(London) Eine sechsfache Mutter in Großbritannien darf gemäß einer Gerichtsentscheidung des Staates in ein Krankenhaus eingeliefert und dort zwangssterilisert werden. Die Mutter hat Berichten zufolge eine Lernbehinderung. „LifeNews“ schreibt, der urteilende Richter Stephen Cobb habe den Fall als „außergewöhnlich“ bezeichnet. Die Umstände seien „extrem“, doch sei die „therapeutische Sterilisation“ gesetzeskonform und im besten Interesse der betroffenen Frau. Es fehle ihr an der geistigen Fähigkeit, Entscheidungen bezüglich Verhütung zu treffen, so die Begründung des Urteils.
Die Staatsbediensteten seien befugt, die Frau „aus ihrem Haus zu entfernen und Maßnahmen zu treffen, sie zum Zweck der Sterilisationsprozedur ins Krankenhaus zu transportieren“. Zu jenen „notwendigen und angemessenen Maßnahmen“ zählen ausdrücklich auch erzwunger Zutritt ins Haus sowie die Möglichkeit, die sechsfache Mutter in Gewahrsam zu nehmen.
Ein Vertreter des urteilenden Gerichts, Michael Horne, sagte: „Die Angelegenheit hat nichts mit Eugenik zu tun.“ Es sei eine „therapeutische Sterilisation“, die effektiv „die schwerwiegenden Risiken hinsichtlich Gesundheit und Leben, die eine weitere Schwangerschaft mit sich bringen könnte“, zu entschärfen. Horne begründet die Sterilisation also nicht einmal mehr mit einer eventuellen geistigen Instabilität der Frau, sondern lediglich damit, dass eine mögliche zukünftige Schwangerschaft riskant sei für die Mutter selbst. – Und so macht die von den letzten Päpsten allesamt beklagte „Kultur des Todes“ weiter Fortschritte.
Text: Katholisches.info/b360s
Bild: LifeNews