Irrwege eines Kardinals zur „Homo-Ehe“ – Feigheit oder Zustimmung?


Kardinal Sturla, Erzbischof von Montevideo, mit Papst Franziskus
Kar­di­nal Stur­la, Erz­bi­schof von Mon­te­vi­deo, mit Papst Franziskus

(Mon­te­vi­deo) Der von Papst Fran­zis­kus 2014 zum Erz­bi­schof von Mon­te­vi­deo ernann­te Msgr. Dani­el Fer­nan­do Stur­la Behou­et gab der Pres­se­agen­tur Agesor ein Inter­view zum The­ma Men­schen­rech­te. Ein Inter­view, das nur dem Anschein nach mit der Glau­bens­leh­re der katho­li­schen Kir­che über­ein­stimmt, wie die katho­li­sche Agen­tur Info­Ca­to­li­ca bemerk­te. 2015 erhob ihn der Papst in den Kardinalsstand.

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In dem Inter­view ist bei­spiels­wei­se zu lesen: „Die Ver­bin­dung zwi­schen Per­so­nen des­sel­ben Geschlechts ‘Ehe’ nen­nen, ist ein Feh­ler“. Dann aber beginnt der Neo-Kar­di­nal „zu ent­glei­sen“, wie No Cri­stia­no­fo­bia anmerkt. Erz­bi­schof Stur­la hält die uru­gu­ay­ische Gesetz­ge­bung für ange­mes­sen, die homo­se­xu­el­le Bezie­hun­gen „aner­kennt, und sie der ‚Ehe‘ gleich­stellt, ohne sie so zu nen­nen“. Wor­te, die in offe­nem Wider­spruch zur kirch­li­chen Leh­re ste­hen, wie sie die Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on in meh­re­ren Doku­men­ten bekräf­tig­te, beson­ders mit den von Papst Johan­nes Paul II. appro­bier­ten „Erwä­gun­gen zu den Ent­wür­fen einer recht­li­chen Aner­ken­nung der Lebens­ge­mein­schaf­ten zwi­schen homo­se­xu­el­len Per­so­nen“ von Joseph Kar­di­nal Ratz­in­ger aus dem Jahr 2003.

Rechtliche Anerkennung von Homo-Partnerschaften „schwerwiegend ungerecht“

In den Erwä­gun­gen heißt es aus­drück­lich: „Wer­den homo­se­xu­el­le Lebens­ge­mein­schaf­ten recht­lich aner­kannt oder wer­den sie der Ehe gleich­ge­stellt, indem man ihnen die Rech­te gewährt, die der Ehe eigen sind, ist es gebo­ten, klar und deut­lich Ein­spruch zu erhe­ben. Man muss sich jed­we­der Art for­mel­ler Mit­wir­kung an der Pro­mul­ga­ti­on und Anwen­dung von so schwer­wie­gend unge­rech­ten Geset­zen und, soweit es mög­lich ist, auch von der mate­ri­el­len Mit­wir­kung auf der Ebe­ne der Anwen­dung ent­hal­ten“ (Nr. 5). Es kön­ne also kei­ne Rede sein, von einer „ange­mes­se­nen“ Gesetz­ge­bung, so No Cri­stia­no­fo­bia.

Ganz anders sieht das Kar­di­nal Stur­la, der statt­des­sen vom „Respekt der Per­so­nen in ihrer Ver­schie­den­heit“ spricht und die, sei­nes Erach­tens, wich­ti­ge Bedeu­tung unter­streicht, daß „jede Per­son für das zählt, was sie in der Situa­ti­on ist, in der sie sich befin­det“, unab­hän­gig von der eige­nen „sexu­el­len Orientierung“.

Keine „Billigung des homosexuellen Verhaltens“

Die Kir­che lehrt jedoch nichts der­glei­chen. Die „Erwä­gun­gen“ prä­zi­sie­ren: „Nach der Leh­re der Kir­che kann die Ach­tung gegen­über homo­se­xu­el­len Per­so­nen in kei­ner Wei­se zur Bil­li­gung des homo­se­xu­el­len Ver­hal­tens oder zur recht­li­chen Aner­ken­nung der homo­se­xu­el­len Lebens­ge­mein­schaf­ten füh­ren. Das Gemein­wohl ver­langt, dass die Geset­ze die ehe­li­che Gemein­schaft als Fun­da­ment der Fami­lie, der Grund­zel­le der Gesell­schaft, aner­ken­nen, för­dern und schüt­zen. Die recht­li­che Aner­ken­nung homo­se­xu­el­ler Lebens­ge­mein­schaf­ten oder deren Gleich­set­zung mit der Ehe wür­de bedeu­ten, nicht nur ein abwe­gi­ges Ver­hal­ten zu bil­li­gen und zu einem Modell in der gegen­wär­ti­gen Gesell­schaft zu machen, son­dern auch grund­le­gen­de Wer­te zu ver­dun­keln, die zum gemein­sa­men Erbe der Mensch­heit gehö­ren. Die Kir­che kann nicht anders, als die­se Wer­te zu ver­tei­di­gen, für das Wohl der Men­schen und der gan­zen Gesell­schaft“ (Nr. 11).

Nicht nur das. In den „Erwä­gun­gen“ heißt es zudem: „Weil die Ehe­paa­re die Auf­ga­be haben, die Fol­ge der Gene­ra­tio­nen zu garan­tie­ren, und des­halb von her­aus­ra­gen­dem öffent­li­chen Inter­es­se sind, gewährt ihnen das bür­ger­li­che Recht eine insti­tu­tio­nel­le Aner­ken­nung. Die homo­se­xu­el­len Lebens­ge­mein­schaf­ten bedür­fen hin­ge­gen kei­ner spe­zi­fi­schen Auf­merk­sam­keit von Sei­ten der Rechts­ord­nung, da sie nicht die genann­te Auf­ga­be für das Gemein­wohl besitzen.“

„Deut­li­cher geht es nicht mehr. Ob es einem paßt oder nicht, das ist die Leh­re der katho­li­schen Kir­che“, so No Cri­stia­no­fo­bia.

Kardinal Sturlas Entschuldigung bei Schwulen und Lesben „für Verletzungen durch die Kirche“

Am 4. Juli fei­ert Kar­di­nal Stur­la sei­nen 56. Geburts­tag. Am 14. Febru­ar 2015 wur­de er von Papst Fran­zis­kus zum Kar­di­nal kre­iert. Am 13. April ernann­te ihn der Papst zum Mit­glied der Ordens­kon­gre­ga­ti­on und des Päpst­li­chen Rates zur För­de­rung der Neue­van­ge­li­sie­rung. Der Kar­di­nal aus dem Sale­sia­ner­or­den lebt in Uru­gu­ay, einem lai­zi­stisch gepräg­ten und links­re­gier­ten Land, das in jüng­ster Zeit eine gan­ze Rei­he von Geset­zen erlas­sen hat, die gegen die Leh­re der Kir­che ver­sto­ßen, dar­un­ter die „Homo-Ehe“, auch wenn sie nicht „Ehe“ genannt wird, die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der und die Lega­li­sie­rung von Mari­hua­na. „Der Umstand, daß man in der ersten Rei­he steht, wie Kar­di­nal Stur­la, recht­fer­tigt nicht Zuge­ständ­nis­se und Kom­pro­mis­se“, so No Cristianofobia.

Als Msgr. Stur­la zum Kar­di­nal erho­ben wur­de, hob die ita­lie­ni­sche Tages­zei­tung Quo­ti­dia­no Nazio­na­le sofort her­vor, in wel­chem Zusam­men­hang sich die inter­na­tio­na­le Pres­se bereits mit ihm befaß­te: Als er sich bei den Schwu­len und Les­ben für die „Ver­let­zun­gen“ ent­schul­dig­te, die ihnen von der Kir­che zuge­fügt wor­den sei­en. „Alles genau nach dem Dreh­buch“, so No Cri­stia­no­fo­bia.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Cor­ri­spon­den­za Romana

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