(New York) In der Kathedralkirche der Erzdiözese New Vork unter der Leitung von Timothy Kardinal Dolan wurde der Volksaltar entfernt. Die neugotische St. Patricks-Kathedrale wurde 1858 grundgelegt und 1879 geweiht. In den späten 30er und den frühen 40er Jahren erfolgten die Erweiterung des Altarraums und die Errichtung eines neuen freistehenden Hauptaltars mit Baldachin.
Im Zuge der nachkonziliaren Liturgiereform wurde ein zweiter, freistehender Altar im vorderen Bereich des Altarraums aufgestellt. Eine ebenso unverständliche wie überflüssige Doppelung, wie Rorate Caeli noch vor einem Jahr kritisierte.
Inzwischen wurde der „überflüssige Altar entfernt, ebenso eine modernistische Statue der Heiligen Elizabeth Ann Seton des römischen Künstlers Paolo Medici und ein bizarres Hologramm an der Vorderseite des Altars“, so die traditionsverbundene Internetseite.
Rorate Caeli dokumentierte mit einem Bildvergleich die neue Situation. Das erste Bild zeigt die Doppelung der Altäre. Das zweite Bild zeigt die heutige Situation nach der Entfernung des zweiten Altars. Im Hintergrund sichtbar der Hauptaltar mit Baldachin aus dem Jahr 1942. Rorate Caeli äußert die Hoffnung, daß nun auch die Kathedra des Erzbischofs wieder an seinen ursprünglichen Platz zurückgeführt wird.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Rorate Caeli
Die Einzigen, die einen Volksaltar brauchen, sind die Konzilsbischöfe. Das Volk kommt auch sehr gut ohne einen aus. Schön, dass dieses komplett überflüssige Stück entfernt worden ist.
Per Mariam ad Christum
laetentur caeli et terra!
Und wie steht jetzt der Zelebrant?
der Altar scheint mir beidseitig verwendbar
Ein kurzer Abriss über den „Werdegang“ des „versus populum“, die Ausrichtung „hin zum Volk“ .
Vor dem Vaticanum II. galt die Weisung des Dekretes “ Sanctissimam eucharistiam maximo“ der Ritenkongregation vom 1. Juni 1957,
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„In Kirchen, wo sich nur ein einziger Altar befindet, darf er nicht so angeordnet werden, dass der Priester zum Volk hin zelebriert.“
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Bez. der hl. Messe hat sich das Vaticanum II. mit keiner Silbe für folgende „Neuerungen“ ausgesprochen; sog. „Volksaltar“, die Feier „versus populum“ ‚die quasi „Abschaffung“ der Liturgiesprache Latein, die „Handkommunion“ oder das „Laiendiktat“.
Auszug aus der Liturgiekonstitution „Sacrosanctum concilium“
vom 4. Dezember 1963:
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§ 1. Der Gebrauch der lateinischen Sprache soll in den lateinischen Riten erhalten bleiben, soweit nicht Sonderrecht entgegensteht.
4. Der Muttersprache darf im Sinne von Art. 36 dieser Konstitution in den mit dem Volk gefeierten Messen ein gebührender Raum zugeteilt werden, besonders in den Lesungen und im „Allgemeinen Gebet“ sowie je nach den örtlichen Verhältnissen in den Teilen, die dem Volk zukommen.
Es soll jedoch Vorsorge getroffen werden, daß die Christgläubigen die ihnen zukommenden Teile des Meß-Ordinariums auch lateinisch miteinander sprechen oder singen können. Wenn indes darüber hinaus irgendwo der Gebrauch der Muttersprache bei der Messe in weiterem Umfang angebracht zu sein scheint, so ist die Vorschrift des Artikels 40 dieser Konstitution einzuhalten.
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Das Vaticanum II. hat denn auch in derselben Liturgiekonstitution Sacrosanctum concilium vom 4. Dezember 1963 weder von einer Zelebration „versus populum“ noch von der Errichtung „neuer Volksaltäre“ gesprochen. In Nr. 128 der Liturgiekonstitution steht lediglich:
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„Die Canones und kirchlichen Statuten, die sich auf die Gestaltung der äußeren zur Liturgie gehörigen Dinge beziehen, sind zugleich mit den liturgischen Büchern im Sinne von Art. 25 unverzüglich zu revidieren.
Das gilt besonders von den Bestimmungen über würdigen und zweckentsprechenden Bau der Gotteshäuser, Gestalt und Errichtung der Altäre, edle Form des eucharistischen Tabernakels, seinen Ort und seine Sicherheit.…“
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In der „Instruktion Inter oecumenici“ vom September 1964 liegt nun die Wurzel der beginnenden „freien Interpretation“ der eigentlichen Konzilskonstitution.…gleichsam eine schleichende Verdrehung:
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„Es ist wünschenswert / es ist besser , dass der Hochaltar von der Rückwand getrennt errichtet wird, so dass man leicht um ihn herumgehen und an ihm zum Volk hin zelebrieren kann. Er soll in den heiligen Raum hineingestellt sein, dass er wirklich die Mitte ist,
der sich von selbst die Aufmerksamkeit der ganzen versammelten Gemeinde zuwendet.
Bei der Auswahl des Materials für den Aufbau und die Ausstattung des Altars müssen die Rechtsvorschriften eingehalten werden. Auch sei das Presbyterium um den Altar herum so weiträumig, dass die heiligen Handlungen bequem vollzogen werden können.“
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Es ist erlaubt, die Messe zum Volk hin zu feiern, auch dann, wenn ein kleiner, passender Tabernakel auf dem Altar steht“
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In einer nun nachkonziliären weiteren Instruktion „Eucharisticum mysterium“ 1967 steht erneut zu lesen:
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„Es ist erlaubt, die Messe zum Volk hin zu feiern, auch dann, wenn ein kleiner, passender Tabernakel auf dem Altar steht“
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In der darauffolgenden Einführung in das neue Römische Messbuch von 1969 wird dann weiter der Eindruck erweckt, als wäre der „Volksaltar mit Ausrichtung versus populum“ die „Norm“:
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„Der Hauptaltar soll von der Wand getrennt gebaut werden, so dass er leicht umschritten werden und auf ihm die Zelebration versus populum (zum Volk hin) ausgeführt werden kann …
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In der Neuauflage des Missales im Jahre 2002 schliesslich findet sich der folgenschwere Zusatz:
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„Dies sollte der Fall sein, wo immer es möglich ist.“
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Dies war denn auch für Manche ein „Freibrief“ , den „Volksaltar“ und die Ausrichtung „versus populum“ nun gar als „verpflichtende Forderung“ aufzutischen.
Schließlich noch zwei Zitate. Zunächst eines vom damaligen Kardinal Ratzinger aus „Der Geist der Liturgie“
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„Die Verdrehung der Gebetsrichtung erfolgt auf Grund einer modernen Anthropozentrik,
statt der Theozentrik in der Liturgie und der aktiveren Teilnahme an ihr. Dies zeigt nicht nur die liturgische Gebetsrichtung, sondern auch die Ersetzung des Tabernakels in der Mitte des Presbyteriums, durch den Sitz des Priesters. “
… die Zelebrationsrichtung versus populum erscheint heute geradezu als die eigentliche Frucht der liturgischen Erneuerung durch das II. Vaticanum. In der Tat ist sie die sichtbarste Folge der Neugestaltung, die nicht nur eine äußere Anordnung liturgischer Orte bedeutet, sondern auch eine neue Idee vom Wesen der Liturgie als gemeinschaftlichem Mahl einschließt. (…) und „Immer weniger steht Gott im Blickfeld, immer wichtiger wird alles, was die Menschen tun, die sich hier treffen und schon gar nicht sich einem „vorgegebenen Schema„unterwerfen wollen. Die Wendung des Priesters zum Volk formt nun die Gemeinde zu einem in sich geschlossenen Kreis. Sie ist – von der Gestalt her – nicht mehr nach vorne und oben aufgebrochen, sondern schließt sich in sich selber.“
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Und noch ein Zitat des Liturgikers Pater Josef Andreas Jungmann, der selber an der Ausarbeitung der ursprünglichen Liturgiekonstitution des Vaticanum II. mitbeteiligt war:
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„Wenn sich der Liturge zusammen mit den Gläubigen beim Gebet dem Altar zukehrt, so ist er der sichtbare Anführer des pilgernden Gottesvolkes im gemeinsamen Aufbruch zum wiederkommenden Herrn. Die gemeinsame Gebetsrichtung ist ein Ausschauen nach dem Ort des Herrn und hält den eschatologischen Charakter der Eucharistiefeier lebendig, die ausgerichtet ist auf eine künftige Vollendung in der Gegenwart des lebendigen Gottes.
So ist die liturgische Versammlung als Ecclesia peregrinans offen auf die Versammlung der Heiligen in der himmlischen Stadt, wie der Hebräerbrief in Erinnerung ruft:
„Ihr seid vielmehr zum Berg Zion hingetreten, zur Stadt des lebendigen Gottes, dem himmlischen Jerusalem, zu Tausenden von Engeln, zu einer festlichen Versammlung und zur Gemeinschaft der Erstgeborenen, die im Himmel verzeichnet sind; zu Gott, dem Richter aller, zu den Geistern der schon vollendeten Gerechten, zum Mittler eines neuen Bundes,
Jesus, und zum Blut der Besprengung, das mächtiger ruft als das Blut Abels“ (Hebr 12,22–24 EU).
[.…]
Bei der Zelebrationsrichtung versus populum kann die Gemeinde, gleichsam in sich gekehrt, dazu neigen, dass sie die transzendente Dimension der Eucharistiefeier nicht mehr wahrnimmt. Die Überbetonung des kommunitären Aspekts führt sozusagen zu einer geschlossenen Gesellschaft,die nicht offen ist auf die unsichtbare Versammlung der Heiligen im Himmel und auf die anderen irdischen Versammlungen der Christen. Gewissermaßen dialogisiert die Gemeinde mit sich selbst.Garriga sieht eine weitgehende Desakralisierung und Säkularisierung der Liturgie, die mit einer nahezu ausschließlich horizontalen Vision des christlichen Lebens einhergeht und letztlich ihren Grund in einer defizienten Christologie hat. Bouyer fordert:
«Die sakramentale Welt darf nie zu einer von der realen Welt getrennten Welt werden».
Zum Herrn hin zelebrieren, ist die wirkliche, der Liturgie angemessene Zelebrationsrichtung.
“
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wiedermal danke für diese an sich evidente Tatsache-was die Zelebration versus deum bedeutet.das ist dem einfachen Gläubigen nicht mehr präsent.Obwohl die Orthodoxie, ja der jüdische Gottesdienst,wie auch namhafte Kreise des Luthertums diese Praxis ganz bezw. teilweise aufrecht erhalten haben
.Mir dreht sich der Magen,wenn ich denke mit welch furiosem Getöse diese „Volksaltäre“ mit totalitärem Zwang errichtet wurden-secundum illud:wir zerstören alles! Besonders abschreckend für mich der Erfurterdom und die Einsiedler Gnadenkapelle um etwa nur zwei wenige Beispiele zu nennen.Da waren vorab die Bischöfe,welche diesen Fauxpas befahlen,in deren Fahrwasser die kirchlichen Denkmalpfleger,dann kommen sofort die Gegner der lateinischen Kultsprache,die im obigen Dokument eigens hervorgehoben !Schliesslich die Entwertung der klassischen katholischen musica sacra-teilweise bis zu deren Entsorgung.
Das alles hat den einfachen Beter vergrault und verletzt.Das werden die Urheber auch zu verantworten haben.
Beten wir für diese und auch unsere arm(gewordenen)en Seelen.
Danke
Die geforderte Umschreitbarkeit des Altares bezieht sich nur auf die neu errichteten wie beim Kirchenneubau – nie hatte man mit dieser Bestimmung daran gedacht, die bestehenden Hauptaltäre mit ihrer ehrwürdigen Bedeutung anzutasten oder durch eine Doppelung auszurangieren.
Und die Umschreitbarkeit sollte der Inzens dienen, nicht einer geänderten Zelebrationsrichtung.
Ich hoffe dieser sog. „Volksaltar“ bleibt jetzt auch draußen. Wenn ja, dann ist das ein erster wichtiger Schritt. Es wäre schön (und auch absolut notwendig), wenn die Kathedrale von New York ganz zur überlieferten Messe zurückkehren würde. Ich glaube vor zwei Jahren wurde nur ein einziger Seminarist des New Yorker Diözesanseminars zum Priester geweiht und der hat seine Primiz dann im alten Ritus gefeiert. Eminenz, erkennen Sie die Zeichen der Zeit?!
Vor allem die schweizer Katholiken sind von dIesen widerlichen Volksaltären angetan,leider.Man betrachte nur einmal die vorgenommen „Renovationen“ in den Klöstern Mariastein und Einsiedeln.In MARIASTEIN.unten in der einst so ehrwürdigen Gnadenkapelle steht er ‚der grässliche Volksaltar.…Und was Einsiedeln betrifft.Anlässlich der Renovation in der Stifstkirche wurde der wunderschöne Christustrohn enfernt.Er steht heute unten bei der Beichtkirche,sieht irgendwie abgestellt aus.Eine Schande! Das erinnert mich immer an den Titel eines BUCHES von Erzbischof Marcel Lefebvre: SIE HABEN IHN ENTTROHNT. So der Buchtitel: Vom Liberalismus zur Apostasie.Die Tragödie des Konzils.Wie wahr.…..