(Vatikan) Wie berichtet, veröffentlichte der Osservatore Romano in der Freitag-Ausgabe das Dekret der Gottesdienstkongregation, mit dem die liturgischen Gedenktage für die beiden Ende April heiliggesprochenen Päpste festgelegt wurden. Es handelt sich um fakultative, nicht um verpflichtende Gedenktage.
Die Kirche gedenkt Papst Johannes XXIII. am 11. Oktober und Papst Johannes Pauls II. am 22. Oktober. Beide Angaben gelten für den liturgischen Kalender des Neuen Ritus. Die Heiligsprechungen erfolgten am vergangenen 27. April durch Papst Franziskus. Die beiden Päpste gehören mit fünfzehn weiteren Päpsten sowie dem Apostelfürsten Petrus zu den Heiligen der Katholischen Kirche.
Gedenktage der neuen heiligen Päpste nicht verpflichtend
Während alle kanonisierten Heiligen im Martyrologium Romanum verzeichnet werden, werden nicht alle in das Calendarium Romanum Generale aufgenommen. In den Allgemeinen Römischen Kalender werden nur jene Heiligen aufgenommen, deren Gedenken wegen ihrer universalen Bedeutung für die Weltkirche gelten. Dabei unterscheidet die Kirche zwischen der „memoria obbligatoria“, die geboten ist, und der „memoria ad libitum“, die nicht geboten ist. Für die Heiligen von besonderer Bedeutung für die Weltkirche sieht der Römische Kalender verpflichtende Feste vor. Für die anderen Heiligen kann „nach Gutdünken“ das Fest gefeiert werden, muß aber nicht gefeiert werden.
Pius X. einziger Papst des zweiten Jahrtausends mit gebotenem Gedenktag
Seit dem 12. September kennt die Kirche siebzehn Päpste, die im Allgemeinen Römischen Kalender verzeichnnet sind, aber nur vier von ihnen kommt ein gebotener Gedenktag zu. Drei dieser vier stammen aus dem ersten christlichen Jahrtausend: der Heilige Gregor der Große (3. September), der Heilige Cornelius (16. September, zusammen mit dem Heiligen Cyprian) und der Heilige Leo der Große (10. November). Nur ein heiliger Papst, dessen Gedenken für die Weltkirche bindend ist, stammt als aus dem zweiten christlichen Jahrtausend: der Heilige Pius X. (21. August).
Die anderen heiliggesprochenen Päpste, darunter auch Johannes XXIII. und Johannes Paul II., haben Aufnahme in den Allgemeinen Römischen Kalender gefunden, aber ihr Gedenken ist nicht bindend. Mit Ausnahme der beiden Genannten und zweier weiterer Päpste, des Heiligen Gregors VII. (25. Mai) und des Heiligen Pius V. (30. April), gehören sie alle den frühchristlichen Jahrhunderten an.
Es sind der Heilige Fabian (20. Januar), der Heilige Martin I. (13. April), der Heilige Johannes I. (18. Mai), der Heilige Sixtus II. (7. August), der Heilige Pontian (13. August, zusammen mit dem Gegenpapst Hippolyt von Rom), der Heilige Calixt I. (14. Oktober), der Heilige Klemens I. (23. November), der Heilige Damasus I. (11. Dezember) und der Heilige Silvester I. (31. Dezember).
Text: Settimo Cielo/Giuseppe Nardi
Bild: Settimo Cielo/Traditio Catholica