(London) In England werden Ärzte künftig Abtreibungen mit Ferndiagnose über Telefon oder Skype verschreiben können. „Eine solche Aushebelung des Gesetzes wird in keinem anderen Bereich der Medizin geduldet. Mit einer telefonischen Ferndiagnose die Tötung eines Kindes zu bewilligen, das kann es doch nicht geben“, so die Lebensschützerin Josephine Quintavalle, die Gründerin der Lebensrechtsorganisation CORE.
Das englische Abtreibungsgesetz verlangt, daß die abtreibungsentschlossene Frau eine Visite bei zwei Ärzten durchführen läßt, um ihre physische und psychische Gesundheit zu prüfen und zu klären, ob tatsächlich eine Gesundheitsgefährdung durch die Schwangerschaft besteht. Wie jüngst das Gesundheitsministerium bekanntgab, gebe es keine Notwendigkeit dafür, daß die Arztvisiten „physisch“ erfolgen müßten: „Die Diskussion kann auch mittels Telefon oder Webcam erfolgen“. Wenn auch hinzugefügt wurde, es sei „gute Praxis, die Menschen persönlich zu untersuchen“.
Gesetzesbruch
Damit ist auch der letzte Teil des englischen Abtreibungsgesetzes ausgehöhlt. Bereits 2012 gab das Gesundheitsministerium nach einer Erhebung zu, daß 54 Prozent aller Abtreibungen in England außerhalb des Gesetzes und damit illegal stattfinden. In 98.000 Fällen getöteter Kinder wurde festgestellt, daß die abtreibungsentschlossene Frau nie von einem Arzt untersucht wurde. Trotz der schwerwiegenden Gesetzesverletzung wurde keiner der verantwortlichen Ärzte zur Rechenschaft gezogen. Wenn es um die Tötung ungeborener Kinder geht, ist alles egal, sprich alles erlaubt. Kein Arzt wurde suspendiert, gegen keinen Arzt wurden Disziplinarmaßnahmen des Standes ergriffen, kein Arzt wurde strafrechtlich belangt. Ein Auto falsch parken zieht eine Verwaltungsstrafe nach sich. Bei Nichtbeachtung nach Mahnungen und Straferhöhungen wird eine Strafverfügung mit staatlicher Zwangsvollstreckung daraus. Ein Kind töten hat keine Folgen, bestenfalls Verständnis für Gesetzesübertretungen.
„Einmal anrufen genügt, um ihr Kind töten zu lassen“
Die Gesetzesübertretung wird damit vom Gesundheitsministerium gewissermaßen offiziell gebilligt. „In einer Frage, bei der es um Leben oder Tod geht, soll eine Form gerechtfertigt sein, die man in jedem anderen medizinischen Bereich kategorisch ausschließen würde?“, fragt Josephine Quintavalle. „Eine Telefonberatung, wahrscheinlich mit Abtreibungsärzten, darf keine Tötung ungeborener Kinder autorisieren.“
Laut Gesundheitsministerin Jane Ellison „erlaubt diese Klarstellung, weiterhin die bestmögliche Behandlung für die Frauen zu gewährleisten“, die abtreiben wollen. Der Widerspruch in der Aussage fällt der Ministerin nicht auf, immerhin ist es ihr Ministerium, das die Mini-Visiten auf Distanz mit Ferndiagnose erlaubt hat.
Jane Ellison folgt dabei allerdings nur den Überlegungen von Ann Furedi, der Direktorin des British Pregnancy Advisory Service, der die meisten Kindestötungen im Vereinigten Königreich durchführt. Laut Furedi bräuchte es gar keine ärztliche Visite für abtreibungswillige Frauen. Die Entscheidung der Frau, ihr Kind töten lassen zu wollen, sollte ausreichen. Denn, so Furedi, „Abtreibung ist ein Recht und darf nicht Gegenstand irgendwelcher Einschränkungen sein“. Kurzum: Je schneller ein Kind getötet wird, desto besser.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Tempi