(Brüssel) Die Europäische Kommission hat für den 16. Januar eine Erklärung angekündigt „gegen die Diskriminierung im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit“. Steigt der am 10. Dezember vom Europäischen Parlament zur Tür hinausgeworfene Estrela-Bericht durch das Fenster wieder ein?
Aller guten Dinge sind drei, sagt der Volksmund. Der Estrela-Bericht, ein Produkt des Ausschusses für Frauenrechte des Europäischen Parlaments, benannt nach der portugiesischen, sozialistischen Abgeordneten Edite Estrela wurde bereits zweimal vom Europäischen Parlament abgelehnt. Am vergangenen 22. Oktober 2013 war er an den Ausschuß zurückverwiesen, am 10. Dezember vom Plenum verworfen worden. Der Bericht ist das gemeinsame Werk der Abtreibungs- und der Homo-Lobby. Vorangetrieben wird er im Europäischen Parlament vor allem von den homosexuellen Abgeordneten, die sich in der LGBT-Intergoup zusammengeschlossen haben. Ihr gehören Edite Estrela und die österreichische Grünen-Abgeordnete Ulrike Lunacek an, die ebenfalls Mitglied des Ausschusses für Frauenrechte ist. Außerparlamentarisch, aber einflußreich wird der Bericht vom internationalen Abtreibungslobbyisten IPPF und von der kirchenfeindlichen Europäischen Humanistischen Union unterstützt. Beide Organisationen haben maßgeblichen Einfluß auf den Wortlaut des Berichts genommen.
Fanatische Abtreibungs- und Gender-Ideologen am Werk
Mit dem Estrela-Bericht soll die Tötung ungeborener Kinder in der EU als „Menschenrecht“ verankert werden, die Homo-Rechte gestärkt werden, vor allem die Durchsetzung der „Homo-Ehe“ und das Adoptionsrecht von Kindern für Homosexuelle. Die fanatische Insistenz mit der Estrela und Genossen den Bericht durchboxen wollen, hängt mit der Absicht zusammen, das Europäische Bürgervolksbegehren One of Us – Einer von uns im Wettlauf um die Zeit auszustechen.
Das Bürgervolksbegehren, unterstützt von fast 1,9 Millionen EU-Bürgern, gelangte Anfang November in das Europäische Parlament. Deshalb wollten Abtreibungs- und Homo-Lobbyisten und deren politische Freunde wenige Tage vorher, am 22. Oktober vollendete Tatsachen schaffen. Der Versuch scheiterte. Im Eilverfahren und mit bedenklicher Auslegung der parlamentarischen Geschäftsordnung wurde der Bericht bereits am 10. Dezember erneut und unverändert dem Plenum des Parlaments zur Abstimmung vorgelegt. Die denkbar knappe Ablehnung führte unter den lesbischen „Frauenrechtlerinnen“ zu hysterischen Reaktionen.
Nun soll der dritte Anlauf folgen: Die Europäische Kommission kündigte für den 16. Januar eine Erklärung vor dem Plenum des Europäischen Parlaments an „gegen die Diskriminierung im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit“. Artikel 110 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments sieht vor, daß allen Erklärungen Abstimmungen von Resolutionen folgen können. Damit könnte der zur Tür hinausgejagte Estrela-Bericht durch das Fenster wieder in das Parlamentsplenum zurückkehren.
Resolution der Europäischen Volkspartei
Am vergangenen 10. Dezember wurde der Estrela-Bericht abgelehnt und durch einen Text der Europäischen Volkspartei (EVP) ersetzt. Er stellt keine inhaltlich klare Ablehnung und Verwerfung der Abtreibungs- und Genderideologie dar, hielt aber im Kern fest, daß die Zuständigkeit in Sachen „Gesundheitspolitik und sexueller und reproduktiver Rechte sowie der Schulsexualerziehung in die Zuständigkeit der EU-Mitgliedsstaaten“ falle und nicht der EU.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Tempi/Europäisches Parlament