5. Zu gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften Vorbemerkung und zur naturrechtlichen Grundlage der Lehre der Kirche
Obwohl die Frage 5 den kirchlichen Verbänden und Dekanaten nicht ausdrücklich zur Beantwortung vorgelegt wurde, hat sich mehr als die Hälfte der Rückmeldungen zu dieser Frage geäußert. Anscheinend haben die genannten Räte diese Frage für sich als relevant erkannt und wollten ihre Meinung dazu auf jeden Fall äußern.
Abweichend vom „klassischen“ naturrechtlichen Gedankengang wird es im gesellschaftlichen Diskurs für möglich gehalten, dass Menschen bei sich eine in ihrer individuellen Natur liegende Veranlagung zur Homosexualität vorfinden. Daraufhin gilt es vielen Betroffenen als schwer verständlich, warum sie dann nicht ihrer Veranlagung gemäß ihrer Liebe Ausdruck geben sollen – eine Argumentationsweise, die durchaus naturrechtliche Wurzeln hat, bei der jedoch der Aspekt der biologischen Generativität ausgeblendet bleibt. Zudem wird die sexuelle Orientierung als Ergebnis eines komplexen Prozesses der Identitätsbildung gesehen, bei der die soziale Umwelt großen Einfluss hat, so dass man weder allein von einer bewussten Wahl noch einfach von einem zwangsläufig individuellen Prozess sprechen kann. Dies ist der gesellschaftliche Ausgangspunkt, und von daher muss eine diesen Menschen an gemessene Pastoral gestaltet werden.
a) Gibt es in Ihrem Land eine zivile Gesetzgebung, die Verbindung von Personen desselben Geschlechts anerkennt und damit in etwa der Ehe gleichstellt?
Ja. In der Diskussion befindet sich noch, ob homosexuelle Paare das Adoptionsrecht bekommen sollen.
b) Was ist die Haltung der Teilkirchen und Ortskirchen sowohl gegenüber dem Staat, der die zivilen Verbindungen zwischen Personen desselben Geschlechts fördert, als auch gegenüber den von dieser Art von Verbindungen betroffenen Personen?
Das Erzbistum Köln lehnt staatliche Gesetze ab, die eine staatliche Eheschließung gleichgeschlechtlicher Paare mit der staatlichen Eheschließung gegengeschlechtlicher Paare gleichsetzen. Es gibt Konflikte zum kirchlichen Arbeitsrecht (wie auch bei wiederverheiratet geschiedenen Paaren). Viele Christen in den Pfarrgemeinden und Verbänden können diese Haltung nicht nachvollziehen. Die Christen vor Ort und viele Seelsorger und pastorale Dienste drängen nach einer pastoralen, menschlichen Lösung, damit homosexuelle Paare mit oder ohne eingetragene Partnerschaft in den Gemeinden anerkannt werden können. Viele betrachten es als eine schwer erträgliche Situation, dass im individuellen Kontakt Akzeptanz und Wohlwollen praktiziert wird, offiziell aber die Lehre der Kirche verkündet werden muss. Bei den Gläubigen entsteht dadurch ein Glaubwürdigkeitsproblem der Kirche, mit dem sie schwer leben können.
c) Welche pastorale Aufmerksamkeit ist möglich gegenüber Menschen, die sich für derartige Lebensgemeinschaften entschieden haben?
Menschen in diesen Lebensformen werden als Realität in den Pfarrgemeinden als Selbstverständlichkeit wahrgenommen. Es ist eine normale pastorale Praxis gefragt, die alle Menschen im Blick hat. Es gehört zum „Markenkern“ der Kirche, Menschen zu begleiten, die Verantwortung füreinander übernehmen. Auch die „Ehe‑, Familien- und Lebensberatungsstellen“ nehmen die Beratung homosexueller Paare als Aufgabe und Dienst an solchen Paaren an. Es wird Toleranz und Wohlwollen gegenüber dieser Menschengruppe eingefordert. Viele haben sich schon von der katholischen Kirche abgewandt, die eigentlich gläubige Menschen sind. Dies kann – so die Überzeugung vieler – nicht weiter hingenommen werden. Besonders Jugendliche und junge Erwachsene, die sich für eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft entschieden haben, leiden unter der Ausgrenzung, die sie von der Kirche dadurch erfahren, dass diese ihre gelebte Partnerschaft ablehnt. Ein Zugang zu den Sakramenten soll ermöglicht werden (Ausnahme: Ehesakrament, das heterosexuellen Paaren vorbehalten bleiben soll). Alle pastoralen Akte des Beistandes für die Formen des Zusammenlebens, die nicht die Gestalt der Ehe abbilden, werden als notwendige pastorale Zuwendung angesehen. Anstelle des Ehesakramentes wäre eine Segensfeier für diese Partnerschaften vorstellbar. Gläubige, die ein kirchliches (Ehren-)Amt bekleiden, sollten dieses nach dem Eingehen einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft, aber auch bei Bekanntwerden ihrer homosexuellen Orientierung beibehalten können.
d) Wie soll man sich auf pastoraler Ebene mit Blick auf die Glaubensweitergabe in jenen Fällen verhalten, in denen gleichgeschlechtliche Partner Kinder adoptiert haben?
Einhellig wird hervorgehoben, dass Kinder, die in gleichgeschlechtlichen Beziehungen leben (was häufig auch heute ohne Adoption schon der Fall ist, wenn z.B. einer der Partner selbst leiblich Kinder hat), nicht anders behandelt werden dürfen als andere Kinder. Alles andere würde sie diskriminieren. Sie sollen mit ihren erwachsenen Bezugspersonen wie alle anderen Gemeindemitglieder auch am kirchlichen Leben teilnehmen können.
Dramatischer kann man die Glaubens-Gottlosigkeit die das Volk besonders im deutschsprachigen Raum erfasst hat, nicht dokumentieren, nur ist halt nun die Frage, wird der Bischof von Rom und der Vatikan etwas dagegen unternehmen oder übernimmt man das ganz einfach????
Gottes und Mariens Segen auf allen Wegen
Das wäre zu hoffen, aber er wird bestimmt nichts unternehmen. Gejagt werden nur treue Katholiken. Ein Beweis, dass der Antichrist über die Kirche herrscht.
Per Mariam ad Christum
„Ein Zugang zu den Sakramenten soll ermöglicht werden (Ausnahme: Ehesakrament, das heterosexuellen Paaren vorbehalten bleiben soll).“
Die wissen selbst nicht, was sie da reden. Warum nicht auch Ehesakrament, wenn Gott nichts gegen homosexuellen Taten hat? Oder sollen (dürfen?) Homosexuelle – anders als Hetero – außereheliches Sex haben?
Diese ganze „Umfrage“ ist der Lacher schlechthin.Die Kirche ist keine weltliche „Firma“ oder „Partei“,will sagen,wenn das Schule macht dann kann die Kirche gleich einpacken.Demokratie hat dort nichts verloren,die hat schon genug Schaden in der Westlichen Welt angerichtet.Leider wird unter diesem Papst(die Finger wollen schon die „“ um dieses Wort klicken…)noch so jeder Unsinn verzapft.Wenn unter Paul VI der Rauch Satans in den Vatikan eingedrungen ist,wurden am 13.3.2013 Legion hereingelassen…
Heute wird fast inflationär mit einem deformierten Begriff von „Nächstenliebe“ gehandelt.
Das Hofieren von zurechtgebastelten „Mehrheitsantworten“ gehört mit dazu. Doch eine „Nächstenliebe“ ohne Gottesliebe folgt nicht dem hl. Evangelium. Eine solche human konstruierte „Nächstenliebe“ zeitigt „Früchte“, die sogleich verdorren, denn ihr fehlt die diese reifen lassende Gnade !
Dasselbe gilt für eine heute inflationär propagierte human konstruierte „Liebe“.
Eine solche ausserhalb der Wahrheit beworbene „Liebe“ ist keine wahre Liebe,
sondern eine Lüge ! Die Kultur des Todes zeugt von dieser.
Wahrheit und Liebe sind eins.
Die allerheiligste Dreifaltigkeit, Gott, ist die Liebe. Sein für die Sühne der Sünden der Welt Mensch gewordene eingeborene Sohn Jesus Christus – die Ewige Wahrheit – schenkt Gnade und Barmherzigkeit und ist die Wahrheit.
Joh. 1;14:
-
UND DAS WORT IST FLEISCH GEWORDEN
und hat unter uns gewohnt und wir haben seine Herrlichkeit gesehen, die Herrlichkeit des einzigen Sohnes vom Vater, voll Gnade und Wahrheit.“
-
Wahre Liebe kann es nur in der Wahrheit geben.
Alles andere ist menschengedachte „Wohltätigkeit“ fern der Wahrheit und somit fruchtlos.
In einem Interview – noch vor dem „Fragebogen“ – sprach S.E. Huonder unverblümt aus, woran die Zeitgeistchristen kranken; sicherlich nicht nur für schweizerische Verhältnisse zutreffend.
-
Ich stelle fest, dass in der Schweiz offenbar ein Riesendruck herrscht, gängige gesellschaftliche Standards auch in der Kirche zu übernehmen.
Dabei hat sich die Kirche nie von der Mehrheit abhängig gemacht
(….)
Denn „seit 2000 Jahren ist die katholische Kirche der Weisung Jesu gefolgt.
Wenn sie gesellschaftlichen Trends nachlaufen würde, wäre sie nicht mehr römisch katholisch, sondern nur noch relativ katholisch“.
-