Kollektivschuld der Deutschen bedeutet Entlastung der NS-Täter


Auschwitz
Ausch­witz

Die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land ist auf dem Grund­ge­setz auf­ge­baut – und nicht auf den Nazi-Ver­bre­chen von Ausch­witz. Die Mehr­heit der Katho­li­ken blieb resi­stent gegen­über der ras­si­sti­schen Nazi-Doktrin.

Anzei­ge

Ein Gast­bei­trag von Hubert Hecker.

Bun­des­prä­si­dent Joa­chim Gauck sag­te bei der Gedenk­re­de zum Ausch­witz­tag am 27. 1. 2015 im Bun­des­tag: „Es gibt kei­ne deut­sche Iden­ti­tät ohne Ausch­witz.“ Dazu stellt der Her­aus­ge­ber und poli­ti­scher Leit­kom­men­ta­tor der Frank­fur­ter All­ge­mei­nen, Bert­hold Koh­ler, in einer Kolum­ne sei­ner Zei­tung bemer­kens­wer­te Fragen.

Koh­ler fragt, ob die Ein­wan­de­rer nicht noch weni­ger Grund hät­ten, „sich für den Holo­caust ver­ant­wort­lich oder gar schul­dig zu füh­len, als die nach dem Krieg gebo­re­nen Deut­schen“. Und wenn Ausch­witz zum zen­tra­len Iden­ti­täts­merk­mal der Deut­schen erklärt wird – gehö­re dann „nur zu Deutsch­land, wer auch Ausch­witz (und die dar­aus abge­lei­te­ten Ver­pflich­tun­gen) als Teil sei­ner neu­en deut­schen Iden­ti­tät“ annehme?

Die Nachkriegsgenerationen sind nicht schuld an den Nazi-Verbrechen

Beschäf­ti­gen wir uns zunächst mit der ‚Ver­ant­wor­tung oder Schuld der Nach­kriegs­ge­nera­ti­on für Ausch­witz’. Wenn von Schuld der Nach­ge­bo­re­nen gespro­chen wird, so setzt das die Kol­lek­tiv­schuld der Väter­ge­nera­ti­on vor­aus. So hat­te es noch 2009 der dama­li­ge Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de der SPD, Peter Struck, im Bun­des­tag for­mu­liert: “Mit der syste­ma­ti­schen Ver­fol­gung und Ermor­dung der euro­päi­schen Juden wäh­rend der Nazi­zeit haben die Deut­schen unend­li­che Schuld auf sich gela­den – eine Schuld, die nie­mals ver­geht.“ Die­se Beschwö­rung einer unver­gäng­li­chen – und damit ver­erb­ten – Kol­lek­tiv­schuld ist indis­ku­ta­bel für die Nachkriegsgenerationen.

In der deut­schen Über­nah­me einer säku­la­ren, ewig dau­ern­den Erb­schuld scheint sich das von jüdi­schen Sei­te gele­gent­lich geäu­ßer­te Wort vom ‚Nie­mals Ver­ges­sen, Nie­mals Ver­ge­ben’ zu spiegeln.

Aber auch die abge­schwäch­te For­mu­lie­rung von der „Ver­ant­wor­tung“ der nach­ge­bo­re­nen Deut­schen für die mas­sen­mör­de­ri­schen Ver­bre­chen der Nazi ist nicht über­zeu­gend. Ver­ant­wor­tung über­neh­men kann man nur für das, wor­an man betei­ligt ist oder in irgend­ei­ner Wei­se Ein­fluss neh­men kann – etwa, wenn ein Mini­ster mit sei­nem Rück­tritt „Ver­ant­wor­tung über­nimmt“ für Fehl­ent­schei­dun­gen in sei­nem Mini­ste­ri­um. Eine sol­che Ver­ant­wor­tungs­über­nah­me für die Feh­ler der Väter­ge­nera­ti­on kommt für die Nach­ge­bo­re­nen nach der obi­gen Defi­ni­ti­on nicht infrage.

Hilfs­wei­se wird gesagt: Die Nazi-Ver­bre­chen sei­en im Namen Deutsch­lands gesche­hen. Aber die dama­li­gen dik­ta­to­ri­schen Macht­ha­ber waren nicht demo­kra­tisch legi­ti­miert, im Namen der Deut­schen zu spre­chen und zu handeln.

Kollektivschuld der Deutschen bedeutet Entlastung der NS-Täter

Volksgerichtshof, Reinecke, Freisler, Lautz
Volks­ge­richts­hof, Rei­necke, Freis­ler, Lautz

Auch bei dem Ver­ant­wor­tungs­ar­gu­ment wird letzt­lich wie­der eine Kol­lek­tiv­schuld unter­stellt. Man kann schlech­ter­dings nicht die erste und zwei­te Nach­kriegs­ge­nera­ti­on im demo­kra­ti­schen Deutsch­land für die Mas­sen­mor­de der Nazis zur Ver­ant­wor­tung zie­hen, wenn nicht schon die gesam­te Kriegs­ge­nera­ti­on schul­dig gewe­sen wäre. Daher wird von Poli­ti­kern aller Cou­leur die Schuld und Täter­schaft an den NS-Ver­bre­chen kur­zer­hand auf alle dama­li­gen Deut­schen aus­ge­wei­tet. „Die Deut­schen“ hät­ten die euro­päi­schen Juden ermor­det, sag­te Peter Struck. „Die Deut­schen“ wären schul­dig gewe­sen an den Kriegs­ver­bre­chen gegen das pol­ni­sche Volk, sag­te Kanz­le­rin Mer­kel am Gedenk­tag zum Kriegs­be­ginn am 1. 9. 2009 in Dan­zig. „Die Deut­schen“ waren schuld an Hit­lers und Himm­lers Ver­nich­tungs­krieg gegen die Sowjet­uni­on. So ver­mit­telt es das Klett-Schul­buch „Geschich­te und Gesche­hen“ den deut­schen Schü­lern. Mit die­ser Kol­lek­tiv­schuld­for­mel wer­den übri­gens die wirk­li­chen Nazi-Täter aus dem Fokus genom­men und ver­steckt in der Mas­se ‚der Deut­schen’. Das oben genann­te Schul­buch klagt ein dut­zend Mal die Deut­schen als Kriegs­tä­ter an, aber nicht ein­mal erwähnt es in die­sem Zusam­men­hang Hit­ler und Himm­ler als die Befehls­ha­ber von Mas­sen­mord und Ver­nich­tungs­krieg. Das ist ein Skan­dal, die Rela­ti­vie­rung der NS-Verbrechen.

Keine Identifizierung mit den Nazi-Verbrechern und den Orten ihrer Massaker

Vergangenheit die nicht vergehen will oder soll
Ver­gan­gen­heit I

In einer wei­te­ren Vari­an­te wird die ‚Ver­ant­wor­tung’ der Deut­schen als Zukunfts­sor­ge gedeu­tet: Die deut­schen Nach­kriegs­ge­nera­tio­nen soll­ten in ihrem Wir­kungs­be­reich alles dafür tun, dass sol­che Ver­bre­chen wie die der Nazis (und der Unta­ten des Sta­li­nis­mus) nicht mehr pas­sie­ren wer­den. Die­ser Anspruch und Auf­ruf wird von den mei­sten Deut­schen eher auf­ge­nom­men. Doch dafür braucht man kei­ne Ausch­witz-Iden­ti­tät anneh­men. Denn die­ser Anspruch soll­te sich posi­tiv an den Men­schen­rech­ten ori­en­tie­ren. Das Motiv „Nie wie­der Ausch­witz“ als Bemü­hen um die Abwen­dung von ras­si­sti­schen Ver­bre­chen wür­de das posi­ti­ve Enga­ge­ment für die uni­ver­sa­le Mensch­lich­keit unnö­tig einengen.

In jener Ver­pflich­tung für die Gel­tung der Men­schen­rech­te hat der Autor die­ser Zei­len 13 Jah­re Schul­klas­sen durch die Gedenk­stät­te Hada­mar geführt. Für die­se Auf­ga­be wäre es gera­de­zu per­vers, sich mit den mon­strö­sen Nazi­ver­bre­chern oder den Orten ihrer Mas­sa­ker zu identifizieren.

In den Räu­men der Psych­ia­trie Hada­mar brach­ten natio­nal­so­zia­li­sti­sche Ärz­te, Pfle­ge­kräf­te und Beam­te mehr als 14.000 Men­schen um, davon 95 Pro­zent deut­sche Kran­ke und Kin­der sowie eini­ge hun­dert aus­län­di­sche Arbei­ter. Die Durch­füh­rung der NS-Kran­ken­mor­de soll­te vor der Bevöl­ke­rung geheim gehal­ten wer­den. Erzäh­lun­gen dar­über wur­den mit KZ-Stra­fen bedroht und vollzogen.

Motiv und Ziel der Gedenk­stät­ten­ar­beit ist selbst­ver­ständ­lich nicht, Iden­ti­fi­zie­run­gen mit den Nazi-Tätern her­zu­stel­len. Es ging und geht auch nicht dar­um, etwa der Hada­ma­rer Bevöl­ke­rung von damals vor­zu­wer­fen, die Eutha­na­sie-Mor­de nicht ver­hin­dert zu haben. Im Gegen­teil. Die katho­li­sche Mehr­heit Hada­mars miss­bil­lig­te den Kran­ken­mord, Jugend­li­che ver­teil­ten heim­lich die Galen-Pre­digt, der Orts-Pfar­rer Faxel wur­de wegen sei­ner dies­be­züg­li­chen Reden und Pre­dig­ten acht Mal von der Gesta­po ver­hört und der Lim­bur­ger Bischof Hilf­rich schrieb im August 1941 einen Pro­test­brief an den dama­li­gen Justiz-Mini­ster. Das sind die Vor­bil­der, mit denen die Iden­ti­fi­zie­rung gesucht wer­den soll­te. Außer­dem zeigt die­se Auf­stel­lung, dass es die Nazi-Täter waren, die für die NS-Ver­bre­chen ver­ant­wort­lich zeich­ne­ten – und nicht die Mehr­heit der deut­schen Bevölkerung.

Vorbildliche katholische Repräsentanten gegen Nazi-Rassismus

Wer war Täter? Wer wußte was?
Wer war Täter? Wer wuß­te was?

Ähn­lich sehen die Ver­hält­nis­se bei den ande­ren Ver­bre­chen des mas­sen­mör­de­ri­schen NS-Gewalt­re­gimes aus. Gegen den Ras­sis­mus der Nazis sind Per­so­nen wie Pater Maxi­mi­li­an Kol­be, Prä­lat Lich­ten­berg und Papst Pius XII. in Wort und Tat auf­ge­tre­ten. Sie ret­te­ten vie­len Juden und KZ-Bedroh­ten das Leben. Aber ins­be­son­de­re auch die katho­li­sche Land­be­völ­ke­rung zeig­te viel­fach Gesten und Taten für die ver­folg­ten Juden und geknech­te­ten Fremd­ar­bei­tern – und damit ihren Wider­stand gegen den Nazi-Ras­sis­mus. Das hat der Autor mit einer histo­ri­schen Stu­die zu sei­nem Wohn­ort Frick­ho­fen /​ Wester­wald exem­pla­risch nachgewiesen.

Die Mehrheit der Katholiken blieb resistent gegenüber der rassistischen Nazi-Doktrin

Ver­all­ge­mei­nernd kann man Fol­gen­des sagen: Der Block der katho­li­schen Zen­trums­wäh­ler bei den letz­ten frei­en Wah­len 1932 reprä­sen­tier­te etwa ein Vier­tel der dama­li­gen deut­schen Bevöl­ke­rung. Die­se Anti-Hit­ler-Wäh­ler blie­ben auch wäh­rend der 12 Jah­re NS-Dik­ta­tur weit­ge­hend resi­stent gegen­über der ras­si­sti­schen Nazi-Dok­trin in der euge­ni­schen und anti­se­mi­ti­schen Ver­si­on. Die Mehr­heit der Katho­li­ken gehör­te nach dem Krieg zu der Kate­go­rie der „Ent­la­ste­ten“. Der Anteil der „Bela­ste­ten“, also der Nazi-Täter, ent­sprach mit 30 Pro­zent in etwa dem Pro­zent­satz der Nazi-Wäh­ler bei den letz­ten frei­en Wahlen.

Etwa ein Drittel der Deutschen waren Nazis – und damit schuldig an den NS-Verbrechen

Die­ses Drit­tel der dama­li­gen Deut­schen, die Nazi-Täter, war mehr oder weni­ger schul­dig an den NS-Mas­sen­mor­den. Deren Nach­fah­ren soll­ten sich der Schuld stel­len, die ihre natio­nal­so­zia­li­sti­schen Eltern und Groß­el­tern für NS-Ver­bre­chen auf sich gela­den haben. Für die­se Fami­li­en sind die NS-Bela­stun­gen sicher­lich ein Teil ihrer deut­schen Iden­ti­tät. Es ist aber eine ideo­lo­gi­sche The­se ohne histo­ri­sche Basis und Wahr­heit, wenn dem gesam­ten deut­schen Volk die Ver­bre­chen der Nazi-Par­tei auf­ge­halst wer­den. Dem­nach ist es auch falsch, die natio­nal­so­zia­li­sti­schen Mas­sen­mor­de der Nazis als Teil der gesamt-„deutschen Iden­ti­tät“ zu dekla­rie­ren. Damit wür­den, wie schon gesagt, die wirk­li­chen Nazi-Täter in der Mas­se der Deut­schen ver­steckt wer­den. Ande­rer­seits wür­de man der Mehr­heit der ent­la­ste­ten, Anti-Hit­ler-wäh­len­den, NS-resi­sten­ten Deut­schen Unrecht tun, wenn man sie auf die glei­che Stu­fe wie die Nazi-Ver­bre­cher stellte.

Keine deutsche Identität für Zuwanderer?

Wenn man das Kon­strukt einer deut­schen Ausch­witz-Iden­ti­tät aus der Kon­ti­nui­tät mit dem deut­schen Volk in der Hit­ler­zeit ablei­tet, dann sind logi­scher­wei­se die Zuwan­de­rer aus die­ser Iden­ti­tät aus­ge­schlos­sen. Dar­auf weist Koh­ler in sei­nem Kom­men­tar hin: Die Zuwan­de­rer hät­ten kei­nen Grund, „sich für den Holo­caust ver­ant­wort­lich oder gar schul­dig zu füh­len“. Aktu­ell haben mehr als 16 Mil­lio­nen Ein­woh­ner Deutsch­lands Migra­ti­ons­hin­ter­grund. Das sind Aus­sied­ler, Zuwan­de­rer und ihre Nach­kom­men. Weil sie und ihre Vor­fah­ren kei­nen objek­ti­ven Bezug zu Ausch­witz haben, hät­ten etwa 20 Pro­zent der Deutsch­län­der kei­ne deut­sche Identität.

Mit der kate­go­ri­schen For­de­rung nach einer deut­schen Iden­ti­tät nur über Ausch­witz baut man eine künst­li­che Hür­de auf, die Ein­wan­de­rern erschwert, sich zu Deutsch­land gehö­rig zu füh­len. Ins­be­son­de­re zuge­wan­der­te Mus­li­me wür­den dann nicht zu Deutsch­land gehören.

Der deutsche Staat ist nicht auf den NS-Verbrechen aufgebaut, sondern auf dem Grundgesetz

Bert­hold Koh­ler behaup­tet in sei­nem FAZ-Kom­men­tar wei­ter: „Das heu­ti­ge Deutsch­land wur­de auch auf den Rui­nen von Ausch­witz errich­tet – als frei­heit­lich-demo­kra­ti­scher, dem Schutz der Men­schen­rech­te ver­pflich­te­ter Gegen­ent­wurf zu Hit­ler-Dik­ta­tur und Ras­sen­wahn.“ Schon der dama­li­ge Außen­mi­ni­ster Fischer hat­te die The­se auf­ge­stellt, dass Ausch­witz das „Fun­da­ment“ der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­lands sei. Wenig spä­ter instru­men­ta­li­sier­te (und rela­ti­vier­te) er „Ausch­witz“, um damit den NATO-Krieg gegen Ser­bi­en zu recht­fer­ti­gen. Wie kann man nur so einen Unsinn in die Welt set­zen, dass unser Staat mit sei­nen 80 Mil­lio­nen Bür­gern auf einem mon­strö­sen Ver­bre­chen gegrün­det sei?

Grundgesetz und Staat als Gegenentwurf zu Auschwitz

Es ist eine Bin­sen-Wahr­heit: Der zwei­te deut­sche demo­kra­ti­sche Staat und die ent­spre­chen­de deut­sche Iden­ti­tät stel­len offen­sicht­lich nicht einen Auf­bau und die Fort­set­zung der NS-Ver­bre­chen dar, son­dern ste­hen im schärf­sten Gegen­satz zu der Ideo­lo­gie und Poli­tik, die unter dem Wort und Ort „Ausch­witz“ gefasst wer­den. So sagt es Koh­ler jeden­falls im zwei­ten Teil sei­nes Zita­tes: Die Bun­des­re­pu­blik – und damit die deut­sche (Ver­fas­sungs-) Iden­ti­tät – sei ein „Gegen­ent­wurf“ zu Auschwitz.

Sondergesetz zur Einschränkung der Meinungsfreiheit bei NS-Themen

Vergangenheit II
Ver­gan­gen­heit II

Koh­lers The­se vom bun­des­re­pu­bli­ka­ni­schen „Gegen­ent­wurf“ zu Ausch­witz geht auf ein Dik­tum in einem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts­ur­teil von 2009 zurück. In der soge­nann­ten „Wun­sie­del-Ent­schei­dung“ des BVerfGs wur­de die Straf­rechts­no­vel­le von 2005 zum Para­gra­phen 130 gerecht­fer­tigt. Damals hat­te der Bun­des­tag einen Geset­zes-Zusatz als 4. Absatz des „Volks­ver­het­zungs­pa­ra­gra­phen“ beschlos­sen: Bestraft wer­de, „wer öffent­lich oder in einer Ver­samm­lung den öffent­li­chen Frie­den in einer die Wür­de der Opfer ver­let­zen­den Wei­se dadurch stört, dass er die natio­nal­so­zia­li­sti­sche Gewalt- und Will­kür­herr­schaft bil­ligt, ver­herr­licht oder rechtfertigt“.

Bei der BVerfG-Ent­schei­dung ging es um einen Ver­fas­sungs­ein­spruch. Denn die Ein­schrän­kung der Mei­nungs­frei­heit wur­de im Para­gra­phen 130 (4) als Ein­zel­fall-Son­der­ge­setz for­mu­liert. Nach Arti­kel 19 Grund­ge­setz darf aber ein Grund­recht nur durch ein all­ge­mei­nes Gesetz ein­ge­schränkt wer­den, dass für alle Fäl­le gilt.

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt bestä­tig­te, dass es sich bei der Geset­zes­no­vel­le um eine Son­der­re­ge­lung han­de­le, also um einen Ver­stoß gegen die Ver­fas­sung. Denn die neu gefass­te Rege­lung die­ne nicht dem Schutz von Gewalt- und Will­küro­p­fern all­ge­mein und ver­bie­te auch nicht die Recht­fer­ti­gung von ande­ren tota­li­tä­ren Gewalt­herr­schaf­ten als die der NS-Dik­ta­tur. Die Ver­herr­li­chung etwa der sta­li­ni­sti­schen Will­kür­herr­schaft wird damit nicht als Ver­let­zung der Wür­de der Opfer gese­hen. Trotz­dem sei die­ses Son­der­ge­setz „aus­nahms­wei­se mit Art. 5 ver­ein­bar“. Als Begrün­dung führt das Gericht an: „Das Grund­ge­setz kann weit­hin gera­de­zu als Gegen­ent­wurf zu dem Tota­li­ta­ris­mus des natio­nal­so­zia­li­sti­schen Regimes gedeu­tet werden.“

In die­sem Satz wird das Grund­ge­setz als das Fun­da­ment des bun­des­re­pu­bli­ka­ni­schen Staa­tes ange­se­hen und zugleich in schärf­sten Gegen­satz zur natio­nal­so­zia­li­sti­schen Dik­ta­tur gestellt. Damit wird Ausch­witz als Basis der Bun­des­re­pu­blik ausgeschlossen.

Die Ver­fas­sung eines Staa­tes ist zugleich Grund­la­ge und zen­tra­les Ele­ment einer natio­nal­staat­li­chen Iden­ti­tät. Wenn aber das deut­sche Grund­ge­setz im schar­fen Gegen­satz zum ras­si­sti­schen NS-Regime steht, dann kann Ausch­witz als Sym­bol­ort für den NS-Ter­ror nicht inklu­si­ver Teil der deut­schen Iden­ti­tät sein.

Widersprüche und reduktionistisches Geschichtsbild

Bis zu die­sem Punkt wur­de eine poli­to­lo­gi­sche Argu­men­ta­ti­on ver­folgt. Dabei ist her­aus­ge­stellt wor­den, dass ein Mas­sen­mord bzw. der Ort die­ses mon­strö­sen Ver­bre­chens als Inbe­griff für ein völ­ker­mör­de­ri­sches Regime weder die Basis für einen demo­kra­ti­schen Staat abge­ben kann noch ein wesent­li­ches Iden­ti­täts­merk­mal für sei­ne Bür­ger sein darf. Außer­dem wur­de der Argu­men­ta­ti­ons­wi­der­spruch her­aus­ge­ar­bei­tet zwi­schen Ausch­witz als Fun­da­ment und zugleich Gegen­satz zum Staats- und Iden­ti­täts­kon­zept der Bundesrepublik.

Fest­zu­hal­ten bleibt aber, dass bei­de wider­sprüch­li­chen Argu­men­ta­ti­ons­strän­ge in dem ver­bre­che­ri­schen NS-Staat den Fix­punkt für das Selbst­ver­ständ­nis Deutsch­lands sehen. Dar­in kom­men eine unan­ge­mes­se­ne Fixie­rung auf die NS-Zeit zum Aus­druck sowie ein reduk­tio­ni­sti­sches Geschichts­bild. Die histo­ri­sche Ana­ly­se zur Ent­ste­hung des Grund­ge­set­zes zeigt die Feh­ler die­ser Argu­men­ta­tio­nen auf:

Das Grundgesetz war orientiert an der Weimarer Verfassung

In der Begriffs­prä­gung, nach der das Grund­ge­setz als Gegen­ent­wurf zum NS-Regime zu ver­ste­hen sei, steckt wenig histo­ri­sche Wahr­heit in Bezug auf den Staats­grün­dungs­pro­zess 1948/​49. Die Alli­ier­ten hat­ten den west­deut­schen Mini­ster­prä­si­den­ten in den ‚Frank­fur­ter Doku­men­ten’ am 1. Juli 1948 den detail­lier­ten Auf­trag gege­ben, ein föde­ra­les Staats­kon­zept zu ent­wer­fen. Die deut­schen Ver­ant­wort­li­chen im Par­la­men­ta­ri­schen Rat hiel­ten sich nur teil­wei­se an die alli­ier­ten Vor­ga­ben. Sie ori­en­tier­ten sich in erster Linie an der deut­schen Ver­fas­sungs­tra­di­ti­on mit den Ent­wür­fen von 1849 und 1919.

Die föde­ra­le Wei­ma­rer Ver­fas­sung als frei­heit­li­cher Rechts­staat, reprä­sen­ta­ti­ve Demo­kra­tie mit Grund­rech­ten, Ver­hält­nis­wahl­recht und einer Rei­he ande­rer Bestim­mun­gen wur­de in den Grund­zü­gen für den Grund­ge­setz­ent­wurf über­nom­men. Die Schwach­punk­te jener opti­mi­sti­schen Schön­wet­ter-Ver­fas­sung, die in den Kri­sen­jah­ren 1929 bis 33 ver­sagt und den schlei­chen­den Über­gang in die Hit­ler-Dik­ta­tur ermög­licht hat­te, ersetz­te man durch neue Reg­lun­gen. So kamen die Fünf-Pro­zent-Klau­sel in das Grund­ge­setz, die Wahl des Kanz­lers durch das Par­la­ment, die Beschnei­dung des Prä­si­den­ten­am­tes auf Reprä­sen­tanz­auf­ga­ben, die Errich­tung eines Ver­fas­sungs­ge­rich­tes mit der Mög­lich­keit, Par­tei­en links- und rechts­ra­di­ka­le Pro­ve­ni­enz zu ver­bie­ten sowie die Auf­wer­tung der Grund­rech­te als unmit­tel­bar wir­ken­de Recht. Der Par­la­men­ta­ri­sche Rat erar­bei­te­te eine Ver­fas­sung der wehr­haf­ten Demo­kra­tie, die die links- und rechts­ra­di­ka­len Fein­de der Frei­heit bekämpfte.

Das Grundgesetz als ein Damm gegen KPD und Stalinismus

Seit 1947 war der sowje­ti­sche Sta­li­nis­mus in die Offen­si­ve gegan­gen gegen die freie Welt der demo­kra­ti­schen Län­der. In den 10 Mona­ten der west­deut­schen Ver­fas­sungs­be­ra­tung hat­te Sta­lin ver­sucht, West-Ber­lin durch Abschnü­rung zu kapern. West­deutsch­land stand in Gefahr, von der Roten Armee über­rollt zu wer­den – so wie ein Jahr spä­ter Korea.

Wenn man schon einen Grün­dungs­my­thos für die Bun­des­re­pu­blik bemü­hen will, dann ist es der, dass das Grund­ge­setz ein Gegen­ent­wurf zu dem Regime des tota­li­tä­ren Kom­mu­nis­mus war, ins­be­son­de­re der sta­li­ni­sti­schen DDR. Die west­deut­sche Ver­fas­sung soll­te eine wehr­haf­te Demo­kra­tie sein, die ins­be­son­de­re die Infil­tra­ti­on der öst­li­chen Kom­mu­ni­sten und den Vor­marsch der Kom­mu­ni­sti­schen Par­tei Deutsch­lands im Westen stopp­te. Das geschah unter ande­rem mit dem KPD-Ver­bot von 1956.

Gleich ob die deut­sche Ver­fas­sung von 1949 als Gegen­ent­wurf zur natio­nal­so­zia­li­sti­schen oder kom­mu­ni­sti­schen Gewalt­herr­schaft ver­stan­den wur­de – es bleibt die nüch­ter­ne Wahr­heit: Der zwei­te deut­sche demo­kra­ti­sche Staat ist auf dem Grund­ge­setz auf­ge­baut – und nicht auf den Rui­nen von Ausch­witz. Dar­aus ist als Erwar­tung an alle im Gel­tungs­be­reich des deut­schen Grund­ge­set­zes leben­den Ein­woh­ner die Ver­pflich­tung abzu­lei­ten, sich mit der Men­schen­wür­de als dem höch­sten Wert unse­rer Ver­fas­sung zu iden­ti­fi­zie­ren. Nur die­se Iden­ti­fi­zie­rung kann den Zusam­men­halt aller Bür­ger zu einer Staats­na­ti­on garantieren.

Text: Hubert Hecker
Bild: Freis­ler, Volksgerichtshof/​Wikicommons (Bun­des­ar­chiv, Bild 151–39-23 /​ CC-BY-SA)

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2 Kommentare

  1. Da kommt man in den The­men­be­reich der sog. „Sip­pen­haft“. Was man bräuch­te wäre eine über­grei­fen­de Ver­ge­bungs­äu­ße­rung aller jüdi­scher Insti­tu­tio­nen. Schon Kon­rad Ade­nau­er hat sich im Kon­takt mit David Ben Guri­on um Aus­söh­nung und Wie­der­gut­ma­chung bemüht. Deutsch­land hat in den ver­gan­ge­nen Jahr­zehn­ten Gel­der an ver­schie­de­ne jüdi­sche Insti­tu­tio­nen und auch an Isra­el gezahlt. Das war auch rich­tig so. Ich fin­de es auch rich­tig, wenn wir wei­ter­hin das Juden­tum und Isra­el unter­stüt­zen. Als Mit­glied der Deutsch-Israe­li­schen-Gesell­schaft habe ich auch schon Aktio­nen gegen Anti­se­mi­tis­mus mit­ge­macht, wie z.B. einen Kippa-Flashmop.
    Es gibt auch Pro­jek­te, wo zum Bei­spiel Schü­ler aus Isra­el und aus Deutsch­land, nach ein­ge­hen­der Vor­be­rei­tung, gemein­sam Ausch­witz besu­chen und dort zusam­men beten (Yad be Yad). Ich bin in Kon­takt mit jüdi­schen Freun­den und fin­de es wun­der­bar, dass es mehr Annä­he­rung gibt. Ich ent­stam­me der Gene­ra­ti­on in Deutsch­land, die den Zwei­ten Welt­krieg nicht mehr erlebt und auch mit den NS-Ver­bre­chen nichts zu tun hat. Trotz­dem fin­de ich es wich­tig, dass Ausch­witz und der ande­re Greu­el nicht in Ver­ges­sen­heit gerät. Eines der besten Bücher über Ausch­witz ist das Buch von Gideon Greif, „Wir wein­ten tränenlos…“-Augenzeugenberichte des jüdi­schen „Son­der­kom­man­dos“ in Ausch­witz, Fischer Tb, 2007 (ISBN 978–3‑596–13914‑9).
    In Isra­el selbst wur­de ich von den Juden immer sehr herz­lich behan­delt, sogar im ultra­or­tho­do­xen Vier­tel ‚Mea Shea­rim‘ in Jerusalem.
    Deutsch­land und das Grund­ge­setz sind auf den Ver­fas­sun­gen von Zeit vor dem Zwei­ten Welt­krieg auf­ge­baut, das Andenken an Aus­schwitz und das Lei­den der jüdi­schen Mit­bür­ger wird aber immer im Gedächt­nis bleiben.
    Ob aller­dings mus­li­mi­sche Ein­wan­de­rer, die sich hier ver­meh­ren, ein Inter­es­se dar­an haben wer­den, das wage ich zu bezweifeln.

  2. Die Kol­lek­tiv­schuld ist auch juri­stisch nicht halt­bar. Den Aus­füh­run­gen hier ist zuzu­stim­men. In der Tat wird die Täter­ver­ant­wor­tung durch törich­te Reden klein gere­det. Das ist der Rhe­ma­tik nicht gerecht.

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