(Washington) In der Diözese Fort Worth in Texas werden einige Fälle von Ebolafieber in den Vereinigten Staaten zum Anlass genommen, die Gläubigen zur Handkommunion aufzurufen. In einer Mitteilung des Bistums vom 15. Oktober 2014 heißt es: „Die Gläubigen sollen ermuntert werden, die heilige Kommunion in ihre Hand zu empfangen, und nicht auf ihre Zunge.“ Interessanterweise wird diese Maßnahme nicht nur mit Ebola begründet, sondern primär mit der bevorstehenden Grippesaison. Über die Wiedereinführung „der normalen Austeilung der heiligen Kommunion, einschließlich des kostbaren Blutes, wird zu einer späteren Zeit entschieden“. Natürlich ist die Handkommunion auch in Fort Worth die gängige Form der Kommunionspendung.
Um die Maßnahmen der Diözese Fort Worth ins rechte Licht zu rücken hilft ein Blick auf die Ebola-Statistik. In den Vereinigten Staaten gibt es bisher drei Fälle von Ebolafieber, wobei derzeit ein Todesopfer zu beklagen ist. Keiner dieser Fälle trat innerhalb der Grenzen des Bistums Fort Worth auf. Die jährliche „Grippesaison“ zu bekämpfen, indem man jeden Herbst von der Mundkommunion abrät, scheint reichlich übertrieben.
Die Leser von Katholisches.info werden sich erinnern, dass Bischof Michael Olson seit 2013 als Oberhirte von Fort Worth wirkt. Ende Februar 2014 verbot er in einem Schreiben die Zelebration des heiligen Messopfers im überlieferten Ritus am Fisher More College. Diese Hochschule hatte sich exklusiv der klassischen römischen Liturgie verschrieben. Olson begründete das Verbot mit seiner Sorge um das Seelenheil von College-Präsident Michael King. Er habe zudem aus „pastoraler Sorge“ um das „Wohl“ der Studenten des College und gehandelt.
Die nun erfolgte „Ermunterung“ zur Handkommunion scheint glücklicherweise kein striktes Verbot der Mundkommunion zu bedeuten. Ein solches Verbot stünde im Widerspruch zum kirchlichen Gesetz, wie es beispielsweise in der Instruktion Redemptionis sacramentum von 2004 Ausdruck fand, wonach jeder Gläubige stets das Recht habe, „nach seiner Wahl die heilige Kommunion mit dem Mund zu empfangen“. Ein Brief der Gottesdienstkongregation von 2009 bestätigt diese Tatsache. Wörtlich heißt es: „[…] noch ist es erlaubt, die heilige Kommunion einem der Christgläubigen zu verweigern, der nicht rechtlich am Empfang der heiligen Eucharistie gehindert ist.“
Text: M. Benedikt Buerger
Bild: Diözese Fort Worth