Die Partei der Linken steht mit dem Grundgesetz auf Kriegsfuß. Sie wollen das Demonstrationsrecht für sich nutzen, um beim ‚Marsch für das Leben’ für Andersdenkenden das gleiche Recht einzuschränken. Gleichzeitig setzen sie an die Stelle des grundgesetzlichen „Rechts auf Leben“ das Unrecht, ungeborene Kinder töten zu können.
Ein Gastbeitrag von Hubert Hecker.
Seit Lenins Zeiten haben die sozialistischen Linken ein gespaltenes Verhältnis zu Grund- und Freiheitsrechten. Für die eigenen Radikalforderungen beanspruchen sie lautstark Raum und Freiheit, zugleich verhalten sie sich übergriffig, um die Rechte von Andersdenkenden und politischen Gegnern zu behindern, zu stören und zu blockieren. Diese Erfahrung mussten die 4.600 Teilnehmer der „Demo für alle“ am 21. Juni in Stuttgart machen. Noch am gleichen Tag kündigten die Stuttgarter Antifa-Linken an, die „Blockadeversuche“ beim nächsten Mal zu „wirklichen Blockaden werden zu lassen“.
Blockade-Gebrüll der linken Freiheitsbekämpfer
Zwei Wochen später gab die Parteivorsitzende der sozialistischen Linken-Partei die Parole aus, den am 19. September in Berlin angesetzten „Marsch für das Leben zu blockieren“. So lautete die Überschrift der offiziellen Partei-Presseerklärung vom 29. Juni, verantwortete von Katja Kipping. Die Linken rufen ihre Gesinnungsgenossen dazu auf, sich den Demonstranten für das Lebensrecht ungeborener, kranker und alter Menschen „in den Weg zu stellen“. Aus vergangenen Erfahrungen ergeben sich die internen Direktiven, nach denen die linken Freiheitsbekämpfer mit Gebrüll, Trillerpfeifen, Stinkbomben, Wurfgeschossen und eben physischer Blockade-Gewalt die Demonstration für das Recht auf Leben massiv behindern wollen. Diese Stör- und Blockade-Aufrufe der Linken werden begründet und begleitet von Hetzreden gegen die Demonstranten: Das seien alle „religiöse Fundamentalisten“, die „mittelalterliche Parolen verbreiten“ würden.
Nur Lippenbekenntnisse zum Grundgesetz
Das Grundgesetz garantiert das Recht von Einzelbürgern und Gruppen, ungehindert ihre Meinung zu sagen – auch auf Versammlungen und mit Demonstrationen (Art. 5 und 8). Die sozialistischen Linken haben diese Rechte als „Freiheit der anderen“ noch nie vollständig akzeptiert. Gregor Gysi z. B. meint generös zu sein, wenn er persönlich Andersdenkenden „zubilligt, ihren Standpunkt bei einer Demonstration zum Ausdruck zu bringen“. Der Charakter der Grundrechte besteht aber darin, dass die Menschen dieser Freiheiten von Natur aus haben – abhängig weder von Staates Erlaubnis noch von Gysis Zubilligung.
Noch verlogener ist das Lippenbekenntnis von der Parteivorsitzenden der Linken: Sie „teilt die Auffassung, dass Meinungs- und Versammlungsfreiheit hohe Güter“ seien. Das Hochhalten von Grundwerten ist einer der linken Tricks, um bequem darunter durchzuschlupfen. Denn im nächsten Satz ihrer Erklärung vom 7. September bekräftigt sie ihren alten Aufruf, den kommenden Marsch für das Leben zu behindern und zu blockieren. Als Begründung für diese Störaktionen faselt sie von „legitimen Mitteln“ und „zivilem Ungehorsams“. Daraus ergibt sich, dass die Partei der Linken das Grundrecht auf ungehinderte Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit für andere nicht voll akzeptiert. Die Exkommunisten zeigen eben doch immer wieder, dass sie aus dem Unrechtsstaat DDR erwachsen sind, in dem die sozialistische Partei festlegte, wer was sagen durfte und welche Pro-Demonstrationen erlaubt waren.
Die demokratischen Parteien und Medien versagen
Im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung hat der Staat die Pflicht, die ungestörte Wahrnehmung der Grundrechte zu gewährleisten. Die Exekutive macht das, indem sie mit massiver Polizeipräsenz die Demonstranten in Berlin von den verbalen Hassattacken und physischen Störaktionen abzuschirmen versucht. Es ist aber völlig unverständlich, warum der Staat nicht im Vorfeld gegen den grundrechtswidrigen Blockadeaufruf der Linken vorgeht. Dieser Angriff auf Grundrecht und Grundgesetz wiegt umso schwerer, als die Linke eine parlamentarische Partei ist und in einigen Ländern sogar in der Regierung sitzt. Ebenso hätten die anderen Parteien die demokratische Pflicht, die Grundrechts-Blockade der Linken anzuprangern. Auch von den Medien, die sich gern als die vierte (Kontroll-)Gewalt sehen, hat man keinen Aufschrei, nicht einmal ein leichtes Ansäuseln gegen den Grundrechtsverstoß der Linken gehört.
In der Spur des DDR-Unrechtsstaates
Bei dem Grundrecht auf Leben wird noch deutlicher, dass die sozialistische Linke mit dem Grundgesetz auf Kriegsfuß steht. „Jeder hat das Recht auf Leben“ heißt es ganz vorn im Grundgesetz Art. 2, Absatz 2. Schon bei der Verabschiedung der Verfassung 1949 in den Länderparlamenten stimmten die damaligen Kommunisten durchgehend gegen das Grundgesetz und speziell gegen das Menschenrecht auf Leben. Denn Lenin hatte 1919 die Direktive ausgegeben: Die Angehörigen der Bourgeoisie (im damaligen Russland etwa 10 Mill. Menschen) hätten kein Recht auf Leben ebenso wenig die ungeborenen Kinder. Die Sowjetunion führte als erstes Land der Welt die freie Abtreibung von Ungeborenen auf Staatskosten ein. In dieser „Kultur des Todes“ marschierte auch die DDR vorneweg. Seit 1972 konnten Schwangere beliebig oft in der Drei-Monats-Frist ihr Kind in staatlichen Kliniken entfernen lassen. Gesetzlich kaschierte man die tödlichen Eingriffe als „Schwangerschaftsunterbrechung“ (sic!). Seither waren die Abbruch-Zahlen in der DDR etwa dreimal so hoch wie in der Bundesrepublik nach dem Indikationsgesetz von 1976. Die schrankenlose Abtreibungspraxis war Ergebnis einer staatlichen Rechtsverdrehungspolitik, die das Grundrecht auf Leben aussetzte und zugleich den Frauen suggerierte, sie hätten ein „Recht“, über Leben und Tod ihrer ungeborenen Kinder zu entscheiden.
Das Grundrecht auf Leben wird in ein vermeintliches Recht zu töten verkehrt
Nach dem gleichen Muster geht ‚Die Linke’ heute vor – und erweist sich so zumindest in diesem Punkt als SED-Nachfolgepartei: Frau Kipping verleugnet das grundgesetzlich gesicherte Lebensrecht von ungeborenen Kindern, wie es die ständige Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts festlegt. Mit der Aussage, „erst mit der Vollendung der Geburt wird der Mensch zum Träger von Grundrechten“, erklärt sie die ungeborenen Menschen zur freien Verfügungsmasse von Bio-Gewebe. Daraus folgt der barbarische Schluss, dass man das im Mutterleib heranwachsende Kind genauso herausschneiden könne wie einen Blinddarm. Das grundgesetzliche „Recht auf Leben“ verkehrt Frau Kipping in ein vermeintliches Recht zu töten, wenn sie das legitime Selbstbestimmungsrecht der Frau auch auf das ungeborene Kind ausweiten will. Dieser Grundrechtsverdrehung hat das Bundesverfassungsgericht schon vor zwanzig Jahren Abwehrriegel vorgeschoben. Den Leitsatz 4 vom 28. 5. 1993 sollte sich Frau Kipping über ihren Schreibtisch kleben: „Das Lebensrecht des Ungeborenen darf nicht, wenn auch nur für eine begrenzte Zeit, der freien, rechtlich nicht gebundenen Entscheidung eines Dritten überantwortet werden – und sei es selbst der Mutter.“
Text: Hubert Hecker
Bild: Wikicommons/Die Linke – Wedding (Screenshot)