Australien erkennt „geschlechtsneutrale“ Menschen an


Norrie, als Mann geboren, doch auch nach Geschlechtsumwandlung nicht zufrieden, definiert sich als "geschlechtsneutral"(Can­ber­ra) Kein April­scherz: Austra­li­en hat offi­zi­ell ein drit­tes Geschlecht aner­kannt. Der Ober­ste Gerichts­hof Austra­li­ens sprach in Letzt­ent­schei­dung Per­so­nen die Aner­ken­nung zu, „die sich mel­de­amt­lich weder als Mann noch als Frau iden­ti­fi­zie­ren“. Mit der revo­lu­tio­nä­ren Ent­schei­dung leg­te der Gerichts­hof neue Bestim­mun­gen fest. Das Gericht erkann­te an, daß Per­so­nen weder männ­lich noch weib­lich sein müs­sen. Damit wur­de ein drit­tes, „nicht spe­zi­fi­zier­tes“ Geschlecht eingeführt.

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Die Ent­schei­dung stellt den Epi­log eines lan­gen Rechts­strei­tes zur Aner­ken­nung eines nicht näher defi­nier­ten Geschlechts dar. Der 53jährige Gen­der-Akti­vist Nor­rie hat­te gegen das Mel­de­amt von Syd­ney geklagt. Nor­rie defi­niert sich selbst als „geschlechts­neu­tral“. Der ursprüng­lich aus Schott­land stam­men­de Mann, ließ 1989 eine Geschlechts­um­wand­lung durch­füh­ren. Offi­zi­ell wur­de er seit­her vom Mel­de­amt als Frau geführt. Auch nach der Ope­ra­ti­on fühl­te er sich mit sei­nem Geschlecht nicht wohl. Eine „aus­schließ­lich weib­li­che Iden­ti­tät“ sag­te ihm auch nicht zu. Aus die­sem Grund defi­niert er sich seit­her als „geschlechts­neu­tral“.

„Geschlechtsneutral“ als drittes Geschlecht – Intersex-Gruppen jubeln

2010 wur­de er von den austra­li­schen Behör­den als erster Mensch mit “nicht prä­zi­sier­tem Geschlecht“ aner­kannt. Vier Mona­te spä­ter wur­de der Ein­trag im Mel­de­re­gi­ster jedoch nach Ein­ho­lung von Rechts­gut­ach­ten annul­liert. Damit begann ein Rechts­streit, der nun vom Ober­sten Gerichts­hof zugun­sten von Nor­rie ent­schei­den wurde.

Die Trans­gen­der- und Inter­sex-Grup­pen jubeln. Sam Rut­he­ford von der Orga­ni­sa­ti­on A Gen­der Agen­da sag­te: „Der Ober­ste Gerichts­hof ist das höch­ste Gericht, das wir haben, und es hat klar aner­kannt, daß es in der Gesell­schaft Men­schen gibt, die sich nicht auf eine binä­re Gen­der-Iden­ti­tät ein­engen las­sen und die auch ein Recht auf offi­zi­el­le Aner­ken­nung haben“.

Das Urteil des Ober­sten Gerichts­hofs von Austra­li­en stellt einen wei­te­ren Sieg der LGBT­QI-Bewe­gung dar und wirft ein wei­te­res Mal Licht auf die schi­zo­phre­nen und abnor­men Fol­gen der Gender-Ideologie.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: CR

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