2:0 für Kleine Schwestern gegen Obamas Zwang zur Abtreibungsfinanzierung


Obama der Abtreibungs-Präsident(Washing­ton) Die Rich­ter des Ober­sten Gerichts­hofs haben es der Regie­rung unter­sagt, die Klei­nen Schwe­stern der Armen, einen katho­li­schen Frau­en­or­den in Colo­ra­do zu zwin­gen, ihren Ange­stell­ten die Abtrei­bung und künst­li­che Ver­hü­tungs­mit­tel zu bezah­len. Die Gesund­heits­re­form von US-Prä­si­dent Oba­ma laste­te den Arbeits­ge­bern die Kosten auf, wenn weib­li­che Ange­stell­te ihr unge­bo­re­nes Kind töten las­sen wol­len. Eine vom Staat auf­er­leg­te Ver­strickung in einen Mord, gegen den vor allem die Katho­li­sche Kir­che als Zig­tau­send­fa­cher Arbeit­ge­ber aber auch christ­li­che Unter­neh­mer ankämpfen.

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Mut­ter Patri­cia Mary La Cor­te, die Obe­rin der Klei­nen Schwe­stern in de USA konn­te am ver­gan­ge­nen Frei­tag, den 24. Janu­ar einen Punk­te­sieg für die Ordens­ge­mein­schaft der Litt­le Sisters of the Poor in ihrem Rechts­streit gegen die Regie­rung ver­bu­chen. Zumin­dest vor­erst sind sie nicht mehr gezwun­gen, das soge­nann­te „con­tracep­ti­ve man­da­te“ der Oba­mac­a­re zu beach­ten. Mit ihr wur­de auch den kirch­li­chen Ein­rich­tun­gen auf­er­legt, den Ange­stell­ten eine Gesund­heits­ver­si­che­rung zu garan­tie­ren, die auch die Kosten für die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der, Ver­hü­tungs­mit­tel ein­schließ­lich der Pil­le danach oder Abtrei­bungs­prä­pa­ra­te abdeckt.

Oberster Gerichtshof setzt Zwangsfinanzierung bis Urteilsfindung aus

Die Klei­nen Schwe­stern im Staat Colo­ra­do, die im Gesund­heits- und Sozi­al­we­sen tätig sind, weh­ren sich vor Gericht gegen die­sen Teil der Gesund­heits­re­form. Sie sehen dar­in einen ekla­tan­ten Fall von Nöti­gung und eine inak­zep­ta­ble und per­fi­de Invol­vie­rung selbst jener, die aus Gewis­sens­grün­den den Mord an unge­bo­re­nen Kin­dern ableh­nen, in die Tötungs­ma­schi­ne­rie. „Man möch­te uns gegen unse­ren Wil­len zu Kom­pli­zen für ein abscheu­li­ches Ver­bre­chen machen“, so die Oberin.

Die Oba­mac­a­re sieht bei Nicht-Beach­tung Straf­zah­lun­gen für den säu­mi­gen Arbeit­ge­ber vor, auch wenn kein Ange­stell­ter die Finan­zie­rungs­dien­ste für Abtrei­bung und Ver­hü­tung in Anspruch nimmt. „Wir müß­ten jeden Tag 100 Dol­lar Buß­geld bezah­len“, so Mut­ter Patri­cia Mary.

„Perfide“ Involvierung in Tötungsmaschinerie

Ein Bun­des­be­ru­fungs­ge­richt hat­te zunächst den Ein­spruch der katho­li­schen Ordens­frau­en als „unzu­läs­sig“ abge­wie­sen. Doch sie lie­ßen nicht locker und konn­ten Anfang des Jah­res einen Punk­te­sieg errin­gen, zumin­dest vor­erst. Die Rich­te­rin am Ober­sten Gerichts­hof, Sonia Soto­ma­yor hob die Ent­schei­dung des Bun­des­be­ru­funs­ge­richts auf und for­der­te die US-Regie­rung auf, zur Sache Stel­lung zu nehmen.

Das Justiz­mi­ni­ste­ri­um for­der­te dar­auf in sei­ner Ant­wort den Ober­sten Gerichts­hof auf, den Rekurs der Klei­nen Schwe­stern abzu­wei­sen. Der Gerichts­hof folg­te der Auf­for­de­rung nicht, son­dern unter­sag­te es Gesund­heits­mi­ni­ste­rin Kath­le­en Sebe­li­us, den Schwe­stern die Finan­zie­rung von Abtrei­bung und Ver­hü­tung auf­zu­zwin­gen. Es genügt, so das Gericht, daß die Schwe­stern ihren Ange­stell­ten schrift­lich mit­tei­len, daß sie aus Gewis­sens­grün­den die­se Bestim­mung nicht erfüllen.

Im Juni Urteil des Höchstgerichts erwartet

Es han­delt sich vor­erst nur um eine vor­über­ge­hen­de Lösung, die solan­ge gilt, bis das Höchst­ge­richt nicht eine grund­sätz­li­che Ent­schei­dung in der Gesamt­fra­ge getrof­fen haben wird. Beim Ober­sten Gerichts­hof sind zur sel­ben Fra­ge Dut­zen­de von Ver­fah­ren anhän­gig von reli­giö­sen Ein­rich­tung und Pri­vat­un­ter­neh­men. Zu den bekann­te­sten gehö­ren die Unter­neh­men Hob­by Lob­by und Cone­sto­ga, deren Eigen­tü­mer sich eben­falls aus Gewis­sens­grün­den wei­gern, die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der und die Ver­hü­tung finan­zie­ren zu müs­sen. Laut US-Medi­en wird das Urteil des Ober­sten Gerichts­hofs für kom­men­den Juni erwartet.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Tempi

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2 Kommentare

  1. Buß­geld (!) für das Unter­las­sen der Betei­li­gung an einer vor­ge­burt­li­chen Kinds­tö­tung. Hier wird der gan­ze Aber­witz der Ver­staat­li­chung des Straf­rechts deut­lich: Tuet Buße und keh­ret um, das Böse zu tun, so die demo­kra­ti­schen Zwing­her­ren im Staa­te USA.

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