Ist eine „Messe“ gültig, die ein Diakon, eine Ordensfrau oder Pastoralassistentin feiert?


Pastoralassisentin in Aktion
Pasto­ral­as­sis­en­tin in Akti­on (Prie­ster passiv)

(Rom) In der Pfarr­kir­che zum hei­li­gen Georg von Por­cia in Fri­aul (Diö­ze­se Con­cor­dia-Por­de­none) wur­de am 30. Mai eine prie­ster­lo­se „Mes­se“ gefei­ert. Der „kurio­se und äußerst rare“ Vor­fall ereig­ne­te sich, als die Gläu­bi­gen am Sams­tag­abend um 18 Uhr der Vor­abend­mes­se bei­woh­nen woll­ten. Als der Prie­ster auch nach meh­re­ren Minu­ten nicht ein­traf, wur­den Gläu­bi­ge selbst aktiv und began­nen selbst die „Mes­se zu fei­ern“. Dem Wort­got­tes­dienst stand eine Ordens­frau vor, so der Mess­ag­ge­ro del Vene­to.

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Auch im deut­schen Sprach­raum gibt es Pfar­rei­en, in denen Dia­ko­ne oder Pasto­ral­as­si­sten­tin­nen im Altar­raum wich­ti­ger schei­nen, als der zustän­di­ge Pfar­rer. Fehlt der Pfar­rer, zieht an man­chen Orten die Pasto­ral­as­si­sten­tin mit Albe und einer Art Sto­la ein. Im Altar­raum, in dem sie wäh­rend der hei­li­gen Lit­ur­gie kei­nen Zugang haben soll­te, scheint sie dann Her­rin. Am Altar mimt sie den Prie­ster. Die Gren­zen zwi­schen hei­li­ger Mes­se und Ersatz­fei­er läßt man man­cher­orts absicht­lich ver­schwim­men. Jün­ge­re Gläu­bi­ge, denen kei­ne gründ­li­che Unter­wei­sung zuteil wur­de, wis­sen nicht ein­mal von einem Unter­schied. Dar­aus ent­steht eine gefähr­li­che Mischung aus Selbst­be­trug der Akteu­re und Betrug an den Gläu­bi­gen, die nicht nur das Sonn­tags­ge­bot betrifft.

Tat­sa­che ist, daß im deut­schen Sprach­raum von einem Teil der haupt­amt­li­chen Kir­chen­funk­tio­nä­re in Zusam­men­ar­beit mit Tei­len des Kle­rus latent auf eine Ver­drän­gung der Prie­ster und auf eine Kle­ri­ka­li­sie­rung von Lai­en, beson­ders Frau­en hin­ge­ar­bei­tet wird. Hin­ter einer for­ma­len kir­chen­amt­li­chen Fas­sa­de ist daher nach den Inten­tio­nen zu fra­gen. Grund­sätz­lich stellt sich das Pro­blem nur in der ordent­li­chen Form des Römi­schen Ritus, der für eine Auf­wei­chung und inne­re Zer­set­zung anfäl­lig scheint. Ein Aspekt, der im Ver­gleich zwi­schen ordent­li­cher und außer­or­dent­li­cher Form des Römi­schen Ritus beden­kens­wert ist. Dazu gehört auch die Ver­drän­gung des Prie­sters aus der Sakramentenverwaltung.

„War das eine gültige Messe?“

Georgskirche von Porcia in Friaul
Georgs­kir­che von Por­cia in Friaul

Was im deut­schen Sprach­raum an Wort­got­tes­dien­sten und Wort-Got­tes-Fei­ern üblich ist, ist in wei­ten Tei­len Ita­li­ens völ­lig unbe­kannt. Dar­aus erga­ben sich eine Rei­he von Fra­gen. Pfar­rer Danie­le Fort, zustän­dig auch für die Nach­bar­pfar­rei Rorai Pic­co­lo, hat­te dem Aus­hilfs­prie­ster ver­se­hent­lich einen fal­schen Tag mit­ge­teilt, wäh­rend er selbst an jenem Tag eine Pil­ger­grup­pe nach Lore­to begleitete.

Irren ist mensch­lich. Danie­le Fort ist seit 17 Jah­ren Pfar­rer an der Georgs­kir­che von Por­cia. Ein sol­cher Feh­ler war noch nie vor­ge­kom­men. In Por­cia wur­de von Gläu­bi­gen jedoch die Fra­ge auf­ge­wor­fen, ob die­se selbst­ge­stal­te­te „Mes­se“ gül­tig ist. „Nein“, das sei in der Diö­ze­se völ­lig unüb­lich, erklär­te der Pfar­rer der Tages­zei­tung. „Viel­leicht in man­chen Kir­chen im Gebir­ge kann es so schon vor­ge­kom­men sein. Tech­nisch gese­hen nennt sich das Wort-Got­tes-Fei­er in Erwar­tung des Priesters“.

Da wegen des Feh­lers kein Prie­ster kam, hät­te die Ordens­frau den­noch „rich­tig gehan­delt. Auch in Por­cia haben wir bestens aus­ge­bil­de­te Per­so­nen, die sol­chen Situa­tio­nen gewach­sen sind. Wie man mir sag­te, hat es die Ordens­frau gut gemacht“, so der Pfarrer.

Eini­ge Gläu­bi­ge äußer­ten Kri­tik. Eine prie­ster­lo­se Mes­se sei kei­ne Mes­se. Wenn es aber kei­ne Mes­se war, dann hät­ten die Anwe­sen­den auch nicht ihre Sonn­tags­pflicht erfüllt. „Ich habe am Sonn­tag die Mes­se besucht“, wird eine Frau von der Lokal­pres­se zitiert. „Das am Sams­tag war ja kei­ne gül­ti­ge Messe.“

Der „Kom­paß“ in sol­chen Situa­ti­on sei das Direc­to­ri­um de cele­bra­tio­ni­bus domi­ni­ca­l­i­bus absen­te pres­by­te­ro vom 2. Juni 1988, so der Lit­ur­gi­ker Don Enri­co Finot­ti gegen­über Ale­teia Ita­li­en. Der deut­sche Titel die­ses Doku­ments der Got­tes­dienst­kon­gre­ga­ti­on lau­tet in der Über­set­zung der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz „Direk­to­ri­um ‚Sonn­täg­li­cher Gemein­de­got­tes­dienst ohne Priester‘“.

Keine Messe

Suchbild: Pastoralassistentin mit Priestern
Such­bild: Pasto­ral­as­si­sten­tin mit Priestern

„Die hei­li­ge Mes­se und damit das unblu­ti­ge Altar­op­fer, das im eucha­ri­sti­schen Hoch­ge­bet voll­zo­gen wird, kann ein­zig und allein von einem gül­tig geweih­ten Prie­ster (Bischof oder Pres­by­ter) zele­briert wer­den. Nie­mand ande­rer kann eine Mes­se zele­brie­ren. Es ist daher unan­ge­mes­sen und sprach­lich falsch, bestimm­te Got­tes­dien­ste, die ohne Prie­ster statt­fin­den, als Mes­se zu bezeich­nen“, so Don Finotti.

Eben­so unan­ge­mes­sen und sprach­lich falsch erscheint es, daß prie­ster­lo­se Got­tes­dien­ste und von Prie­stern zele­brier­te Mes­sen sum­ma­risch als „Got­tes­dienst“ bezeich­net wer­den. Eine deut­li­che sprach­li­che Unter­schei­dung sei für die Gläu­bi­gen wich­tig, erstens als kor­rek­te Infor­ma­ti­on, vor allem aber auch um den Ein­druck zu ver­mei­den, es hand­le sich letzt­lich um das­sel­be. Das ist kei­nes­wegs der Fall. Wer einem prie­ster­lo­sen Got­tes­dienst bei­wohnt, obwohl er eine hei­li­ge Mes­se besu­chen könn­te, erfüllt sei­ne Sonn­tags­pflicht nicht.

Im Direk­to­ri­um der Got­tes­dienst­kon­gre­ga­ti­on heißt es dazu:

„21. Den Gläu­bi­gen muß der Ersatz­cha­rak­ter der­ar­ti­ger Fei­ern klar sein, damit sie sie nicht für eine opti­ma­le Lösung der heu­ti­gen Schwie­rig­kei­ten oder für ein Zuge­ständ­nis an die Bequem­lich­keit hal­ten. Ver­samm­lun­gen und Zusam­men­künf­te die­ser Art dür­fen daher nie­mals an einem Sonn­tag an Orten gehal­ten wer­den, an denen am sel­ben Tag schon eine Mes­se gefei­ert wur­de oder noch gefei­ert wird oder am Vor­abend gefei­ert wur­de, auch nicht in einer ande­ren Spra­che; zudem soll­ten nicht meh­re­re der­ar­ti­ge Ver­samm­lun­gen stattfinden.

22. Jede Ver­wechs­lung von Ver­samm­lun­gen die­ser Art mit einer Eucha­ri­stie­fei­er ist sorg­fäl­tig zu ver­mei­den. Sol­che Ver­samm­lun­gen dür­fen bei den Gläu­bi­gen das Ver­lan­gen nach der Teil­nah­me an der Eucha­ri­stie­fei­er nicht min­dern, son­dern sol­len es viel­mehr ver­stär­ken und eine grö­ße­re Bereit­schaft zur Teil­nah­me wecken.

23. Die Gläu­bi­gen müs­sen wis­sen, daß das eucha­ri­sti­sche Opfer nicht ohne Prie­ster mög­lich ist und daß die Kom­mu­ni­on, die sie bei Sonn­tags­got­tes­dien­sten ohne Prie­ster emp­fan­gen kön­nen, auf das eng­ste mit dem Meß­op­fer ver­bun­den ist. Von daher kann den Gläu­bi­gen deut­lich gemacht wer­den, wie not­wen­dig es ist, dar­um zu beten: „daß die Zahl der Aus­spen­der der hei­li­gen Geheim­nis­se wach­se und sie in der Lie­be des Herrn bleiben“.

Soll­te kein Prie­ster an einem Ort eine Mes­se zele­brie­ren kön­nen und es den Gläu­bi­gen aus offen­sicht­li­chen Grün­den nicht mög­lich sein, einen ande­ren Meß­ort auf­zu­su­chen, sei es oppor­tun, den Gläu­bi­gen, beson­ders an Sonn­ta­gen, lit­ur­gi­schen Ersatz oder eine Andacht (Wort Got­tes-Fei­er, Offi­ci­um Divinum, Eucha­ri­sti­sche Anbe­tung, Rosen­kranz) unter der Lei­tung eines Dia­kons oder geeig­ne­ter aus­ge­wähl­ter Lai­en zu bieten.

„Allgemeine Bestimmungen für Sonntagsgottesdienste bei Abwesenheit eines Priesters“

„18. Wenn an einem Ort am Sonn­tag kei­ne Mes­se gefei­ert wer­den kann, ist zunächst zu über­le­gen, ob die Gläu­bi­gen eine in der Nach­bar­schaft gele­ge­ne Kir­che auf­su­chen kön­nen, um dort an der Fei­er der Eucha­ri­stie teil­zu­neh­men. Die­se Lösung ist auch heu­te noch zu emp­feh­len und „” soweit mög­lich „” bei­zu­be­hal­ten. Erfor­der­lich dafür ist, daß die Gläu­bi­gen „” über die gro­ße Bedeu­tung der sonn­täg­li­chen Ver­samm­lung unter­rich­tet „” sich den neu­en Ver­hält­nis­sen bereit­wil­lig anpassen.

19. Auch wenn kei­ne Mes­se statt­fin­det, ist es zu wün­schen, daß den Gläu­bi­gen bei den ver­schie­de­nen For­men der sonn­täg­li­chen Ver­samm­lun­gen die Reich­tü­mer der Hei­li­gen Schrift und des Gebe­tes der Kir­che dar­ge­bo­ten wer­den; sie sol­len nicht auf die im Lau­fe des Jah­res bei der Mes­se vor­ge­tra­ge­nen Lesun­gen und auf die Gebe­te der ver­schie­de­nen Zei­ten des Kir­chen­jah­res ver­zich­ten müssen.

29. Zum Vor­ste­her­dienst für sol­che sonn­täg­li­chen Ver­samm­lun­gen sind als erste Hel­fer der Prie­ster Dia­ko­ne her­an­zu­zie­hen. Weil näm­lich der Dia­kon zur Lei­tung und För­de­rung des Wachs­tums des Vol­kes Got­tes geweiht ist, kommt es ihm zu, das Gebet zu lei­ten, das Evan­ge­li­um zu ver­kün­den, die Homi­lie zu hal­ten und die Kom­mu­ni­on auszuteilen.

30. Wenn weder ein Prie­ster noch ein Dia­kon da ist, soll der Pfar­rer Lai­en benen­nen, denen die Ver­ant­wor­tung für sol­che Fei­ern über­tra­gen wird, d.h. die Lei­tung des Gebets, der Dienst des Wor­tes und die Aus­tei­lung der hei­li­gen Kommunion.
Er soll zunächst Akoly­then und Lek­to­ren dafür her­an­zie­hen, die für den Dienst am Altar und am Wort Got­tes beauf­tragt sind. Wenn kei­ne zur Ver­fü­gung ste­hen, kön­nen ande­re Lai­en „” Män­ner und Frau­en „” benannt wer­den, die die­sen Dienst kraft Tau­fe und Fir­mung aus­üben kön­nen. Bei ihrer Aus­wahl ist auf ihre Lebens­füh­rung zu ach­ten, die mit dem Evan­ge­li­um über­ein­stim­men muß; es soll auch dar­auf geach­tet wer­den, daß sie von den Gläu­bi­gen ange­nom­men wer­den. Die Benen­nung für die­sen Dienst soll gewöhn­lich für eine bestimm­te Zeit­dau­er gel­ten und der Gemein­de bekannt­ge­ge­ben wer­den. Es ist ange­bracht, daß in einem Got­tes­dienst für sie gebe­tet wird.
Der Pfar­rer soll für eine geeig­ne­te Aus­bil­dung und Fort­bil­dung die­ser Lai­en sor­gen und mit ihnen wür­di­ge Fei­ern vorbereiten.“

Tat­säch­lich emp­fiehlt das Direk­to­ri­um für den Fall, daß kei­ne hei­li­ge Mes­se zele­briert wer­den kann, den Wort­got­tes­dienst, der durch die Kom­mu­ni­on abge­schlos­sen wird. Dazu heißt es:

„20. Von den ver­schie­de­nen Arten der Got­tes­dien­ste, die gemäß der lit­ur­gi­schen Über­lie­fe­rung dann gehal­ten wer­den, wenn kei­ne Meß­fei­er statt­fin­den kann, wird der Wort­got­tes­dienst sehr emp­foh­len, der „” wo es ange­mes­sen erscheint „” durch die Kom­mu­ni­on abge­schlos­sen wer­den kann. So kön­nen die Gläu­bi­gen gleich­zei­tig mit dem Wort und dem Leib Chri­sti genährt wer­den. „Wenn sie näm­lich das Wort Got­tes hören, erken­nen sie, daß die Wun­der­ta­ten des Herrn, die ver­kün­digt wer­den, ihren Höhe­punkt im Pascha-Myste­ri­um errei­chen, des­sen Gedächt­nis in der Mes­se sakra­men­tal gefei­ert wird und an dem sie durch den Emp­fang der hei­li­gen Kom­mu­ni­on teilhaben.“

In den priesterlosen Wortgottesdienst darf nichts eingefügt werden, was typisch für die Messe ist

„35. Die Fei­er eines Sonn­tags­got­tes­dien­stes anstel­le einer Mes­se besteht aus zwei Tei­len: dem Wort­got­tes­dienst und der Aus­tei­lung der Kom­mu­ni­on. In die Fei­er soll nichts ein­ge­fügt wer­den, was typisch für die Mes­se ist, vor allem kei­ne Gaben­be­rei­tung und kein Eucha­ri­sti­sches Hoch­ge­bet. Der Got­tes­dienst soll so gestal­tet wer­den, daß er ganz dem Beten dient und als eine lit­ur­gi­sche Ver­samm­lung erscheint und nicht als ein blo­ßes Treffen.

36. Die Tex­te der Gebe­te und der Lesun­gen für den jewei­li­gen Sonn­tag oder Fei­er­tag wer­den in der Regel aus dem Meß­buch und aus dem Lek­tio­nar genom­men. So fol­gen die Gläu­bi­gen in ihrem Gebet dem Lauf des Kir­chen­jah­res und hören das Wort Got­tes in Ein­heit mit den ande­ren Gemein­den der Kirche.“

Die Hl. Messe in Radio und Fernsehen – Das Stundengebet

32. Wenn am Sonn­tag ein Wort­got­tes­dienst mit Aus­tei­lung der hei­li­gen Kom­mu­ni­on nicht statt­fin­den kann, wird den Gläu­bi­gen sehr emp­foh­len, „daß sie sich eine ent­spre­chen­de Zeit­lang dem per­sön­li­chen Gebet oder dem Gebet in der Fami­lie oder gege­be­nen­falls in Fami­li­en­krei­sen wid­men“. In die­sen Fäl­len kön­nen auch Radio- oder Fern­seh­über­tra­gun­gen von Got­tes­dien­sten eine Hil­fe sein.

33. Vor allem soll man die Mög­lich­keit in Betracht zie­hen, einen Teil der Stun­den­lit­ur­gie „” z. B. die Lau­des oder die Ves­per „” zu fei­ern, in die auch die Sonn­tags­le­sun­gen ein­ge­fügt wer­den kön­nen. Denn wenn „die Gläu­bi­gen zur Fei­er des Stun­den­ge­be­tes geru­fen wer­den und in ihrer Ver­samm­lung Herz und Stim­me ver­ei­nen, wird in ihnen Kir­che sicht­bar, die das Myste­ri­um Chri­sti fei­ert“. Am Ende die­ser Fei­er kann die Kom­mu­ni­on aus­ge­teilt werden.

Das Sonntagsgebot im Katechismus

Die Teil­nah­me an einer Ersatz­fei­er „ent­bin­det nicht von der Sonn­tags- oder Fei­er­tags­pflicht, die ein­deu­tig mit der Teil­nah­me an einer Hei­li­gen Mes­se zusam­men­hängt. Von die­ser Pflicht ist man nur ent­bun­den, wenn es phy­sisch oder mora­lisch unmög­lich ist, an der Mes­se teil­zu­neh­men. Die löb­li­che Teil­nah­me an einer Ersatz­fei­er bezeugt die rech­te Absicht der Gläu­bi­gen an der Sonn­tags­mes­se teil­neh­men zu wol­len“, so Don Finotti.
Zum Sonn­tags­ge­bot fin­den sich im Kate­chis­mus der Katho­li­schen Kir­che zwei grund­le­gen­de Paragraphen:

Nr. 2180: „Eines der Kir­chen­ge­bo­te bestimmt das Gesetz des Herrn genau­er: „Am Sonn­tag und an den ande­ren gebo­te­nen Fei­er­ta­gen sind die Gläu­bi­gen zur Teil­nah­me an der Meß­fei­er ver­pflich­tet“ (CIC, can. 1247). „Dem Gebot zur Teil­nah­me an der Meß­fei­er genügt, wer an einer Mes­se teil­nimmt, wo immer sie in katho­li­schem Ritus am Fei­er­tag selbst oder am Vor­abend gefei­ert wird“ (CIC, can. 1248, § 1).

Nr. 2181 Die sonn­täg­li­che Eucha­ri­stie legt den Grund zum gan­zen christ­li­chen Leben und bestä­tigt es. Des­halb sind die Gläu­bi­gen ver­pflich­tet, an den gebo­te­nen Fei­er­ta­gen an der Eucha­ri­stie­fei­er teil­zu­neh­men, sofern sie nicht durch einen gewich­ti­gen Grund (z. B. wegen Krank­heit, Betreu­ung von Säug­lin­gen) ent­schul­digt oder durch ihren Pfar­rer dis­pen­siert sind [Vgl. CIC, can. 1245]. Wer die­se Pflicht absicht­lich ver­säumt, begeht eine schwe­re Sün­de.

Nr. 2182 Die Teil­nah­me an der gemein­sa­men sonn­täg­li­chen Eucha­ri­stie­fei­er bezeugt die Zuge­hö­rig­keit und Treue zu Chri­stus und sei­ner Kir­che. Die Gläu­bi­gen bestä­ti­gen damit ihre Gemein­schaft im Glau­ben und in der Lie­be. Sie bezeu­gen gemein­sam die Hei­lig­keit Got­tes und ihre Hoff­nung auf das Heil. Sie bestär­ken ein­an­der unter der Lei­tung des Hei­li­gen Geistes.

Nr. 2183 „Wenn wegen Feh­lens eines geist­li­chen Amts­trä­gers oder aus einem ande­ren schwer­wie­gen­den Grund die Teil­nah­me an einer Eucha­ri­stie­fei­er unmög­lich ist, wird sehr emp­foh­len, daß die Gläu­bi­gen an einem Wort­got­tes­dienst teil­neh­men, wenn ein sol­cher in der Pfarr­kir­che oder an einem ande­ren hei­li­gen Ort gemäß den Vor­schrif­ten des Diö­ze­san­bi­schofs gefei­ert wird, oder daß sie sich eine ent­spre­chen­de Zeit lang dem per­sön­li­chen Gebet oder dem Gebet in der Fami­lie oder gege­be­nen­falls in Fami­li­en­krei­sen wid­men“ (CIC, can. 1248, § 2).

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Diö­ze­se Pordenone/meinbezirk.at (Screen­shots)

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