Euthanasie in Holland: Nach illegaler Tötung einer Frau wird meldender Arzt gerügt


Euthanasie in den Niederlanden: längst außer Kontrolle(Amster­dam) Die Kul­tur des Todes. In den Nie­der­lan­den wird eine Frau ille­gal eutha­na­siert, doch gemaß­re­gelt wird der Arzt, der das Ver­bre­chen zur Anzei­ge bringt.

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Die 35jährige Frau war gei­stes­krank. Das nie­der­län­di­sche Eutha­na­sie­ge­setz ver­bie­tet die Tötung bei psy­chi­schen Krank­hei­ten. Doch die zustän­di­ge Kon­troll­kom­mis­si­on fand nur am Arzt Kri­tik­wür­di­ges, der die ille­ga­le Tötung meldete.

In den Nie­der­lan­den und in Bel­gi­en ist man stolz dar­auf, „Pio­nie­re“ des „süßen Todes“ zu sein, wie ein Euphe­mis­mus für die Bru­ta­li­tät der Eutha­na­sie lau­tet. Tat­säch­lich ist in bei­den Län­dern die Eutha­na­sie längst außer Kon­trol­le gera­ten. Kri­ti­ker hat­ten davor gewarnt, daß kein Gesetz, das die lega­le Tötung von Men­schen erlaubt, kon­trol­lier­bar sei. Ihre Kri­tik wur­de in den Wind geschla­gen, da das „uti­li­ta­ri­sti­sche“ Den­ken über­wigt. Die Zah­len spre­chen in bei­den Län­dern für sich. Obwohl es ein aus­drück­li­ches Ver­bot gibt, wur­den 2013 in den Nie­der­lan­den neun Men­schen mit psy­chi­schen Pro­ble­men eutha­na­siert. 2012 waren es 14 Men­schen. Die Dun­kel­zif­fer wird weit höher geschätzt.

Aufsehenerregender Fall, der kein Aufsehen erregt

Unter den 14 ille­ga­len Tötun­gen des Jah­res 2012 befand sich auch eine 35jährige Frau, wie die nie­der­län­di­sche Inter­net­sei­te Joop vor weni­gen Tagen berich­te­te. Im Dezem­ber 2012 wur­de ihr die töd­li­che Injek­ti­on gesetzt, obwohl sie sich weder im End­sta­di­um einer unheil­ba­ren Krank­heit befand noch unter „uner­träg­li­chen ohne Aus­sicht auf Bes­se­rung“ litt. Den­noch wur­de ihr die Eutha­na­sie­rung „erlaubt“.

Euthanasiebewilligung vom Hausarzt – Erster Arzt

Die Frau wand­te sich an ihren Haus­arzt, der vom Gesetz vor­ge­schrie­ben einen zwei­ten Arzt hin­zu­zie­hen muß, eher er die Eutha­na­sie­rung „bewil­ligt“. Der erste vom Haus­arzt gemäß einer offi­zi­el­len Liste kon­sul­tier­te Arzt, ver­wei­ger­te die Bewil­li­gung, weil die vom Gesetz vor­ge­se­he­nen Vor­aus­set­zun­gen nicht gege­ben waren.

Zweiter Arzt

Dar­auf­hin kon­sul­tier­te der Haus­arzt einen ande­ren Arzt, Geor­ge Wolfs. Auch er ver­wei­ger­te die Bewil­li­gung. Wolfs erin­ner­te aus­drück­lich dar­an, daß die Frau, als sie in die Psych­ia­tri­sche Abtei­lung der Uni­ver­si­täts­kli­nik Maas­tricht ein­ge­lie­fert wur­de, nicht als „lei­dend“ beschrie­ben wur­de, son­dern „zufrie­den mit ihren Akti­vi­tä­ten und stolz auf ihre Arbeit“.

Dritter Arzt

Der Haus­arzt ließ nicht locker und kon­sul­tier­te trotz der bei­den klar begrün­de­ten Absa­gen einen drit­ten Arzt. Die­ser bewil­lig­te unglaub­li­cher­wei­se die Tötung der Frau. 48 Stun­den spä­ter wur­de die Frau getö­tet. Der Fall ende­te in den Schlag­zei­len, weil der zwei­te kon­sul­tier­te Arzt, Geor­ge Wolfs, die ille­ga­le Tötung der Eutha­na­sie­kon­troll­kom­mis­si­on mel­de­te, als er davon erfuhr.

Kommission rügt meldenden Arzt

Doch der Arzt muß­te nun erle­ben, wie belang­los das Gesetz und des­sen Ein­hal­tung ist. Statt Unter­su­chun­gen ein­zu­lei­ten und den Geset­zes­ver­stoß zu ahn­den, wur­de Wolfs von der Kon­troll­kom­mis­si­on vor­ge­la­den und ver­hört. „Ich wur­de 15 Mal gefragt, war­um ich mich als All­ge­mein­me­di­zi­ner befä­higt füh­le, psy­chi­sche Krank­hei­ten beur­tei­len zu kön­nen. Abschlie­ßend sag­te man mir: ‚Wir sind mit ihnen nicht zufrieden‘.“

Tötungsklinik

Die Bewil­li­gung der Eutha­na­sie für psy­chisch Kran­ke ist in den Nie­der­la­den vom Gesetz ver­bo­ten. Mit gutem Grund. In der „Lebens­en­de­kli­nik“, in denen die Tötun­gen durch­ge­führt wer­den, wur­den 2013 jedoch neun psy­chisch Kran­ke umge­bracht. Ins­ge­samt wur­den in der Kli­nik 133 Men­schen getö­tet. 24 allein des­halb, weil sie viel­leicht in der Zukunft Dement wer­den hät­ten kön­nen. 23 wei­te­re nur weil sie an Alters­pro­ble­men lit­ten. Kei­ner von ihnen erfüll­te die vom Gesetz vor­ge­schrie­be­nen Bedingungen.

Doch die Tötungs­ma­schi­ne­rie der Eutha­na­sie läuft: auf Wunsch des Betrof­fe­nen oder auch auf Wunsch ande­rer. Grün­de für den Tod schei­nen sich leicht zu fin­den, eben­so irgend­ei­nen Nutz­nie­ßer und sei es der Staat, der sich Geld „spart“.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Tempi

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