„Vater“ der Euthanasie in den Niederlanden: „Gesetz gerät aus dem Ruder“


Euthanasie in den Niederlanden Boudewijn Chabot(Amster­dam) Bou­de­wi­jn Cha­b­ot sieht sich als „Gut­mensch“. Er ist ein gro­ßer Unter­stüt­zer des „sanf­ten Todes“, wie heu­te die töd­li­che Eutha­na­sie so nett umschrie­ben wird. Cha­b­ot gilt als „Vater“ des nie­der­län­di­schen Eutha­na­sie­ge­set­zes. Doch inzwi­schen wird ihm selbst mul­mig zumu­te: „Das Gesetz gerät aus dem Ruder. Ich füh­le ein Unbehagen.“

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„Das Eutha­na­sie­ge­setz in den Nie­der­lan­den ent­gleist“. Das sind nicht die Wor­te eines Lebens­recht­lers, viel­leicht sogar noch eines katho­li­schen, der die Idee vom „guten Tod“ ein­fach nicht „begrif­fen“ hat. Nein, es sind die Wor­te von Bou­de­wi­jn Cha­b­ot, einem der eif­rig­sten Ver­fech­ter der Eutha­na­sie. Der Psych­ia­ter besorg­te 1994 einem sei­ner psy­chisch kran­ken Pati­en­ten ein töd­li­ches Phar­ma­kum. Obwohl sei­ne Schuld vor Gericht fest­ge­stellt wur­de, erfolg­te kei­ne Ver­ur­tei­lung. Sein Fall wur­de mit gro­ßem media­lem Ein­satz der Lega­li­sie­rung der Eutha­na­sie dienst­bar gemacht. Die Rich­ter woll­ten in sei­ner Tat einen „Lie­bes­akt“ erken­nen und spra­chen ihn frei. Rund um sei­nen Frei­spruch wur­de schließ­lich das nie­der­län­di­sche Eutha­na­sie­ge­setz kon­stru­iert, das 2001 in Kraft trat.

Euthanasie für alle

Cha­b­ot ver­öf­fent­lich­te nun in der nie­der­län­di­schen Tages­zei­tung NRC Han­dels­blad einen kri­ti­schen Kom­men­tar. Anlaß war der unglaub­li­che Fall von Geor­ge Wolfs. Der Arzt hat­te die ille­ga­le Eutha­na­sie­rung einer psy­chisch kran­ken Frau gemel­det. Doch nicht gegen den Tötungs­arzt, son­dern gegen Wolfs wur­de dar­auf­hin von der staat­li­chen Auf­sichts­kom­mis­si­on ermit­telt, die das Eutha­na­sie­ge­setz über­wa­chen soll.

Obwohl die Eutha­na­sie­rung von psy­chisch Kran­ken in den Nie­der­lan­den mit gutem Grund ver­bo­ten ist, wer­den jedes Jahr zahl­rei­che ille­ga­le Tötun­gen durch­ge­führt. Allein 2012 wur­den 14 Fäl­le bekannt, 2013 neun. Alle ille­ga­len Tötun­gen erfolg­ten in der soge­nann­ten „Lebens­en­de­kli­nik“. Die Tötungs­fa­brik „hilft“, nicht ganz unei­gen­nüt­zig, allen Men­schen ins Jen­seits, egal aus wel­chen Grün­den sie das wollen.

Weiterhin Euthanasiebefürworter, dennoch Kritik

Der Psych­ia­ter Cha­b­ot bleibt wei­ter­hin Eutha­na­sie­be­für­wor­ter. Den eigent­li­chen Sprung über den eige­nen Schat­ten schafft er nicht. Auch an den ille­ga­len Eutha­na­sie­run­gen hat er nichts grund­sätz­lich aus­zu­set­zen. Er kri­ti­siert jedoch, daß „unbe­kann­te“ Ärz­te über Leben und Tod ent­schei­den kön­nen. Im kon­kre­ten Fall der 35jährigen Frau hat­te der Haus­arzt solan­ge bei Ärz­ten ange­fragt, bis er einen aus­fin­dig machen konn­te, der die Eutha­na­sie-Bewil­li­gung unter­zeich­ne­te. Cha­b­ot krit­siert den Umstand, daß der­zeit ein Arzt eine Eutha­na­sie bewil­li­gen kann, der den Todes­kan­di­da­ten und des­sen Situa­ti­on gar nicht kennt.

Der „Vater“ des nie­der­län­di­schen Tötungs­ge­set­zes emp­fin­det nun selbst ein „Unbe­ha­gen“ beim gel­ten­den Eutha­na­sie­ge­setz, das zu vie­le „Schwä­chen“ habe. Er sei von den „jüng­sten Ent­wick­lun­gen über­rascht“. Der Buch­sta­be des Geset­zes wird in den Nie­der­lan­den eben­so­we­nig beach­tet wie in Bel­gi­en. Seit das Par­la­ment den „süßen Tod“ lega­li­sier­te, hat sich die Tötung ver­selb­stän­digt. Dies mit Wis­sen der zustän­di­gen Behör­den, die ihrer Auf­sichts­pflicht nicht nach­kom­men, wie der Fall Geor­ge Wolfs ekla­tant unter Beweis stellte.

Euthanasie für Kinder zwischen Illegalität und absurden Bestimmungen

Laut Gesetz dür­fen nur Per­so­nen im End­sta­di­um einer unheil­ba­ren Krank­heit oder bei uner­träg­li­chen Schmer­zen ohne Aus­sicht auf Bes­se­rung einen Antrag auf Eutha­na­sie stel­len, der von zwei Ärz­ten bewil­ligt wer­den muß. Aber selbst Kin­der ab 12 Jah­re kön­nen in den Nie­der­lan­den getö­tet wer­den. Im Nach­bar­land Bel­gi­en wur­de bereits der erste Schritt gesetzt, daß sogar Neu­ge­bo­re­ne und Klein­kin­der eutha­na­siert wer­den kön­nen, obwohl das Gesetz aus­drück­lich einen klar arti­ku­lier­ten Antrag des Betrof­fe­nen ver­langt, der bei vol­lem Bewußt­sein und zurech­nungs­fä­hig sein muß. Wie ein zwei­jäh­ri­ges oder auch zwölf­jäh­ri­ges Kind die­se Kri­te­ri­en erfül­len soll, bleibt ein erschüt­tern­des Rät­sel bel­gi­scher Par­la­ments­ab­ge­ord­ne­ter. In den Nie­der­lan­den macht man es sich ein­fa­cher. Es wird ille­gal am Gesetz vor­bei getö­tet, so daß selbst Cha­b­ot nach­denk­lich wird.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Tempi

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2 Kommentare

  1. Die teuf­li­schen Früch­te des Kul­tes des Todes ver­gif­ten „human“ die See­len und töten sie letztendlich.Die schau­ri­ge „Logik“ des Bösen. Dort wo der Baby­co­ast in „huma­nen“ Ver­nich­tungs­stät­ten ( „Kli­ni­ken“ genannt) die Gesell­schaf­ten ver­bru­ta­li­siert, dort wird das mensch­li­che Leben zu einem „Benutz- und Weg­werf­pro­dukt“. Der MASSENMORD an unge­bo­re­nen beseel­ten Kin­dern ist hin­läng­lich bekannt. Weit über
    ( geschätz­te ) 60 Mil­lio­nen – 60 000 000 – ( Dun­kel­zif­fer weit mehr ! ) jähr­lich weltweit.
    Doch der irr­sin­ni­ge Blut-Rausch der „auf­ge­klär­ten Huma­ni­sten“ scheint offen­bar noch nicht gestillt zu sein. Nicht genug der ermor­de­te­ten unge­bo­re­nen beseel­ten Kin­der; nein, jetzt wagen es die Pro­phe­ten der NEO-ENDLÖSUNGS-SELEKTION für die „Not­wen­dig­keit des huma­nen Mor­dens via Eutha­na­sie“ zu wer­ben. Frei­lich fei­len sie ledig­lich an der ange­dach­ten Sata­nei zwei­er sog. „Aka­de­mi­ker“ wei­ter, die bereits vor einem Jahr für das skru­pel­lo­se MORDEN von bereits gebo­re­nen beseel­ten Kin­dern das Wort zu gere­det haben:
    -

    [….]
    aus logi­scher Sicht muss es erlaubt werden,
    Neu­ge­bo­re­ne zu töten, deren kör­per­li­cher oder gei­sti­ger Gesund­heits­zu­stand recht­lich eine Abtrei­bung gerecht­fer­tigt hätte.
    Der „mora­li­sche Sta­tus“ eines Babys ist dem eines Fötus gleich­zu­set­zen, inso­fern bei­den noch jene Fähig­kei­ten fehl­ten, die die Zuer­ken­nung eines Rech­tes auf Leben recht­fer­ti­gen würden.
    (….]“

    Schon Papst Pius XI. hat in sei­ner Enzy­kli­ka „Divi­ni Redempto­ris“ bezüg­lich m Kampf gegen das Gött­li­che Nach­fol­gen­des geschrie­ben; v.a. gerich­tet an den damals noch wüten­den­den welt­wei­ten Kom­mu­nis­mus, heu­te aber sehr wohl auch zutref­fend auf einen eis­kalt zyni­schen, ja mör­de­ri­schen „Huma­nis­mus“ fern der EWIGEN WAHRHEIT JESUS CHRISTUS:
    -
    „Wenn man….die Got­tes­idee sel­ber aus dem Her­zen der Men­schen reisst, dann wer­den sie not­wen­dig von ihren Lei­den­schaf­ten zur grau­sam­sten BARBAREI getrieben.
    Das ist es gera­de, was wir heu­te lei­der erle­ben: Zum ersten­mal in der Geschich­te sind wir Zeu­gen eines kalt geplan­ten und genau vor­be­rei­te­ten Kamp­fes gegen alles, was gött­lich ist“
    -
    Schliess­lich Hw Milch über das zur Bestia­li­tät mutie­ren­de Frei­ge­he­ge der mensch­li­chen Selbstvergötterung:
    -
    „Über­all, wo Chri­stus nicht in sei­ner abso­lu­ten Maß­stäb­lich­keit aner­kannt wird, in sei­ner Letzt­wahr­heit, wo Begrif­fe wie Huma­ni­tät, Fort­schritt, bes­se­re Welt über die Wahr­heits­fra­ge gesetzt bzw. unter Aus­klam­me­rung der Wahr­heits­fra­ge pro­kla­miert wer­den, wird der Lebens­raum für den frei­en Ein­zel­men­schen zer­stört und an sei­ne Stel­le gesetzt das Frei­ge­he­ge, die freie Wild­bahn und auf ihr DER MENSCH ALS FREIWILD, der sich ein­bil­det, frei zu sein und nur gegän­gelt wird“
    -
    Und noch Eines; So wie die Ver­bre­chen in der Zeit des Natio­nal­so­zia­lis­mus in klei­nen Schrit­ten voll­zo­gen wor­den sind, so geschieht es auch heu­te ! Die Mit­tä­ter sind ein­mal mehr Tei­le der Ärz­te­schaft. Dr. Leo Alex­an­der (öster­rei­chi­scher Arzt 1905–1985) über den Beginn der Ver­bre­chen in der Nazi-Zeit:
    -
    „Am Anfang stan­den zunächst nur fei­ne Akzent­ver­schie­bun­gen in der Grund­hal­tung der Ärzte.“
    -
    Für die heu­ti­gen „ganz huma­nen“ Ver­bre­chen hat die­ses Zitat kein Jota von sei­ner Rich­tig­keit verloren.

  2. Eutha­na­sie war ein schlim­mes Ver­bre­chen und dar­an hat sich nichts geän­dert. Auch in einer demo­kra­tie wird Unrecht nicht zu Recht. Das Gesetz war a prio­ri ver­kehrt, es ging nicht erst spä­ter aus dem Ruder. So ist das zu sehen.

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