Bischof Richard Williamson kündigt Verfassungsbeschwerde an


Das Straf­ur­teil gegen den ehe­ma­li­gen Bischof der Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X. Richard Wil­liam­son wird dem­nächst Karls­ru­he beschäf­ti­gen. Einen Tag nach dem Urteil des Nürn­ber­ger Ober­lan­des­ge­richt (OLG) kün­dig­ten Wil­liam­sons Anwäl­te am Frei­tag eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de an. Dies sei not­wen­dig, um im Fal­le einer Ableh­nung den Euro­päi­schen Gerichts­hof für Men­schen­rech­te in Straß­burg anru­fen zu können.

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Wil­liam­son ist erst­mals wegen Volks­ver­het­zung rechts­kräf­tig ver­ur­teilt. Er muss eine Geld­stra­fe von 1.800 Euro zah­len. Das OLG hat­te mit Beschluß vom 10. April den Ein­spruch des Bischofs gegen ein zweit­in­stanz­li­ches Urteil des Land­ge­richts Regens­burg vom 23. Sep­tem­ber ver­gan­ge­nen Jah­res verworfen.

(LS)

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