Abtreibungsbewilligung? Ferndiagnose eines Arztes über Skype genügt


Abtreibung England(Lon­don) In Eng­land wer­den Ärz­te künf­tig Abtrei­bun­gen mit Fern­dia­gno­se über Tele­fon oder Sky­pe ver­schrei­ben kön­nen. „Eine sol­che Aus­he­be­lung des Geset­zes wird in kei­nem ande­ren Bereich der Medi­zin gedul­det. Mit einer tele­fo­ni­schen Fern­dia­gno­se die Tötung eines Kin­des zu bewil­li­gen, das kann es doch nicht geben“, so die Lebens­schüt­ze­rin Jose­phi­ne Quin­ta­val­le, die Grün­de­rin der Lebens­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on CORE.

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Das eng­li­sche Abtrei­bungs­ge­setz ver­langt, daß die abtrei­bungs­ent­schlos­se­ne Frau eine Visi­te bei zwei Ärz­ten durch­füh­ren läßt, um ihre phy­si­sche und psy­chi­sche Gesund­heit zu prü­fen und zu klä­ren, ob tat­säch­lich eine Gesund­heits­ge­fähr­dung durch die Schwan­ger­schaft besteht. Wie jüngst das Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­um bekannt­gab, gebe es kei­ne Not­wen­dig­keit dafür, daß die Arzt­vi­si­ten „phy­sisch“ erfol­gen müß­ten: „Die Dis­kus­si­on kann auch mit­tels Tele­fon oder Web­cam erfol­gen“. Wenn auch hin­zu­ge­fügt wur­de, es sei „gute Pra­xis, die Men­schen per­sön­lich zu untersuchen“.

Gesetzesbruch

Damit ist auch der letz­te Teil des eng­li­schen Abtrei­bungs­ge­set­zes aus­ge­höhlt. Bereits 2012 gab das Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­um nach einer Erhe­bung zu, daß 54 Pro­zent aller Abtrei­bun­gen in Eng­land außer­halb des Geset­zes und damit ille­gal statt­fin­den. In 98.000 Fäl­len getö­te­ter Kin­der wur­de fest­ge­stellt, daß die abtrei­bungs­ent­schlos­se­ne Frau nie von einem Arzt unter­sucht wur­de. Trotz der schwer­wie­gen­den Geset­zes­ver­let­zung wur­de kei­ner der ver­ant­wort­li­chen Ärz­te zur Rechen­schaft gezo­gen. Wenn es um die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der geht, ist alles egal, sprich alles erlaubt. Kein Arzt wur­de sus­pen­diert, gegen kei­nen Arzt wur­den Dis­zi­pli­nar­maß­nah­men des Stan­des ergrif­fen, kein Arzt wur­de straf­recht­lich belangt. Ein Auto falsch par­ken zieht eine Ver­wal­tungs­stra­fe nach sich. Bei Nicht­be­ach­tung nach Mah­nun­gen und Straf­er­hö­hun­gen wird eine Straf­ver­fü­gung mit staat­li­cher Zwangs­voll­streckung dar­aus. Ein Kind töten hat kei­ne Fol­gen, besten­falls Ver­ständ­nis für Gesetzesübertretungen.

„Einmal anrufen genügt, um ihr Kind töten zu lassen“

Die Geset­zes­über­tre­tung wird damit vom Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­um gewis­ser­ma­ßen offi­zi­ell gebil­ligt. „In einer Fra­ge, bei der es um Leben oder Tod geht, soll eine Form gerecht­fer­tigt sein, die man in jedem ande­ren medi­zi­ni­schen Bereich kate­go­risch aus­schlie­ßen wür­de?“, fragt Jose­phi­ne Quin­ta­val­le. „Eine Tele­fon­be­ra­tung, wahr­schein­lich mit Abtrei­bungs­ärz­ten, darf kei­ne Tötung unge­bo­re­ner Kin­der autorisieren.“

Laut Gesund­heits­mi­ni­ste­rin Jane Elli­son „erlaubt die­se Klar­stel­lung, wei­ter­hin die best­mög­li­che Behand­lung für die Frau­en zu gewähr­lei­sten“, die abtrei­ben wol­len. Der Wider­spruch in der Aus­sa­ge fällt der Mini­ste­rin nicht auf, immer­hin ist es ihr Mini­ste­ri­um, das die Mini-Visi­ten auf Distanz mit Fern­dia­gno­se erlaubt hat.

Jane Elli­son folgt dabei aller­dings nur den Über­le­gun­gen von Ann Fure­di, der Direk­to­rin des Bri­tish Pregnan­cy Advi­so­ry Ser­vice, der die mei­sten Kin­destö­tun­gen im Ver­ei­nig­ten König­reich durch­führt. Laut Fure­di bräuch­te es gar kei­ne ärzt­li­che Visi­te für abtrei­bungs­wil­li­ge Frau­en. Die Ent­schei­dung der Frau, ihr Kind töten las­sen zu wol­len, soll­te aus­rei­chen. Denn, so Fure­di, „Abtrei­bung ist ein Recht und darf nicht Gegen­stand irgend­wel­cher Ein­schrän­kun­gen sein“. Kurz­um: Je schnel­ler ein Kind getö­tet wird, desto besser.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Tempi

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