„Volksaltar“ aus St. Patricks-Kathedrale von New York entfernt


St. Patrick-Kathedrale von New York nach der Entfernung des zweites Altars.(New York) In der Kathe­dral­kir­che der Erz­diö­ze­se New Vork unter der Lei­tung von Timo­thy Kar­di­nal Dolan wur­de der Volks­al­tar ent­fernt. Die neu­go­ti­sche St. Patricks-Kathe­dra­le wur­de 1858 grund­ge­legt und 1879 geweiht. In den spä­ten 30er und den frü­hen 40er Jah­ren erfolg­ten die Erwei­te­rung des Altar­raums und die Errich­tung eines neu­en frei­ste­hen­den Haupt­al­tars mit Baldachin.

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Im Zuge der nach­kon­zi­lia­ren Lit­ur­gie­re­form wur­de ein zwei­ter, frei­ste­hen­der Altar im vor­de­ren Bereich des Altar­raums auf­ge­stellt. Eine eben­so unver­ständ­li­che wie über­flüs­si­ge Dop­pe­lung, wie Rora­te Cae­li noch vor einem Jahr kritisierte.

Inzwi­schen wur­de der „über­flüs­si­ge Altar ent­fernt, eben­so eine moder­ni­sti­sche Sta­tue der Hei­li­gen Eliza­beth Ann Seton des römi­schen Künst­lers Pao­lo Medi­ci und ein bizar­res Holo­gramm an der Vor­der­sei­te des Altars“, so die tra­di­ti­ons­ver­bun­de­ne Internetseite.

Rora­te Cae­li doku­men­tier­te mit einem Bild­ver­gleich die neue Situa­ti­on. Das erste Bild zeigt die Dop­pe­lung der Altä­re. Das zwei­te Bild zeigt die heu­ti­ge Situa­ti­on nach der Ent­fer­nung des zwei­ten Altars. Im Hin­ter­grund sicht­bar der Haupt­al­tar mit Bal­da­chin aus dem Jahr 1942. Rora­te Cae­li äußert die Hoff­nung, daß nun auch die Kathe­dra des Erz­bi­schofs wie­der an sei­nen ursprüng­li­chen Platz zurück­ge­führt wird.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Rora­te Caeli

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10 Kommentare

  1. Die Ein­zi­gen, die einen Volks­al­tar brau­chen, sind die Kon­zils­bi­schö­fe. Das Volk kommt auch sehr gut ohne einen aus. Schön, dass die­ses kom­plett über­flüs­si­ge Stück ent­fernt wor­den ist.
    Per Mari­am ad Christum

  2. Ein kur­zer Abriss über den „Wer­de­gang“ des „ver­sus popu­lum“, die Aus­rich­tung „hin zum Volk“ .
    Vor dem Vati­ca­num II. galt die Wei­sung des Dekre­tes “ Sanc­tis­si­mam eucha­ri­sti­am maxi­mo“ der Riten­kon­gre­ga­ti­on vom 1. Juni 1957,
    -
    „In Kir­chen, wo sich nur ein ein­zi­ger Altar befin­det, darf er nicht so ange­ord­net wer­den, dass der Prie­ster zum Volk hin zelebriert.“
    -

    Bez. der hl. Mes­se hat sich das Vati­ca­num II. mit kei­ner Sil­be für fol­gen­de „Neue­run­gen“ aus­ge­spro­chen; sog. „Volks­al­tar“, die Fei­er „ver­sus popu­lum“ ‚die qua­si „Abschaf­fung“ der Lit­ur­gie­spra­che Latein, die „Hand­kom­mu­ni­on“ oder das „Lai­en­dik­tat“.

    Aus­zug aus der Lit­ur­gie­kon­sti­tu­ti­on „Sacro­sanc­tum concilium“
    vom 4. Dezem­ber 1963:
    -

    § 1. Der Gebrauch der latei­ni­schen Spra­che soll in den latei­ni­schen Riten erhal­ten blei­ben, soweit nicht Son­der­recht entgegensteht.

    4. Der Mut­ter­spra­che darf im Sin­ne von Art. 36 die­ser Kon­sti­tu­ti­on in den mit dem Volk gefei­er­ten Mes­sen ein gebüh­ren­der Raum zuge­teilt wer­den, beson­ders in den Lesun­gen und im „All­ge­mei­nen Gebet“ sowie je nach den ört­li­chen Ver­hält­nis­sen in den Tei­len, die dem Volk zukommen.
    Es soll jedoch Vor­sor­ge getrof­fen wer­den, daß die Christ­gläu­bi­gen die ihnen zukom­men­den Tei­le des Meß-Ordi­na­ri­ums auch latei­nisch mit­ein­an­der spre­chen oder sin­gen kön­nen. Wenn indes dar­über hin­aus irgend­wo der Gebrauch der Mut­ter­spra­che bei der Mes­se in wei­te­rem Umfang ange­bracht zu sein scheint, so ist die Vor­schrift des Arti­kels 40 die­ser Kon­sti­tu­ti­on einzuhalten.
    -

    Das Vati­ca­num II. hat denn auch in der­sel­ben Lit­ur­gie­kon­sti­tu­ti­on Sacro­sanc­tum con­ci­li­um vom 4. Dezem­ber 1963 weder von einer Zele­bra­ti­on „ver­sus popu­lum“ noch von der Errich­tung „neu­er Volks­al­tä­re“ gespro­chen. In Nr. 128 der Lit­ur­gie­kon­sti­tu­ti­on steht lediglich:
    -
    [.…]
    „Die Cano­nes und kirch­li­chen Sta­tu­ten, die sich auf die Gestal­tung der äuße­ren zur Lit­ur­gie gehö­ri­gen Din­ge bezie­hen, sind zugleich mit den lit­ur­gi­schen Büchern im Sin­ne von Art. 25 unver­züg­lich zu revidieren.
    Das gilt beson­ders von den Bestim­mun­gen über wür­di­gen und zweck­ent­spre­chen­den Bau der Got­tes­häu­ser, Gestalt und Errich­tung der Altä­re, edle Form des eucha­ri­sti­schen Taber­na­kels, sei­nen Ort und sei­ne Sicherheit.…“
    [.…]
    -

    In der „Instruk­ti­on Inter oecu­me­ni­ci“ vom Sep­tem­ber 1964 liegt nun die Wur­zel der begin­nen­den „frei­en Inter­pre­ta­ti­on“ der eigent­li­chen Konzilskonstitution.…gleichsam eine schlei­chen­de Verdrehung:
    -
    „Es ist wün­schens­wert /​ es ist bes­ser , dass der Hoch­al­tar von der Rück­wand getrennt errich­tet wird, so dass man leicht um ihn her­um­ge­hen und an ihm zum Volk hin zele­brie­ren kann. Er soll in den hei­li­gen Raum hin­ein­ge­stellt sein, dass er wirk­lich die Mit­te ist,
    der sich von selbst die Auf­merk­sam­keit der gan­zen ver­sam­mel­ten Gemein­de zuwendet.
    Bei der Aus­wahl des Mate­ri­als für den Auf­bau und die Aus­stat­tung des Altars müs­sen die Rechts­vor­schrif­ten ein­ge­hal­ten wer­den. Auch sei das Pres­by­te­ri­um um den Altar her­um so weit­räu­mig, dass die hei­li­gen Hand­lun­gen bequem voll­zo­gen wer­den können.“
    [.…]
    Es ist erlaubt, die Mes­se zum Volk hin zu fei­ern, auch dann, wenn ein klei­ner, pas­sen­der Taber­na­kel auf dem Altar steht“
    -

    In einer nun nach­kon­zi­liä­ren wei­te­ren Instruk­ti­on „Eucha­ri­sti­cum myste­ri­um“ 1967 steht erneut zu lesen:
    -
    „Es ist erlaubt, die Mes­se zum Volk hin zu fei­ern, auch dann, wenn ein klei­ner, pas­sen­der Taber­na­kel auf dem Altar steht“
    -

    In der dar­auf­fol­gen­den Ein­füh­rung in das neue Römi­sche Mess­buch von 1969 wird dann wei­ter der Ein­druck erweckt, als wäre der „Volks­al­tar mit Aus­rich­tung ver­sus popu­lum“ die „Norm“:
    -
    „Der Haupt­al­tar soll von der Wand getrennt gebaut wer­den, so dass er leicht umschrit­ten wer­den und auf ihm die Zele­bra­ti­on ver­sus popu­lum (zum Volk hin) aus­ge­führt wer­den kann …
    -

    In der Neu­auf­la­ge des Mis­sa­les im Jah­re 2002 schliess­lich fin­det sich der fol­gen­schwe­re Zusatz:
    -
    „Dies soll­te der Fall sein, wo immer es mög­lich ist.“
    -

    Dies war denn auch für Man­che ein „Frei­brief“ , den „Volks­al­tar“ und die Aus­rich­tung „ver­sus popu­lum“ nun gar als „ver­pflich­ten­de For­de­rung“ aufzutischen.

    Schließ­lich noch zwei Zita­te. Zunächst eines vom dama­li­gen Kar­di­nal Ratz­in­ger aus „Der Geist der Liturgie“
    -
    [.…]
    „Die Ver­dre­hung der Gebets­rich­tung erfolgt auf Grund einer moder­nen Anthropozentrik,
    statt der Theo­zen­trik in der Lit­ur­gie und der akti­ve­ren Teil­nah­me an ihr. Dies zeigt nicht nur die lit­ur­gi­sche Gebets­rich­tung, son­dern auch die Erset­zung des Taber­na­kels in der Mit­te des Pres­by­te­ri­ums, durch den Sitz des Priesters. “
    … die Zele­bra­ti­ons­rich­tung ver­sus popu­lum erscheint heu­te gera­de­zu als die eigent­li­che Frucht der lit­ur­gi­schen Erneue­rung durch das II. Vati­ca­num. In der Tat ist sie die sicht­bar­ste Fol­ge der Neu­ge­stal­tung, die nicht nur eine äuße­re Anord­nung lit­ur­gi­scher Orte bedeu­tet, son­dern auch eine neue Idee vom Wesen der Lit­ur­gie als gemein­schaft­li­chem Mahl ein­schließt. (…) und „Immer weni­ger steht Gott im Blick­feld, immer wich­ti­ger wird alles, was die Men­schen tun, die sich hier tref­fen und schon gar nicht sich einem „vor­ge­ge­be­nen Schema„unterwerfen wol­len. Die Wen­dung des Prie­sters zum Volk formt nun die Gemein­de zu einem in sich geschlos­se­nen Kreis. Sie ist – von der Gestalt her – nicht mehr nach vor­ne und oben auf­ge­bro­chen, son­dern schließt sich in sich selber.“
    -

    Und noch ein Zitat des Lit­ur­gi­kers Pater Josef Andre­as Jung­mann, der sel­ber an der Aus­ar­bei­tung der ursprüng­li­chen Lit­ur­gie­kon­sti­tu­ti­on des Vati­ca­num II. mit­be­tei­ligt war:
    -
    „Wenn sich der Lit­ur­ge zusam­men mit den Gläu­bi­gen beim Gebet dem Altar zukehrt, so ist er der sicht­ba­re Anfüh­rer des pil­gern­den Got­tes­vol­kes im gemein­sa­men Auf­bruch zum wie­der­kom­men­den Herrn. Die gemein­sa­me Gebets­rich­tung ist ein Aus­schau­en nach dem Ort des Herrn und hält den escha­to­lo­gi­schen Cha­rak­ter der Eucha­ri­stie­fei­er leben­dig, die aus­ge­rich­tet ist auf eine künf­ti­ge Voll­endung in der Gegen­wart des leben­di­gen Gottes.
    So ist die lit­ur­gi­sche Ver­samm­lung als Eccle­sia pere­gr­in­ans offen auf die Ver­samm­lung der Hei­li­gen in der himm­li­schen Stadt, wie der Hebrä­er­brief in Erin­ne­rung ruft:
    „Ihr seid viel­mehr zum Berg Zion hin­ge­tre­ten, zur Stadt des leben­di­gen Got­tes, dem himm­li­schen Jeru­sa­lem, zu Tau­sen­den von Engeln, zu einer fest­li­chen Ver­samm­lung und zur Gemein­schaft der Erst­ge­bo­re­nen, die im Him­mel ver­zeich­net sind; zu Gott, dem Rich­ter aller, zu den Gei­stern der schon voll­ende­ten Gerech­ten, zum Mitt­ler eines neu­en Bundes,
    Jesus, und zum Blut der Bespren­gung, das mäch­ti­ger ruft als das Blut Abels“ (Hebr 12,22–24 EU).
    [.…]
    Bei der Zele­bra­ti­ons­rich­tung ver­sus popu­lum kann die Gemein­de, gleich­sam in sich gekehrt, dazu nei­gen, dass sie die tran­szen­den­te Dimen­si­on der Eucha­ri­stie­fei­er nicht mehr wahr­nimmt. Die Über­be­to­nung des kom­mu­ni­tä­ren Aspekts führt sozu­sa­gen zu einer geschlos­se­nen Gesellschaft,die nicht offen ist auf die unsicht­ba­re Ver­samm­lung der Hei­li­gen im Him­mel und auf die ande­ren irdi­schen Ver­samm­lun­gen der Chri­sten. Gewis­ser­ma­ßen dia­lo­gi­siert die Gemein­de mit sich selbst.Garriga sieht eine weit­ge­hen­de Desa­kra­li­sie­rung und Säku­la­ri­sie­rung der Lit­ur­gie, die mit einer nahe­zu aus­schließ­lich hori­zon­ta­len Visi­on des christ­li­chen Lebens ein­her­geht und letzt­lich ihren Grund in einer defi­zi­en­ten Chri­sto­lo­gie hat. Bouy­er fordert:
    «Die sakra­men­ta­le Welt darf nie zu einer von der rea­len Welt getrenn­ten Welt werden».
    Zum Herrn hin zele­brie­ren, ist die wirk­li­che, der Lit­ur­gie ange­mes­se­ne Zelebrationsrichtung.

    -

    • wie­der­mal dan­ke für die­se an sich evi­den­te Tat­sa­che-was die Zele­bra­ti­on ver­sus deum bedeutet.das ist dem ein­fa­chen Gläu­bi­gen nicht mehr präsent.Obwohl die Ortho­do­xie, ja der jüdi­sche Gottesdienst,wie auch nam­haf­te Krei­se des Luther­tums die­se Pra­xis ganz bezw. teil­wei­se auf­recht erhal­ten haben
      .Mir dreht sich der Magen,wenn ich den­ke mit welch furio­sem Getö­se die­se „Volks­al­tä­re“ mit tota­li­tä­rem Zwang errich­tet wur­den-secund­um illud:wir zer­stö­ren alles! Beson­ders abschreckend für mich der Erfur­ter­dom und die Ein­sied­ler Gna­den­ka­pel­le um etwa nur zwei weni­ge Bei­spie­le zu nennen.Da waren vor­ab die Bischöfe,welche die­sen Faux­pas befahlen,in deren Fahr­was­ser die kirch­li­chen Denkmalpfleger,dann kom­men sofort die Geg­ner der latei­ni­schen Kultsprache,die im obi­gen Doku­ment eigens her­vor­ge­ho­ben !Schliess­lich die Ent­wer­tung der klas­si­schen katho­li­schen musi­ca sacra-teil­wei­se bis zu deren Entsorgung.
      Das alles hat den ein­fa­chen Beter ver­grault und verletzt.Das wer­den die Urhe­ber auch zu ver­ant­wor­ten haben.
      Beten wir für die­se und auch unse­re arm(gewordenen)en Seelen.

  3. Die gefor­der­te Umschreit­bar­keit des Alta­res bezieht sich nur auf die neu errich­te­ten wie beim Kir­chen­neu­bau – nie hat­te man mit die­ser Bestim­mung dar­an gedacht, die bestehen­den Haupt­al­tä­re mit ihrer ehr­wür­di­gen Bedeu­tung anzu­ta­sten oder durch eine Dop­pe­lung auszurangieren.

    Und die Umschreit­bar­keit soll­te der Inzens die­nen, nicht einer geän­der­ten Zelebrationsrichtung.

  4. Ich hof­fe die­ser sog. „Volks­al­tar“ bleibt jetzt auch drau­ßen. Wenn ja, dann ist das ein erster wich­ti­ger Schritt. Es wäre schön (und auch abso­lut not­wen­dig), wenn die Kathe­dra­le von New York ganz zur über­lie­fer­ten Mes­se zurück­keh­ren wür­de. Ich glau­be vor zwei Jah­ren wur­de nur ein ein­zi­ger Semi­na­rist des New Yor­ker Diö­ze­san­se­mi­nars zum Prie­ster geweiht und der hat sei­ne Pri­miz dann im alten Ritus gefei­ert. Emi­nenz, erken­nen Sie die Zei­chen der Zeit?!

  5. Vor allem die schwei­zer Katho­li­ken sind von dIe­sen wider­li­chen Volks­al­tä­ren angetan,leider.Man betrach­te nur ein­mal die vor­ge­nom­men „Reno­va­tio­nen“ in den Klö­stern Maria­stein und Ein​sie​deln​.In MARIASTEIN.unten in der einst so ehr­wür­di­gen Gna­den­ka­pel­le steht er ‚der gräss­li­che Volksaltar.…Und was Ein­sie­deln betrifft.Anlässlich der Reno­va­ti­on in der Stifst­kir­che wur­de der wun­der­schö­ne Chri­stu­strohn enfernt​.Er steht heu­te unten bei der Beichtkirche,sieht irgend­wie abge­stellt aus.Eine Schan­de! Das erin­nert mich immer an den Titel eines BUCHES von Erz­bi­schof Mar­cel Lefeb­v­re: SIE HABEN IHN ENTTROHNT. So der Buch­ti­tel: Vom Libe­ra­lis­mus zur Apostasie.Die Tra­gö­die des Konzils.Wie wahr.…..

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