle können objektiv keine Taufpaten sein


Glaubenskongregation bekräfigt: Transsexuelle können nicht Taufpaten sein
Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on bekrä­figt: Trans­se­xu­el­le kön­nen nicht Tauf­pa­ten sein

(Rom) Der Hei­li­ge Stuhl unter­sag­te die Zulas­sung einer Trans­se­xu­el­len als Tauf­pa­tin ihres Nef­fen. Dies gab Bischof Rafa­el Zor­no­za Boy von Cadiz in Spa­ni­en am Diens­tag bekannt. Die Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on bekräf­tig­te, daß Trans­se­xu­el­le „nicht die objek­ti­ven Vor­aus­set­zun­gen“ haben, um die „ver­ant­wor­tungs­vol­le Auf­ga­be von Tauf­pa­ten“ über­neh­men zu können.

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Anfang August ließ der Bischof der anda­lu­si­schen Stadt wis­sen, daß er einen Trans­se­xu­el­len als Tauf­pa­tin bei der bevor­ste­hen­den Tau­fe sei­nes Nef­fen akzep­tie­re. Die 21jährige Sali­nas kam als Frau zur Welt, behaup­tet aber, jetzt ein Mann zu sein.

Bischof lehnte zunächst ab und stimmte nach öffentlichem Druck zu

Zunächst hat­te Bischof Zor­no­za Boy Sali­nas wegen sei­ner Iden­ti­täts­pro­ble­me als Tauf­pa­tin abge­lehnt, wie es das Kir­chen­recht ver­langt. Dar­auf­hin wur­de hef­ti­ger Druck aus­ge­übt. Homo-Ver­bän­de mobi­li­sier­ten. Eine Peti­ti­on zugun­sten Sali­nas wur­de 35.000 Mal im Inter­net unter­schrie­ben. Dar­auf­hin änder­te die Diö­ze­se ihre Mei­nung, knick­te ein und teil­te mit, daß „Trans­se­xua­li­tät kein Motiv ist, der von der Auf­ga­be eines Tauf­pa­ten ausschließt“.

Die spa­ni­sche Tages­zei­tung El Pais zitier­te Sali­nas mit den Wor­ten: „Ich weiß nicht, ob der Papst mei­ne Peti­ti­on gese­hen hat, dazu weiß ich nichts, aber es ist offen­sicht­lich, daß die Kir­che sich ändert. Sie haben gera­de erklärt, daß die geschie­de­nen Katho­li­ken nicht exkom­mu­ni­ziert wer­den kön­nen und ich den­ke, daß es wun­der­bar ist, daß sie Kir­che einen neu­en Weg einschlägt.“

Katechismus und Kirchenrecht

Nach dem Hin und Her ließ der Bischof von Cadiz nun wis­sen, daß er es für sei­ne pasto­ral Pflicht hält, öffent­lich und defi­ni­tiv fol­gen­des zu erklä­ren: Der Bischof rief in sei­ner Erklä­rung den Kate­chis­mus und das Kir­chen­recht in Erin­ne­rung. Der Kate­chis­mus der Katho­li­schen Kir­che sagt unter Nr. 1255: „Damit sich die Tauf­gna­de ent­fal­ten kann, ist die Hil­fe der Eltern wich­tig. Auch der Pate und die Patin sol­len mit­wir­ken. Sie müs­sen gute Chri­sten sein, die fähig und bereit sind, dem neu­ge­tauf­ten Kind oder Erwach­se­nen auf sei­nem Weg im christ­li­chen Leben bei­zu­ste­hen [Vgl. CIC, cann. 872–874]. Ihre Auf­ga­be ist ein wahr­haft kirch­li­ches Amt [officium][Vgl. SC 67].“

Der Codex Iuris Cano­ni­ci sagt im Canon 874: „§ 1. Damit jemand zur Über­nah­me des Paten­dien­stes zuge­las­sen wird, ist erfor­der­lich: 1. er muß vom Täuf­ling selbst bzw. von des­sen Eltern oder dem, der deren Stel­le ver­tritt, oder, wenn die­se feh­len, vom Pfar­rer oder von dem Spen­der der Tau­fe dazu bestimmt sein; er muß zudem geeig­net und bereit sein, die­sen Dienst zu lei­sten; 3. er muß katho­lisch und gefirmt sein sowie das hei­lig­ste Sakra­ment der Eucha­ri­stie bereits emp­fan­gen haben; auch muß er ein Leben füh­ren, das dem Glau­ben und dem zu über­neh­men­den Dienst entspricht.“

Anfrage an Glaubenskongregation brachte Klarheit

Für „Ver­wir­rung“ hät­ten Aus­sa­gen gesorgt, die ihm zuge­schrie­ben wur­den, die er aber nie gesagt habe, so der Bischof. Um die Sache klar­zu­stel­len, stell­te der Bischof eine offi­zi­el­le Anfra­ge an die Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on. Die­se teil­te unter Beru­fung auf Canon 874, Para­graph 1, Absatz 3 mit, daß die Zulas­sung eines Trans­se­xu­el­len als Pate „unmög­lich“ ist. Das trans­se­xu­el­le Ver­hal­ten las­se auf öffent­li­che Wei­se eine Hal­tung erken­nen, die im Wider­spruch zur mora­li­schen Erfor­der­nis steht, die Pro­ble­me mit der eige­nen sexu­el­len Iden­ti­tät gemäß dem eige­nen Geschlecht zu lösen. Die Ableh­nung von Trans­se­xu­el­len habe nichts mit einer „Dis­kri­mi­nie­rung“ zu tun, son­dern mit dem objek­ti­ven Feh­len der nöti­gen Vor­aus­set­zun­gen für die ver­ant­wor­tungs­vol­le Auf­ga­be als Tauf­pa­te oder Taufpatin.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Info­Va­ti­ca­na (Screen­shot)

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3 Kommentare

  1. Die Ein­schät­zung der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on tei­le ich nicht. In die­ser „Auto­ma­tik“ ist eine sol­che Sub­sum­ti­on sicher nicht zuläs­sig. Denn es gibt nun ein­mal Fäl­le, in denen – zum Bei­spiel schon auf­grund einer unein­deu­ti­gen Geschlechts­an­la­ge – eine Geschlechts­an­pas­sung und eine Geschlechts­um­wand­lung medi­zi­nisch not­wen­dig sind.
    Sicher sind Trans­se­xu­el­le eine Mode­er­schei­nung gewor­den (was es für die Betrof­fe­nen nicht ein­fa­cher macht) und es wer­den heut­zu­ta­ge auch eher zu leicht­fer­tig ope­ra­ti­ve Maß­nah­men ergrif­fen. Doch die­se ein­fach zu ver­wer­fen, dies geht mei­nes Erach­tens nicht. Es gibt objek­ti­ve Indi­ka­tio­nen für eine geschlecht­li­che Behand­lung, die Canon 874, Para­graph 1, Absatz 3 in kei­ner Wei­se tangieren.

  2. Wie sieht das bei Homo­se­xu­el­len aus? Kön­nen homo­se­xu­el­le Katho­li­ken Paten sein? -
    Kön­nen Trans­se­xu­el­le kirch­lich hei­ra­ten oder auch das Sakra­ment der Ver­söh­nung empfangen?

  3. In mei­ner Fami­lie kann­te ich den Fall einer Kusi­ne, die mit ihrem Mann einen aus der Volks­re­pu­blik Chi­na stam­men­den Kom­mi­li­to­nen als Tauf­pa­te ihres Kin­des haben woll­te. Dies wur­de abge­lehnt, da der jun­ge Mann kein Christ war, son­dern eigent­lich Bud­dist und noch nicht ein­mal reli­gi­ös. Er war also für die Auf­ga­be nicht geeig­net, das Kind christ­lich anzu­lei­ten. Wenn schon ein gesun­der Nicht­christ für den Dienst nicht geeig­net ist, so kann man um so mehr nach­voll­zie­hen, dass ein Mensch, der durch sei­ne Ent­schei­dun­gen und sei­nem Erschei­nungs­bild nicht mehr dem christ­li­chen Men­schen­bild ent­spricht, erst recht als Tauf­pa­te nicht berück­sich­tigt wer­den kann!

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