Oberster Gerichtshof der USA gegen strengeres Abtreibungsgesetz von Arizona


Oberster Gerichtshof trifft ideologische Entscheidung: für Abtreibung gegen Lebensschutz(Washing­ton) Der Ober­ste Gerichts­hof der USA unter­sagt dem Bun­des­staat Ari­zo­na ein stren­ge­res Abtrei­bungs­ge­setz anzu­wen­den, mit dem die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der „nur“ bis zur 20. Schwan­ger­schafts­wo­che mög­lich sein soll. Die Höchst­rich­ter mischen sich mit ihrem Urteil in die Gesetz­ge­bung eines Bun­des­staa­tes ein. Jan Bre­wer, die Gou­ver­neu­rin von Ari­zo­na dazu: „Das ist eine Ver­let­zung der Sou­ve­rä­ni­tät der Staa­ten, um die Bestim­mun­gen zum Schutz des Lebens zu kritisieren“.

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Zehn der fünf­zig US-Bun­des­staa­ten haben im Jahr 2012 die Abtrei­bungs­ge­setz­ge­bung ein­ge­schränkt. Die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der ist „nur“ mehr bis zur 20. Schwan­ger­schafts­wo­che erlaubt. Mög­lich wur­de die­se Schritt in Rich­tung Lebens­recht durch eine erhöh­te Sen­si­bi­li­tät in der Bevöl­ke­rung. Neue wis­sen­schaft­li­che Erkennt­nis­se, wie der Nach­weis, daß die unge­bo­re­nen Kin­der in die­ser Ent­wick­lungs­pha­se bereits Schmerz emp­fin­den, haben ein Umden­ken ein­ge­lei­tet. Doch der Ober­ste Gerichts­hof gab nun zu ver­ste­hen, daß er ande­rer Mei­nung ist, indem er den Rekurs der Regie­rung von Ari­zo­na abwies, mit dem sich die­se gegen die Behaup­tung der Ver­fas­sungs­wid­rig­keit wandte.

Rekurs ohne Begründung abgewiesen

Die Ableh­nung durch den Ober­sten Gerichts­hof erfolg­te ohne Begrün­dung. Damit über­ließ er das letz­te Wort einem loka­len Gericht, das als eines der libe­ral­sten der USA gilt. Die­ses hat­te mit der Begrün­dung der Ver­fas­sungs­wid­rig­keit ein Urteil gegen das neue Abtrei­bungs­ge­setz von Ari­zo­na erlassen.

Das Gesetz war am 12. April 2012 in Kraft getre­ten, nach­dem im Lan­des­par­la­ment aus­führ­lich Ärz­te und Wis­sen­schaft­ler ange­hört wor­den waren. Im Mai 2013 sprach ein Gericht von Ari­zo­na von Ver­fas­sungs­wid­rig­keit, weil das neue Gesetz angeb­lich gegen „Frau­en­rech­te“ und gegen das Urteil Roe gegen Wade des Ober­sten Gerichts­hofs ver­sto­ße. Mit dem berühmt-berüch­tig­ten Urteil öff­ne­te das Höchst­ge­richt 1973 ohne gesetz­li­che Grund­la­ge die Tore zum lega­len Kin­der­mord in den USA. Die libe­ra­len Rich­ter Ari­zo­nas erwähn­ten das unge­bo­re­ne Kind und des­sen Rech­te mit kei­nem Wort. Dabei hat­te der Gesetz­ge­ber das Gesetz aus­drück­lich mit dem Hin­weis beschlos­sen, daß Spät­ab­trei­bun­gen auch ein erhöh­tes Risi­ko für das Leben der Mut­ter bedeuten.

30 weibliche Abgeordnete wandten sich an Höchstgericht

Jan Bre­wer, der Gover­neur von Ari­zo­na gab öffent­lich bekannt, sich nicht durch die „Ein­mi­schung“ des Ober­sten Gerichts­hof stop­pen zu las­sen: „Die Ent­schei­dung des Ober­sten Gerichts­hofs ist objek­tiv falsch und eine ein­deu­ti­ge Ver­let­zung der Sou­ve­rä­ni­tät der Staa­ten, und das, um die Bestim­mun­gen zu kri­ti­sie­ren, die das Leben schüt­zen“. Auch die Gou­ver­neu­rin von Okla­ho­ma, Mary Fal­li, wur­de aktiv. Sie kon­sti­tu­ier­te sich als Neben­par­tei und ließ dem Ober­sten Gerichts­hof eige­ne Sach­ver­halts­dar­stel­lun­gen zukom­men. 30 weib­li­che Abge­ord­ne­te, die für den Schutz des unge­bo­re­nen Kin­des ein­tre­ten, for­der­ten den Ober­sten Gerichts­hof auf, inhalt­lich zur Fra­ge Stel­lung zu neh­men und nicht nur vefahrenstechnisch.

Todesgefahr für Mutter steigt bei Spätabtreibungen sprunghaft an

Das Signal aus Washing­ton wider­spricht nicht nur den neu­en Geset­zen meh­re­rer US-Bun­des­staa­ten, son­dern auch einer Mehr­heit auf Bun­des­ebe­ne. Nach den Skan­da­len rund um Abtrei­bungs­kli­ni­ken wur­de im ver­gan­ge­nen Juni vom Reprä­sen­tan­ten­haus die­sel­be Maß­nah­me als Gesetz beschlos­sen, wie sie von Ari­zo­na und neun wei­te­ren Staa­ten bereits ein­ge­führt wur­de. 228 Abge­ord­ne­te stimm­ten für die Ein­schrän­kung der Abtrei­bung, 196 dage­gen. Wie bereits in den zehn Staa­ten ging auch der Abstim­mung im Bun­des­par­la­ment eine umfang­rei­che Anhö­rung von Fach­leu­ten vor­aus. Die Wis­sen­schaft­ler erbrach­ten den Nach­weis, daß das unge­bo­re­ne Kind in der 20. Schwan­ger­schafts­wo­che bereits Schmer­zen emp­fin­det und daher kein emp­fin­dungs­lo­ser „Zell­hau­fen“ ist, wie von Abtrei­bungs­be­für­wor­tern behaup­tet wird. In der Par­la­ments­an­hö­rung wur­de von Wis­sen­schaft­lern zudem dar­auf hin­ge­wie­sen, daß die Todes­ge­fahr bei einer Abtrei­bung für die Mut­ter ab der 12. Schwan­ger­schafts­wo­che signi­fi­kant zunimmt und noch deut­li­cher nach der 20. Schwan­ger­schafts­wo­che. Die Müt­ter­sterb­lich­keit beträgt 14,7 auf 100.000 Frau­en. Sie ver­dop­pelt sich auf 29,5 zwi­schen der 16.–20. Schwan­ger­schafts­wo­che und ver­fünf­facht sich ab der 20. Schwan­ger­schafts­wo­che auf 75,6, wie etwa die Neu­ro­bio­lo­gin Mau­re­en Con­dic von der Uni­ver­si­tät Utah ausführte.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Tempi

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1 Kommentar

  1. war­um soll­te plötz­lich die Zurück­wei­sung eines Rekur­ses inalt­lich begrün­det wer­den das ist eben nicht erforderlich?
    es steht im übri­gen der Regie­rung des Bun­des­staa­tes frei sich nach einem Urteil des Gerich­tes an das die Sache ver­wie­sen wur­de im rah­men des Instan­zen­we­ges sich erneut an den Supre­me court zu wen­den erst dann muß die­ser eine end­gül­ti­ge Inhalt­lie Ent­schei­dung tref­fen und die­se auch begründen

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