Der Arzt Bogdan Chazan, wegen Abtreibungsverweigerung entlassen, wurde rehabilitiert


Bogdan Chazan wurde entlassen, weil er sich weigerte, an einer Abtreibung mitzuwirken. Nun bekam er Recht.
Bog­dan Cha­zan wur­de ent­las­sen, weil er sich wei­ger­te, an einer Abtrei­bung mit­zu­wir­ken. Nun bekam er Recht.

(War­schau) Bog­dan Cha­zan gehört zu den bekann­te­sten und renom­mier­te­sten Ärz­ten Polens. Den­noch wur­de der Direk­tor eines Kran­ken­hau­ses in War­schau ent­las­sen. Der Arzt hat­te aus Gewis­sens­grün­den eine Mit­wir­kung an der Tötung eines unge­bo­re­nen Kin­des ver­wei­gert. Cha­zan erhob gegen die Ent­las­sung Ein­spruch und bekam recht. Nun for­dert er die Wiedereinstellung.

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„Bog­dan Cha­zan hat sich kei­ne pro­fes­sio­nel­len Feh­ler zuschul­den kom­men las­sen“, indem er sich auf die Gewis­sen­frei­heit berief und die Durch­füh­rung einer Abtrei­bung am Kran­ken­haus zur Hei­li­gen Fami­lie in War­schau ver­wei­ger­te. Nach einem Jahr der Unter­su­chun­gen kam die zustän­di­ge Dis­zi­pli­nar­kom­mis­si­on zu die­sem Schluß. Damit wur­de der Arzt reha­bi­li­tiert, des­sen Fall 2014 die Zei­tun­gen füllte.

Abtreibungsforderung und Chazans Gegenvorschlag

Bog­dan Cha­zan ist nicht nur ein ange­se­he­ner Arzt, son­dern auch einer der bekann­te­sten pol­ni­schen Lebens­schüt­zer in der Ärz­te­schaft. Eine Frau erstat­te­te Anzei­ge gegen ihn, weil er sich wei­ger­te, ihr durch künst­li­che Befruch­tung gezeug­tes Kind zu töten. Die Frau erklär­te, daß ihr unge­bo­re­nes Kind schwe­re Miß­bil­dun­gen auf­wei­se. Einer der weni­gen Fäl­le, in denen die pol­ni­sche Gesetz­ge­bung die Tötung des Kin­des erlaubt. Nach­dem ein Krank­haus sich gewei­gert hat­te, die Abtrei­bung durch­zu­füh­ren, begab sich die Frau in das Kran­ken­haus, das Bog­dan Cha­zan leitete.

Der Arzt erklär­te der Schwan­ge­ren, daß es durch einen sofor­ti­gen Ein­griff nach der Geburt Chan­cen gebe, das Leben des Kin­des zu ret­ten. Eben­so ver­sprach er der Frau, sie per­sön­lich wäh­rend der gan­zen Schwan­ger­schaft zu betreu­en. Als die Schwan­ge­re ablehn­te und den­noch auf einer Tötung des Kin­des beharr­te, berief sich Cha­zan auf das Recht der Gewis­sen­ver­wei­ge­rung und wei­ger­te sich, der Frau einen Arzt zu nen­nen, der bereit wäre, die Abtrei­bung durch­zu­füh­ren. Die Frau brach­te schließ­lich das Kind im Biel­an­ski-Kran­ken­haus zur Welt. Nach weni­gen Tagen starb das Neugeborene.

Gewissensverweigerung und Entlassung

Die pol­ni­sche Ver­fas­sung erkennt den Ärz­ten ein Recht auf Gewis­sens­ver­wei­ge­rung zu, zwingt sie aber, auf Nach­fra­ge einen Arzt zu nen­nen, der Abtrei­bun­gen durch­führt. Die­ser Zwang, Wer­bung für Abtrei­bungs­ärz­te zu machen und durch die­se Infor­ma­ti­on am Tod eines Kin­des mit­zu­wir­ken, gehört zu den umstrit­ten­sten Fra­gen in der pol­ni­schen Abtrei­bungs­dis­kus­si­on. Die pol­ni­sche Ärz­te­ver­ei­ni­gung wand­te sich bereits mit der For­de­rung an den pol­ni­schen Ver­fas­sungs­ge­richts­hof, die­se Bestim­mung abzuschaffen.

Im August 2014 ver­füg­te die Ober­bür­ger­mei­ste­rin von Waschau, Han­na Gron­kie­wicz-Waltz, die Ent­las­sung von Bog­dan Cha­zan und ver­häng­te ein Buß­geld von 17.000 Euro. Gron­kie­wicz-Waltz gehört der rechts­li­be­ra­len Bür­ger­platt­form (PO) an. Sie gehört im Euro­päi­schen Par­la­ment zur Frak­ti­on der Euro­päi­schen Volks­par­tei, gilt in ethi­schen und bio­ethi­schen Fra­gen jedoch als unsi­che­rer Kan­to­nist. Die Ent­schei­dung zur Abstra­fung eines bekann­ten Pro-Life-Arz­tes wur­de von Lebens­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen als poli­ti­sches Signal gegen den Lebens­schutz interpretiert.

„Sonst können wir das Krankenhaus gleich nach dem Bolschewisten Dserschinski umbenennen“

„Das ist eine unge­rech­te Straf­ak­ti­on, vor allem wenn man bedenkt, daß in Polen die gro­ße Mehr­heit der Ärz­te aus mora­li­schen Grün­den eine Mit­wir­kung an der Abtrei­bung ver­wei­gert. Unter mei­ner Lei­tung hat sich das Kran­ken­haus zu einem der modern­sten und belieb­te­sten Kran­ken­häu­ser War­schaus ent­wickelt. Ein Kran­ken­haus, in dem ich aber kei­ne Abtrei­bun­gen durch­füh­ren will. Anson­sten müß­ten wir das Kran­ken­haus statt zur Hei­li­gen Fami­lie nach Felix Dsersch­in­ski umbe­nen­nen.“ Mit die­sen Wor­ten kom­men­tier­te Cha­zan im ver­gan­ge­nen Jahr sei­ne Ent­las­sung. Der Pole Felix Dsersch­in­ski war ein kom­mu­ni­sti­scher Berufs­re­vo­lu­tio­när und Chef der berüch­tig­ten sowje­ti­schen Geheim­po­li­zei Tscheka.

„Ich fordere meinen Arbeitsplatz zurück“

Nach einem Jahr wur­de Bog­dan Cha­zan von der zustän­di­gen Dis­zi­pli­nar­kom­mis­si­on frei­ge­spro­chen. Der Arzt hat­te sich nichts zuschul­den kom­men las­sen, was sei­ne Ent­las­sung recht­fer­ti­gen wür­de, so der Ent­scheid der Kom­mis­si­on. Auch die Staats­an­walt­schaft, der der Fall 2014 zur Anzei­ge gebracht wur­de, hat die Ermitt­lun­gen gegen den Arzt schon längst ein­ge­stellt. Cha­zan for­dert nun sei­ne Stel­le zurück.

Die Stadt­re­gie­rung von War­schau wei­gert sich jedoch, sei­ne Ent­las­sung rück­gän­gig zu machen mit der Begrün­dung, daß Cha­zan nicht nur Arzt, son­dern auch Kran­ken­haus­di­rek­tor war. Als sol­cher habe er sich an das Gesetz zu hal­ten. Cha­zan ist ent­schlos­sen, den Kampf gegen die Stadt­re­gie­rung fortzusetzen.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Tempi

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3 Kommentare

  1. Hal­le­lu­ja!
    Beten wir dafür, dass Dr. Bog­dan Cha­zan an sei­nen Platz zurück­keh­ren kann und somit ein Zei­chen für die Wür­de des Lebens gesetzt wird!

  2. Wenn der Arzt den Pro­zeß gewon­nen hat, wird er wie­der ein­ge­stellt wer­den müs­sen. Polen ist doch schon längst ein Rechtsstaat.

  3. @ Rein­hold,

    Sie haben die Fin­te über­se­hen, die im Gesetz ein­ge­baut ist und die die katho­li­schen Abge­ord­ne­ten durch­ge­hen lie­ßen: Nen­nen eines Abtreibers!

    Ober­bür­ger­mei­ste­rin und Stadt­ver­wal­tung wer­den auf Steu­er­zah­ler­ko­sten bis in die letz­te Instanz mauern.

    Auch so schaut Recht­staat aus. Die Ideo­lo­gen haben das Sagen.

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