Lebensrechtsinitiative One of Us – Einer von uns zieht vor Europäischen Gerichtshof


One of Us Einer von uns geht vor EGH
Euro­päi­sche Bür­ger­initia­ti­ve One of Us – Einer von uns zum Schutz des Lebens zieht vor Euro­päi­schen Gerichtshof

(Straß­burg) Die Pro­mo­to­ren der Euro­päi­schen Bür­ger­initia­ti­ve One of Us – Einer von uns geben nicht auf. Kaum hat­te das Euro­päi­sche Par­la­ment die Mög­lich­keit einer euro­päi­schen Bür­ger­initia­ti­ve ein­ge­führt, star­te­ten Lebens­schüt­zer und Lebens­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen in den ver­schie­de­nen EU-Mit­glieds­staa­ten die erste EU-wei­te Initia­ti­ve zum Schutz des unge­bo­re­nen Lebens. Rund 1,9 Mil­lio­nen Unter­schrif­ten wur­den in den 28 EU-Staa­ten gesam­melt und im ver­gan­ge­nen Herbst dem Euro­päi­schen Par­la­ment überreicht.

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Dort wur­de die links­li­be­ra­le Mehr­heit ner­vös, da im Mai Neu­wah­len anstan­den und von den Demo­sko­pen ein „Rechts­ruck“ pro­gno­sti­ziert wur­de. So ent­fal­te­te die Abtrei­bungs- und die Gen­der-Lob­by mit viel­fäl­ti­gen per­so­nel­len Über­schnei­dun­gen einen fre­ne­ti­schen Akti­vis­mus, um einer­seits die Lebens­rechts­pe­ti­ti­on abzu­wür­gen und ihre gesell­schafts­po­li­ti­sche Agen­da mit „Homo-Ehe“, Abtrei­bung als „Men­schen­recht“, Ver­brei­tung der Gen­der-Ideo­lo­gie durch staat­li­che „Auf­klä­rungs­kam­pa­gnen“, durch die Schu­le und die Kri­mi­na­li­sie­rung Anders­den­ken­der durch „Homophobie“-Gesetze durch­zu­set­zen. Bei­des soll­te gelin­gen. Die von Mil­lio­nen Bür­gern unter­stütz­te Peti­ti­on für den Lebens­schutz wur­de von der EU-Kom­mis­si­on ein­fach unter den Tisch gekehrt, ohne je das Ple­num des Par­la­ments zu errei­chen. Die links­li­be­ra­le Agen­da wur­de nach mehr­fach geschei­ter­ten Ver­su­chen, den Est­re­la-Bericht durch­zu­bo­xen, mit der Hil­fe christ­de­mo­kra­ti­scher und ande­rer ver­wirr­ter bür­ger­li­cher Abge­ord­ne­ter als Lun­acek-Bericht beschlossen.

Am 25. Juli leg­te das euro­päi­sche Pro­mo­to­ren­ko­mi­tee von One of Us – Einer von uns Ein­spruch beim Euro­päi­schen Gerichts­hof gegen die Ableh­nung der Peti­ti­on durch die EU-Kom­mis­si­on ein. Die Kom­mis­si­on lehn­te die Peti­ti­on ab, ohne auf die dar­in auf­ge­wor­fe­nen Fra­gen ein­zu­ge­hen. Das aber wider­spre­che dem Abkom­men von Lis­sa­bon. Die Peti­ti­on for­dert von der EU die ver­brau­chen­de Embryo­nen­for­schung zu stop­pen, die zur Ver­nich­tung und damit zum Tod von mensch­li­chen Embryo­nen führt. Die Kom­mis­si­on ant­wor­te­te, daß es bereits ein sol­ches Ver­bot gebe. Für die Pro­mo­to­ren rei­ner Hohn. Wäre dem so, hät­ten sie sich die Mühe der Unter­schrif­ten­samm­lung nicht ange­tan. Tat­sa­che ist, daß zahl­rei­che von der EU finan­zier­te Expe­ri­men­te nicht aus­drück­lich den Ver­brauch von mensch­li­chen Embryo­nen vor­se­hen, aber es fak­tisch dann tun.

Neben dem for­ma­len Aspekt geht es den Ein­brin­gern des Ein­spruchs auch um eine grund­sätz­li­che Fra­ge. Die EU kön­ne nicht stän­dig von der Not­wen­dig­keit einer stär­ke­ren Bür­ger­be­tei­li­gung spre­chen und die Bür­ger sogar des Des­in­ter­es­ses an den euro­päi­schen Insti­tu­tio­nen zei­hen, aber gleich­zei­tig die größ­te je in Euro­pa vor­ge­brach­te Volks­in­itia­ti­ve ein­fach abschmet­tern. Im Ein­spruch geht das Pro­mo­to­ren­ko­mi­tee sogar wei­ter als in der Peti­ti­on selbst und beruft sich auf das Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs vom 18. Okto­ber 2011, in dem es heißt, daß „ab der Pha­se sei­ner Befruch­tung jedes mensch­li­che Ei als ‚mensch­li­cher Embryo‘ zu betrach­ten ist. In der Rea­li­tät sei aber nicht klar was ein mensch­li­cher Embryo ist und ab wann er es ist. Des­halb stel­len die Pro­mo­to­ren von One of Us – Einer von uns die kla­re Fra­ge: „Ist der Embryo ein mensch­li­ches Wesen oder nicht?“ Die Peti­ti­on bezog sich noch pri­mär auf die For­schung und deren Finan­zie­rung durch die EU. Mit dem Ein­spruch geht es nun aber um eine weit grund­sätz­li­che­re Fra­ge. Jene Fra­ge, die die Abtrei­bungs­lob­by fürch­tet, weil sie und alle Abtrei­bungs­be­für­wor­ter Angst haben, daß damit die Abtrei­bungs­ge­setz­ge­bung ins Wan­ken gebracht wer­den und die weit­ge­hend unge­hemm­te Tötung unge­bo­re­ner Kin­der fal­len könnte.

Das neugewählte Parlament soll sich äußern

Das Pro­mo­to­ren­ko­mi­tee macht in sei­nem Ein­spruch einen wei­te­ren Punkt gel­tend und zwar gegen die Ent­schei­dung der EU-Kom­mis­si­on, gleich nach den Neu­wah­len zu ent­schei­den. Damit war es noch die alte Kom­mis­si­on die bestimm­te, ohne daß das neu­ge­wähl­te Par­la­ment sich äußern konn­te. Eine zwei­fel­haf­te Vor­gangs­wei­se in einem Über­gangs­mo­ment von einem nicht mehr amtie­ren­den zu einem noch nicht kon­sti­tu­ier­ten neu­en Par­la­ment mit einer Kom­mis­si­on, deren Tage gezählt war. Eine Ent­schei­dung somit von zwei­fel­haf­ter demo­kra­ti­scher Legi­ti­ma­ti­on. Die Pro­mo­to­ren for­dern, daß das neu­ge­wähl­te Par­la­ment sich äußern kann. Und sie hof­fen, daß die neu­en Abge­ord­ne­ten davon Gebrauch machen, denn von der Ver­tei­di­gung des mensch­li­chen Embry­os hän­gen alle ande­ren Schlach­ten ab, die im Zusam­men­hang mit dem Schutz des Lebens zu schla­gen sind.

Das Pro­mo­to­ren­ko­mi­tee will mit dem Ein­spruch ein Signal set­zen, sich nicht der Resi­gna­ti­on hin­zu­ge­ben nach dem Mot­to, es sei ohne­hin alles ver­ge­bens. Auf­ge­ben hie­ße nur, die Macht­über­nah­me einer klei­nen, abge­kap­sel­ten, eli­tä­ren Grup­pe zu för­dern, deren demo­kra­ti­sche Rück­bin­dung mehr for­mell als real ist.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Una Fides

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1 Kommentar

  1. Die frei­gei­stig unter­wan­der­te EU will ihre „Logik“ offen­bar allen euro­päi­schen Natio­nen auf­zwin­gen; die „Logik“ der Zivi­li­sa­ti­on des Todes !
    Hw Johan­nes Holdt benennt die­sen im wört­lich­sten Sinne
    Teufels-Kreislauf.….
    von der mör­de­ri­schen Abtrei­bung zur eben­so mör­de­ri­schen Euthanasie.…
    der sata­ni­sche Kreis­lauf beginnt sich zu schliessen:
    -
    „Wenn man einer Mut­ter erlaubt,
    ihr Kind töten zu lassen,
    weil es eine uner­träg­li­che Last ist,
    dann muss man auch einer Toch­ter erlauben,
    ihre Mut­ter zu eutha­na­sie­ren, wenn sie eine unter­träg­li­che Last ist.
    Glei­ches Recht für alle.
    Lie­be Mitchristen,
    das ist die Logik der Zivi­li­sa­ti­on des Todes“.
    -

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